
givve
givve ist 2010 als Münchner Fintech gestartet und gehört seit 2018 zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up. Das Haus ist stärker als andere Anbieter auf die Karte selbst fokussiert und bietet neben dem Sachbezug auch Essenszuschuss, Gutscheinkarten und Bezahlkarten für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor an. Die technische Basis ist eine Mastercard-Infrastruktur mit limitiertem Akzeptanznetz nach ZAG. Die Verwaltung läuft über den givve Hub, eine Schnittstelle für die Anbindung an eigene Systeme ist vorhanden. Preise nennt givve öffentlich nicht, beschreibt aber die Gebührenarten vergleichsweise ausführlich. Für Kleinstbetriebe ist relevant, dass die Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich ist.
Auf einen Blick
Sitz
München
Gegründet
November 2010
Größenordnung
30.000 Kunden und 600.000 Kartennutzende nach der Seite Über uns, 550.000 Karteninhaber nach der Produktseite
Zielgruppe
Private Arbeitgeber jeder Größe ab einem Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor
Einzugsgebiet
Deutschland und Österreich, Gruppe in 26 Ländern
Stand der Angaben
20.09.2026
Kostenlos für Unternehmen
Nur Anbieter mit Vertrag
Passend zu Ihrer Region
Ein Fragebogen genügt
Abgedeckte Benefitarten
givve bündelt das Angebot um die givve Card als zentrales Trägermedium. Auf der Produktseite werden drei Einsatzarten genannt, nämlich Sachbezug, Essenszuschuss und Gutschein. Hinzu kommt die Bezahlkarte für Leistungsempfänger, die nicht in den Arbeitgeberkontext gehört. Der Modulkatalog ist damit schmaler als bei den Softwareplattformen im Vergleichsfeld.
- Sachbezug bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei
- Essenszuschuss über dieselbe Kartenplattform
- Gutscheinkarte als wiederaufladbares Anerkennungsinstrument
- Geschenke und Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
- Bezahlkarte für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor, außerhalb des Arbeitgebergeschäfts
- Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und Gesundheitsbudget sind als eigene Module nicht belegbar
- Mobilitätsbudget und Deutschlandticket sind als eigene Module nicht belegbar
Sachbezug bis 50 Euro monatlich
Der Sachbezug ist die am ausführlichsten beschriebene Einsatzart. Der Anbieter betont dabei ausdrücklich den Freigrenzencharakter der 50 Euro und grenzt die Karte gegen eine universell einsetzbare Mastercard ab. Die Aufladung läuft automatisiert über das Arbeitgeberportal.
- Bis 50 Euro im Kalendermonat als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug
- Der Anbieter weist ausdrücklich auf den Freigrenzencharakter hin
- Automatisierte monatliche Aufladung über das Arbeitgeberportal
- Bargeldabhebung und Devisentausch sind ausgeschlossen, da sonst der Sachbezugscharakter entfällt
- Umsetzung als Karte mit limitiertem Netz nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
- Der Anbieter weist darauf hin, dass Bestell- und Nebenkosten einen geldwerten Vorteil auslösen können
- Der konkrete Umfang der Prüfdokumentation ist nicht belegbar
Nebenkosten als geldwerter Vorteil
Der Anbieter weist selbst darauf hin, dass Bestell- und Nebenkosten einen geldwerten Vorteil auslösen können. Vor der Einführung ist mit der Lohnbuchhaltung zu klären, wie Kartenproduktion, Versand und Entladegebühren behandelt werden, damit die Freigrenze von 50 Euro nicht unbemerkt überschritten wird.
Karte, App und Verwaltung
Die givve Card ist eine Prepaidkarte auf Mastercard-Infrastruktur, die givve selbst ausgibt und verwaltet. Sie ist bewusst keine universell einsetzbare Mastercard, sondern arbeitet als Karte mit limitiertem Netz nach ZAG. Damit ist die Akzeptanz enger als das Mastercard-Logo vermuten lässt.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Zahlungsnetz | Mastercard stellt die Infrastruktur, givve gibt die Karten aus |
| Nutzungsbeschränkung | limitiertes Netz nach ZAG, geografisch oder auf bestimmte Händlerpartner begrenzt |
| Ausgeschlossene Funktionen | Bargeldabhebung und Devisentausch |
| App | mobile App mit Echtzeitabfrage des Guthabens |
| Onlinezahlung | innerhalb des definierten Akzeptanznetzes möglich |
| Aufladung | automatisierte monatliche Aufladung über das Arbeitgeberportal |
| Kartendesign | Standard mit givve-Branding, mit Firmenlogo oder vollständig individuell |
| Kartengültigkeit | drei Jahre |
| Verwaltungsplattform | givve Hub mit Schnittstelle, zentraler Verwaltung und Abrechnung |
Akzeptanzstellen und regionale Bindung
givve setzt die ZAG-Vorgaben über eine geografische oder händlerbezogene Begrenzung um. Die Karte funktioniert damit nicht überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird, sondern nur innerhalb des definierten Netzes. Konkrete Zahlen zu Akzeptanzstellen je Region nennt der Anbieter auf den geprüften Seiten nicht.
- Akzeptanz geografisch oder auf bestimmte Händlerpartner begrenzt
- Keine universelle Mastercard-Akzeptanz
- Onlinezahlung innerhalb des Netzes möglich
- Einsatz in Deutschland und Österreich
- Die Anzahl der Akzeptanzstellen je Region ist nicht belegbar
- Die genaue Abgrenzung der Postleitzahlgebiete ist nicht belegbar
- Eine Liste der Händlerpartner ist nicht belegbar
Prüfschritt vor der Einführung
Weil weder die Zahl der Akzeptanzstellen noch die Liste der Händlerpartner öffentlich ist, lässt sich die Alltagstauglichkeit am eigenen Standort vorab nicht beurteilen. Sinnvoll ist, vor Vertragsschluss eine Musterkarte oder eine verbindliche Auskunft zum eigenen Postleitzahlgebiet anzufordern.
Essenszuschuss und weitere Einsatzarten
Der Essenszuschuss läuft bei givve über dieselbe Kartenplattform und nicht über ein getrenntes Produkt. Das vereinfacht die Verwaltung, weil nur ein Trägermedium ausgegeben wird. Beträge und Abrechnungsdetails sind auf den geprüften Seiten allerdings nicht beziffert.
Essenszuschuss
Der Baustein ist als eigene Einsatzart der Karte benannt, aber nicht näher quantifiziert.
- Essenszuschuss als eigene Einsatzart der givve Card
- Beträge je Arbeitstag sind nicht belegbar
- Der steuerliche Rahmen liegt 2026 bei 7,67 Euro je Arbeitstag
- Eine Abdeckung des Verpflegungsmehraufwands nach § 9 Abs. 4a EStG ist nicht belegbar
Gutschein und Anerkennung
Neben dem laufenden Sachbezug führt der Anbieter eine Gutscheinkarte für einmalige Anlässe.
- Gutscheinkarte als wiederaufladbares Anerkennungsinstrument
- Geschenke und Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
- Der steuerliche Rahmen für Aufmerksamkeiten liegt bei 60 Euro brutto je Anlass
- Konkrete Beträge des Anbieters sind nicht belegbar
Abrechnung, Gebührenarten und Vertrag
givve beschreibt die Gebührenarten, beziffert sie aber überwiegend nicht. Klar ist, dass es keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr gibt, sondern einmalige Kosten für Einrichtung und Kartenproduktion sowie Aufladegebühren. Zwei Nebengebühren sind teilweise beziffert.
- Keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr
- Einmalige Kosten für Einrichtung und Kartenproduktion, die Höhe ist nicht belegbar
- Aufladegebühren fallen an, die Höhe ist nicht belegbar
- Entladegebühr je Entladung einer Karte, die Höhe ist nicht belegbar
- Verwahrentgelt von 3 Euro monatlich ab dem dritten Monat bei abgelaufenen Karten
- Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich
- Die Angebotserstellung läuft ausschließlich über das Kontaktformular
- Der Anbieter weist darauf hin, dass Bestell- und Nebenkosten einen geldwerten Vorteil auslösen können
Preise und Vertragsmodell
givve nennt keine Preisliste. Im Unterschied zu Pluxee werden die Gebührenarten jedoch benannt und zwei Nebengebühren beziffert, sodass sich die Kostenstruktur zumindest dem Aufbau nach nachvollziehen lässt. Der Verzicht auf eine feste Monatsgebühr unterscheidet den Anbieter von den Lizenzmodellen im Vergleichsfeld.
| Position | Wert |
|---|---|
| Setupgebühr | einmalige Einrichtungskosten fallen an, die Höhe ist nicht belegbar |
| Kartenpreis | einmalige Kosten für die Kartenproduktion, die Höhe ist nicht belegbar |
| Gebühr je Mitarbeitendem und Monat | keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr |
| Aufladegebühr | fällt an, die Höhe ist nicht belegbar |
| Entladegebühr | fällt je Entladung an, die Höhe ist nicht belegbar |
| Verwahrentgelt bei abgelaufener Karte | 3 Euro monatlich ab dem dritten Monat |
| Mindestbestellmenge | ab einem Mitarbeitenden |
| Laufzeit und Kündigungsfrist | nicht belegbar |
Folge für den Angebotsvergleich
Weil die Aufladegebühr nicht beziffert ist, lässt sich der Jahresaufwand nicht berechnen. Bei zwölf Aufladungen im Jahr entscheidet gerade diese Position darüber, ob das Modell ohne Monatsgebühr günstiger ist als ein Lizenzmodell. Die Aufladegebühr sollte deshalb schriftlich angefordert werden.
Unternehmen und Eigentümerstruktur
givve firmiert als PL Gutscheinsysteme GmbH und gehört über die C.D Holding Internationale SAS zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up. Die gelegentlich zu lesende Zuordnung zur Pluxee-Gruppe trifft nicht zu, beide Häuser sind getrennte Konzerne.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Firmierung | PL Gutscheinsysteme GmbH, Marke givve |
| Sitz | Ainmillerstraße 11, 80801 München |
| Handelsregister | Amtsgericht München, HRB 188665 |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE815242749 |
| Geschäftsführung | Patrick Löffler und Alexander Klaiber |
| Gründung | November 2010 durch Christoph Pietzsch und Patrick Löffler |
| Eigentümerstruktur | vollständig gehalten von der C.D Holding Internationale SAS, diese gehört der französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up, Gennevilliers |
| Übernahme | 2018 durch die Up Group für 20 Millionen Euro, Meldung vom 11.08.2018 |
| Größenordnung der Gruppe | Upcoop mit rund 3.200 Mitarbeitenden, 26 Ländern und 23 Millionen Nutzenden nach eigener Angabe |
| Größenordnung von givve | 30.000 Kunden und 600.000 Kartennutzende nach der Seite Über uns, 550.000 Karteninhaber nach der Produktseite |
| Rolle im Markt | Kartenspezialist mit Mastercard-Infrastruktur und deutschem Sitz einer internationalen Genossenschaft |
Widerspruch zwischen zwei Anbieterseiten
Die Seite Über uns nennt 600.000 Kartennutzende, die Produktseite spricht von über 550.000 Karteninhabern. Beide Angaben stammen vom Anbieter selbst und werden hier nicht aufgelöst.
Steuerlicher Rahmen 2026
Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026 und bilden den rechtlichen Rahmen, in dem sich jede Benefitlösung bewegt. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzestext, den Lohnsteuer-Richtlinien und amtlichen Veröffentlichungen. Geprüft wurde am 20.09.2026. Der Anbieter beschreibt die ZAG-Konformität und den Ausschluss von Bargeld und Devisen ausdrücklich.
| Baustein | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkarten | zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 8 Abs. 4 EStG |
| Sachbezugscharakter von Karten | die Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 |
| Amtlicher Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen | 4,57 Euro kalendertäglich, 137 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Amtlicher Sachbezugswert Frühstück | 2,37 Euro kalendertäglich, 71,10 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss je Arbeitstag | 7,67 Euro, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Aufschlag | R 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Erholungsbeihilfe mit 25 Prozent Pauschalsteuer | 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten, 52 Euro je Kind und Kalenderjahr | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und R 40.2 Abs. 3 LStR |
| Internetpauschale mit 25 Prozent Pauschalsteuer | bis 50 Euro im Monat ohne Einzelnachweis, die Erklärung des Arbeitnehmers genügt | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und R 40.2 Abs. 5 LStR |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass, Freigrenze | R 19.6 LStR |
| Deutschlandticket und öffentlicher Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63 Euro monatlich seit Januar 2026 | § 3 Nr. 15 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro je Kalenderjahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 3 Nr. 34 EStG |
| Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | steuerfrei ohne betragsmäßige Obergrenze im Gesetz | § 3 Nr. 33 EStG |
| Kurzfristige Betreuung | 600 Euro je Kalenderjahr | § 3 Nr. 34a EStG |
| Verpflegungsmehraufwand im Inland | 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetag | § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG |
Freigrenze, Zusätzlichkeit und ZAG
Drei Punkte entscheiden in der Lohnsteuerprüfung darüber, ob eine Sachbezugslösung hält. Sie gelten unabhängig davon, welcher Anbieter eingesetzt wird.
- Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie in einem Monat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil
- Gutscheine und Geldkarten müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Umwandlung von bestehendem Barlohn ist ausgeschlossen
- Karten mit Barauszahlungsfunktion, eigener IBAN, Überweisungsfunktion oder Verwendung für Devisen und Kryptowährungen gelten als Geldleistung und nicht als Sachbezug
- Zulässig sind nach dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 nur die drei Fallgruppen limitiertes Netz, limitierte Produktpalette sowie Instrumente zu bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken
- Ob einzelne Bundesländer oder Finanzämter zur regionalen Abgrenzung abweichende Auffassungen vertreten, wurde nicht geprüft und ist nicht belegbar
Belegbasis und offene Punkte
Dieses Profil beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters, einer Pressemeldung zur Übernahme und dem geprüften Gesetzeswortlaut. Kennzahlen zu Kunden und Nutzenden stammen vom Anbieter selbst und konnten nicht unabhängig geprüft werden.
- Einrichtungskosten, Kartenpreis, Aufladegebühr und Entladegebühr sind nicht beziffert
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind nicht belegbar
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
- Die Anzahl der Akzeptanzstellen je Region und die Liste der Händlerpartner sind nicht belegbar
- Beträge beim Essenszuschuss sind nicht belegbar
- Die Nutzerzahlen weichen zwischen zwei Anbieterseiten voneinander ab
- Erholungsbeihilfe, Internetpauschale, Gesundheitsbudget und Mobilitätsbudget sind als eigene Module nicht belegbar
Quellen dieses Profils
Alle Angaben wurden am 20.09.2026 abgerufen.
- givve.com mit Impressum, Über uns, der Seite zur Konzernzugehörigkeit, der Produktseite givve Card und der Sachbezugskarte
- givve.com mit den häufigen Fragen zu den Kosten der givve Card
- munich-startup.de mit der Meldung zur Übernahme durch die Up Group vom 11.08.2018
- gesetze-im-internet.de für den Wortlaut der §§ 3, 8, 9 und 40 EStG
givve Technik und Datenschutz
Angaben des Anbieters, Stand 20.09.2026.
givve Branchen und Schnittstellen
Branchen
- Private Arbeitgeber jeder Größe, eine Branchenfokussierung ist nicht belegbar
- Kleinstbetriebe, da die Bestellung ab einem Mitarbeitenden möglich ist
- Öffentlicher Sektor über die Bezahlkarte für Leistungsempfänger, außerhalb des Arbeitgebergeschäfts
- Rechnerischer Durchschnitt von etwa 20 Karten je Kunde, was auf eine breite Kleinbetriebsbasis hindeutet
- Betriebe mit Standorten in Deutschland und Österreich
Schnittstellen
- givve Hub als zentrale Verwaltungs- und Abrechnungsplattform
- Schnittstelle für die Anbindung an eigene Systeme
- Mobile App für Mitarbeitende mit Echtzeitabfrage des Guthabens
- Mastercard als Infrastruktur, die Karten gibt givve selbst aus
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
givve Eignung, passt gut und weniger gut
Passt gut, wenn
- Der Betrieb sehr klein ist und bereits ab einem Mitarbeitenden eine Karte ausgeben möchte
- Eine laufende monatliche Grundgebühr je Mitarbeitendem vermieden werden soll
- Ein eigenes Kartendesign mit Firmenlogo gewünscht ist
- Die Anbindung an eigene Systeme über eine Schnittstelle erfolgen soll
- Standorte in Deutschland und Österreich gemeinsam versorgt werden sollen
Weniger geeignet, wenn
- Vor der Entscheidung konkrete Preise feststehen müssen, da nur die Gebührenarten und zwei Nebengebühren beziffert sind
- Ein breiter Modulbaukasten mit Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und Gesundheitsbudget benötigt wird
- Eine DATEV-Schnittstelle namentlich gefordert ist
- Die Zahl der Akzeptanzstellen im eigenen Postleitzahlgebiet vorab belegt sein muss
- Widersprüchliche Nutzerzahlen im Auswahlverfahren dokumentiert werden müssen
givve im Anbietervergleich
givve Alternativen im Vergleich
Klappen Sie einen Eintrag auf, um die wichtigsten Angaben zu sehen.
BelonioProfil noch nicht beanspruchtBelonio ist 2014 gestartet und hat nach eigener Darstellung 2017 die erste digitale Essensmarke in Deutschland eingeführt. Seit…Zum Profil
- Mehr als elf Lohnbausteine als eigenständige Module
- Sachbezug für 1,70 Euro je Mitarbeitendem und Monat nach eigener Angabe
- DATEV-Export ausdrücklich genannt
- Automatische Schnittstelle zu Personio
- Belonio Card als regionale Mastercard-Prepaidkarte mit rund 21.000 Akzeptanzstellen je Einlösegebiet
- Digitale Gutscheine von mehr als 250 Partnern als kartenlose Alternative
CirculaProfil noch nicht beanspruchtCircula kommt nicht aus dem Benefitmarkt, sondern aus dem Ausgaben- und Reisekostenmanagement. Die Benefits sind ein Zusatzmodul auf…Zum Profil
- Belegbasierte Erstattung über die Gehaltsabrechnung statt über ein eigenes Akzeptanznetz
- Keine regionale Bindung, da keine eigene Sachbezugskarte eingesetzt wird
- Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS im Leistungsumfang enthalten
- Benefitlizenz ab einem Euro je Lizenz und Monat bei jährlicher Abrechnung
- Automatisierte Prüfung der eingereichten Belege auf steuerrechtliche Konformität
- Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch den Anbieter
Edenred DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtEdenred ist der älteste der acht hier betrachteten Anbieter und stammt aus der Papiergutscheintradition des französischen Ticket Restaurant.…Zum Profil
- Sachbezug bis 50 Euro monatlich als virtuelle Karte oder digitaler Gutschein
- Ticket Restaurant als Essenszuschuss ohne Belegerfassung durch die Mitarbeitenden
- 60.000 Akzeptanzpartner in Deutschland nach eigener Angabe
- Veröffentlichter Listenpreis von 3,00 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Standardmodell
- Sonderaufladung zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, zum Geburtstag ohne Zusatzgebühr
- Extraprämie mit 30 Prozent Pauschalversteuerung bis 10.000 Euro im Jahr
EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine…Zum Profil
- Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
- Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
- Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
- Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
HrmonyProfil noch nicht beanspruchtHrmony ist 2015 als Lunchio mit der digitalen Essensmarke gestartet und hat sich seither zu einer Multibenefitplattform entwickelt.…Zum Profil
- Vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter einschließlich Haftungsübernahme
- Differenzierte steuerliche Behandlung der Mobilitätsbausteine nach § 3 Nr. 15 EStG
- Deutschlandticket ausdrücklich als steuerfreier Baustein benannt
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Kündigungsfrist von einem Monat
- Fixpreisangebot für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende
Pluxee DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtPluxee führt das frühere Benefitgeschäft von Sodexo fort und ist seit Februar 2024 ein eigenständig börsennotierter Konzern. In…Zum Profil
- Benefits Card als wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte für den Sachbezug bis 50 Euro monatlich
- Restaurant Gutschein mit mehr als 100.000 teilnehmenden Partnern nach eigener Angabe
- Einlösung des Restaurant Gutscheins im Homeoffice ausdrücklich vorgesehen
- Nutzung der Karte über Apple Pay und Google Pay
- Ansparen von Guthaben über mehrere Monate möglich
- Regionswechsel bei der Benefits Card online möglich
ProbonioProfil noch nicht beanspruchtProbonio ist 2022 in Landshut gegründet worden und damit der jüngste Anbieter im Feld. Seit 2024 gehört das…Zum Profil
- Vierzehn Module, einzeln buchbar, mit Einzelpreisen zwischen 1,20 und 5,00 Euro je Nutzer und Monat
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Keine Vertragsbindung nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- DATEV, Personio und Staffboard werden namentlich als Integrationen genannt
- Tägliche Prüfung aller Belege auf steuerrechtliche Konformität durch den Anbieter
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit
SPENDITProfil noch nicht beanspruchtSPENDIT ist 2014 in München gegründet worden und gehört zu den unabhängigen deutschen Anbietern ohne internationalen Mutterkonzern. Das…Zum Profil
- Modulkarte mit fünf Modulen für Sachbezug, Anlässe, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und weitere Zuwendungen
- Lunchit als digitale Essensmarke mit Belegerfassung per App
- Rund 420.000 Visa-Akzeptanzstellen in Deutschland nach eigener Angabe
- Öffentlich abrufbares Konditionsblatt mit bezifferten Positionen
- Deutschlandticket Job als eigener Mobilitätsbaustein
- Visa-Prepaidkarte, ausgegeben von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz
Bewertungen zu givve
Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die givve tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.
Für givve liegt noch keine geprüfte Bewertung vor. Wenn Sie den Anbieter einsetzen, sind Sie die erste Stimme.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wir zeigen nur Stimmen von Menschen, die den Anbieter tatsächlich einsetzen und das belegen können. Wie wir prüfen.
givve Fragen und Antworten
Für wen eignet sich givve?
Der Anbieter richtet sich an Private Arbeitgeber jeder Größe ab einem Mitarbeitenden sowie der öffentliche Sektor. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, zeigt der Vergleich anhand Ihrer Angaben.
In welchen Regionen ist givve verfügbar?
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Wo sitzt das Unternehmen?
Der Unternehmenssitz ist München.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Über den Vergleich beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Passende Anbieter melden sich mit einem unverbindlichen Angebot. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.
Kostet der Vergleich etwas?
Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.
Bewertet ServiceSelector diesen Anbieter?
Wir vergeben keine Noten und keine Sterne, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Stattdessen stellen wir die Angaben so dar, dass Sie selbst vergleichen können.
givve Profil, noch nicht beansprucht
Redaktionelles Profil ohne Geschäftsbeziehung zu givve.
Zwischen givve und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.
Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie vertreten givve und möchten das Profil übernehmen, Angaben korrigieren oder ergänzen
- Sie möchten Ihr Logo oder das gesamte Profil entfernt haben, wir setzen das binnen 48 Stunden um, ohne Rückfrage
- Sie möchten Anfragen aus dem Vergleich erhalten, dann wird aus dem Profil ein Partnerprofil
Quellen und Transparenz zu givve
Quelle der Angaben: Anbieterangaben auf givve.com einschließlich Impressum und FAQ sowie eine Meldung von munich-startup.de vom 11.08.2018, abgerufen am 20.09.2026. Stand: 20.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.
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