Warenautomaten Anbieter Vergleich für Unternehmen

Snack, Kaltgetränk oder frische Speise, mit Bargeld oder Karte, befüllt vom Anbieter oder vom eigenen Team. Welche Lösung trägt, entscheidet sich an der Zahl der Nutzer und am gewünschten Sortiment.

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Anbieter im Überblick

4 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.

BVS Business Vending SolutionsProfil noch nicht beanspruchtBVS Business Vending Solutions ist ein herstellerübergreifender Automatenhändler aus Rheinbach, der Neu und Gebrauchtgeräte, Ersatzteile, Zahlungssysteme und Serviceverträge anbietet. Das Sortiment ist nach Gerätekategorien geordnet und…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen, Automatenbetreiber, Selbstständige und Quereinsteiger, ausschließlich gewerblich
Einzugsgebietdeutschlandweite Lieferung und Aufstellung
SitzRheinbach, Nordrhein Westfalen
KategorienWarenautomaten
Leistungsmerkmale
  • Herstellerübergreifendes Sortiment mit GPE, SandenVendo, EVOCA und Sielaff
  • Rund 51 Katalogpositionen von Snack über Tiefkühl bis Mini Markt und Lockbox
  • Vollständige technische Datenblätter auf den Produktseiten
  • Streetstyle Varianten für den Außenbetrieb
  • Gebrauchtsortiment mit Festpreisen, geprüft und fotodokumentiert
  • Zahlungskomponenten von Nayax, SENVEND, CCV und Coinco einzeln mit Preis
coffee perfectProfil noch nicht beanspruchtcoffee perfect ist ein 1998 in Osnabrück gegründeter Anbieter, der Kaffeevollautomaten, leitungsgebundene Wasserspender und Warenautomaten aus einer Hand vermietet und verkauft. Nach eigenen Angaben werden über…Zum Profil
ZielgruppeGewerbliche Kunden von Kleinstteams bis zu Standorten mit über 100 Personen
EinzugsgebietDeutschland, dazu Tochtergesellschaften in Österreich und Dänemark
SitzOsnabrück, Niedersachsen
KategorienKaffeevollautomaten, Warenautomaten, Wasserspender
Leistungsmerkmale
  • Kaffee, Wasser und Snacks aus einer Hand mit eigenen Gerätelinien
  • Fünf eigene Kaffeevollautomaten von rund 10 bis über 80 Tassen am Tag, dazu drei Franke Modelle
  • Starbucks Lizenzkonzept in vier Ausbaustufen
  • Leitungsgebundene Wasserspender der AP Serie und der BRITA Serie, keine Gallonen
  • Dokumentiertes Hygienekonzept im Wasserbereich mit UV Einheit, Laboranalysen und Hygienechecks
  • Dual Milk Modul mit zwei getrennten 4 Liter Behältern und automatischer Spülung beim Wechsel
Kaffee PartnerProfil noch nicht beanspruchtKaffee Partner versorgt Unternehmen im deutschsprachigen Raum mit Kaffeevollautomaten, Wasserspendern, Snackautomaten und den zugehörigen Füllprodukten und arbeitet dabei überwiegend im Mietmodell mit Vollservice. Die Kaffeevollautomaten sind…Zum Profil
ZielgruppeTeams ab 7 Personen bis zu Industriebetrieben mit 250 Tassen am Tag
EinzugsgebietDeutschland, Österreich und Schweiz, Standorte in Osnabrück, Salzburg und Steinhausen
SitzOsnabrück, Deutschland
KategorienKaffeevollautomaten, Warenautomaten, Wasserspender
Leistungsmerkmale
  • Sieben Vollautomaten von 10 bis 250 Tassen am Tag mit vollständigen Datenblättern
  • Fünf leitungsgebundene Wasserspender von 30 bis 120 Litern je Stunde
  • Telemetrie seit 2011 bei sechs von sieben Modellen
  • Fünf Bezahlmodule von Guthabenkarte bis Kartenterminal
  • Mehr als 150 festangestellte Servicetechniker
  • Kaffee-Abo mit verbrauchsgesteuerter Nachlieferung
WestvendProfil noch nicht beanspruchtWestvend ist ein Automatenhändler aus Emsdetten, der Warenautomaten unter eigenem Markennamen vertreibt und auf Käufer und Betreiber ausgerichtet ist, nicht auf die Vollversorgung fremder Standorte. Das…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen, Kommunen, Gründer und Quereinsteiger, die Automaten selbst betreiben
Einzugsgebietbundesweite Lieferung, Vor Ort Service nur im größeren Servicepaket
SitzEmsdetten, Nordrhein Westfalen
KategorienWarenautomaten
Leistungsmerkmale
  • Veröffentlichte Listenpreise für alle Geräte, von 2.749 bis 17.999 Euro netto
  • PDF Datenblatt mit Maßen, Kühlbereich und Leistungsaufnahme zu fast jedem Modell
  • Onlinekonfigurator je Modell für Farbe, Spiralen, Zahlung, Alterskontrolle, Halterung, Schulung und Spedition
  • Kauf, Leasing und Miete stehen nebeneinander
  • Sondergeräte für Vape, Pizza, Eis und Lockboxen für Click und Collect
  • Bargeldlose Zahlung mit Karte, Mobile Payment und E Wallets je nach Modell

Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.

Die Automatentypen und wofür sie taugen

Heißgetränke sind mit Abstand der größte Teilmarkt und stehen für rund zwei Drittel aller Verkäufe. Kaltgetränke bringen bei weniger Vorgängen ein Drittel des Umsatzes. Danach richtet sich, was an Ihrem Standort trägt.

Warenautomaten, Abbildung 1

Snackautomat

Gibt verpackte Trockenware wie Riegel, Chips und Gebäck aus. Technisch dominieren Spiralautomaten. Der klassische Einstieg, weil weder Kühlung noch Wasseranschluss nötig sind.

Warenautomaten, Abbildung 2

Heißgetränkeautomat

Bereitet Kaffee, Tee, Kakao und Milchgetränke frisch zu. Es gibt Tischgeräte für kleine Teams und freistehende Standautomaten für hohe Frequenz. Der größte Teilmarkt in Deutschland.

Warenautomaten, Abbildung 3

Kaltgetränke- und Kombiautomat

Der Kaltgetränkeautomat gibt gekühlte Dosen und Flaschen aus und braucht durchgehend Strom. Der Kombiautomat vereint Snacks und Getränke in einem Gehäuse und ist die Standardlösung für mittlere Standorte.

Warenautomaten, Abbildung 4

Frischeautomat und Smart Fridge

Der Frischeautomat gibt gekühlte, leicht verderbliche Ware aus und ersetzt teilweise die Kantine. Beim Smart Fridge entnimmt der Nutzer nach Identifikation frei und wird beim Schließen der Tür belastet.

AutomatentypStrom je MonatAb wie vielen PersonenHygieneaufwand
Snackautomat30 bis 50 kWhab etwa 20 bis 30gering, verpackte Ware
Heißgetränke Tischgerätgeringab etwa 5 bis 15hoch, Milch- und Brühsystem
Heißgetränke Standautomathochab etwa 40 bis 50hoch, Milch- und Brühsystem
Kaltgetränkeautomat80 bis 120 kWhab etwa 30mittel, Kühlkette
Kombiautomat100 bis 150 kWh20 bis 80mittel
Frischeautomathochab etwa 80 bis 100hoch, Temperaturnachweis
Smart Fridgemittelab etwa 30 bis 50mittel, Kühlkette

Wer aufstellt, wer befüllt und wer das Risiko trägt

Die Modellfrage entscheidet mehr über Aufwand und Ertrag als die Gerätewahl. Unter etwa 30 Personen ist ein Vollbetreiber selten zu bekommen.

Vollbetreibermodell

Der Anbieter stellt den Automaten auf, bleibt Eigentümer, befüllt, wartet, reinigt und vereinnahmt den Umsatz. Der Betrieb stellt nur Fläche und Strom. Das ist der Normalfall zwischen 30 und 100 Personen, weil er dem Betrieb jede Arbeit und jedes Risiko abnimmt.

Eigenbetrieb mit Kauf

Der Betrieb kauft den Automaten, kauft die Ware ein, befüllt selbst und behält den Umsatz. Die Marge bleibt im Haus und die Preise lassen sich frei setzen oder subventionieren. Dafür entstehen Kapitalbindung, Arbeitszeit für Befüllung und Abrechnung sowie die vollen steuerlichen Aufzeichnungspflichten.

Eigenbetrieb mit Miete

Der Betrieb mietet das Gerät und betreibt es selbst. Es entsteht keine Kapitalbindung und die Wartung ist meist im Mietpreis enthalten, über die Laufzeit ist das aber teurer als der Kauf. Sinnvoll, wenn die Nutzung befristet ist oder die Technik schnell veraltet, etwa bei Bezahlsystemen.

Standortprovision oder Zuschuss

In der Praxis dominieren Mischformen. Entweder zahlt der Betreiber eine Umsatzbeteiligung an den Betrieb, oder der Arbeitgeber bezuschusst den Endpreis, damit die Belegschaft günstiger kauft. Bei zu kleinen Standorten dreht sich das Modell um und der Betrieb zahlt eine Grundgebühr, damit überhaupt aufgestellt wird.

Ein Zuschuss auf Automatenkost ist steuerlich zu behandeln

Automatenkost zählt als Sachbezug zum Arbeitslohn. Der amtliche Sachbezugswert liegt 2026 bei 4,57 Euro je Mittagessen. Zahlt die Belegschaft weniger, entsteht ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuern kann. Das ist kein Hindernis, gehört aber vorab mit der Lohnabrechnung geregelt.

Was ein Automat am Standort wirklich kostet

Eine amtliche Preisstatistik für Verkaufsautomaten gibt es nicht. Die folgenden Spannen stammen aus Anbieter- und Vergleichsportalen und taugen als Größenordnung für das erste Gespräch, nicht als Kalkulationsgrundlage. Entscheidend ist ohnehin, welche Posten in Ihrem Angebot enthalten sind und welche später separat auftauchen.

PostenSpanneWovon es abhängt
Automat im Kauf2.000 bis 30.000 EuroHeißgetränkeautomat ab rund 2.000 Euro, Schacht- und Trommelautomaten 2.700 bis 12.000 Euro, Lift- und Kombiautomaten 3.500 bis 15.000 Euro, Klappenautomaten mit Kühlung bis 30.000 Euro. Gebrauchtgeräte beginnen bei etwa 2.500 Euro.
Automat in der Miete100 bis 500 Euro im MonatKleine Heißgetränkeautomaten am unteren Rand, große Kombi- und Klappenautomaten am oberen. Prüfen Sie, ob Wartung und Ersatzteile eingeschlossen sind oder getrennt abgerechnet werden.
Strom120 bis 1.250 Euro im JahrUngekühlte Geräte liegen bei 30 bis 50 kWh im Monat, gekühlte bei 80 bis 120 kWh, große Kombigeräte bei 100 bis 150 kWh. Alter des Geräts, Kühlleistung und Aufstellort im Warmen machen den Unterschied.
Wartung und Technik432 bis 720 Euro im JahrIm Vollbetreibermodell trägt das der Operator. Im Eigenbetrieb kommen Anfahrt, Ersatzteile und Reaktionszeit dazu. Lassen Sie sich die Reaktionszeit bei Ausfall schriftlich geben.
Reinigung und Hygienestark abhängig vom SortimentTrockensnacks sind unkritisch, Heißgetränke mit Milch sind der Aufwandstreiber. Für aufwändige Fälle werden bis zu 200 Euro pro Woche genannt. Im Vertrag muss stehen, wer wie oft reinigt und wer den Nachweis führt.
Bezahlsystem2 bis 5 Prozent je TransaktionDazu kommt eine Grundgebühr, je nach System etwa 4 bis 19 Euro im Monat, sowie ein einmaliger Geräteaufpreis für das Kartenmodul. Bei Beträgen von ein bis zwei Euro fällt der Fixanteil spürbar ins Gewicht.
Befüllung und Logistik50 bis 150 Euro im MonatNur im Eigenbetrieb. Darin stecken Einkaufsfahrt, Zwischenlager und die Arbeitszeit für das Bestücken. Dieser Posten wird beim Eigenbetrieb am häufigsten übersehen.
Standortgebühr oder Provision50 bis 200 Euro im MonatFällt an, wenn Sie selbst Automaten an fremden Standorten betreiben. Umgekehrt kann Ihr Standort Ihnen eine Provision einbringen, wenn die Frequenz stimmt.

Quellen für die Spannen: b2b.de (Stand September 2025), tradingtwins, Bosta Kaffee (Februar 2026) und Vendy1. Die Angaben der Portale weichen teilweise deutlich voneinander ab, besonders beim Stromverbrauch. Verlangen Sie deshalb immer eine Beispielrechnung auf Ihre Personenzahl und Ihr Sortiment.

Was Sie als Betreiber beachten müssen, Stand 2026

Ein eigenes Verkaufsautomatengesetz gibt es nicht. Die Pflichten ergeben sich aus Steuer-, Lebensmittel-, Jugendschutz- und Verpackungsrecht. Die gute Nachricht vorweg: der am häufigsten befürchtete Punkt trifft Warenautomaten gerade nicht.

Keine TSE-Pflicht, aber Kassenführung bleibt

Warenautomaten sind nach § 1 Satz 2 KassenSichV ausdrücklich von den elektronischen Aufzeichnungssystemen ausgenommen, das Bundesfinanzministerium bestätigt das in seinen FAQ mit Stand vom 29. April 2026. Damit entfällt auch die Belegausgabepflicht, die an genau dieses Merkmal anknüpft. Befreit sind Sie damit aber nicht von der ordentlichen Kassenführung.

Anmeldung und Steuern

Das Aufstellen von Automaten ist nach § 14 Abs. 3 GewO anzeigepflichtig. Wer Lebensmittel anbietet, muss den Betrieb zusätzlich nach Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 bei der Lebensmittelüberwachung melden. Umsatzsteuerlich gilt für Verpflegung der ermäßigte Satz von 7 Prozent, Getränke unterliegen dem Regelsatz.

Hygiene und Allergenkennzeichnung

Als Betreiber sind Sie Lebensmittelunternehmer. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt fast ausschließlich am Sortiment. Verpackte Trockenware ist unkritisch, Kühl- und Frischeware zieht die volle HACCP-Pflicht nach sich.

Jugendschutz bei Alkohol und Tabak

Für Alkohol gilt § 9 JuSchG, für Tabak und nikotinhaltige Erzeugnisse § 10 Abs. 2 JuSchG. Beide erlauben den Automatenverkauf nur an einem für Jugendliche unzugänglichen Ort, unter ständiger Aufsicht oder mit technischer Sperre.

Verpackung und Mehrweg

Die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Abs. 1 VerpackG schreckt viele Betriebe, greift beim typischen Pausenraumautomaten aber gar nicht. Satz 3 nimmt nicht öffentlich zugängliche Mitarbeiterautomaten ausdrücklich aus.

Zwei Punkte, die 2026 offen sind

Der Koalitionsvertrag kündigt eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen ab 100.000 Euro Jahresumsatz an. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, und selbst die Bezugsgröße der Umsatzgrenze ist ungeklärt. Ob Warenautomaten davon überhaupt erfasst würden, lässt sich heute nicht beantworten.

Die sechs Größen, die über Erfolg oder Abbau entscheiden

Ob ein Automat am Standort funktioniert, entscheidet sich vor der Aufstellung. Wer diese sechs Punkte vorab sauber erhebt, bekommt belastbare Angebote statt Schätzungen.

BezahlartLaufende KostenWann sinnvoll
Kontaktlose Karte, Apple Pay, Google Payrund 4 bis 14 Euro Grundgebühr im Monat plus 2,3 bis 3 Prozent je Transaktion, Geräteaufpreis einmaligDer Standard für jede Neuaufstellung. Ohne ihn verlieren Sie rund die Hälfte der potenziellen Vorgänge.
Münz- und Scheinprüferje rund 400 bis 450 Euro Anschaffung, dazu Wechselgeld und MünzlogistikAls Ergänzung bei Belegschaften, die bar zahlen wollen. Bringt die vollen steuerlichen Aufzeichnungspflichten und ein Aufbruchrisiko mit.
Mitarbeiterausweis mit Kostenstelleje nach System, meist im Automatenpreis oder als ModulaufpreisSobald Sie bezuschussen, Freikontingente vergeben oder Non-Food steuern wollen. Achtung: Der Zuschuss ist Sachbezug und die Verbrauchserfassung ist personenbezogen.
Anbieter-App mit Guthabenmeist im Paket des Betreibers enthaltenNetter Zusatznutzen mit Rabatten und Statistiken. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber reiner Kartenzahlung ist für einen Einzelstandort gering.
1

Frequenz ehrlich rechnen

Nicht die Kopfzahl der Belegschaft zählt, sondern die tatsächliche Anwesenheit. Homeoffice-Quote, Schichtmodell, Außendienst, Urlaub und saisonale Schwankung gehören in die Rechnung. Homeoffice hat viele Büroautomaten unrentabel gemacht, das ist der häufigste Grund für einen späteren Abbau.

2

Sortiment festlegen

Heißgetränke erzeugen branchenweit 67 Prozent der Verkäufe, aber nur 47 Prozent des Umsatzes, Kaltgetränke umgekehrt 18 Prozent der Verkäufe bei 33 Prozent des Umsatzes. Viele kleine Vorgänge brauchen eine andere Lösung als wenige große. Frische- und Kühlware bringt Umsatz, aber auch Verderbrisiko und volle Hygienepflicht.

3

Bezahlarten klären

Bargeldlos liegt bei 55 Prozent der Transaktionen. Ein reiner Münzautomat kostet 2026 direkt Umsatz. Kontaktlos ist Pflicht, Münzannahme eine Option je nach Belegschaft, der Mitarbeiterausweis wird nötig, sobald Sie zuschießen wollen. Klären Sie schriftlich, wer die Transaktionsgebühr trägt.

4

Strom und Stellplatz prüfen

Steckdose in Reichweite, Absicherung des Stromkreises, Türbreiten für die Anlieferung, Tragfähigkeit des Bodens, Öffnungsradius der Automatentür beim Befüllen. Kühlgeräte laufen durchgehend. Bei gebrauchten Kühlautomaten lohnt der Blick auf das Kältemittel, seit 2025 sind nur noch Mittel mit geringem Treibhauspotenzial zulässig.

5

Befüllung und Störungsfall regeln

Der Rhythmus folgt aus Frequenz, Fachtiefe und Haltbarkeit. Zu klären sind Zugang außerhalb der Arbeitszeit, Schlüsselregelung, Zwischenlagerfläche und vor allem, wer bei einer Störung am Freitagnachmittag reagiert. Fehlt das im Vertrag, landet die Arbeit beim Betrieb, obwohl Full Service vereinbart schien.

6

Telemetrie bewerten

Fernauslesung meldet Füllstände, Umsatz, Temperaturen und Störungen und erlaubt Tourenplanung nach Bedarf statt nach Verdacht. Der Nutzen steigt deutlich ab dem zweiten oder dritten Gerät. Bei einem einzelnen Automaten im eigenen Haus bleibt sie ein Komfortmerkmal, im Vollbetreibermodell ist sie ohnehin Sache des Betreibers.

Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht

Die meisten Automatenprojekte scheitern nicht an der Technik, sondern an Annahmen, die nie schriftlich geprüft wurden. Diese Fragen gehören ins Angebotsgespräch, diese Fehler kosten am häufigsten Geld.

Fragen, die Sie stellen sollten

Typische Fehler im Vergleich

Der mit Abstand häufigste Fehler. Die Kopfzahl der Belegschaft wird mit der Anwesenheit gleichgesetzt. Homeoffice, Außendienst, Urlaub und Schichtlücken senken die tatsächliche Nutzung stark. Das Ergebnis ist ein Automat, der nach ein paar Monaten wieder abgeholt wird oder den Sie dauerhaft subventionieren.

Die Miete ist oft der kleinere Teil. Strom, Wartung, Versicherung, Transaktionsgebühren und vor allem Arbeitszeit für Befüllung und Kassenführung kommen hinzu. Allein die Betriebskosten ohne Ware werden mit 61 bis 125 Euro im Monat angesetzt.

Die TSE-Freiheit wird mit Aufzeichnungsfreiheit verwechselt. Der Geldspeicher ist eine Kasse, bei jeder Leerung ist zu zählen und aufzuzeichnen. Wer nur über Bankgutschriften zurückrechnet, riskiert eine Hinzuschätzung durch das Finanzamt.

Beim Snackautomaten mit verpackter Trockenware ist wenig zu tun, beim Heißgetränke- oder Frischeautomaten sehr viel. Milch ist ein kennzeichnungspflichtiges Allergen, und bei leicht verderblicher Ware greift die volle HACCP-Pflicht.

Wer reinigt wie oft, wer dokumentiert, wer kommt bei Störung am Freitagnachmittag, wer hat den Schlüssel außerhalb der Arbeitszeit. Fehlt das im Vertrag, landet die Arbeit beim Betrieb, obwohl Full Service vereinbart schien.

Ein reiner Münzautomat ist bei 55 Prozent bargeldlosen Transaktionen nicht mehr marktgerecht und kostet direkt Umsatz. Umgekehrt wird bei kontaktloser Zahlung oft nicht geklärt, wer die Transaktionsgebühr von 2 bis 5 Prozent trägt.

Häufige Fragen zu Warenautomaten im Betrieb

Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Nein. § 1 Satz 2 KassenSichV nimmt Waren- und Dienstleistungsautomaten ausdrücklich von den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a AO aus, das Bundesfinanzministerium bestätigt das in seinen FAQ mit Stand vom 29. April 2026. Damit besteht 2026 keine TSE-Pflicht und auch keine Belegausgabepflicht am Automaten. Für die Zeit ab 2027 ist die angekündigte Registrierkassenpflicht zu beobachten, dazu liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor.

Nein. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO knüpft an ein elektronisches Aufzeichnungssystem an, und ein Warenautomat ist keines. Moderne Kartenterminals bieten trotzdem häufig einen digitalen Beleg an, das ist aber freiwillig.

Der Bundesfinanzhof hat 2017 entschieden, dass der Geldspeicher eines Geldeinwurfautomaten eine Kasse ist. Bei jeder Leerung muss der Bestand gezählt und aufgezeichnet werden. Ein formales Zählprotokoll ist nicht nötig, ein Kassenbericht mit Zählung und Ergebnis dagegen schon. Wer die Beträge nur aus Bankgutschriften zurückrechnet, ist nicht kassensturzfähig.

Ja, an zwei Stellen. Gewerberechtlich ist das Aufstellen nach § 14 Abs. 3 GewO anzuzeigen, und am Automaten müssen Name, Anschrift und gegebenenfalls Firma sichtbar angebracht sein. Lebensmittelrechtlich ist der Betrieb nach Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde zu melden.

Ja. Warenautomaten wurden 2003 vollständig aus dem Ladenschlussgesetz herausgenommen und gelten als selbstständige Verkaufseinrichtungen. Der Betrieb rund um die Uhr einschließlich Sonn- und Feiertagen ist zulässig, was besonders für Schichtbetriebe den Ausschlag gibt.

Ja, in unterschiedlicher Form. Verpackte Ware trägt die Kennzeichnung bereits auf der Packung. Bei unverpackter Ware wie Kaffee oder Kakao aus dem Heißgetränkeautomaten gilt die LMIDV, die Angabe kann schriftlich per Schild oder Anzeige oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation erfolgen. In jedem Fall braucht es an sichtbarer Stelle einen Hinweis, wo die Allergeninformation zu bekommen ist. Milch ist eines der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene.

Nein. § 4 Abs. 3 Nr. 5 PAngV befreit Waren in Getränke- und Verpflegungsautomaten ausdrücklich von der Grundpreisangabe. Der Endpreis muss aber angegeben werden.

In der Regel nicht. § 33 Abs. 1 Satz 3 VerpackG nimmt nicht öffentlich zugängliche Mitarbeiterautomaten von der Mehrwegangebotspflicht aus. Bei öffentlich zugänglichen Automaten genügt nach § 34 Abs. 2 VerpackG die Möglichkeit, in mitgebrachte Behälter abzufüllen, mit entsprechendem Hinweisschild. Systembeteiligungspflicht und Pfandrücknahme bleiben davon unberührt.

Die Anschaffung liegt je nach Typ bei 2.000 bis 30.000 Euro, die Miete bei 100 bis 500 Euro im Monat. An laufenden Kosten kommen Strom mit je nach Quelle 120 bis 1.250 Euro im Jahr, Wartung mit 432 bis 720 Euro im Jahr und Bezahlsystemgebühren von 2 bis 5 Prozent des Umsatzes hinzu. Im Vollbetreibermodell zahlt der Betrieb davon nichts, erhält dafür aber auch keinen Ertrag.

Nur unter engen Bedingungen. Nach § 9 JuSchG für Alkohol und § 10 Abs. 2 JuSchG für Tabak ist die Abgabe in der Öffentlichkeit nur zulässig, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort steht oder eine technische Sperre oder ständige Aufsicht die Entnahme durch Minderjährige verhindert. In einem nicht öffentlich zugänglichen Betriebsbereich ist die Ausnahme meist erfüllt, bei Publikumsverkehr braucht es eine Altersverifikation.

Er ist zu behandeln, aber kein Problem. Automatenkost zählt als Sachbezug zum Arbeitslohn. Der amtliche Sachbezugswert liegt 2026 bei 4,57 Euro je Mittagessen. Zahlt die oder der Beschäftigte weniger, entsteht ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuern kann.

Meist nicht als Kostenfaktor, wohl aber als Komfort. Fernauslesung zeigt Füllstände, Umsatz und Störungen und erlaubt Tourenplanung nach Bedarf. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht ab dem zweiten oder dritten Gerät oder bei verteilten Standorten. Im Vollbetreibermodell ist sie ohnehin Sache des Betreibers, im Eigenbetrieb ein echter Zusatzposten.

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