Zeiterfassung Software Vergleich für Unternehmen
Seit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Wir vergleichen Terminal, App und Software danach, ob sie zu Ihren Arbeitsorten und Ihrer Lohnabrechnung passen.
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Anbieter im Überblick
8 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.
ATOSS Software SEProfil noch nicht beanspruchtATOSS ist ein 1987 in München gegründeter Anbieter für Workforce Management und seit dem Börsengang im Jahr 2000 notiert, seit Juli 2021 im SDAX. Das Angebot…Zum Profil
- Drei Produktlinien für kleine Betriebe, Mittelstand und Konzerne
- Zeitwirtschaft, Einsatzplanung und Zutrittskontrolle in einem System
- Parametrierung der Arbeitszeitregeln ohne Programmierung nach eigener Angabe
- ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem
- DATEV-Konformität und SAP Premium Certification for SAP Endorsed Apps
- Hardwarepartner für Terminals statt eigener Gerätefertigung
clockodoProfil noch nicht beanspruchtclockodo wurde 2011 von Moritz Hofmann und Thomas Romanek gegründet und wird von der Clockodo GmbH mit Sitz in Unna betrieben. Das Unternehmen beschreibt sich als…Zum Profil
- Vollständig veröffentlichte Preisliste ohne Grundgebühr
- Kostenloser Zugang für Einzelnutzer
- Arbeitszeit, Abwesenheiten und Projektzeit in einem System
- Eigenes Erfassungsterminal für Standorte
- Anwendungen für Windows, macOS, iOS und Android
- Eigenfinanziert und profitabel nach eigener Angabe
GFOSProfil noch nicht beanspruchtGFOS wurde 1988 in Essen von Burkhard Röhrig und Gunda Cassens-Röhrig gegründet und wird in zweiter Generation familiengeführt. Das Angebot umfasst Zeitwirtschaft, Personaleinsatzplanung, Zutrittskontrolle und Fertigungssteuerung.…Zum Profil
- Serverstandorte in Deutschland für die eigene Cloud nach eigener Angabe
- Über 30 Schnittstellen zu Entgeltabrechnungssystemen nach eigener Angabe
- Über 40 Schnittstellen zu ERP-Systemen nach eigener Angabe
- Hardwareunabhängig, vorhandene Terminals lassen sich weiternutzen
- Zeitwirtschaft, Einsatzplanung, Zutritt und Fertigungsdaten aus einem Haus
- Zertifizierte SAP-Schnittstellen
ISGUSProfil noch nicht beanspruchtISGUS wurde 1888 als Uhrenfabrik in Schwenningen gegründet und gehört damit zu den ältesten Anbietern in diesem Markt. Aus der mechanischen Stempeluhr ist die Softwarefamilie ZEUS…Zum Profil
- Eigene Terminalfertigung statt Zukauf von Hardware
- Software und Hardware aus einer Hand mit einem Ansprechpartner
- 19 eigene Standorte in Deutschland für Vertrieb und Betreuung
- Betrieb wahlweise in der Anbieter-Cloud oder auf eigener Infrastruktur
- ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem für die Cloud
- Bidirektionale SAP-Anbindung als eigenes Produkt
PapershiftProfil noch nicht beanspruchtPapershift wurde 2015 in Karlsruhe gegründet und verbindet Arbeitszeiterfassung mit digitaler Dienstplanung. Der Schwerpunkt liegt damit nicht auf der reinen Erfassungspflicht, sondern auf Betrieben, die Schichten…Zum Profil
- Zeiterfassung und Dienstplanung im selben System
- Geplante Stunden laufen automatisch in die Zeiterfassung
- Standortbegrenzung der Buchung über Geofencing
- Revisionssichere Speicherung von Arbeitszeiten und Pausen nach eigener Angabe
- Export nach DATEV und LODAS im höchsten Paket
- Öffentliche Preisliste mit Beispielrechnungen
PCS SystemtechnikProfil noch nicht beanspruchtPCS Systemtechnik wurde 1970 in München gegründet und stellt seit den 1980er Jahren die Terminalreihe INTUS für Zeiterfassung und Zutrittskontrolle her. Das Unternehmen ist damit kein…Zum Profil
- Eigene Terminalfertigung mit langer Modellpflege
- Softwareunabhängige Geräte, die sich an fremde Zeitwirtschaft anbinden lassen
- Zeiterfassung und Zutrittskontrolle mit denselben Geräten und Ausweisen
- Weltweit rund 100 Software- und Systemhauspartner nach eigener Angabe
- Eigene Software DEXICON für den Betrieb im Haus und DEXIOS als Webanwendung
- SAP-Zertifizierung für RISE in die SAP S/4HANA Cloud für DEXIOS
PePersonioProfil noch nicht beanspruchtPersonio wurde 2015 in München gegründet und ist eine HR-Suite, in der die Arbeitszeiterfassung ein Baustein neben digitaler Personalakte, Abwesenheitsverwaltung, Bewerbermanagement und Entgeltvorbereitung ist. Das Unternehmen…Zum Profil
- Zeiterfassung als Modul einer vollständigen HR-Suite
- Einheitliche Stammdaten für Personalakte, Abwesenheit und Zeit
- Zeiterfassung in beiden Grundtarifen Core und Core Pro enthalten
- Erfassung über Browser, App und ein geteiltes Gerät am Standort
- Automatisierte Prüfungen auf Regelverstöße nach eigener Angabe
- Offene Programmierschnittstelle erst im höheren Tarif
TimeTacProfil noch nicht beanspruchtTimeTac wurde 2011 in Graz gegründet und bietet Arbeitszeit-, Projektzeit- und Urlaubserfassung als reine Cloudlösung an. Das Unternehmen firmiert als TimeTac GmbH und ist im Firmenbuch…Zum Profil
- Drei getrennt buchbare Produkte für Arbeitszeit, Projektzeit und Urlaub
- Deutsche Tochtergesellschaft und Server in Deutschland nach eigener Angabe
- ISO 27001 Zertifizierung nach eigener Angabe
- Eigene Terminalreihe im Mietmodell mit ausgewiesenen Monatspreisen
- Feiertagskalender für alle deutschen Bundesländer
- DATEV-Schnittstelle
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Die Systemtypen und wofür sie taugen
Die Pflicht zur Erfassung steht fest, die Form ist offen. Entscheidend ist, wo Ihre Leute arbeiten und womit sie buchen können.

Stationäres Terminal mit Karte oder Transponder
Ein fest montiertes Gerät am Eingang, an dem sich Beschäftigte mit Karte oder Schlüsselanhänger an- und abmelden. Die Daten laufen in eine Software, die Salden und Auswertungen bildet. Der klassische Nachfolger der Stempeluhr und dort am weitesten verbreitet, wo alle an einem festen Ort arbeiten.
- Einmalige Hardwarekosten statt laufender Kosten je Kopf
- Kein Smartphone und kein Firmenaccount je Person nötig
- Buchung nur am Gerät, für Außendienst ungeeignet

App auf dem Smartphone
Gestempelt wird über eine App auf dem eigenen oder einem dienstlichen Gerät. Viele Lösungen ergänzen Projektzuordnung, Fotodokumentation und optional eine Standortprüfung beim Buchen. Abgerechnet wird meist je Nutzer und Monat.
- Funktioniert ortsunabhängig bei wechselnden Einsatzstellen
- Braucht Regeln zu Privatgeräten und zu Standortdaten
- Offline-Fähigkeit ist nicht selbstverständlich und gehört geprüft

Browserlösung am Arbeitsplatz
Die Erfassung läuft im Browser, oft eingebettet in ein HR- oder Projektsystem. Kommen und Gehen wird per Klick gebucht, Pausen und Korrekturen werden im selben System beantragt und freigegeben. Eigene Hardware fällt nicht an.
- Niedrigste Einstiegshürde, kein Gerätekauf
- Nur sinnvoll, wenn jede Person einen Rechnerzugang hat
- Die Buchung am Rechner bildet den echten Arbeitsbeginn nicht immer ab

Kombination mit Zutrittskontrolle
Ein System erfasst Arbeitszeit und steuert zugleich Türen und Tore. Ein Ausweis dient beiden Zwecken, Stammdaten werden nur einmal gepflegt. Anbieter aus der Sicherheitstechnik decken dieses Feld ab.
- Ein Medium und eine Stammdatenpflege für beide Funktionen
- Höherer Projekt- und Installationsaufwand mit Fachpartner
- Zutrittsdaten ermöglichen Bewegungsprofile, das gehört sauber geregelt
| Systemtyp | Kostenlogik | Ortsunabhängig | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Terminal mit Karte | einmalig Hardware | nein | Produktion, Lager, Werkstatt, Gastronomie |
| Smartphone-App | je Nutzer und Monat | ja | Handwerk, Montage, Außendienst, ambulante Pflege |
| Browserlösung | je Nutzer und Monat | ja | Büro, Agentur, Kanzlei, Verwaltung |
| Einfache Stechuhr ohne Anbindung | einmalig, sehr niedrig | nein | sehr kleine Betriebe mit stabilen Zeiten |
| Biometrisches Terminal | einmalig Hardware | nein | nur mit besonderem Sicherheitsbedarf, siehe Hinweis |
| Zeit plus Zutritt | Projektpreis | nein | Schichtbetrieb, sensible Bereiche |
Finger und Gesicht sind rechtlich heikel
Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsterminals werden als manipulationssicher beworben. Fingerabdruckdaten sind biometrische Daten und damit eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Das Arbeitsgericht Berlin hat 2019 entschieden, dass eine Zeiterfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung unzulässig ist, weil die Verarbeitung dafür nicht erforderlich sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das 2020 bestätigt.
- Für den Regelfall im Mittelstand nicht zu empfehlen
- Ein gekauftes Gerät, das nicht betrieben werden darf, ist ein Totalverlust
- Vor dem Kauf datenschutzrechtlich prüfen lassen
Acht Punkte, an denen sich Angebote wirklich unterscheiden
Stempeln können alle Systeme. Der Aufwand entsteht danach, in der Auswertung und im Monatsabschluss.
Arbeitsorte und Geräteausstattung
Entscheidend ist, wo gebucht wird und womit. Ein Betrieb mit festem Standort und ohne Diensthandys kommt mit einem Terminal weiter, ein Betrieb mit wechselnden Einsatzstellen braucht eine App, die auch ohne Netz funktioniert.
Nachweisfähigkeit
Das System muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit taggenau festhalten und jede nachträgliche Änderung revisionssicher protokollieren. Gefragt ist nicht nur die Buchung, sondern die Auswertung, die bei einer Prüfung vorgelegt werden kann.
Automatische Prüfung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
Gute Systeme warnen, wenn die zehn Stunden werktäglich überschritten oder die elfstündige Ruhezeit unterschritten wird. Ohne diese Prüfung bleibt der Betrieb gerade bei Vertrauensarbeitszeit auf manuellen Kontrollen sitzen.
Schnittstelle zur Lohnabrechnung
Der Export in das eingesetzte Lohnprogramm entscheidet darüber, ob der Monatsabschluss Minuten oder Stunden kostet. Achten Sie darauf, ob die Schnittstelle im gewählten Paket enthalten ist oder als Zusatzmodul berechnet wird.
Die eigenen Arbeitszeitmodelle
Schichtmodelle, Bereitschaft, Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, Arbeitszeitkonten mit Kappungsgrenzen. Wenn ein System diese Regeln nicht kennt, entsteht dauerhafte Handarbeit.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Zu prüfen sind Serverstandort, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, das Rollen- und Berechtigungskonzept, die Protokollierung von Zugriffen und das Löschkonzept. Bei Standortdaten oder biometrischen Merkmalen kommt eine Datenschutz-Folgenabschätzung dazu.
Akzeptanz in der Belegschaft
Ein System, das an der Werkbank zehn Sekunden braucht, wird umgangen. Prüfen Sie Sprachversionen, die Korrektur von Fehlbuchungen durch die Beschäftigten selbst und den Aufwand für Anträge und Freigaben.
Vertrag und Gesamtkosten
Neben dem Preis je Kopf zählen Grundgebühr, verpflichtende Supportpakete, Mindestnutzerzahl, Kündigungsfrist und die Frage, ob Daten beim Wechsel exportierbar sind. Manche Anbieter arbeiten mit einmaligem Hardwarekauf ohne Abo, andere ausschließlich im Abo.
Was Zeiterfassung kostet
Der Preis je Kopf ist nur ein Teil der Rechnung. Grundgebühren, Pflicht-Supportpakete und Zusatzmodule verschieben das Bild bei kleinen Teams erheblich.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Software je Person und Monat | 1,50 bis 10 Euro | reine Arbeitszeiterfassung, Funktionsumfang und Jahreszahlung |
| Software mit Projektzeit | 7 bis 18 Euro | Projektzuordnung, Leistungsabrechnung, Auswertungen |
| Grundgebühr je Monat | 19,50 bis 39 Euro | kommt bei einigen Anbietern zum Kopfpreis dazu |
| Pauschaltarife kleine Teams | 30 bis 60 Euro pro Monat | Staffel nach Nutzerzahl statt Preis je Kopf |
| RFID-Terminal einmalig | ab 649 Euro | Starterpaket bis zehn Personen, je Eingang ein Gerät |
| Terminalpaket bis 30 Personen | ab 1.039 Euro | bei manchen Anbietern inklusive Software und Support |
| Zusatzmodul Schichtplanung | ab 2 Euro je Person | wird meist getrennt lizenziert |
| Zusatzmodul Lohnschnittstelle | ab 0,60 Euro je Person | nicht in jedem Paket enthalten |
Listenpreise deutscher Anbieter, Stand September 2026, netto. Mehrere Anbieter verlangen keine Einrichtungsgebühr und bieten eine Testphase von 14 Tagen. Jahreszahlung bringt üblicherweise 5 bis 10 Prozent. Rechnen Sie Angebote immer auf Ihre echte Kopfzahl über drei Jahre.
Was heute gilt und was nur im Entwurf steht
An diesem Punkt kursieren viele Halbwahrheiten. Die Trennung zwischen geltendem Recht und Gesetzentwurf entscheidet darüber, was ein Betrieb jetzt tun muss.
Die Pflicht besteht seit 2022
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem deutschem Recht verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Die Pflicht gilt seither ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße. Wer auf ein neues Gesetz wartet, wartet auf etwas, das an der Pflicht nichts ändert.
Elektronisch ist heute keine Pflicht
Aus dem Beschluss folgt keine Pflicht zu einer elektronischen Lösung. Papier, Stundenzettel und Tabellenkalkulation bleiben zulässig, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Praktisch ist das mit Tabellen schwer sicherzustellen, weil sie unbemerkt änderbar sind.
Was im Arbeitszeitgesetz steht
Das Gesetz selbst verpflichtet bisher nur dazu, die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Eine Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten täglichen Arbeitszeit steht bis heute nicht im Arbeitszeitgesetz. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Strengere Regeln in bestimmten Branchen
In Bau, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Wach- und Sicherheitsdiensten gilt eine gesonderte Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz. Sie gilt außerdem für alle geringfügig Beschäftigten, unabhängig von der Branche. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung.
Der Betriebsrat entscheidet nicht über das Ob
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass dem Betriebsrat kein durchsetzbares Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zusteht, weil bereits eine gesetzliche Pflicht besteht. Bei der Ausgestaltung bleibt die Mitbestimmung aber voll erhalten, insbesondere bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.
Der Entwurf vom Juni 2026
Das Bundesarbeitsministerium hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Er sieht eine elektronische Aufzeichnung am Tag der Arbeitsleistung vor, gestaffelte Übergangsfristen von einem, zwei und fünf Jahren nach Betriebsgröße, eine dauerhafte Ausnahme von der elektronischen Form für Betriebe bis zehn Beschäftigte, ein Auskunfts- und Kopierecht der Beschäftigten und einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. Stand September 2026 ist der Entwurf nicht verabschiedet, es gibt keinen Kabinettsbeschluss und keine Beratung im Bundestag.
Vertrauensarbeitszeit ist keine Erfassungsfreiheit
Vertrauensarbeitszeit bedeutet Freiheit bei der Lage der Arbeitszeit, nicht Freiheit von der Dokumentation. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeit verantwortlich und muss die Zeiten festhalten. Der Referentenentwurf verlangt zusätzlich Mechanismen, die Verstöße erkennbar machen.
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
Drei Punkte entscheiden darüber, ob das System im Alltag trägt. Darunter die Fragen für das Anbietergespräch und die Fehler, die am häufigsten vorkommen.
Korrekturen vorher regeln
Vergessene Buchungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Klären Sie vor dem Start, wer korrigiert, wer freigibt und wie das protokolliert wird. Der ursprüngliche Wert muss erhalten bleiben, sonst tragen die Aufzeichnungen im Streitfall nicht.
Den Betriebsrat früh einbinden
Das Ob der Erfassung ist gesetzlich vorgegeben, das Wie ist mitbestimmungspflichtig. Wer erst nach der Systemauswahl informiert, verhandelt Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen noch einmal neu und verliert Monate.
Die Lohnschnittstelle vorab testen
Ohne Export in Ihr Lohnprogramm werden Zeiten weiter von Hand übertragen und der größte Teil der Ersparnis verpufft. Lassen Sie sich den Export mit Ihrem Programm und Ihren Zeitarten zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Erfasst das System Beginn, Ende und Dauer taggenau und protokolliert es jede Änderung mit altem Wert, neuem Wert, Zeitpunkt und Person?
- Wie warnt das System bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit und bei Unterschreitung der Ruhezeit?
- Können Beschäftigte ihre eigenen Daten jederzeit einsehen und als Kopie exportieren?
- Welche Schnittstellen zur Lohnabrechnung bestehen konkret und sind sie im Paketpreis enthalten?
- Wo stehen die Server, wer sind die Unterauftragnehmer und bekomme ich den Auftragsverarbeitungsvertrag vor Vertragsschluss?
- Welche Löschroutinen bietet das System und was passiert mit den Daten nach Vertragsende?
- Was kostet die Lösung für unsere Kopfzahl vollständig über drei Jahre, inklusive Grundgebühr, Modulen und Support?
- Wie lang sind Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist und wie nehmen wir historische Daten beim Wechsel mit?
- Welche Unterlagen liefern Sie für die Abstimmung mit dem Betriebsrat?
Typische Fehler im Vergleich
Auf das neue Gesetz warten
Die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit besteht seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 unabhängig von einem neuen Gesetz. Arbeitsschutzbehörden können schon heute prüfen.
Vertrauensarbeitszeit mit Erfassungsfreiheit verwechseln
Vertrauensarbeitszeit regelt die Lage der Arbeitszeit, nicht die Dokumentation. Die Verantwortung für Höchstarbeitszeit und Ruhezeit bleibt beim Arbeitgeber.
Den Betriebsrat zu spät einbinden
Wird die Systemauswahl abgeschlossen und der Betriebsrat erst danach informiert, müssen Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen neu verhandelt werden. Sinnvoll ist die Einbindung schon bei der Anforderungsdefinition.
Biometrie als Standardlösung einkaufen
Fingerabdruck und Gesichtserkennung werden als manipulationssicher beworben. Nach der Rechtsprechung ist die Verarbeitung solcher Daten für eine normale Zeiterfassung regelmäßig nicht erforderlich und damit unzulässig.
Nur den Kopfpreis vergleichen
Grundgebühren, Pflicht-Supportpakete und Zusatzmodule für Schichtplanung oder Lohnexport bleiben unbeachtet. Bei kleinen Teams können Grundgebühren den effektiven Preis je Kopf vervielfachen.
Kein Prozess für Nachträge
Ein System wird eingeführt, aber niemand regelt Korrekturen und Freigaben. Das Ergebnis sind unvollständige Aufzeichnungen, die bei einer Prüfung nicht tragen.
Fragen zur Arbeitszeiterfassung
Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Das Gericht leitet die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz in unionsrechtskonformer Auslegung ab. Sie gilt ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße.
Muss die Erfassung elektronisch erfolgen?
Nach geltendem Recht nein. Papier, Stundenzettel und Tabellenkalkulation sind zulässig, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Eine elektronische Pflicht steht bislang nur im Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 und ist nicht in Kraft.
Wie ist der Stand des neuen Arbeitszeitgesetzes?
Das Bundesarbeitsministerium hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Anfang Juli 2026 lief die Ressortabstimmung, im August 2026 kritisierten Arbeitgeberverbände den Entwurf. Ein Kabinettsbeschluss oder eine Beratung im Bundestag sind bis September 2026 nicht dokumentiert. Das Gesetz ist nicht verabschiedet.
Gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe?
Nach geltendem Recht nicht. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dauerhaft von der elektronischen Form befreit bleiben. Von der Aufzeichnungspflicht selbst befreit das nicht. Betriebe unter 250 Beschäftigten sollen zwei Jahre, Betriebe unter 50 Beschäftigten fünf Jahre Zeit für die Umstellung bekommen.
Wie lange muss ich Aufzeichnungen aufbewahren?
Nach dem Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre. In den besonders geprüften Branchen und bei Minijobbern gilt nach dem Mindestlohngesetz ebenfalls eine Mindestfrist von zwei Jahren. Lohnrelevante Daten können steuer- und sozialversicherungsrechtlich länger aufzubewahren sein.
Welche Bußgelder drohen?
Nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 30.000 Euro für Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Der Referentenentwurf sieht einen Rahmen bis 50.000 Euro vor, der noch nicht gilt.
Kann der Betriebsrat ein elektronisches System erzwingen?
Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass dem Betriebsrat kein durchsetzbares Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zusteht. Bei der Ausgestaltung bleibt die Mitbestimmung bestehen.
Ist Zeiterfassung per Fingerabdruck erlaubt?
In der Regel nicht ohne weiteres. Das Arbeitsgericht Berlin entschied 2019, dass eine Erfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung unzulässig ist, weil die Verarbeitung biometrischer Daten dafür nicht erforderlich sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das 2020.
Was kostet ein System für 20 Beschäftigte?
Bei reinen Softwarelösungen liegen die Listenpreise überwiegend zwischen 1,50 und 10 Euro je Person und Monat, teils mit zusätzlicher Grundgebühr zwischen 19,50 und 39 Euro. Ein Terminal kostet einmalig ab etwa 649 Euro, Pakete bis 30 Personen ab etwa 1.039 Euro. Module und Laufzeit verschieben das Bild deutlich.
Darf man Arbeitszeit noch mit einer Tabelle erfassen?
Nach geltendem Recht ja, wenn die Aufzeichnung vollständig, objektiv und verlässlich ist und Änderungen nachvollziehbar bleiben. Praktisch ist das schwer sicherzustellen, weil Tabellen leicht und unbemerkt änderbar sind.
Dürfen Beschäftigte ihre Zeiten selbst erfassen?
Ja. Der Referentenentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Aufzeichnung an Beschäftigte oder Vorgesetzte delegiert werden kann. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt beim Arbeitgeber, der die Einhaltung organisatorisch sicherstellen muss.
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