Dienstrad Leasing Anbieter Vergleich

Ein Dienstrad ist steuerlich begünstigt und bei Mitarbeitenden beliebt. Die Unterschiede zwischen Anbietern liegen in der Verwaltung, im Versicherungsumfang und darin, was am Ende der Laufzeit mit dem Rad passiert.

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Anbieter im Überblick

6 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.

Bikeleasing-ServiceProfil noch nicht beanspruchtBikeleasing-Service ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Anbieter im deutschen Dienstrad Leasing und positioniert sich stark über den Fachhandel. Auf der eigenen Website nennt das Unternehmen…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen jeder Größe, öffentlicher Dienst sowie Selbstständige über das Blitzleasing
EinzugsgebietDeutschland, Angaben zur Netzgröße zwischen rund 6.800 und mehr als 8.000 Partnerhändlern je nach Quelle
SitzVellmar bei Kassel, Postanschrift Uslar
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Ausdrückliche Anbindung an DATEV und weitere Lohnbuchhaltungssysteme
  • Zertifizierung nach ISO 27001
  • Kein Mindestbestellwert und keine Mindestzahl an Rädern je Unternehmen
  • Standardlaufzeit 36 Monate, Anschlussleasing über weitere 24 Monate zu reduzierter Rate
  • Verschleiß-Versicherung deckt seit Februar 2026 versicherte Schäden über die gesamte Laufzeit bis zur Höhe des Kaufpreises
  • Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsminderung und Tod
BusinessBikeProfil noch nicht beanspruchtBusinessBike ist einer der großen deutschen Dienstrad Anbieter und positioniert sich als besonders schnelle und vollständig digitale Lösung für Fachhandel und Arbeitgeber. Das Unternehmen nennt mehr…Zum Profil
ZielgruppeArbeitgeber jeder Größe, Beschäftigte, Selbstständige, öffentlicher Dienst und Fachhandel
EinzugsgebietDeutschland mit nach eigener Angabe mehr als 6.000 Fachhändlern
SitzHerzogenaurach
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Preisrahmen von 499 Euro bis 15.000 Euro brutto inklusive Zubehör
  • Vollkasko für Schaden und Diebstahl ohne Bagatellgrenze und ohne Selbstbeteiligung
  • Zwei Finanzierungsmodelle, die 0 Prozent Regel und die 0,25 Prozent Regel
  • Vier Servicestufen, die Pakete S, M und L sowie das Paket I mit individueller Serviceregelung je Rad
  • Keine Mindestabnahme an Rädern
  • Freigaben durch den Arbeitgeber nach Anbieterangabe häufig innerhalb von Sekunden
eurorad DeutschlandProfil noch nicht beanspruchteurorad Deutschland ist ein Dienstrad Leasinganbieter aus Köln, der 2003 aus dem Fahrradfachhandel heraus entstanden ist und seit 2024 mehrheitlich zum Investor Bencis gehört. Das Modell…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen jeder Größe, Selbstständige und Freiberufler sowie öffentlicher Dienst
EinzugsgebietDeutschland mit über 5.000 Fachhandelspartnern
SitzKöln
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Über 5.000 Fachhandelspartner bundesweit, marken und händlerunabhängig
  • Keine Händlerbindung bei Inspektion, UVV und Versicherungsleistungen
  • Sofortauftrag ohne Rahmenvertrag und ohne Mindestabnahme für Betriebe unter 50 Beschäftigten und Selbstständige
  • Einheitliche Laufzeit von 36 Monaten
  • Drei abgestufte Versicherungspakete des Partners assona
  • Ablösesumme am Laufzeitende mit derzeit 16 Prozent des UVP beziffert
JobRadProfil noch nicht beanspruchtJobRad ist der älteste und nach eigenen Angaben größte Anbieter für Dienstrad Leasing in Deutschland und hat das Modell der Entgeltumwandlung für Fahrräder 2008 in den…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen jeder Größe, öffentlicher Dienst sowie Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
EinzugsgebietDeutschland mit nach eigener Angabe mehr als 7.200 Fachhandelspartnern, zusätzlich Österreich über eine eigene Gesellschaft
SitzFreiburg im Breisgau
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Nach eigener Angabe mehr als 7.200 Fachhandelspartner in Deutschland, freie Marken und Modellwahl im Netz
  • Eigene Leasinggesellschaft in der Gruppe, die JobRad Leasing GmbH
  • Standardlaufzeit 36 Monate, Rahmenvereinbarung nach Anbieterangabe kostenfrei und digital
  • Preisrahmen für ein Rad von 749 Euro bis 11.900 Euro
  • Vollkaskoversicherung serienmäßig über MLF Mercator-Leasing, Mobilitätsgarantie über ROLAND Schutzbrief
  • Verschleiß ist in der Vollkasko ausgeschlossen und läuft über kostenpflichtige Servicepakete
Lease a BikeProfil noch nicht beanspruchtLease a Bike ist der Dienstrad Anbieter der Pon-Gruppe und über Bike Mobility Services in sechs europäischen Ländern sowie in den USA aktiv. Nach eigenen Angaben…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen jeder Größe bis hin zu Großkonzernen, öffentliche Arbeitgeber sowie Selbstständige
EinzugsgebietDeutschland mit nach eigener Angabe mehr als 6.700 Fachhändlern, über Bike Mobility Services zusätzlich fünf weitere europäische Länder und die USA
SitzCloppenburg
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Modularer Rundum-Schutz aus drei Bausteinen für Diebstahl und Beschädigung, Inspektion und Verschleiß
  • Inspektions und Verschleißbudgets sind in Euro beziffert
  • Keine Selbstbeteiligung nach Anbieterangabe
  • Mobilitätsgarantie in allen Paketen enthalten, europaweit kostenfrei
  • Portal bildet nach Anbieterangabe von einem einzelnen Rad bis zu 10.000 Rädern je Kunde ab
  • Echtzeit-Datenexporte aus dem Portal für die Entgeltabrechnung
PurobikeProfil noch nicht beanspruchtPurobike ist die Leasinggesellschaft hinter dem Dienstradangebot, das seit 2024 unter der Marke linexo by WERTGARANTIE am Markt ist und zuvor Radelnde Mitarbeiter hieß. Besonderheit des…Zum Profil
ZielgruppeArbeitgeber aller Größen mit Rahmenvertrag sowie Selbstständige und Freiberufler
EinzugsgebietDeutschland, Fachhändlernetzwerk ohne veröffentlichte Größenangabe
SitzHannover
KategorienDienstrad
Leistungsmerkmale
  • Leasing und Versicherung aus einem Konzern, die Versicherungsseite gehört zur WERTGARANTIE Group
  • Ein einziges Absicherungsprodukt statt gestaffelter Pakete
  • Versicherungssumme bis 15.000 Euro Einkaufswert je Bike
  • Jährliche Inspektion bis 100 Euro, Verschleißreparaturen ohne Deckelung
  • Bis zu zwei Ersatzbikes bei Diebstahl und Totalschaden
  • Europaweiter Pick up Service bei Beschädigung, Diebstahl oder Unfall

Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.

Fünf Wege zum Dienstrad und was sie steuerlich unterscheidet

Dienstrad ist nicht gleich Dienstrad. Welches Modell Sie wählen, entscheidet darüber, ob der Betrieb Geld ausgibt oder spart, ob in der Lohnabrechnung ein geldwerter Vorteil auftaucht und wie lange Sie gebunden sind. Die vier verbreiteten Wege im Überblick, den fünften finden Sie darunter.

Dienstrad, Abbildung 1

Gehaltsumwandlung mit Leasing

Der Betrieb least das Rad und überlässt es auch privat, das Bruttogehalt wird dafür für meist 36 Monate herabgesetzt. Wirtschaftlich zahlt die oder der Beschäftigte, spart dabei aber Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.

Dienstrad, Abbildung 2

Arbeitgeberfinanziert als Gehaltsextra

Der Betrieb trägt die Rate vollständig zusätzlich zum Gehalt. Es wird nichts umgewandelt, und genau deshalb ist der Vorteil nach § 3 Nr. 37 EStG komplett lohnsteuer- und beitragsfrei, einschließlich der Fahrten zur Arbeit.

Dienstrad, Abbildung 3

Mischform mit Arbeitgeberzuschuss

Der Betrieb übernimmt einen festen Anteil, den Rest wandelt die oder der Beschäftigte um. Häufig wird die ersparte Arbeitgeberseite der Sozialabgaben weitergegeben, genannt werden meist 20 bis 30 Euro im Monat.

Dienstrad, Abbildung 4

Barkauf durch den Betrieb

Sie kaufen die Räder selbst und aktivieren sie im Anlagevermögen. Kein Leasinggeber, keine Bonitätsprüfung, keine Providerbindung. Die Überlassung läuft über eine Vereinbarung mit den Beschäftigten.

ModellGeldwerter VorteilRechtsgrundlage
Gehaltsumwandlung1 Prozent des geviertelten, auf 100 Euro abgerundeten UVP§ 8 Abs. 2 Satz 10 EStG, Ländererlasse vom 09.01.2020
Gehaltsextra0 Euro§ 3 Nr. 37 EStG
Mischform mit Zuschusswie Gehaltsumwandlung§ 8 Abs. 2 Satz 10 EStG
Barkauf, Überlassung zusätzlich0 Euro§ 3 Nr. 37 EStG
Miete oder Abowie Leasing, je nach Finanzierungsweg§ 3 Nr. 37 EStG oder § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG

Der fünfte Weg: Miete oder Abo

Sie mieten Räder monatlich kündbar oder mit kurzer Bindung, meist inklusive Wartung und Ersatzrad. Es entsteht kein Leasingvertrag über 36 Monate und damit auch kein Restwertthema am Ende. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie beim Leasing.

Wie das Dienstrad 2026 besteuert wird

Die Steuervorteile sind der eigentliche Grund, warum Dienstradprogramme funktionieren. Sie sind allerdings befristet und gelten nicht überall gleich. Drei Punkte entscheiden über die Rechnung: die Viertelungsregel, die Zusätzlichkeit und die verkehrsrechtliche Einordnung des Rads.

Die Viertelungsregel, oft 0,25-Prozent-Regel genannt

Bei steuerpflichtiger Überlassung, also vor allem bei Gehaltsumwandlung, wird als monatlicher Vorteil 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP angesetzt. Ein Rad mit 3.499 Euro UVP ergibt also ein Viertel von 874,75 Euro, abgerundet 800 Euro, davon 1 Prozent gleich 8 Euro geldwerter Vorteil im Monat.

Volle Steuerfreiheit nur ohne Umwandlung

§ 3 Nr. 37 EStG stellt den Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads komplett steuerfrei, aber nur wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das Zusätzlichkeitserfordernis ist seit 2020 in § 8 Abs. 4 EStG legaldefiniert und bei Gehaltsumwandlung schlicht nicht erfüllt.

S-Pedelecs rechnen anders

Entscheidend ist die verkehrsrechtliche Einordnung, nicht die Bauform. S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h, E-Bikes ohne Pedalpflicht und alles mit Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht gelten als Kraftfahrzeug. Für diese Räder gelten die Dienstwagenregeln.

Die Umsatzsteuer macht die Vergünstigung nicht mit

Der wichtigste Stolperstein in der Praxis. Weder die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG noch die Viertelung der Bemessungsgrundlage wirken umsatzsteuerlich. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 07.02.2022, umgesetzt in Abschn. 15.24 Abs. 3 UStAE.

Nebenpunkte, die in der Praxis oft übersehen werden

Einige Regelungen sind klein, entscheiden aber über Akzeptanz und Abrechnungsaufwand.

Befristet bis Ende 2030

Sowohl die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG als auch die Viertelung der Bemessungsgrundlage sind nach dem heutigen Stand an Überlassungen bis einschließlich 2030 gebunden, geregelt in § 52 Abs. 4 Satz 7 EStG. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bislang nicht beschlossen.

Wer mit wem einen Vertrag schließt und wer wofür haftet

Ein Dienstradprogramm sieht nach außen einfach aus, besteht aber aus vier ineinandergreifenden Verträgen. Wer die Rollen kennt, versteht auch, warum bestimmte Zusagen nicht gemacht werden dürfen.

BeteiligteHaftung und Pflichten
BetriebIst Leasingnehmer und schuldet die Raten über die volle Laufzeit, unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses. Verantwortet die korrekte Lohnabrechnung des geldwerten Vorteils und die Umsatzsteuer auf die Überlassung.
BeschäftigteSchulden sorgfältigen Umgang, Einhaltung der Wartungs- und Sicherungsobliegenheiten der Versicherung sowie die Rückgabe. Tragen die Steuer auf den geldwerten Vorteil und wirtschaftlich die umgewandelte Rate.
LeasinggeberBleibt zivilrechtlicher und in der Regel wirtschaftlicher Eigentümer, trägt das Restwertrisiko und verkauft am Laufzeitende. Kann die Zuwendung nach § 37b EStG mit 30 Prozent pauschal versteuern.
ProviderStellt Portal, Vertragswerk, Versicherungsrahmen und Abwicklung. Übernimmt je nach Vertrag die Risikofreistellung des Betriebs bei Störfällen. Der Umfang ist anbieterabhängig und gehört in die Prüfung.
HändlerHaftet für Lieferung, Mängelgewährleistung, Inspektionen und Reparaturannahme und wickelt Schadens- und Diebstahlsfälle mit der Versicherung ab. Er ist Lieferant des Leasinggebers, nicht Ihr Vertragspartner im Leasingverhältnis.
1

Rahmenvertrag mit dem Anbieter

Zwischen Ihnen und dem Provider. Er regelt Konditionen, Portal, Servicepakete, Versicherungsumfang, Preisgrenzen je Rad und die gesamte Abwicklung. Das ist der Vertrag, den Sie einmal verhandeln und der über Jahre wirkt.

2

Einzelleasingvertrag je Rad

Zwischen Ihnen und dem Leasinggeber, üblicherweise 36 Monate. Zivilrechtlicher Leasingnehmer ist zwingend der Betrieb, nie die oder der Beschäftigte. Sie schulden die Raten über die volle Laufzeit, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.

3

Nutzungsüberlassungsvertrag

Zwischen Ihnen und der oder dem Beschäftigten. Er erlaubt die private Nutzung und regelt Pflichten, Sonderfälle und das Ende der Überlassung. Hier entscheidet sich, wer bei Elternzeit oder Langzeitkrankheit die Rate trägt.

4

Gehaltsumwandlungsvereinbarung

Eine Änderung des Arbeitsvertrags, in der das Gehalt für die Dauer der Überlassung um einen festen Betrag herabgesetzt wird. Entfällt beim arbeitgeberfinanzierten Modell. Der Betriebsrat ist bei der Einführung in der Regel zu beteiligen, üblich sind 8 bis 12 Wochen Abstimmung.

Warum niemand die Übernahme garantieren darf

Die Viertelungsregel setzt voraus, dass das Rad wirtschaftlich dem Betrieb zugerechnet bleibt. Eine feste vertragliche Zusage auf ein Kaufangebot am Ende würde diese Zurechnung gefährden. Ebenso schädlich ist es, wesentliche Leasingnehmerpflichten auf die Beschäftigten zu verlagern.

Was ein Dienstrad Betrieb und Belegschaft kostet

Die Zahlen unten stammen aus öffentlichen Anbietervergleichen und beziehen sich, wo eine Referenz genannt ist, auf ein E-Bike mit 4.000 Euro Kaufpreis und 36 Monaten Laufzeit. Sie taugen zur Einordnung eines Angebots, nicht als Kalkulation.

PostenSpanneWovon es abhängt
Leasingraterund 3,3 bis 3,5 Prozent des Radpreises im MonatIm Marktvergleich lagen die Raten für ein 4.000-Euro-Rad zwischen rund 130 und 141 Euro brutto. Über 36 Monate ergibt das 130 bis 142 Prozent des Radpreises, mit unterschiedlich viel Service und Versicherung darin.
Servicepauschale4 bis 10 Euro im MonatDeckt Inspektionen und je nach Paket Verschleiß ab. Das Budget je UVV-Inspektion lag im Marktvergleich zwischen 35 und 90 Euro. Bei Vollservice sind meist drei Inspektionen über die Laufzeit vorgesehen.
Versicherungrund 4 bis 15 Euro im Monat netto je RadVollkasko mit Diebstahl, Vandalismus, Sturz und Akku. Bei mehreren Anbietern bereits in der Rate enthalten. Achten Sie auf Selbstbeteiligung, Bagatellschadengrenze und Wartezeit.
Verwaltungsgebühr je Radbei den großen Anbietern keineRahmenvertrag, Portal und Support werden als kostenfrei beworben, die Marge steckt im Zinsanteil der Rate. Was bleibt, ist interner Aufwand in der Lohnbuchhaltung.
Übernahme am Laufzeitende15 bis 18 Prozent der UVPMarktwerte der großen Anbieter. Steuerlich wird das Rad dagegen vereinfacht mit 40 Prozent der abgerundeten UVP bewertet, die Differenz ist geldwerter Vorteil. Die meisten Provider übernehmen dafür die Pauschalsteuer.
Ersparnis für den Betriebrund 20 Prozent der umgewandelten RateAn eingesparten Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Für ein E-Bike mit 3.500 Euro werden über die Laufzeit mehr als 800 Euro genannt. Beim arbeitgeberfinanzierten Modell dreht sich das um: Nettokosten von 60 bis 80 Prozent der Rate.
Ersparnis für Beschäftigterealistisch 20 bis 40 ProzentAnbieter werben mit bis zu 40 Prozent, ein unabhängiges Rechenbeispiel von 2026 kommt bei einem 3.000-Euro-Rad auf rund 27 Prozent. Bei stark rabattierten Rädern im Handel kann der Vorteil auf null sinken.
Preisgrenzen je RadMindestpreis 499 bis 749 Euro, Höchstpreis 11.900 bis 15.000 EuroAnbieterabhängig, einzelne Anbieter ohne Ober- oder Untergrenze. Relevant, wenn Sie günstige Stadträder oder hochwertige Lastenräder abdecken wollen.

Quellen: Velomotion-Anbietervergleich (Juli 2024), ADFC-Marktübersicht Dienstradleasing (August 2023), NAVIT-Leitfaden (Juli 2026), Anbieterangaben von JobRad, Bikeleasing und Deutsche Dienstrad sowie ein unabhängiges Rechenbeispiel vom März 2026. Ein Nebeneffekt, der in die Mitarbeiterkommunikation gehört: die Entgeltumwandlung senkt das beitragspflichtige Brutto und damit die Rentenanwartschaft, bei 70 Euro Rate um rund 13 Euro Beitragsgrundlage im Monat.

Elternzeit, Langzeitkrankheit, Kündigung: wer zahlt dann?

Hier unterscheiden sich die Anbieter für kleine und mittlere Betriebe wirklich. Der Leasingvertrag läuft 36 Monate, das Arbeitsverhältnis hält nicht immer so lange, und der Betrieb bleibt Leasingnehmer. Eine gute Risikofreistellung ist deshalb wichtiger als zehn Euro Unterschied in der Rate.

Elternzeit

Während der Elternzeit ruht die Hauptleistungspflicht, es fließt kein Entgelt und die Entgeltumwandlung läuft leer. Der Leasingvertrag läuft weiter. Am Markt gibt es drei Wege.

Langzeitkrankheit ab Woche 7

Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung, es gibt kein Brutto mehr, von dem umgewandelt werden könnte, und der Betrieb schuldet die Rate weiter. Ob eine Vertragsklausel die Rate auf die Beschäftigten abwälzen darf, ist rechtlich ungeklärt.

Kündigung und Arbeitgeberwechsel

Eine Kündigung beendet den Leasingvertrag nicht automatisch. Was passiert, steht im Überlassungs- und im Rahmenvertrag. Vier Wege sind üblich: vorzeitige Ablöse, Rückgabe, Nutzerwechsel im Betrieb oder Übertragung auf den neuen Arbeitgeber nach Bonitätsprüfung.

Diebstahl und Totalschaden

Zuerst Anzeige bei der Polizei, dann Meldung beim Händler, der die Abwicklung mit der Versicherung übernimmt. Bei den geprüften Anbietern deckt die Vollkasko Diebstahl ohne Selbstbeteiligung und ohne Bagatellschadengrenze.

Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht

Die Steuervorteile funktionieren nur, wenn die Konstruktion sauber ist. Diese neun Fragen klären genau die Punkte, an denen später Nachversteuerungen und offene Raten entstehen.

Fragen, die Sie stellen sollten

Typische Fehler im Vergleich

Wer eine bereits zugesagte Gehaltserhöhung in ein Dienstrad umwidmet und dann die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG anwendet, verletzt § 8 Abs. 4 EStG. Die Folge ist eine Nachversteuerung in der Lohnsteuer-Außenprüfung. Entweder zusätzlich und steuerfrei oder umgewandelt und nach Viertelungsregel, nicht beides.

Der Klassiker und in der Fachpresse ausdrücklich als Steuerfalle bezeichnet. Weder die Viertelung noch die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG wirken umsatzsteuerlich. Umsatzsteuerlich ist die volle 1-Prozent-Bemessung anzusetzen, ohne Viertelung.

Ein Rad mit Motorunterstützung über 25 km/h ist verkehrsrechtlich ein Kraftfahrzeug. Es wird nach den Dienstwagenregeln bewertet, einschließlich des Zuschlags von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, und § 3 Nr. 37 EStG greift nicht.

Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer, unabhängig von gewährten Rabatten. Wer den rabattierten Einkaufspreis ansetzt, rechnet den Vorteil zu niedrig.

Ohne belastbare Regelung für Krankengeldbezug, Elternzeit und Kündigung bleibt der Betrieb als Leasingnehmer auf den Raten sitzen. Eine Abwälzungsklausel allein trägt nicht, weil die Instanzgerichte sie unterschiedlich beurteilen.

Ein Kaufangebot darf vertraglich nicht zugesichert werden, ohne die steuerliche Zurechnung zum Betrieb zu gefährden. Wer den günstigen Restwert in die Mitarbeiterkommunikation schreibt, verspricht etwas, das rechtlich nicht versprochen werden darf.

Auszubildende, Beschäftigte in der Probezeit, Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte mit Vertragsende in den nächsten drei Jahren passen nicht zu einer 36-Monats-Bindung. Zu prüfen sind außerdem Mindestlohn und Pfändungsfreigrenze, denn Sachbezüge sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.

Häufige Fragen zum Dienstrad

Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuerberatung.

Sie ist eine verkürzte Bezeichnung. Angesetzt wird 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer. Bei einer UVP von 3.499 Euro ergibt das 8 Euro geldwerten Vorteil im Monat. Grundlage sind § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG und die gleich lautenden Ländererlasse vom 09.01.2020.

Nach aktuellem Stand bis zum 31.12.2030. Für § 3 Nr. 37 EStG ergibt sich die letztmalige Anwendung für den Veranlagungszeitraum 2030 aus § 52 Abs. 4 Satz 7 EStG. Eine Verlängerung darüber hinaus ist bisher nicht beschlossen. Für einen Programmstart 2026 mit 36 Monaten Laufzeit ist das unkritisch.

Nur wenn der Betrieb es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt, also ohne Gehaltsumwandlung, und wenn es ein Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h ist. Dann greift § 3 Nr. 37 EStG und der geldwerte Vorteil beträgt null. Bei Gehaltsumwandlung ist das Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG nicht erfüllt.

Beim Fahrrad und beim Pedelec bis 25 km/h nicht. Der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, den es beim Dienstwagen gibt, entfällt hier. Beim S-Pedelec fällt er dagegen an.

Nein. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist auf den Vorteil aus der Fahrradüberlassung nicht anwendbar.

Bei reiner Entgeltumwandlung entstehen nach Anbieterangaben keine direkten Gebühren, die großen Provider bewerben das Modell als kostenfrei beziehungsweise aufwandsneutral. Der Betrieb spart zudem Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, genannt werden rund 20 Prozent der umgewandelten Rate. Es bleibt interner Aufwand in der Lohnbuchhaltung.

Anbieter nennen bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf, das ist eine Obergrenze und kein Erwartungswert. Ein unabhängiges Rechenbeispiel von März 2026 kommt bei einem 3.000-Euro-E-Bike und 3.500 Euro Bruttogehalt auf rund 27 Prozent. Bei stark rabattierten Rädern im Handel kann der Vorteil auf null sinken.

Rückgabe oder Kauf. Marktueblich sind Kaufpreise von 15 bis 18 Prozent der UVP. Steuerlich wird das Rad vereinfacht mit 40 Prozent der abgerundeten UVP bewertet, die Differenz zum Kaufpreis ist geldwerter Vorteil. Die großen Provider übernehmen dafür die Pauschalsteuer nach § 37b EStG.

Nein. Eine feste Zusage würde die steuerliche Zurechnung des Rads zum Betrieb gefährden und damit die günstige Bewertung. Die Provider weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Kaufangebot nicht zugesichert werden darf. Planen Sie die Wirtschaftlichkeit deshalb ohne den Restwert.

Rechtlich ist die Abwälzung auf Beschäftigte umstritten. Das Arbeitsgericht Aachen hielt sie 2023 für zulässig, das Arbeitsgericht Osnabrück erklärte eine entsprechende AGB-Klausel für unwirksam, eine höchstrichterliche Klärung fehlt. Praktisch lösen die Provider das über eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung mit Prämie in der Leasingrate.

Ja, aber steuerlich deutlich teurer. Ein Rad mit Motorunterstützung über 25 km/h gilt als Kraftfahrzeug, wird nach den Dienstwagenregeln bewertet und ist von § 3 Nr. 37 EStG ausgeschlossen. Zur monatlichen Bewertung kommt der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer.

Eine allgemeine Mindestanzahl ließ sich bei den geprüften Anbietern nicht belegen, mehrere nennen ausdrücklich keine. Relevanter sind die Preisgrenzen je Rad, die am Markt zwischen 499 und 749 Euro Mindestpreis und 11.900 bis 15.000 Euro Höchstpreis liegen.

In der Regel ja, weil die Vergütungsstruktur berührt ist, Anknüpfungspunkt ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Als Abstimmungsdauer werden 8 bis 12 Wochen genannt. Planen Sie diese Zeit in den Programmstart ein.

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