Mitarbeiter Benefits Anbieter Vergleich

Zusatzleistungen wirken erst, wenn sie zum Betrieb passen und die Verwaltung nicht auffrisst. Wir vergleichen Anbieter danach, welche Bausteine sie abdecken, wie sie steuerlich behandelt werden und wie viel Aufwand in der Personalabteilung bleibt.

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Anbieter im Überblick

9 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.

BelonioProfil noch nicht beanspruchtBelonio ist 2014 gestartet und hat nach eigener Darstellung 2017 die erste digitale Essensmarke in Deutschland eingeführt. Seit 2025 gehört das Haus zur finnischen Epassi Group,…Zum Profil
ZielgruppeKleine und mittlere Betriebe ab etwa zehn Mitarbeitenden, Karte erst ab elf Mitarbeitenden
EinzugsgebietDeutschland, Gruppe mit mehr als 50.000 Arbeitgebern in Europa
SitzBremen laut Impressum, Münster in Westfalen als ursprünglicher Sitz laut Seite Über uns
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Mehr als elf Lohnbausteine als eigenständige Module
  • Sachbezug für 1,70 Euro je Mitarbeitendem und Monat nach eigener Angabe
  • DATEV-Export ausdrücklich genannt
  • Automatische Schnittstelle zu Personio
  • Belonio Card als regionale Mastercard-Prepaidkarte mit rund 21.000 Akzeptanzstellen je Einlösegebiet
  • Digitale Gutscheine von mehr als 250 Partnern als kartenlose Alternative
CirculaProfil noch nicht beanspruchtCircula kommt nicht aus dem Benefitmarkt, sondern aus dem Ausgaben- und Reisekostenmanagement. Die Benefits sind ein Zusatzmodul auf einer Plattform, die primär Auslagen, Reisekosten, Firmenkreditkarten und…Zum Profil
ZielgruppeBetriebe ab zehn Lizenzen, insbesondere mit Reisekosten- oder Auslagenlast
EinzugsgebietBenefitangebot ausschließlich in Deutschland
SitzBerlin
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Belegbasierte Erstattung über die Gehaltsabrechnung statt über ein eigenes Akzeptanznetz
  • Keine regionale Bindung, da keine eigene Sachbezugskarte eingesetzt wird
  • Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS im Leistungsumfang enthalten
  • Benefitlizenz ab einem Euro je Lizenz und Monat bei jährlicher Abrechnung
  • Automatisierte Prüfung der eingereichten Belege auf steuerrechtliche Konformität
  • Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch den Anbieter
Edenred DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtEdenred ist der älteste der acht hier betrachteten Anbieter und stammt aus der Papiergutscheintradition des französischen Ticket Restaurant. In Deutschland ist das Unternehmen seit 1974 aktiv…Zum Profil
ZielgruppeBetriebe aller Größen, Standardmodell erkennbar auf kleine und mittlere Betriebe zugeschnitten
EinzugsgebietDeutschland mit den Standorten München, Berlin und Bad Homburg, Gruppe in 44 Ländern
SitzMünchen
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Sachbezug bis 50 Euro monatlich als virtuelle Karte oder digitaler Gutschein
  • Ticket Restaurant als Essenszuschuss ohne Belegerfassung durch die Mitarbeitenden
  • 60.000 Akzeptanzpartner in Deutschland nach eigener Angabe
  • Veröffentlichter Listenpreis von 3,00 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Standardmodell
  • Sonderaufladung zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, zum Geburtstag ohne Zusatzgebühr
  • Extraprämie mit 30 Prozent Pauschalversteuerung bis 10.000 Euro im Jahr
EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine eigene Benefitlösung her, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen jeder Größe mit Mitarbeitenden in Deutschland, vom Start-up über den Mittelstand bis zum wachsenden Unternehmen
EinzugsgebietDeutschland
SitzWandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg
KategorienBetriebliche Altersvorsorge, Mitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
  • 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
  • Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
  • Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
  • Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
givveProfil noch nicht beanspruchtgivve ist 2010 als Münchner Fintech gestartet und gehört seit 2018 zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up. Das Haus ist stärker als andere Anbieter auf…Zum Profil
ZielgruppePrivate Arbeitgeber jeder Größe ab einem Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor
EinzugsgebietDeutschland und Österreich, Gruppe in 26 Ländern
SitzMünchen
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich
  • Keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr
  • Prepaidkarte auf Mastercard-Infrastruktur, von givve selbst ausgegeben
  • Kartendesign wahlweise im Standard, mit Firmenlogo oder vollständig individuell
  • givve Hub als Verwaltungsplattform mit Schnittstelle für eigene Systeme
  • Einsatz in Deutschland und Österreich
HrmonyProfil noch nicht beanspruchtHrmony ist 2015 als Lunchio mit der digitalen Essensmarke gestartet und hat sich seither zu einer Multibenefitplattform entwickelt. Der Weg dorthin führte über zwei Zukäufe, nämlich…Zum Profil
ZielgruppeKleinbetriebe mit eigenem Fixpreisangebot bis 20 Mitarbeitende, Paketlogik erlaubt ein Mitwachsen
EinzugsgebietDeutschland
SitzBerlin
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter einschließlich Haftungsübernahme
  • Differenzierte steuerliche Behandlung der Mobilitätsbausteine nach § 3 Nr. 15 EStG
  • Deutschlandticket ausdrücklich als steuerfreier Baustein benannt
  • Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
  • Kündigungsfrist von einem Monat
  • Fixpreisangebot für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende
Pluxee DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtPluxee führt das frühere Benefitgeschäft von Sodexo fort und ist seit Februar 2024 ein eigenständig börsennotierter Konzern. In Deutschland ist das Haus vor allem über den…Zum Profil
ZielgruppeGroßkonzerne und Mittelstand, Selbstbestellung im Shop für Betriebe bis rund 20 Mitarbeitende
EinzugsgebietDeutschland, Gruppe in 28 Ländern
SitzFrankfurt am Main
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Benefits Card als wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte für den Sachbezug bis 50 Euro monatlich
  • Restaurant Gutschein mit mehr als 100.000 teilnehmenden Partnern nach eigener Angabe
  • Einlösung des Restaurant Gutscheins im Homeoffice ausdrücklich vorgesehen
  • Nutzung der Karte über Apple Pay und Google Pay
  • Ansparen von Guthaben über mehrere Monate möglich
  • Regionswechsel bei der Benefits Card online möglich
ProbonioProfil noch nicht beanspruchtProbonio ist 2022 in Landshut gegründet worden und damit der jüngste Anbieter im Feld. Seit 2024 gehört das Haus zur Bikeleasing Gruppe, die über ihr Dienstradgeschäft…Zum Profil
ZielgruppeKleine Betriebe und Betriebe, die ohne Festlegung starten wollen, über die Muttergesellschaft zusätzlich der Mittelstand
EinzugsgebietDeutschland
SitzLandshut
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Vierzehn Module, einzeln buchbar, mit Einzelpreisen zwischen 1,20 und 4,80 Euro je Nutzer und Monat
  • Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
  • Keine Vertragsbindung nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
  • DATEV, Personio und Staffboard werden namentlich als Integrationen genannt
  • Tägliche Prüfung aller Belege auf steuerrechtliche Konformität durch den Anbieter
  • Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit
SPENDITProfil noch nicht beanspruchtSPENDIT ist 2014 in München gegründet worden und gehört zu den unabhängigen deutschen Anbietern ohne internationalen Mutterkonzern. Das Haus führt zwei bekannte Produktmarken nebeneinander, nämlich die…Zum Profil
ZielgruppeKleine und mittlere Betriebe, Listenpreise gelten für 1 bis 200 Mitarbeitende
EinzugsgebietDeutschland und Österreich
SitzMünchen
KategorienMitarbeiter Benefits
Leistungsmerkmale
  • Modulkarte mit fünf Modulen für Sachbezug, Anlässe, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und weitere Zuwendungen
  • Lunchit als digitale Essensmarke mit Belegerfassung per App
  • Rund 420.000 Visa-Akzeptanzstellen in Deutschland nach eigener Angabe
  • Öffentlich abrufbares Konditionsblatt mit bezifferten Positionen
  • Deutschlandticket Job als eigener Mobilitätsbaustein
  • Visa-Prepaidkarte, ausgegeben von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz

Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.

Die Bausteine und ihre Beträge 2026

Ein Benefit-Programm besteht aus einzelnen Steuertatbeständen mit eigenen Grenzen, eigenen Voraussetzungen und eigenen Fallstricken. Wer sie kennt, baut daraus ein Paket, das netto deutlich mehr wert ist als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe.

Mitarbeiter Benefits, Abbildung 1

Sachbezug über Gutscheinkarte

50 Euro je Person und Kalendermonat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der bekannteste und flexibelste Baustein, aber auch der mit den meisten formalen Hürden.

Mitarbeiter Benefits, Abbildung 2

Verpflegung und Essenszuschuss

Maximal 7,67 Euro je Arbeitstag steuerfrei, zusammengesetzt aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 Euro und einem Arbeitgeberaufschlag von 3,10 Euro. Bei 15 Essenmarken im Monat ergibt das rund 115 Euro.

Mitarbeiter Benefits, Abbildung 3

Mobilität

Deutschlandticket, Dienstrad, Tankkarte und Firmenwagen. Der größte Hebel, weil die Beträge hier am höchsten sind und die Steuerbefreiungen teils unbegrenzt gelten.

Mitarbeiter Benefits, Abbildung 4

Vorsorge und Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsförderung. Beide mit Jahresbeträgen statt Monatsgrenzen, und beide mit strengen Anforderungen an das, was tatsächlich begünstigt ist.

BausteinBetrag 2026Rechtsgrundlage und Art
Sachbezug Gutscheinkarte50 Euro je Monat§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Freigrenze, Zusätzlichkeit nötig
Essenszuschuss7,67 Euro je ArbeitstagSachbezugswert 4,57 Euro plus 3,10 Euro Aufschlag, maximal 15 Marken im Monat
Gesundheitsförderung600 Euro im Jahr§ 3 Nr. 34 EStG, Freibetrag, Zertifizierung nötig
Kinderbetreuungunbegrenzt§ 3 Nr. 33 EStG, nur für nicht schulpflichtige Kinder, Belege nötig
Notbetreuung und Beratung600 Euro im Jahr§ 3 Nr. 34a EStG, Beratung unbegrenzt, Notbetreuung gedeckelt
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen60 Euro je AnlassR 19.6 LStR, Freigrenze, Weihnachten zählt nicht als persönlicher Anlass
Erholungsbeihilfe156 plus 104 plus 52 Euro im Jahr§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG, 25 Prozent Pauschalsteuer, Zweckbindung nötig
Internetzuschussbis 50 Euro im Monat§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG, 25 Prozent Pauschalsteuer, Zusätzlichkeit nötig
Betriebsveranstaltung110 Euro je Person und Veranstaltung§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, Freibetrag, maximal zwei im Jahr
Rabattfreibetrag1.080 Euro im Jahr§ 8 Abs. 3 Satz 2 EStG, für eigene Waren und Dienstleistungen
Pauschalierung Sachzuwendungenbis 10.000 Euro je Person§ 37b EStG, 30 Prozent Pauschalsteuer, auch für Geschäftspartner

Drei Irrtümer, die in Vertriebsunterlagen ständig auftauchen

Nicht alles, was als Benefit verkauft wird, ist auch eines. Diese drei Punkte kosten am häufigsten Geld oder Glaubwürdigkeit.

Warum Gehaltsumwandlung die meisten Steuervorteile zerstört

Die wichtigste Regel im Benefit-Recht steht in § 8 Abs. 4 EStG und gilt seit 2020. Sie hat das früher verbreitete Modell, Bruttolohn zu senken und dafür eine Sachbezugskarte auszugeben, vollständig beendet.

Die vier Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen

Eine Leistung gilt nur dann als zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, wenn alle vier Punkte kumulativ vorliegen. Entscheidend ist, dass der bisherige Bruttolohn unverändert bleibt und der Benefit obendrauf kommt.

Ein verbreiteter Irrtum: Benefits müssen nicht freiwillig sein

Satz 2 der Vorschrift ist die wichtige Entschärfung. Ein arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhender Anspruch schadet der Zusätzlichkeit nicht.

Welche Bausteine trotzdem per Umwandlung funktionieren

Betroffen vom Zusätzlichkeitserfordernis sind alle Befreiungen, deren Wortlaut die Formulierung enthält. Vier Bausteine kommen ohne sie aus.

Vorsicht beim Essenszuschuss

Hier weichen mehrere Anbieterdarstellungen vom Gesetzeswortlaut ab. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verlangt ausdrücklich, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteile vereinbart sind.

Steuerrecht und Beitragsrecht laufen nicht zwingend parallel

Das Bundessozialgericht hat am 13.05.2025 entschieden, dass es besonderer tatsächlicher Umstände bedarf, wenn eine Reduzierung der Grundvergütung und gleichzeitig eine Leistung vereinbart wird, die den Verlust des Bruttolohns netto weitgehend kompensiert. Im entschiedenen Fall forderte die Rentenversicherung 23.241,14 Euro nach.

Die 50-Euro-Freigrenze im Detail

Der beliebteste Baustein ist zugleich der formal anspruchsvollste. Drei Punkte entscheiden darüber, ob die Karte in der Lohnsteuer-Außenprüfung hält: die Zusammenrechnung, die ZAG-Konformität und der Zuflusszeitpunkt.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Der Gesetzeswortlaut unterscheidet beides über ein einziges Wort. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sagt nicht übersteigen, das ist eine Freigrenze. § 3 Nr. 34 EStG sagt soweit sie nicht übersteigen, das ist ein Freibetrag.

Was zusammengerechnet wird und was nicht

Die Freigrenze gilt je Person und Kalendermonat für die Summe aller Sachbezüge ohne eigene Bewertungsvorschrift. Das ist der häufigste Fehler in der Praxis.

ZAG-Konformität der Karte

Eine Gutscheinkarte ist nur dann Sachbezug und nicht Geldleistung, wenn sie eine der drei Varianten des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die strenge Prüfung ohne Übergangsfrist.

Was die Karte sofort zur Geldleistung macht

Fünf Merkmale zerstören die Begünstigung vollständig, auch wenn alles andere stimmt. Fragen Sie das beim Anbieter ausdrücklich ab und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Zuflusszeitpunkt: aufladen, nicht vorabladen

Der Sachbezug fließt im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens zu, nicht erst bei der Einlösung. Das hat eine sehr praktische Konsequenz für die Anbieterauswahl.

Was Anbieter kosten und woran sie verdienen

Die Zuwendung selbst ist Betriebsausgabe und damit kalkulierbar. Interessanter ist, was der Anbieter obendrauf nimmt, denn die Gebührenmodelle unterscheiden sich stark und die prozentuale Ladegebühr ist die versteckteste Position.

PostenSpanneWovon es abhängt
Einrichtungsgebühr0 bis rund 200 Euro einmaligJe Unternehmen, nicht je Person. Einzelne Plattformen verzichten darauf ganz, Kartenanbieter verlangen sie häufiger.
Lizenz- oder Kartengebühr2,40 bis 9,00 Euro je Person und MonatDer Preis hängt vom Modulumfang ab. Ein reines Sachbezugsmodul liegt am unteren Rand, ein flexibles Budget mit mehreren Bausteinen am oberen. Klären Sie, ob je Beschäftigter oder je aktivem Nutzer abgerechnet wird.
Ladegebührprozentual oder als MindestbetragDer entscheidende Posten. Ein Anbieter verlangt bei Beladungen unter 200 Euro mindestens 5 Euro. Bei monatlicher Aufladung von 50 Euro sind das 60 Euro im Jahr, also mehr als die Lizenz selbst.
Transaktions- und Nebengebührenje nach AnbieterVersand, Ersatzkarte, Entladung, Sonderaufladung und Individualdesign. Einzeln klein, in Summe relevant, vor allem bei Fluktuation.
Szenario A: reine Sachbezugskarterund 102 Euro je Person und Jahr42 Euro Lizenz plus 60 Euro Ladegebühr bei monatlicher Aufladung von 50 Euro, dazu einmalig rund 200 Euro Einrichtung und Versandkosten.
Szenario B: Plattform mit Sachbezugsmodulrund 29 Euro je Person und Jahr2,40 Euro im Monat ohne Einrichtungsgebühr. Ladegebühren sind bei diesem Modell nicht gesondert ausgewiesen, fragen Sie das ausdrücklich ab.
Szenario C: Plattform mit mehreren Bausteinenrund 108 Euro je Person und Jahr9 Euro im Monat für ein flexibles Budget mit Gutscheinen, Essenszuschuss, Internetpauschale, Mobilitätsbudget und Erholungsbeihilfe.
Verhältnis zum Zuwendungsvolumenrund 5 bis 18 ProzentBei voller Ausschöpfung der 50-Euro-Freigrenze stehen 600 Euro Zuwendung je Person und Jahr gegenüber. Die Anbieterkosten betragen also rund ein Zwanzigstel bis ein Fünftel des zugewendeten Werts.

Die Szenarien sind eigene Berechnungen auf Basis öffentlich belegter Preisbestandteile einzelner Anbieter (Stand 2026), keine Anbieterangaben und kein Marktdurchschnitt. Wichtig: eine Quartals- oder Jahresaufladung zur Gebührenoptimierung ist steuerlich nicht zulässig, weil der Zufluss an die Aufladung anknüpft und die Freigrenze dann gesprengt würde. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung dreht sich typischerweise zugunsten einer Plattformlösung, sobald mehr als ein Benefit parallel angeboten werden soll.

Ein Kriterium, das in Gastronomie und Handwerk alles entscheidet

Die schönste App nützt nichts, wenn die Hälfte der Belegschaft sie nicht nutzen kann. Für Betriebe mit Küche, Werkstatt oder Produktion gehören diese fünf Fragen vor die Preisverhandlung.

Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht

Bei Benefits haftet in der Lohnsteuer-Außenprüfung der Betrieb, nicht der Anbieter und nicht die beglückte Person. Diese zwölf Fragen klären genau die Punkte, an denen Nachforderungen entstehen.

Fragen, die Sie stellen sollten

Typische Fehler im Vergleich

Die Gutscheinkarte über 50 Euro läuft, und im selben Monat kommt ein Firmenfitness-Zuschuss oder ein Präsent ohne persönlichen Anlass dazu. Rechtsfolge ist die vollständige Steuer- und Beitragspflicht des Gesamtbetrags, nicht nur des übersteigenden Teils. Gegenmaßnahme ist ein zentrales Monatsmonitoring aller Sachbezüge je Person.

Der Bruttolohn wird um 50 Euro gesenkt und dafür eine Sachbezugskarte ausgegeben. Rechtsfolge ist die Nachversteuerung für den gesamten Prüfungszeitraum. Das Bundessozialgericht hat 2025 klargestellt, dass auch beitragsrechtlich streng geprüft wird, wenn Zusatzleistungen den Lohnverzicht netto weitgehend kompensieren.

Typische Varianten sind eine Karte mit Barauszahlungsfunktion, mit eigener IBAN, ein allgemeiner Marktplatzgutschein oder eine Karte, deren Akzeptanzkreis nur über den Merchant Category Code eingegrenzt ist. Dann gilt die Zuwendung von vornherein als Einnahme in Geld und die Freigrenze ist nicht anwendbar.

Der Zufluss knüpft an die Aufladung an, nicht an die Einlösung. Eine Jahresaufladung von 600 Euro führt zu einem Zufluss von 600 Euro in einem Monat und zur vollständigen Steuerpflicht. Gegenmaßnahme ist eine technisch erzwungene monatliche Aufladung.

Bei Aufmerksamkeiten fehlt der konkrete persönliche Anlass, bei der Kinderbetreuung die Originalbelege im Lohnkonto, bei der Erholungsbeihilfe der Nachweis der Zweckverwendung, bei der Internetpauschale die Erklärung der beschäftigten Person. Rechtsfolge ist die Versagung in der Prüfung, und der Betrieb haftet.

Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Das Geschenk muss über die 50-Euro-Freigrenze, über § 37b EStG mit 30 Prozent oder als regulärer Arbeitslohn abgebildet werden.

Ein allgemeiner Fitnessstudio-Mitgliedsbeitrag erfüllt die Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V nicht. Begünstigt sind nur zertifizierte Präventionskurse. Die Alternative ist die bewusste Abbildung über die 50-Euro-Freigrenze, die dann aber verbraucht ist.

Der Zuschuss ist nur an tatsächlichen Arbeitstagen zulässig, nicht bei Urlaub, Krankheit oder auswärtiger Tätigkeit mit Verpflegungspauschale, und nur für eine Mahlzeit je Arbeitstag. Die Verwaltungspraxis begrenzt zudem auf 15 Essenmarken im Monat.

Die 6 Euro je Tag sind ein Werbungskostenabzug in der privaten Steuererklärung und keine steuerfreie Arbeitgeberleistung. Eine entsprechende Zahlung ist voll steuer- und beitragspflichtig.

Seit dem 1. Januar 2026 setzt die Pauschalierung mit 25 Prozent voraus, dass die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Für geschlossene Veranstaltungen entfällt die Pauschalierungsmöglichkeit.

Häufige Fragen zu Mitarbeiter Benefits

Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuerberatung.

Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Das Wort nicht übersteigen macht daraus eine Freigrenze: sobald ein einziger Cent mehr zugewendet wird, entfällt die Begünstigung vollständig und der gesamte Betrag wird steuer- und beitragspflichtig. Den Unterschied zum Freibetrag erkennt man im Gesetzestext an der Konjunktion, wenn bedeutet Freigrenze, soweit bedeutet Freibetrag.

Ja. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze und die 60-Euro-Aufmerksamkeitsgrenze sind voneinander unabhängig und werden nicht zusammengerechnet, sofern ein echter persönlicher Anlass vorliegt. Anerkannt sind Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Dienstjubiläum, Beförderung und Verabschiedung. Auch die 60 Euro sind eine Freigrenze und verstehen sich brutto einschließlich Umsatzsteuer.

Nein, nicht für die 50-Euro-Freigrenze. Gutscheine und Geldkarten sind ausdrücklich nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das früher verbreitete Geldkartenmodell mit Bruttolohnverzicht ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr zulässig. Ob die Rückwirkung dieser Regelung auf den Jahresanfang 2020 verfassungsgemäß ist, klärt derzeit der Bundesfinanzhof.

Vor allem vier. Die betriebliche Altersvorsorge, weil es dafür einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gibt. Das Jobticket über die Pauschalierung mit 25 Prozent, weil der Wortlaut das ausdrücklich zulässt. Dienstrad und Firmenwagen über die Bewertungsvorschriften, dann allerdings mit geldwertem Vorteil. Und die Erholungsbeihilfe, deren Wortlaut keine Zusätzlichkeitsklausel enthält. Achtung: das Sozialversicherungsrecht folgt dem nicht automatisch.

Maximal 7,67 Euro je Arbeitstag, zusammengesetzt aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 Euro und dem seit Jahren unveränderten Arbeitgeberaufschlag von 3,10 Euro. Bei maximal 15 Essenmarken im Monat ergibt das 115,05 Euro. Die Monatswerte 2026 liegen bei 71 Euro für Frühstück, je 137 Euro für Mittag- und Abendessen und 345 Euro für die Gesamtverpflegung.

Seit dem 01.01.2026 kostet es 63 Euro im Monat. Übernehmen Sie mindestens 25 Prozent der Kosten, gewähren die Verkehrsverbünde einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent, der Preis sinkt auf 59,85 Euro. Ihr Zuschuss ist bei Zusätzlichkeit steuerfrei. Zu beachten ist, dass steuerfreie Leistungen die Entfernungspauschale mindern und in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen sind.

In der Regel nicht über § 3 Nr. 34 EStG. Der Freibetrag von 600 Euro im Jahr setzt eine nach §§ 20, 20b SGB V zertifizierte Maßnahme voraus, allgemeine Mitgliedsbeiträge erfüllen das nicht. Begünstigt sind nur zertifizierte Präventionskurse, die auch im Studio stattfinden können, wenn sie einzeln abgerechnet werden. In der Praxis wird Firmenfitness deshalb meist über die 50-Euro-Freigrenze abgebildet, die dann aber verbraucht ist.

Der Höhe nach unbegrenzt, begrenzt nur durch die tatsächlichen Aufwendungen. Voraussetzungen sind Zusätzlichkeit, ein noch nicht schulpflichtiges Kind und bei Barzuschüssen die Vorlage von Originalbelegen fürs Lohnkonto. Nicht begünstigt sind Betreuung im privaten Haushalt, Unterricht, Nachhilfe und die Beförderung zur Einrichtung. Die Steuerfreiheit endet mit Eintritt der Schulpflicht.

Aus der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro ergeben sich ein steuerfreier Höchstbetrag von 8.112 Euro und ein beitragsfreier von 4.056 Euro im Jahr. Beiträge dazwischen sind steuerfrei, aber beitragspflichtig. Bei Entgeltumwandlung sind Sie verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu leisten, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Nein. Die Steuerfreiheit galt für Zahlungen vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro. Der Zeitraum ist abgelaufen, eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Wer 2026 einen Inflationsausgleich leisten will, zahlt regulär versteuerten Arbeitslohn oder weicht auf die dauerhaften Bausteine aus.

Nein. Der Sachbezug fließt im Zeitpunkt der Aufladung zu, nicht erst bei der Einlösung. Eine Jahresaufladung führt zu einem Zufluss von 600 Euro in diesem einen Monat und damit zur vollständigen Steuer- und Beitragspflicht. Zulässig ist dagegen, dass das Guthaben auf der Karte über Monate angespart und erst später ausgegeben wird.

Ja, das Gesetz unterscheidet nicht nach Beschäftigtengruppen. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtlich ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, eine sachgrundlose Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften ist unzulässig. Bei Minijobs ist zusätzlich zu klären, wie sich Sachbezüge auf die Geringfügigkeitsgrenze auswirken, das gehört in die Hand des Steuerbüros.

Die Prüfung umfasst typischerweise mehrere zurückliegende Jahre. Wird ein Sachbezug als steuerpflichtig eingestuft, haftet der Betrieb für die nicht einbehaltene Lohnsteuer, nicht die beschäftigte Person und nicht der Kartenanbieter. Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge, die in der Regel allein der Betrieb trägt. Das wirksamste Absicherungsmittel ist eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt, die die Finanzverwaltung bindet.

Der Freibetrag von 110 Euro je Person und Veranstaltung bei maximal zwei Veranstaltungen im Jahr bleibt unverändert. Geändert hat sich die Pauschalierung: seit dem 01.01.2026 ist sie nur noch zulässig, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Reine Führungskräfteveranstaltungen können damit nicht mehr pauschal versteuert werden.

Nein, einen eigenen Steuertatbestand gibt es nicht. Die im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Pauschalierung auf bis zu 2.400 Euro im Jahr wurde nicht umgesetzt, der Bundesrat lehnte sie ab. Ein Mobilitätsbudget muss daher aus den bestehenden Einzelregelungen zusammengesetzt werden, etwa aus der ÖPNV-Befreiung, der 50-Euro-Freigrenze oder einer Pauschalierung mit 30 Prozent.

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