Dienstrad Leasing Anbieter Vergleich
Ein Dienstrad ist steuerlich begünstigt und bei Mitarbeitenden beliebt. Die Unterschiede zwischen Anbietern liegen in der Verwaltung, im Versicherungsumfang und darin, was am Ende der Laufzeit mit dem Rad passiert.
Kostenlos für Unternehmen
Nur Anbieter mit Vertrag
Passend zu Ihrer Region
Ein Fragebogen genügt
Anbieter im Überblick
6 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.
Bikeleasing-ServiceProfil noch nicht beanspruchtBikeleasing-Service ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Anbieter im deutschen Dienstrad Leasing und positioniert sich stark über den Fachhandel. Auf der eigenen Website nennt das Unternehmen…Zum Profil
- Ausdrückliche Anbindung an DATEV und weitere Lohnbuchhaltungssysteme
- Zertifizierung nach ISO 27001
- Kein Mindestbestellwert und keine Mindestzahl an Rädern je Unternehmen
- Standardlaufzeit 36 Monate, Anschlussleasing über weitere 24 Monate zu reduzierter Rate
- Verschleiß-Versicherung deckt seit Februar 2026 versicherte Schäden über die gesamte Laufzeit bis zur Höhe des Kaufpreises
- Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsminderung und Tod
BusinessBikeProfil noch nicht beanspruchtBusinessBike ist einer der großen deutschen Dienstrad Anbieter und positioniert sich als besonders schnelle und vollständig digitale Lösung für Fachhandel und Arbeitgeber. Das Unternehmen nennt mehr…Zum Profil
- Preisrahmen von 499 Euro bis 15.000 Euro brutto inklusive Zubehör
- Vollkasko für Schaden und Diebstahl ohne Bagatellgrenze und ohne Selbstbeteiligung
- Zwei Finanzierungsmodelle, die 0 Prozent Regel und die 0,25 Prozent Regel
- Vier Servicestufen, die Pakete S, M und L sowie das Paket I mit individueller Serviceregelung je Rad
- Keine Mindestabnahme an Rädern
- Freigaben durch den Arbeitgeber nach Anbieterangabe häufig innerhalb von Sekunden
eurorad DeutschlandProfil noch nicht beanspruchteurorad Deutschland ist ein Dienstrad Leasinganbieter aus Köln, der 2003 aus dem Fahrradfachhandel heraus entstanden ist und seit 2024 mehrheitlich zum Investor Bencis gehört. Das Modell…Zum Profil
- Über 5.000 Fachhandelspartner bundesweit, marken und händlerunabhängig
- Keine Händlerbindung bei Inspektion, UVV und Versicherungsleistungen
- Sofortauftrag ohne Rahmenvertrag und ohne Mindestabnahme für Betriebe unter 50 Beschäftigten und Selbstständige
- Einheitliche Laufzeit von 36 Monaten
- Drei abgestufte Versicherungspakete des Partners assona
- Ablösesumme am Laufzeitende mit derzeit 16 Prozent des UVP beziffert
JobRadProfil noch nicht beanspruchtJobRad ist der älteste und nach eigenen Angaben größte Anbieter für Dienstrad Leasing in Deutschland und hat das Modell der Entgeltumwandlung für Fahrräder 2008 in den…Zum Profil
- Nach eigener Angabe mehr als 7.200 Fachhandelspartner in Deutschland, freie Marken und Modellwahl im Netz
- Eigene Leasinggesellschaft in der Gruppe, die JobRad Leasing GmbH
- Standardlaufzeit 36 Monate, Rahmenvereinbarung nach Anbieterangabe kostenfrei und digital
- Preisrahmen für ein Rad von 749 Euro bis 11.900 Euro
- Vollkaskoversicherung serienmäßig über MLF Mercator-Leasing, Mobilitätsgarantie über ROLAND Schutzbrief
- Verschleiß ist in der Vollkasko ausgeschlossen und läuft über kostenpflichtige Servicepakete
Lease a BikeProfil noch nicht beanspruchtLease a Bike ist der Dienstrad Anbieter der Pon-Gruppe und über Bike Mobility Services in sechs europäischen Ländern sowie in den USA aktiv. Nach eigenen Angaben…Zum Profil
- Modularer Rundum-Schutz aus drei Bausteinen für Diebstahl und Beschädigung, Inspektion und Verschleiß
- Inspektions und Verschleißbudgets sind in Euro beziffert
- Keine Selbstbeteiligung nach Anbieterangabe
- Mobilitätsgarantie in allen Paketen enthalten, europaweit kostenfrei
- Portal bildet nach Anbieterangabe von einem einzelnen Rad bis zu 10.000 Rädern je Kunde ab
- Echtzeit-Datenexporte aus dem Portal für die Entgeltabrechnung
PurobikeProfil noch nicht beanspruchtPurobike ist die Leasinggesellschaft hinter dem Dienstradangebot, das seit 2024 unter der Marke linexo by WERTGARANTIE am Markt ist und zuvor Radelnde Mitarbeiter hieß. Besonderheit des…Zum Profil
- Leasing und Versicherung aus einem Konzern, die Versicherungsseite gehört zur WERTGARANTIE Group
- Ein einziges Absicherungsprodukt statt gestaffelter Pakete
- Versicherungssumme bis 15.000 Euro Einkaufswert je Bike
- Jährliche Inspektion bis 100 Euro, Verschleißreparaturen ohne Deckelung
- Bis zu zwei Ersatzbikes bei Diebstahl und Totalschaden
- Europaweiter Pick up Service bei Beschädigung, Diebstahl oder Unfall
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Fünf Wege zum Dienstrad und was sie steuerlich unterscheidet
Dienstrad ist nicht gleich Dienstrad. Welches Modell Sie wählen, entscheidet darüber, ob der Betrieb Geld ausgibt oder spart, ob in der Lohnabrechnung ein geldwerter Vorteil auftaucht und wie lange Sie gebunden sind. Die vier verbreiteten Wege im Überblick, den fünften finden Sie darunter.

Gehaltsumwandlung mit Leasing
Der Betrieb least das Rad und überlässt es auch privat, das Bruttogehalt wird dafür für meist 36 Monate herabgesetzt. Wirtschaftlich zahlt die oder der Beschäftigte, spart dabei aber Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.
- Kostet den Betrieb praktisch nichts
- Geldwerter Vorteil nach der Viertelungsregel
- Abstand zu Mindestlohn und Pfändungsfreigrenze nötig

Arbeitgeberfinanziert als Gehaltsextra
Der Betrieb trägt die Rate vollständig zusätzlich zum Gehalt. Es wird nichts umgewandelt, und genau deshalb ist der Vorteil nach § 3 Nr. 37 EStG komplett lohnsteuer- und beitragsfrei, einschließlich der Fahrten zur Arbeit.
- Das einzige Modell mit null Euro in der Abrechnung
- Zusätzlichkeit nach § 8 Abs. 4 EStG ist Pflicht
- Kostet den Betrieb echtes Geld, wirkt aber wie eine Gehältserhöhung

Mischform mit Arbeitgeberzuschuss
Der Betrieb übernimmt einen festen Anteil, den Rest wandelt die oder der Beschäftigte um. Häufig wird die ersparte Arbeitgeberseite der Sozialabgaben weitergegeben, genannt werden meist 20 bis 30 Euro im Monat.
- Erhöht die Teilnahmequote spürbar
- Steuerlich gilt die Umwandlungsvariante, nicht § 3 Nr. 37
- Zuschuss ist beim Betrieb Betriebsausgabe

Barkauf durch den Betrieb
Sie kaufen die Räder selbst und aktivieren sie im Anlagevermögen. Kein Leasinggeber, keine Bonitätsprüfung, keine Providerbindung. Die Überlassung läuft über eine Vereinbarung mit den Beschäftigten.
- Abschreibung über 7 Jahre nach AfA-Tabelle
- Vorsteuerabzug ab 10 Prozent unternehmerischer Nutzung
- Einziger Weg zur 25-Prozent-Pauschalierung bei Übereignung
| Modell | Geldwerter Vorteil | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gehaltsumwandlung | 1 Prozent des geviertelten, auf 100 Euro abgerundeten UVP | § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG, Ländererlasse vom 09.01.2020 |
| Gehaltsextra | 0 Euro | § 3 Nr. 37 EStG |
| Mischform mit Zuschuss | wie Gehaltsumwandlung | § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG |
| Barkauf, Überlassung zusätzlich | 0 Euro | § 3 Nr. 37 EStG |
| Miete oder Abo | wie Leasing, je nach Finanzierungsweg | § 3 Nr. 37 EStG oder § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG |
Der fünfte Weg: Miete oder Abo
Sie mieten Räder monatlich kündbar oder mit kurzer Bindung, meist inklusive Wartung und Ersatzrad. Es entsteht kein Leasingvertrag über 36 Monate und damit auch kein Restwertthema am Ende. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie beim Leasing.
- Sinnvoll bei hoher Fluktuation, befristeten Verträgen oder als Testlauf vor einem großen Programm
- Die Sonderfälle Kündigung und Elternzeit verlieren ihre Schärfe, weil keine lange Bindung besteht
- Dafür regelmäßig höhere Monatskosten und eine engere Modellauswahl
Wie das Dienstrad 2026 besteuert wird
Die Steuervorteile sind der eigentliche Grund, warum Dienstradprogramme funktionieren. Sie sind allerdings befristet und gelten nicht überall gleich. Drei Punkte entscheiden über die Rechnung: die Viertelungsregel, die Zusätzlichkeit und die verkehrsrechtliche Einordnung des Rads.
Die Viertelungsregel, oft 0,25-Prozent-Regel genannt
Bei steuerpflichtiger Überlassung, also vor allem bei Gehaltsumwandlung, wird als monatlicher Vorteil 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP angesetzt. Ein Rad mit 3.499 Euro UVP ergibt also ein Viertel von 874,75 Euro, abgerundet 800 Euro, davon 1 Prozent gleich 8 Euro geldwerter Vorteil im Monat.
- Anders als beim Dienstwagen entfällt der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist auf diesen Vorteil nicht anwendbar
- Der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro greift nur, wenn Sie selbst mit Fahrrädern handeln
- Maßgeblich ist die UVP im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer, nicht der tatsächliche Kaufpreis
Volle Steuerfreiheit nur ohne Umwandlung
§ 3 Nr. 37 EStG stellt den Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads komplett steuerfrei, aber nur wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das Zusätzlichkeitserfordernis ist seit 2020 in § 8 Abs. 4 EStG legaldefiniert und bei Gehaltsumwandlung schlicht nicht erfüllt.
- Ein anteiliger Arbeitgeberzuschuss macht den Vorteil nicht teilweise steuerfrei, solange überhaupt umgewandelt wird
- Die Steuerfreiheit erstreckt sich auch auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Begünstigt sind Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h, nicht aber verkehrsrechtliche Kraftfahrzeuge
S-Pedelecs rechnen anders
Entscheidend ist die verkehrsrechtliche Einordnung, nicht die Bauform. S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h, E-Bikes ohne Pedalpflicht und alles mit Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht gelten als Kraftfahrzeug. Für diese Räder gelten die Dienstwagenregeln.
- § 3 Nr. 37 EStG ist auf sie nicht anwendbar, es gilt 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch
- Zusätzlich fällt der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg an
- Wer S-Pedelecs zulässt, braucht eine eigene Abrechnungslogik in der Lohnbuchhaltung
Die Umsatzsteuer macht die Vergünstigung nicht mit
Der wichtigste Stolperstein in der Praxis. Weder die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG noch die Viertelung der Bemessungsgrundlage wirken umsatzsteuerlich. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 07.02.2022, umgesetzt in Abschn. 15.24 Abs. 3 UStAE.
- Als Vereinfachung werden pauschal 1 Prozent der abgerundeten Brutto-UVP als monatliche Bemessungsgrundlage anerkannt, also ohne Viertelung
- Bei Gehaltsumwandlung liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG vor
- Die Bagatellgrenze von 500 Euro wird bei E-Bikes praktisch nie erreicht
Nebenpunkte, die in der Praxis oft übersehen werden
Einige Regelungen sind klein, entscheiden aber über Akzeptanz und Abrechnungsaufwand.
- Laden des Dienstrads im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, befristet bis 31.12.2030
- Erstattungen für das Laden zu Hause sind regelmäßig steuerpflichtig, die Monatspauschalen für E-Autos gelten für E-Bikes nicht
- Für Selbstständige entfällt die Nutzungsentnahme für Fahrräder und Pedelecs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG
- Sachbezüge aus der Dienstradüberlassung sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar
Befristet bis Ende 2030
Sowohl die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG als auch die Viertelung der Bemessungsgrundlage sind nach dem heutigen Stand an Überlassungen bis einschließlich 2030 gebunden, geregelt in § 52 Abs. 4 Satz 7 EStG. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bislang nicht beschlossen.
- Bei einem Programmstart 2026 mit 36 Monaten Laufzeit ist das unkritisch, bei späteren Verträgen lohnt der Blick auf das Ende
- Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuerberatung
Wer mit wem einen Vertrag schließt und wer wofür haftet
Ein Dienstradprogramm sieht nach außen einfach aus, besteht aber aus vier ineinandergreifenden Verträgen. Wer die Rollen kennt, versteht auch, warum bestimmte Zusagen nicht gemacht werden dürfen.
| Beteiligte | Haftung und Pflichten |
|---|---|
| Betrieb | Ist Leasingnehmer und schuldet die Raten über die volle Laufzeit, unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses. Verantwortet die korrekte Lohnabrechnung des geldwerten Vorteils und die Umsatzsteuer auf die Überlassung. |
| Beschäftigte | Schulden sorgfältigen Umgang, Einhaltung der Wartungs- und Sicherungsobliegenheiten der Versicherung sowie die Rückgabe. Tragen die Steuer auf den geldwerten Vorteil und wirtschaftlich die umgewandelte Rate. |
| Leasinggeber | Bleibt zivilrechtlicher und in der Regel wirtschaftlicher Eigentümer, trägt das Restwertrisiko und verkauft am Laufzeitende. Kann die Zuwendung nach § 37b EStG mit 30 Prozent pauschal versteuern. |
| Provider | Stellt Portal, Vertragswerk, Versicherungsrahmen und Abwicklung. Übernimmt je nach Vertrag die Risikofreistellung des Betriebs bei Störfällen. Der Umfang ist anbieterabhängig und gehört in die Prüfung. |
| Händler | Haftet für Lieferung, Mängelgewährleistung, Inspektionen und Reparaturannahme und wickelt Schadens- und Diebstahlsfälle mit der Versicherung ab. Er ist Lieferant des Leasinggebers, nicht Ihr Vertragspartner im Leasingverhältnis. |
Rahmenvertrag mit dem Anbieter
Zwischen Ihnen und dem Provider. Er regelt Konditionen, Portal, Servicepakete, Versicherungsumfang, Preisgrenzen je Rad und die gesamte Abwicklung. Das ist der Vertrag, den Sie einmal verhandeln und der über Jahre wirkt.
Einzelleasingvertrag je Rad
Zwischen Ihnen und dem Leasinggeber, üblicherweise 36 Monate. Zivilrechtlicher Leasingnehmer ist zwingend der Betrieb, nie die oder der Beschäftigte. Sie schulden die Raten über die volle Laufzeit, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
Nutzungsüberlassungsvertrag
Zwischen Ihnen und der oder dem Beschäftigten. Er erlaubt die private Nutzung und regelt Pflichten, Sonderfälle und das Ende der Überlassung. Hier entscheidet sich, wer bei Elternzeit oder Langzeitkrankheit die Rate trägt.
Gehaltsumwandlungsvereinbarung
Eine Änderung des Arbeitsvertrags, in der das Gehalt für die Dauer der Überlassung um einen festen Betrag herabgesetzt wird. Entfällt beim arbeitgeberfinanzierten Modell. Der Betriebsrat ist bei der Einführung in der Regel zu beteiligen, üblich sind 8 bis 12 Wochen Abstimmung.
Warum niemand die Übernahme garantieren darf
Die Viertelungsregel setzt voraus, dass das Rad wirtschaftlich dem Betrieb zugerechnet bleibt. Eine feste vertragliche Zusage auf ein Kaufangebot am Ende würde diese Zurechnung gefährden. Ebenso schädlich ist es, wesentliche Leasingnehmerpflichten auf die Beschäftigten zu verlagern.
- Maßstab ist das BFH-Urteil vom 18.12.2014 (VI R 75/13), konkretisiert durch das BMF-Schreiben vom 17.11.2017
- Fällt die Zurechnung weg, entfällt die Viertelungsregel rückwirkend
- Wer die Wirtschaftlichkeit eines Programms auf einen sicheren Übernahmepreis stützt, rechnet mit einer unsicheren Größe
Was ein Dienstrad Betrieb und Belegschaft kostet
Die Zahlen unten stammen aus öffentlichen Anbietervergleichen und beziehen sich, wo eine Referenz genannt ist, auf ein E-Bike mit 4.000 Euro Kaufpreis und 36 Monaten Laufzeit. Sie taugen zur Einordnung eines Angebots, nicht als Kalkulation.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Leasingrate | rund 3,3 bis 3,5 Prozent des Radpreises im Monat | Im Marktvergleich lagen die Raten für ein 4.000-Euro-Rad zwischen rund 130 und 141 Euro brutto. Über 36 Monate ergibt das 130 bis 142 Prozent des Radpreises, mit unterschiedlich viel Service und Versicherung darin. |
| Servicepauschale | 4 bis 10 Euro im Monat | Deckt Inspektionen und je nach Paket Verschleiß ab. Das Budget je UVV-Inspektion lag im Marktvergleich zwischen 35 und 90 Euro. Bei Vollservice sind meist drei Inspektionen über die Laufzeit vorgesehen. |
| Versicherung | rund 4 bis 15 Euro im Monat netto je Rad | Vollkasko mit Diebstahl, Vandalismus, Sturz und Akku. Bei mehreren Anbietern bereits in der Rate enthalten. Achten Sie auf Selbstbeteiligung, Bagatellschadengrenze und Wartezeit. |
| Verwaltungsgebühr je Rad | bei den großen Anbietern keine | Rahmenvertrag, Portal und Support werden als kostenfrei beworben, die Marge steckt im Zinsanteil der Rate. Was bleibt, ist interner Aufwand in der Lohnbuchhaltung. |
| Übernahme am Laufzeitende | 15 bis 18 Prozent der UVP | Marktwerte der großen Anbieter. Steuerlich wird das Rad dagegen vereinfacht mit 40 Prozent der abgerundeten UVP bewertet, die Differenz ist geldwerter Vorteil. Die meisten Provider übernehmen dafür die Pauschalsteuer. |
| Ersparnis für den Betrieb | rund 20 Prozent der umgewandelten Rate | An eingesparten Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Für ein E-Bike mit 3.500 Euro werden über die Laufzeit mehr als 800 Euro genannt. Beim arbeitgeberfinanzierten Modell dreht sich das um: Nettokosten von 60 bis 80 Prozent der Rate. |
| Ersparnis für Beschäftigte | realistisch 20 bis 40 Prozent | Anbieter werben mit bis zu 40 Prozent, ein unabhängiges Rechenbeispiel von 2026 kommt bei einem 3.000-Euro-Rad auf rund 27 Prozent. Bei stark rabattierten Rädern im Handel kann der Vorteil auf null sinken. |
| Preisgrenzen je Rad | Mindestpreis 499 bis 749 Euro, Höchstpreis 11.900 bis 15.000 Euro | Anbieterabhängig, einzelne Anbieter ohne Ober- oder Untergrenze. Relevant, wenn Sie günstige Stadträder oder hochwertige Lastenräder abdecken wollen. |
Quellen: Velomotion-Anbietervergleich (Juli 2024), ADFC-Marktübersicht Dienstradleasing (August 2023), NAVIT-Leitfaden (Juli 2026), Anbieterangaben von JobRad, Bikeleasing und Deutsche Dienstrad sowie ein unabhängiges Rechenbeispiel vom März 2026. Ein Nebeneffekt, der in die Mitarbeiterkommunikation gehört: die Entgeltumwandlung senkt das beitragspflichtige Brutto und damit die Rentenanwartschaft, bei 70 Euro Rate um rund 13 Euro Beitragsgrundlage im Monat.
Elternzeit, Langzeitkrankheit, Kündigung: wer zahlt dann?
Hier unterscheiden sich die Anbieter für kleine und mittlere Betriebe wirklich. Der Leasingvertrag läuft 36 Monate, das Arbeitsverhältnis hält nicht immer so lange, und der Betrieb bleibt Leasingnehmer. Eine gute Risikofreistellung ist deshalb wichtiger als zehn Euro Unterschied in der Rate.
Elternzeit
Während der Elternzeit ruht die Hauptleistungspflicht, es fließt kein Entgelt und die Entgeltumwandlung läuft leer. Der Leasingvertrag läuft weiter. Am Markt gibt es drei Wege.
- Ratenausfallschutz des Providers, bei einem Anbieter dokumentiert bis zu 12 Monate ab 6 Monaten Mindestvertragsdauer
- Private Weiterzahlung aus dem Netto durch die oder den Beschäftigten
- Nutzerwechsel im Betrieb, vorzeitige Ablöse oder kostenfreie Rückgabe bei längeren Unterbrechungen
- Das Rad darf während der Unterbrechung in der Regel weiter genutzt werden
Langzeitkrankheit ab Woche 7
Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung, es gibt kein Brutto mehr, von dem umgewandelt werden könnte, und der Betrieb schuldet die Rate weiter. Ob eine Vertragsklausel die Rate auf die Beschäftigten abwälzen darf, ist rechtlich ungeklärt.
- Das Arbeitsgericht Aachen hielt die Abwälzung für zulässig (Urteil vom 02.09.2023, 8 Ca 2199/22)
- Das Arbeitsgericht Osnabrück hielt eine entsprechende AGB-Klausel für intransparent und unwirksam
- Eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesarbeitsgericht liegt nicht vor
- Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Klausel, sondern auf eine Ausfallversicherung des Providers mit Prämie in der Rate
Kündigung und Arbeitgeberwechsel
Eine Kündigung beendet den Leasingvertrag nicht automatisch. Was passiert, steht im Überlassungs- und im Rahmenvertrag. Vier Wege sind üblich: vorzeitige Ablöse, Rückgabe, Nutzerwechsel im Betrieb oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber nach Bonitätsprüfung.
- Bei der vorzeitigen Ablöse sind die restlichen Raten ohne Steuervorteil zu zahlen, in den ersten Monaten wird das teuer
- Lassen Sie sich Beispielrechnungen für Monat 6, 18 und 30 geben
- Auszubildende, Beschäftigte in der Probezeit, Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte mit Vertragsende innerhalb von drei Jahren passen nicht zu einer 36-Monats-Bindung
Diebstahl und Totalschaden
Zuerst Anzeige bei der Polizei, dann Meldung beim Händler, der die Abwicklung mit der Versicherung übernimmt. Bei den geprüften Anbietern deckt die Vollkasko Diebstahl ohne Selbstbeteiligung und ohne Bagatellschadengrenze.
- Voraussetzung ist die Einhaltung der Sicherungsobliegenheiten, etwa das vereinbarte Schloss
- Ob der Vertrag nach Totalschaden mit einem Ersatzrad weiterläuft oder gegen Regulierung endet, ist vertragsabhängig und gehört ausdrücklich gefragt
- Mobilitätsgarantien decken am Markt Transportkosten und Leihrad, ein Anbieter nennt bis 150 Euro je Schadensfall und 25 Euro je Leihradtag für maximal 14 Tage
Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht
Die Steuervorteile funktionieren nur, wenn die Konstruktion sauber ist. Diese neun Fragen klären genau die Punkte, an denen später Nachversteuerungen und offene Raten entstehen.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Wie ist die Risikofreistellung des Arbeitgebers im Rahmenvertrag formuliert, für welche Fälle gilt sie, mit welcher Wartezeit, welchem Selbstbehalt und welcher Meldefrist, und ist die Prämie in der Leasingrate enthalten?
- Was passiert bei Krankengeldbezug ab Woche 7, bei Elternzeit und bei unbezahlter Freistellung? Wer zahlt die Rate, für wie viele Monate, und erhalten wir verauslagte Raten rückwirkend erstattet?
- Welche Optionen bestehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also Ablöse, Rückgabe, Nutzerwechsel und Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber, und mit welchen Kosten ist in Monat 6, 18 und 30 jeweils zu rechnen?
- Wie läuft ein Totalschaden oder Diebstahl ab? Endet der Leasingvertrag oder läuft er mit Ersatzrad weiter, welche Sicherungsobliegenheiten gelten, und gibt es eine Leihradregelung mit Betrag und Dauer?
- Wie hoch ist das Inspektions- und das Verschleißbudget, ist der Verschleiß über die Laufzeit gedeckelt, und sind Akku und Elektronik eingeschlossen?
- Welcher Kaufpreis wird am Laufzeitende üblicherweise angeboten, in Prozent der UVP, und wer übernimmt die Pauschalsteuer nach § 37b EStG?
- Welche Daten liefert das Portal für die Lohnabrechnung, gibt es einen DATEV-fähigen Export, wer berechnet geldwerten Vorteil und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, und wer haftet für Fehler in diesen Werten?
- Welche Händler im Umkreis unseres Standorts sind angebunden, ist freie Händlerwahl möglich, und welche Mindest- und Höchstpreise je Rad gelten?
- Wie werden S-Pedelecs behandelt, sind sie überhaupt zugelassen, und wie unterstützt das Portal die abweichende Bewertung nach den Dienstwagenregeln?
Typische Fehler im Vergleich
Zusätzlichkeit und Umwandlung vermischt
Wer eine bereits zugesagte Gehaltserhöhung in ein Dienstrad umwidmet und dann die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG anwendet, verletzt § 8 Abs. 4 EStG. Die Folge ist eine Nachversteuerung in der Lohnsteuer-Außenprüfung. Entweder zusätzlich und steuerfrei oder umgewandelt und nach Viertelungsregel, nicht beides.
Die Umsatzsteuer vergessen
Der Klassiker und in der Fachpresse ausdrücklich als Steuerfalle bezeichnet. Weder die Viertelung noch die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG wirken umsatzsteuerlich. Umsatzsteuerlich ist die volle 1-Prozent-Bemessung anzusetzen, ohne Viertelung.
Ein S-Pedelec wie ein Fahrrad abgerechnet
Ein Rad mit Motorunterstützung über 25 km/h ist verkehrsrechtlich ein Kraftfahrzeug. Es wird nach den Dienstwagenregeln bewertet, einschließlich des Zuschlags von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, und § 3 Nr. 37 EStG greift nicht.
Die Bemessungsgrundlage aus dem Kaufpreis abgeleitet
Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer, unabhängig von gewährten Rabatten. Wer den rabattierten Einkaufspreis ansetzt, rechnet den Vorteil zu niedrig.
Sonderfälle nicht vertraglich geregelt
Ohne belastbare Regelung für Krankengeldbezug, Elternzeit und Kündigung bleibt der Betrieb als Leasingnehmer auf den Raten sitzen. Eine Abwälzungsklausel allein trägt nicht, weil die Instanzgerichte sie unterschiedlich beurteilen.
Den Übernahmepreis als sicher einkalkuliert
Ein Kaufangebot darf vertraglich nicht zugesichert werden, ohne die steuerliche Zurechnung zum Betrieb zu gefährden. Wer den günstigen Restwert in die Mitarbeiterkommunikation schreibt, verspricht etwas, das rechtlich nicht versprochen werden darf.
Ungeeignete Beschäftigtengruppen zugelassen
Auszubildende, Beschäftigte in der Probezeit, Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte mit Vertragsende in den nächsten drei Jahren passen nicht zu einer 36-Monats-Bindung. Zu prüfen sind außerdem Mindestlohn und Pfändungsfreigrenze, denn Sachbezüge sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.
Häufige Fragen zum Dienstrad
Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuerberatung.
Was bedeutet die 0,25-Prozent-Regel genau?
Sie ist eine verkürzte Bezeichnung. Angesetzt wird 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer. Bei einer UVP von 3.499 Euro ergibt das 8 Euro geldwerten Vorteil im Monat. Grundlage sind § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG und die gleich lautenden Ländererlasse vom 09.01.2020.
Bis wann gilt die Regelung?
Nach aktuellem Stand bis zum 31.12.2030. Für § 3 Nr. 37 EStG ergibt sich die letztmalige Anwendung für den Veranlagungszeitraum 2030 aus § 52 Abs. 4 Satz 7 EStG. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bisher nicht beschlossen. Für einen Programmstart 2026 mit 36 Monaten Laufzeit ist das unkritisch.
Wann ist das Dienstrad komplett steuerfrei?
Nur wenn der Betrieb es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt, also ohne Gehaltsumwandlung, und wenn es ein Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h ist. Dann greift § 3 Nr. 37 EStG und der geldwerte Vorteil beträgt null. Bei Gehaltsumwandlung ist das Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG nicht erfüllt.
Muss der Arbeitsweg zusätzlich versteuert werden?
Beim Fahrrad und beim Pedelec bis 25 km/h nicht. Der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, den es beim Dienstwagen gibt, entfällt hier. Beim S-Pedelec fällt er dagegen an.
Gilt die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze?
Nein. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist auf den Vorteil aus der Fahrradüberlassung nicht anwendbar.
Was kostet das Dienstradleasing den Betrieb?
Bei reiner Entgeltumwandlung entstehen nach Anbieterangaben keine direkten Gebühren, die großen Provider bewerben das Modell als kostenfrei beziehungsweise aufwandsneutral. Der Betrieb spart zudem Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, genannt werden rund 20 Prozent der umgewandelten Rate. Es bleibt interner Aufwand in der Lohnbuchhaltung.
Wie viel sparen Beschäftigte wirklich?
Anbieter nennen bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf, das ist eine Obergrenze und kein Erwartungswert. Ein unabhängiges Rechenbeispiel von März 2026 kommt bei einem 3.000-Euro-E-Bike und 3.500 Euro Bruttogehalt auf rund 27 Prozent. Bei stark rabattierten Rädern im Handel kann der Vorteil auf null sinken.
Was passiert am Ende der 36 Monate?
Rückgabe oder Kauf. Marktueblich sind Kaufpreise von 15 bis 18 Prozent der UVP. Steuerlich wird das Rad vereinfacht mit 40 Prozent der abgerundeten UVP bewertet, die Differenz zum Kaufpreis ist geldwerter Vorteil. Die großen Provider übernehmen dafür die Pauschalsteuer nach § 37b EStG.
Können wir die Übernahme vertraglich zusichern?
Nein. Eine feste Zusage würde die steuerliche Zurechnung des Rads zum Betrieb gefährden und damit die günstige Bewertung. Die Provider weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Kaufangebot nicht zugesichert werden darf. Planen Sie die Wirtschaftlichkeit deshalb ohne den Restwert.
Wer zahlt die Rate, wenn jemand lange krank ist?
Rechtlich ist die Abwälzung auf Beschäftigte umstritten. Das Arbeitsgericht Aachen hielt sie 2023 für zulässig, das Arbeitsgericht Osnabrück erklärte eine entsprechende AGB-Klausel für unwirksam, eine höchstrichterliche Klärung fehlt. Praktisch lösen die Provider das über eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung mit Prämie in der Leasingrate.
Ist ein S-Pedelec im Dienstradprogramm möglich?
Ja, aber steuerlich deutlich teurer. Ein Rad mit Motorunterstützung über 25 km/h gilt als Kraftfahrzeug, wird nach den Dienstwagenregeln bewertet und ist von § 3 Nr. 37 EStG ausgeschlossen. Zur monatlichen Bewertung kommt der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer.
Brauchen wir eine Mindestanzahl an Rädern?
Eine allgemeine Mindestanzahl ließ sich bei den geprüften Anbietern nicht belegen, mehrere nennen ausdrücklich keine. Relevanter sind die Preisgrenzen je Rad, die am Markt zwischen 499 und 749 Euro Mindestpreis und 11.900 bis 15.000 Euro Höchstpreis liegen.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
In der Regel ja, weil die Vergütungsstruktur berührt ist, Anknüpfungspunkt ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Als Abstimmungsdauer werden 8 bis 12 Wochen genannt. Planen Sie diese Zeit in den Programmstart ein.
Passende Beiträge aus dem Wissensbereich
Angebote für Ihr Dienstradmodell
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Sie erhalten unverbindliche Angebote geprüfter Anbieter.