
Probonio
Probonio ist 2022 in Landshut gegründet worden und damit der jüngste Anbieter im Feld. Seit 2024 gehört das Haus zur Bikeleasing Gruppe, die über ihr Dienstradgeschäft bereits Zugang zu einer sehr großen Zahl von Arbeitgebern hat. Das Produkt ist ein Modulbaukasten mit vierzehn benannten Bausteinen, der von Sachbezug und Essenszuschuss über Mobilitätsbudget und Kita-Zuschuss bis zu IT-Leasing reicht. Auffällig ist die Preispolitik, denn Probonio wirbt ausdrücklich damit, dass weder eine Einrichtungsgebühr noch eine Vertragsbindung anfällt. Die Anbindung an DATEV wird namentlich genannt, ebenso Personio und Staffboard.
Auf einen Blick
Sitz
Landshut
Gegründet
2022
Größenordnung
mehr als 5.000 Unternehmenskunden laut Startseite, mehr als 3.000 laut Unternehmensseite
Zielgruppe
Kleine Betriebe und Betriebe, die ohne Festlegung starten wollen, über die Muttergesellschaft zusätzlich der Mittelstand
Einzugsgebiet
Deutschland
Stand der Angaben
20.09.2026
Kostenlos für Unternehmen
Nur Anbieter mit Vertrag
Passend zu Ihrer Region
Ein Fragebogen genügt
Abgedeckte Benefitarten
Probonio deckt zusammen mit Belonio den breitesten Modulkatalog im Vergleichsfeld ab. Für jeden gängigen Lohnbaustein existiert ein eigenes Modul, das auch einzeln buchbar ist. Die Einzelpreise liegen zwischen 1,20 und 5,00 Euro je Nutzer und Monat.
| Modul | Zugeordneter Baustein | Preis je Nutzer und Monat |
|---|---|---|
| Steuerfreie Gutscheine | Sachbezug bis 50 Euro monatlich | 2,40 Euro |
| Digitaler Essenszuschuss | Essenszuschuss bis 7,67 Euro je Arbeitstag und bis 115,05 Euro monatlich | 5,00 Euro |
| Mobilitätsbudget | Mobilität | 2,40 Euro |
| Mitarbeiterkommunikation | Plattformfunktion | 2,40 Euro |
| Internetpauschale bis 50 Euro | Internetpauschale | 1,20 Euro |
| Erholungsbeihilfe | Erholungsbeihilfe | 1,20 Euro |
| Kita-Zuschuss | Kinderbetreuung | 1,20 Euro |
| Firmenfitness | Gesundheit | nicht belegbar |
| Aufmerksamkeiten bis 60 Euro | Anlassgeschenke | nicht belegbar |
| Sachzuwendungen | Zuwendungen nach § 37b EStG | nicht belegbar |
| Dienstfahrrad | Dienstradleasing | nicht belegbar |
| E-Auto | Dienstwagen | nicht belegbar |
| IT-Leasing | Hardwareüberlassung | nicht belegbar |
| Mitarbeiterrabatte | Vorteilsprogramm | nicht belegbar |
Digitaler Essenszuschuss und Belegprüfung
Der digitale Essenszuschuss ist das am ausführlichsten dokumentierte Modul. Probonio nennt für 2026 einen höchsten steuerfreien Betrag von 7,67 Euro je Arbeitstag und 115,05 Euro je Monat. Mitarbeitende fotografieren den Beleg in der App, der Anbieter prüft täglich auf Konformität mit dem deutschen Steuerrecht.
- Höchstens 7,67 Euro je Arbeitstag steuerfrei im Jahr 2026
- Höchstens 115,05 Euro je Monat
- Belegeinreichung per Foto in der App
- Tägliche Prüfung aller Belege auf steuerrechtliche Konformität durch den Anbieter
- Erstattung automatisch mit dem Gehalt
- Wahlmöglichkeit zwischen steuerfreier Erstattung und pauschaler Versteuerung
- Vollautomatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Lohnbuchhaltung
- Eine Abdeckung des Verpflegungsmehraufwands nach § 9 Abs. 4a EStG ist nicht belegbar
Rechnerische Herleitung der Monatsgrenze
Der Monatswert von 115,05 Euro ergibt sich aus 15 Mahlzeiten mal 7,67 Euro. Die Zahl von 15 Arbeitstagen ist die im Lohnsteuerrecht anerkannte Vereinfachung, oberhalb derer die tatsächlichen Arbeitstage nachzuweisen sind.
Steuerfreie Gutscheine für den Sachbezug
Der Sachbezug wird über das Modul steuerfreie Gutscheine abgebildet und ist mit 2,40 Euro je Nutzer und Monat bepreist. Zur technischen Ausgestaltung der Kartenlösung und zum Akzeptanznetz macht der Anbieter auf den geprüften Seiten allerdings keine belastbaren Angaben.
- Bis 50 Euro im Kalendermonat als steuer- und beitragsfreier Sachbezug
- Preis von 2,40 Euro je Nutzer und Monat
- Eine Kartenlösung für den Sachbezug wird genannt
- Die technische Ausgestaltung und das Kartennetzwerk sind nicht belegbar
- Ob das Akzeptanzmodell regional oder bundesweit ist, ist nicht belegbar
- Ob eine physische Karte ausgegeben wird, ist nicht belegbar
- Der Anbieter erläutert die Sachbezugsfreigrenze in einem eigenen Blogbeitrag
Offene Frage zum Akzeptanznetz
Anders als Edenred, Pluxee, givve, SPENDIT und Belonio beziffert Probonio weder Akzeptanzstellen noch das Einlösegebiet. Vor einer Entscheidung sollte geklärt werden, ob die Karte an ein Postleitzahlgebiet gebunden ist und wie viele Akzeptanzstellen dort tatsächlich erreichbar sind.
Plattform und Schnittstellen
Die Plattform besteht aus einer Mitarbeiter-App und einem Arbeitgeberportal. Die Integration der HR-Software bewirbt Probonio als kostenfrei. Namentlich genannt werden Personio, Staffboard und DATEV sowie weitere Partner. Damit gehört der Anbieter zu den drei Häusern im Vergleichsfeld, die DATEV überhaupt namentlich nennen.
- Mitarbeiter-App und Arbeitgeberportal
- Kostenfreie Integration der HR-Software nach eigener Angabe
- Namentlich genannte Integrationen sind Personio, Staffboard und DATEV
- Automatische Übermittlung der Lohndaten an die Buchhaltung
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit
- Eine Kartenlösung für den Sachbezug wird genannt, technische Ausgestaltung und Kartennetzwerk sind nicht belegbar
- Ob das Akzeptanzmodell regional oder bundesweit ist, ist nicht belegbar
Weitere Module im Katalog
Über Sachbezug und Essenszuschuss hinaus führt Probonio zwölf weitere Module. Sieben davon sind mit Einzelpreisen ausgewiesen, für die übrigen liegen keine öffentlichen Beträge vor. Alle Module sind nach eigener Angabe einzeln buchbar.
Bepreiste Module
Für diese Bausteine nennt der Anbieter Einzelpreise je Nutzer und Monat.
- Mobilitätsbudget für 2,40 Euro
- Mitarbeiterkommunikation für 2,40 Euro
- Internetpauschale bis 50 Euro für 1,20 Euro
- Erholungsbeihilfe für 1,20 Euro
- Kita-Zuschuss für 1,20 Euro
Module ohne öffentlichen Preis
Diese Bausteine sind benannt, aber nicht beziffert.
- Firmenfitness als Gesundheitsbaustein, die steuerliche Zuordnung nach § 3 Nr. 34 EStG ist nicht belegbar
- Aufmerksamkeiten bis 60 Euro je Anlass
- Sachzuwendungen nach § 37b EStG
- Dienstfahrrad und E-Auto
- IT-Leasing für die Hardwareüberlassung
- Mitarbeiterrabatte als Vorteilsprogramm
Preise und Vertragsmodell
Probonio verzichtet nach eigener Darstellung sowohl auf eine Einrichtungsgebühr als auch auf eine Vertragsbindung. Das ist im Vergleichsfeld die konsequenteste Abkehr vom klassischen Kartenvertrag mit Setupkosten und Jahreslaufzeit. Neben den Einzelmodulen werden zwei Pakete angeboten.
| Position | Wert |
|---|---|
| Paket alle Sachbezüge | 2,40 Euro monatlich je Nutzer |
| Paket flexibles Benefit-Budget | 9,00 Euro monatlich je Nutzer |
| Individuelles Benefit-Paket | Preis auf Anfrage |
| Einrichtungsgebühr | keine, nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters |
| Vertragsbindung | keine, nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters |
| Kartenpreis | nicht belegbar |
| Mindestanzahl Mitarbeitende | nicht belegbar |
| Netto oder brutto | nicht belegbar |
Rechenbeispiel für 20 Mitarbeitende
Bei 20 Mitarbeitenden und reiner Sachbezugsnutzung ergeben sich 20 mal 2,40 Euro mal 12 Monate, also rund 576 Euro im Jahr, ohne Einrichtungsgebühr. Bei zusätzlicher Nutzung von Internetpauschale und Erholungsbeihilfe kämen je Modul 20 mal 1,20 Euro mal 12 Monate hinzu, also jeweils rund 288 Euro. Ob die Preise netto oder brutto zu verstehen sind, ist nicht belegbar.
Unternehmen und Eigentümerstruktur
Probonio gehört seit 2024 zur Bikeleasing Gruppe. Für die Anbieterprüfung ist das ambivalent, denn einerseits steht ein großer Konzern hinter dem jungen Softwarehaus, andererseits liegt die eigene Marktpräsenz erst bei wenigen Jahren.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Firmierung | Probonio GmbH |
| Sitz | Altstadt 340, 84028 Landshut |
| Handelsregister | Amtsgericht Landshut, HRB 13187 |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE351990911 |
| Geschäftsführung | Maximilian Tiffinger und Simon Thiel |
| Gründung | 2022 |
| Eigentümerstruktur | seit 2024 Teil der Bikeleasing Gruppe, Erwerber ist die Bikeleasing-Service GmbH und Co. KG mit Sitz in Uslar, Meldung vom 10.06.2024 |
| Größenordnung der Gruppe | Bikeleasing Gruppe mit über 500 Mitarbeitenden, laut Probonio-Unternehmensseite 90.000 Kunden mit mehr als 4,3 Millionen Beschäftigten, laut Übernahmemeldung von 2024 über 65.000 Unternehmen mit mehr als 3,5 Millionen Mitarbeitenden |
| Größenordnung von Probonio | mehr als 5.000 Unternehmenskunden laut Startseite, mehr als 3.000 laut Unternehmensseite |
| Zertifizierung | ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit |
| Rolle im Markt | junger Softwareanbieter mit sehr breitem Modulkatalog und offensiver Preispolitik, eingebettet in einen großen Dienstradkonzern |
Widersprüchliche Kundenzahlen
Die Startseite nennt mehr als 5.000 Unternehmenskunden, die Unternehmensseite mehr als 3.000. Ebenso weichen die Konzernkennzahlen voneinander ab, denn die Unternehmensseite nennt 90.000 Kunden mit mehr als 4,3 Millionen Beschäftigten, während die Übernahmemeldung von Juni 2024 über 65.000 Unternehmen mit mehr als 3,5 Millionen Mitarbeitenden nennt. Ein Teil der Abweichung dürfte auf den Zeitunterschied zurückgehen, die Kundenzahlen von Probonio selbst sind damit jedoch nicht erklärt.
Steuerlicher Rahmen 2026
Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026 und bilden den rechtlichen Rahmen, in dem sich jede Benefitlösung bewegt. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzestext, den Lohnsteuer-Richtlinien und amtlichen Veröffentlichungen. Geprüft wurde am 20.09.2026. Der Anbieter prüft eingereichte Belege nach eigener Angabe täglich auf steuerrechtliche Konformität.
| Baustein | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkarten | zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 8 Abs. 4 EStG |
| Sachbezugscharakter von Karten | die Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 |
| Amtlicher Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen | 4,57 Euro kalendertäglich, 137 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Amtlicher Sachbezugswert Frühstück | 2,37 Euro kalendertäglich, 71,10 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss je Arbeitstag | 7,67 Euro, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Aufschlag | R 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Erholungsbeihilfe mit 25 Prozent Pauschalsteuer | 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten, 52 Euro je Kind und Kalenderjahr | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und R 40.2 Abs. 3 LStR |
| Internetpauschale mit 25 Prozent Pauschalsteuer | bis 50 Euro im Monat ohne Einzelnachweis, die Erklärung des Arbeitnehmers genügt | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und R 40.2 Abs. 5 LStR |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass, Freigrenze | R 19.6 LStR |
| Deutschlandticket und öffentlicher Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63 Euro monatlich seit Januar 2026 | § 3 Nr. 15 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro je Kalenderjahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 3 Nr. 34 EStG |
| Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | steuerfrei ohne betragsmäßige Obergrenze im Gesetz | § 3 Nr. 33 EStG |
| Kurzfristige Betreuung | 600 Euro je Kalenderjahr | § 3 Nr. 34a EStG |
| Verpflegungsmehraufwand im Inland | 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetag | § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG |
Freigrenze, Zusätzlichkeit und ZAG
Drei Punkte entscheiden in der Lohnsteuerprüfung darüber, ob eine Sachbezugslösung hält. Sie gelten unabhängig davon, welcher Anbieter eingesetzt wird.
- Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie in einem Monat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil
- Gutscheine und Geldkarten müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Umwandlung von bestehendem Barlohn ist ausgeschlossen
- Karten mit Barauszahlungsfunktion, eigener IBAN, Überweisungsfunktion oder Verwendung für Devisen und Kryptowährungen gelten als Geldleistung und nicht als Sachbezug
- Zulässig sind nach dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 nur die drei Fallgruppen limitiertes Netz, limitierte Produktpalette sowie Instrumente zu bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken
- Ob einzelne Bundesländer oder Finanzämter zur regionalen Abgrenzung abweichende Auffassungen vertreten, wurde nicht geprüft und ist nicht belegbar
Belegbasis und offene Punkte
Dieses Profil beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters, einer Übernahmemeldung und dem geprüften Gesetzeswortlaut. Kennzahlen zu Kunden und Nutzenden stammen vom Anbieter selbst, weichen zwischen zwei Anbieterseiten voneinander ab und konnten nicht unabhängig geprüft werden.
- Die Kundenzahlen weichen zwischen Startseite und Unternehmensseite voneinander ab
- Technische Ausgestaltung und Kartennetzwerk der Sachbezugslösung sind nicht belegbar
- Ob das Akzeptanzmodell regional oder bundesweit ist, ist nicht belegbar
- Ob eine physische Karte ausgegeben wird, ist nicht belegbar
- Für sieben der vierzehn Module liegen keine öffentlichen Preise vor
- Ob die Preise netto oder brutto zu verstehen sind, ist nicht belegbar
- Eine Mindestanzahl von Mitarbeitenden ist nicht belegbar
- Die steuerliche Zuordnung des Moduls Firmenfitness nach § 3 Nr. 34 EStG ist nicht belegbar
- Das Deutschlandticket wird namentlich nicht genannt
- Haftungsfragen bei fehlerhafter Belegprüfung sind nicht belegbar
Quellen dieses Profils
Alle Angaben wurden am 20.09.2026 abgerufen.
- probonio.de mit Impressum, Startseite, Preisseite, Über Probonio und der Seite zum Essenszuschuss
- probonio.de mit dem Blogbeitrag zum steuerfreien Sachbezug und zur Sachbezugsfreigrenze
- handelsblatt.com mit der Presseportalmeldung zur Übernahme durch Bikeleasing-Service vom 10.06.2024
- gesetze-im-internet.de für den Wortlaut der §§ 3, 8, 9 und 40 EStG
Probonio Technik und Datenschutz
Angaben des Anbieters, Stand 20.09.2026.
Probonio Branchen und Schnittstellen
Branchen
- Kleine Betriebe und Betriebe, die zunächst ohne Festlegung testen wollen
- Mittelständische Betriebe über die Bestandskundenbasis der Muttergesellschaft aus dem Dienstradgeschäft
- Betriebe mit DATEV, Personio oder Staffboard im Einsatz
- Betriebe mit Anforderungen an ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement
- Eine Branchenfokussierung ist nicht belegbar
Schnittstellen
- DATEV für die Lohnbuchhaltung, namentlich genannt
- Personio als HR-System, namentlich genannt
- Staffboard als HR-System, namentlich genannt
- Weitere Partner werden erwähnt, aber nicht abschließend benannt
- Kostenfreie Integration der HR-Software nach eigener Angabe
- Mitarbeiter-App und Arbeitgeberportal
- Automatische Übermittlung der Lohndaten an die Buchhaltung
Probonio Eignung, passt gut und weniger gut
Passt gut, wenn
- Der Betrieb ohne Einrichtungsgebühr und ohne Vertragsbindung starten will
- Mehrere Lohnbausteine einzeln und bedarfsgerecht zugeschaltet werden sollen
- DATEV, Personio oder Staffboard bereits im Einsatz sind
- Ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 gefordert ist
- Kinderbetreuung, IT-Leasing oder ein Dienstwagen über denselben Anbieter laufen sollen
Weniger geeignet, wenn
- Eine physische Sachbezugskarte mit belegtem Akzeptanznetz zwingend gebraucht wird
- Der Anbieter eine lange Marktpräsenz nachweisen soll, da die Gründung erst 2022 erfolgte
- Widersprüchliche Kundenzahlen im Auswahlverfahren dokumentiert werden müssen
- Ein Gesundheitsbudget ausdrücklich nach § 3 Nr. 34 EStG abgebildet werden soll
- Mitarbeitende keine Belege einreichen sollen, da der Essenszuschuss belegbasiert arbeitet
Probonio im Anbietervergleich
Probonio Alternativen im Vergleich
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BelonioProfil noch nicht beanspruchtBelonio ist 2014 gestartet und hat nach eigener Darstellung 2017 die erste digitale Essensmarke in Deutschland eingeführt. Seit…Zum Profil
- Mehr als elf Lohnbausteine als eigenständige Module
- Sachbezug für 1,70 Euro je Mitarbeitendem und Monat nach eigener Angabe
- DATEV-Export ausdrücklich genannt
- Automatische Schnittstelle zu Personio
- Belonio Card als regionale Mastercard-Prepaidkarte mit rund 21.000 Akzeptanzstellen je Einlösegebiet
- Digitale Gutscheine von mehr als 250 Partnern als kartenlose Alternative
CirculaProfil noch nicht beanspruchtCircula kommt nicht aus dem Benefitmarkt, sondern aus dem Ausgaben- und Reisekostenmanagement. Die Benefits sind ein Zusatzmodul auf…Zum Profil
- Belegbasierte Erstattung über die Gehaltsabrechnung statt über ein eigenes Akzeptanznetz
- Keine regionale Bindung, da keine eigene Sachbezugskarte eingesetzt wird
- Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS im Leistungsumfang enthalten
- Benefitlizenz ab einem Euro je Lizenz und Monat bei jährlicher Abrechnung
- Automatisierte Prüfung der eingereichten Belege auf steuerrechtliche Konformität
- Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch den Anbieter
Edenred DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtEdenred ist der älteste der acht hier betrachteten Anbieter und stammt aus der Papiergutscheintradition des französischen Ticket Restaurant.…Zum Profil
- Sachbezug bis 50 Euro monatlich als virtuelle Karte oder digitaler Gutschein
- Ticket Restaurant als Essenszuschuss ohne Belegerfassung durch die Mitarbeitenden
- 60.000 Akzeptanzpartner in Deutschland nach eigener Angabe
- Veröffentlichter Listenpreis von 3,00 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Standardmodell
- Sonderaufladung zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, zum Geburtstag ohne Zusatzgebühr
- Extraprämie mit 30 Prozent Pauschalversteuerung bis 10.000 Euro im Jahr
EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine…Zum Profil
- Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
- Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
- Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
- Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
givveProfil noch nicht beanspruchtgivve ist 2010 als Münchner Fintech gestartet und gehört seit 2018 zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up.…Zum Profil
- Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich
- Keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr
- Prepaidkarte auf Mastercard-Infrastruktur, von givve selbst ausgegeben
- Kartendesign wahlweise im Standard, mit Firmenlogo oder vollständig individuell
- givve Hub als Verwaltungsplattform mit Schnittstelle für eigene Systeme
- Einsatz in Deutschland und Österreich
HrmonyProfil noch nicht beanspruchtHrmony ist 2015 als Lunchio mit der digitalen Essensmarke gestartet und hat sich seither zu einer Multibenefitplattform entwickelt.…Zum Profil
- Vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter einschließlich Haftungsübernahme
- Differenzierte steuerliche Behandlung der Mobilitätsbausteine nach § 3 Nr. 15 EStG
- Deutschlandticket ausdrücklich als steuerfreier Baustein benannt
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Kündigungsfrist von einem Monat
- Fixpreisangebot für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende
Pluxee DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtPluxee führt das frühere Benefitgeschäft von Sodexo fort und ist seit Februar 2024 ein eigenständig börsennotierter Konzern. In…Zum Profil
- Benefits Card als wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte für den Sachbezug bis 50 Euro monatlich
- Restaurant Gutschein mit mehr als 100.000 teilnehmenden Partnern nach eigener Angabe
- Einlösung des Restaurant Gutscheins im Homeoffice ausdrücklich vorgesehen
- Nutzung der Karte über Apple Pay und Google Pay
- Ansparen von Guthaben über mehrere Monate möglich
- Regionswechsel bei der Benefits Card online möglich
SPENDITProfil noch nicht beanspruchtSPENDIT ist 2014 in München gegründet worden und gehört zu den unabhängigen deutschen Anbietern ohne internationalen Mutterkonzern. Das…Zum Profil
- Modulkarte mit fünf Modulen für Sachbezug, Anlässe, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und weitere Zuwendungen
- Lunchit als digitale Essensmarke mit Belegerfassung per App
- Rund 420.000 Visa-Akzeptanzstellen in Deutschland nach eigener Angabe
- Öffentlich abrufbares Konditionsblatt mit bezifferten Positionen
- Deutschlandticket Job als eigener Mobilitätsbaustein
- Visa-Prepaidkarte, ausgegeben von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz
Bewertungen zu Probonio
Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die Probonio tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.
Für Probonio liegt noch keine geprüfte Bewertung vor. Wenn Sie den Anbieter einsetzen, sind Sie die erste Stimme.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wir zeigen nur Stimmen von Menschen, die den Anbieter tatsächlich einsetzen und das belegen können. Wie wir prüfen.
Probonio Fragen und Antworten
Für wen eignet sich Probonio?
Der Anbieter richtet sich an Kleine Betriebe und Betriebe, die ohne Festlegung starten wollen, über die Muttergesellschaft zusätzlich der Mittelstand. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, zeigt der Vergleich anhand Ihrer Angaben.
In welchen Regionen ist Probonio verfügbar?
Nach Angaben des Anbieters Deutschland. Für Ihre Region prüfen wir die Verfügbarkeit im Vergleich.
Wo sitzt das Unternehmen?
Der Unternehmenssitz ist Landshut.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Über den Vergleich beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Passende Anbieter melden sich mit einem unverbindlichen Angebot. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.
Kostet der Vergleich etwas?
Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.
Bewertet ServiceSelector diesen Anbieter?
Wir vergeben keine Noten und keine Sterne, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Stattdessen stellen wir die Angaben so dar, dass Sie selbst vergleichen können.
Probonio Profil, noch nicht beansprucht
Redaktionelles Profil ohne Geschäftsbeziehung zu Probonio.
Zwischen Probonio und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.
Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie vertreten Probonio und möchten das Profil übernehmen, Angaben korrigieren oder ergänzen
- Sie möchten Ihr Logo oder das gesamte Profil entfernt haben, wir setzen das binnen 48 Stunden um, ohne Rückfrage
- Sie möchten Anfragen aus dem Vergleich erhalten, dann wird aus dem Profil ein Partnerprofil
Quellen und Transparenz zu Probonio
Quelle der Angaben: Anbieterangaben auf probonio.de einschließlich Impressum, Preisseite und Blog sowie eine Übernahmemeldung vom 10.06.2024, abgerufen am 20.09.2026. Stand: 20.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.
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