Zeiterfassung Software Vergleich für Unternehmen

Seit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Wir vergleichen Terminal, App und Software danach, ob sie zu Ihren Arbeitsorten und Ihrer Lohnabrechnung passen.

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Anbieter im Überblick

8 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.

ATOSS Software SEProfil noch nicht beanspruchtATOSS ist ein 1987 in München gegründeter Anbieter für Workforce Management und seit dem Börsengang im Jahr 2000 notiert, seit Juli 2021 im SDAX. Das Angebot…Zum Profil
ZielgruppeMittelständische Unternehmen und Konzerne mit Schichtbetrieb, komplexen Arbeitszeitmodellen und mehreren Standorten
EinzugsgebietDeutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Rumänien und Indien, nach eigener Angabe Kunden in mehr als 50 Ländern
SitzMünchen
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Drei Produktlinien für kleine Betriebe, Mittelstand und Konzerne
  • Zeitwirtschaft, Einsatzplanung und Zutrittskontrolle in einem System
  • Parametrierung der Arbeitszeitregeln ohne Programmierung nach eigener Angabe
  • ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem
  • DATEV-Konformität und SAP Premium Certification for SAP Endorsed Apps
  • Hardwarepartner für Terminals statt eigener Gerätefertigung
clockodoProfil noch nicht beanspruchtclockodo wurde 2011 von Moritz Hofmann und Thomas Romanek gegründet und wird von der Clockodo GmbH mit Sitz in Unna betrieben. Das Unternehmen beschreibt sich als…Zum Profil
ZielgruppeKleine und mittlere Betriebe, Agenturen, Kanzleien und Beratungen, die Arbeits- und Projektzeiten ohne Hardwareprojekt erfassen wollen
EinzugsgebietDeutschland, Österreich und die Schweiz, nach eigener Angabe aus und für Europa
SitzUnna
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Vollständig veröffentlichte Preisliste ohne Grundgebühr
  • Kostenloser Zugang für Einzelnutzer
  • Arbeitszeit, Abwesenheiten und Projektzeit in einem System
  • Eigenes Erfassungsterminal für Standorte
  • Anwendungen für Windows, macOS, iOS und Android
  • Eigenfinanziert und profitabel nach eigener Angabe
GFOSProfil noch nicht beanspruchtGFOS wurde 1988 in Essen von Burkhard Röhrig und Gunda Cassens-Röhrig gegründet und wird in zweiter Generation familiengeführt. Das Angebot umfasst Zeitwirtschaft, Personaleinsatzplanung, Zutrittskontrolle und Fertigungssteuerung.…Zum Profil
ZielgruppeMittelständische Unternehmen und Konzerne aus Industrie, Logistik, Handel und Dienstleistung mit Bedarf an Zeitwirtschaft und Fertigungsdaten
EinzugsgebietDeutschland mit Sitz in Essen und Niederlassung in Hamburg, Schweiz über eine eigene Gesellschaft, Kunden nach eigener Angabe in 30 Ländern
SitzEssen
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Serverstandorte in Deutschland für die eigene Cloud nach eigener Angabe
  • Über 30 Schnittstellen zu Entgeltabrechnungssystemen nach eigener Angabe
  • Über 40 Schnittstellen zu ERP-Systemen nach eigener Angabe
  • Hardwareunabhängig, vorhandene Terminals lassen sich weiternutzen
  • Zeitwirtschaft, Einsatzplanung, Zutritt und Fertigungsdaten aus einem Haus
  • Zertifizierte SAP-Schnittstellen
ISGUSProfil noch nicht beanspruchtISGUS wurde 1888 als Uhrenfabrik in Schwenningen gegründet und gehört damit zu den ältesten Anbietern in diesem Markt. Aus der mechanischen Stempeluhr ist die Softwarefamilie ZEUS…Zum Profil
ZielgruppeMittelständische Betriebe und Konzerne mit festen Standorten, Schichtbetrieb und Bedarf an robuster Terminalhardware
EinzugsgebietDeutschland mit 19 Standorten, Österreich, Großbritannien, Kanada und die USA
SitzVillingen-Schwenningen
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Eigene Terminalfertigung statt Zukauf von Hardware
  • Software und Hardware aus einer Hand mit einem Ansprechpartner
  • 19 eigene Standorte in Deutschland für Vertrieb und Betreuung
  • Betrieb wahlweise in der Anbieter-Cloud oder auf eigener Infrastruktur
  • ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem für die Cloud
  • Bidirektionale SAP-Anbindung als eigenes Produkt
PapershiftProfil noch nicht beanspruchtPapershift wurde 2015 in Karlsruhe gegründet und verbindet Arbeitszeiterfassung mit digitaler Dienstplanung. Der Schwerpunkt liegt damit nicht auf der reinen Erfassungspflicht, sondern auf Betrieben, die Schichten…Zum Profil
ZielgruppeBetriebe mit Schichtbetrieb und wechselnden Einsatzzeiten, etwa Gastronomie, Handel, Pflege und Produktion
EinzugsgebietDeutschland, Österreich und die Schweiz, Support nach eigener Angabe aus Deutschland
SitzKarlsruhe
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Zeiterfassung und Dienstplanung im selben System
  • Geplante Stunden laufen automatisch in die Zeiterfassung
  • Standortbegrenzung der Buchung über Geofencing
  • Revisionssichere Speicherung von Arbeitszeiten und Pausen nach eigener Angabe
  • Export nach DATEV und LODAS im höchsten Paket
  • Öffentliche Preisliste mit Beispielrechnungen
PCS SystemtechnikProfil noch nicht beanspruchtPCS Systemtechnik wurde 1970 in München gegründet und stellt seit den 1980er Jahren die Terminalreihe INTUS für Zeiterfassung und Zutrittskontrolle her. Das Unternehmen ist damit kein…Zum Profil
ZielgruppeBetriebe mit festen Standorten, die robuste Terminalhardware brauchen, sowie Softwarehäuser, die Hardware für ihre eigene Zeitwirtschaft suchen
EinzugsgebietDeutschland mit Standorten in München und Essen, Österreich mit Standort in Wien, Vertrieb über Partner in weiteren Ländern
SitzMünchen
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Eigene Terminalfertigung mit langer Modellpflege
  • Softwareunabhängige Geräte, die sich an fremde Zeitwirtschaft anbinden lassen
  • Zeiterfassung und Zutrittskontrolle mit denselben Geräten und Ausweisen
  • Weltweit rund 100 Software- und Systemhauspartner nach eigener Angabe
  • Eigene Software DEXICON für den Betrieb im Haus und DEXIOS als Webanwendung
  • SAP-Zertifizierung für RISE in die SAP S/4HANA Cloud für DEXIOS
PersonioProfil noch nicht beanspruchtPersonio wurde 2015 in München gegründet und ist eine HR-Suite, in der die Arbeitszeiterfassung ein Baustein neben digitaler Personalakte, Abwesenheitsverwaltung, Bewerbermanagement und Entgeltvorbereitung ist. Das Unternehmen…Zum Profil
ZielgruppeUnternehmen mit etwa 10 bis 2.000 Beschäftigten, die Personalverwaltung und Zeiterfassung in einem System führen wollen
EinzugsgebietDeutschland, Österreich, Schweiz und weitere europäische Märkte, Büros unter anderem in Amsterdam, Barcelona, Dublin, London, Madrid und New York
SitzMünchen
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Zeiterfassung als Modul einer vollständigen HR-Suite
  • Einheitliche Stammdaten für Personalakte, Abwesenheit und Zeit
  • Zeiterfassung in beiden Grundtarifen Core und Core Pro enthalten
  • Erfassung über Browser, App und ein geteiltes Gerät am Standort
  • Automatisierte Prüfungen auf Regelverstöße nach eigener Angabe
  • Offene Programmierschnittstelle erst im höheren Tarif
TimeTacProfil noch nicht beanspruchtTimeTac wurde 2011 in Graz gegründet und bietet Arbeitszeit-, Projektzeit- und Urlaubserfassung als reine Cloudlösung an. Das Unternehmen firmiert als TimeTac GmbH und ist im Firmenbuch…Zum Profil
ZielgruppeKleine und mittlere Betriebe sowie Abteilungen in größeren Unternehmen, die Arbeits- und Projektzeiten in einem Cloudsystem führen wollen
EinzugsgebietDeutschland, Österreich und die Schweiz mit eigenen Länderangeboten, Kunden nach eigener Angabe in über 30 Ländern
SitzGraz, Österreich
KategorienZeiterfassung
Leistungsmerkmale
  • Drei getrennt buchbare Produkte für Arbeitszeit, Projektzeit und Urlaub
  • Deutsche Tochtergesellschaft und Server in Deutschland nach eigener Angabe
  • ISO 27001 Zertifizierung nach eigener Angabe
  • Eigene Terminalreihe im Mietmodell mit ausgewiesenen Monatspreisen
  • Feiertagskalender für alle deutschen Bundesländer
  • DATEV-Schnittstelle

Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.

Die Systemtypen und wofür sie taugen

Die Pflicht zur Erfassung steht fest, die Form ist offen. Entscheidend ist, wo Ihre Leute arbeiten und womit sie buchen können.

Zeiterfassung, Abbildung 1

Stationäres Terminal mit Karte oder Transponder

Ein fest montiertes Gerät am Eingang, an dem sich Beschäftigte mit Karte oder Schlüsselanhänger an- und abmelden. Die Daten laufen in eine Software, die Salden und Auswertungen bildet. Der klassische Nachfolger der Stempeluhr und dort am weitesten verbreitet, wo alle an einem festen Ort arbeiten.

Zeiterfassung, Abbildung 2

App auf dem Smartphone

Gestempelt wird über eine App auf dem eigenen oder einem dienstlichen Gerät. Viele Lösungen ergänzen Projektzuordnung, Fotodokumentation und optional eine Standortprüfung beim Buchen. Abgerechnet wird meist je Nutzer und Monat.

Zeiterfassung, Abbildung 3

Browserlösung am Arbeitsplatz

Die Erfassung läuft im Browser, oft eingebettet in ein HR- oder Projektsystem. Kommen und Gehen wird per Klick gebucht, Pausen und Korrekturen werden im selben System beantragt und freigegeben. Eigene Hardware fällt nicht an.

Zeiterfassung, Abbildung 4

Kombination mit Zutrittskontrolle

Ein System erfasst Arbeitszeit und steuert zugleich Türen und Tore. Ein Ausweis dient beiden Zwecken, Stammdaten werden nur einmal gepflegt. Anbieter aus der Sicherheitstechnik decken dieses Feld ab.

SystemtypKostenlogikOrtsunabhängigTypischer Einsatz
Terminal mit Karteeinmalig HardwareneinProduktion, Lager, Werkstatt, Gastronomie
Smartphone-Appje Nutzer und MonatjaHandwerk, Montage, Außendienst, ambulante Pflege
Browserlösungje Nutzer und MonatjaBüro, Agentur, Kanzlei, Verwaltung
Einfache Stechuhr ohne Anbindungeinmalig, sehr niedrigneinsehr kleine Betriebe mit stabilen Zeiten
Biometrisches Terminaleinmalig Hardwareneinnur mit besonderem Sicherheitsbedarf, siehe Hinweis
Zeit plus ZutrittProjektpreisneinSchichtbetrieb, sensible Bereiche

Finger und Gesicht sind rechtlich heikel

Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsterminals werden als manipulationssicher beworben. Fingerabdruckdaten sind biometrische Daten und damit eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Das Arbeitsgericht Berlin hat 2019 entschieden, dass eine Zeiterfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung unzulässig ist, weil die Verarbeitung dafür nicht erforderlich sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das 2020 bestätigt.

Acht Punkte, an denen sich Angebote wirklich unterscheiden

Stempeln können alle Systeme. Der Aufwand entsteht danach, in der Auswertung und im Monatsabschluss.

Arbeitsorte und Geräteausstattung

Entscheidend ist, wo gebucht wird und womit. Ein Betrieb mit festem Standort und ohne Diensthandys kommt mit einem Terminal weiter, ein Betrieb mit wechselnden Einsatzstellen braucht eine App, die auch ohne Netz funktioniert.

Nachweisfähigkeit

Das System muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit taggenau festhalten und jede nachträgliche Änderung revisionssicher protokollieren. Gefragt ist nicht nur die Buchung, sondern die Auswertung, die bei einer Prüfung vorgelegt werden kann.

Automatische Prüfung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeit

Gute Systeme warnen, wenn die zehn Stunden werktäglich überschritten oder die elfstündige Ruhezeit unterschritten wird. Ohne diese Prüfung bleibt der Betrieb gerade bei Vertrauensarbeitszeit auf manuellen Kontrollen sitzen.

Schnittstelle zur Lohnabrechnung

Der Export in das eingesetzte Lohnprogramm entscheidet darüber, ob der Monatsabschluss Minuten oder Stunden kostet. Achten Sie darauf, ob die Schnittstelle im gewählten Paket enthalten ist oder als Zusatzmodul berechnet wird.

Die eigenen Arbeitszeitmodelle

Schichtmodelle, Bereitschaft, Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, Arbeitszeitkonten mit Kappungsgrenzen. Wenn ein System diese Regeln nicht kennt, entsteht dauerhafte Handarbeit.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Zu prüfen sind Serverstandort, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, das Rollen- und Berechtigungskonzept, die Protokollierung von Zugriffen und das Löschkonzept. Bei Standortdaten oder biometrischen Merkmalen kommt eine Datenschutz-Folgenabschätzung dazu.

Akzeptanz in der Belegschaft

Ein System, das an der Werkbank zehn Sekunden braucht, wird umgangen. Prüfen Sie Sprachversionen, die Korrektur von Fehlbuchungen durch die Beschäftigten selbst und den Aufwand für Anträge und Freigaben.

Vertrag und Gesamtkosten

Neben dem Preis je Kopf zählen Grundgebühr, verpflichtende Supportpakete, Mindestnutzerzahl, Kündigungsfrist und die Frage, ob Daten beim Wechsel exportierbar sind. Manche Anbieter arbeiten mit einmaligem Hardwarekauf ohne Abo, andere ausschließlich im Abo.

Was Zeiterfassung kostet

Der Preis je Kopf ist nur ein Teil der Rechnung. Grundgebühren, Pflicht-Supportpakete und Zusatzmodule verschieben das Bild bei kleinen Teams erheblich.

PostenSpanneWovon es abhängt
Software je Person und Monat1,50 bis 10 Euroreine Arbeitszeiterfassung, Funktionsumfang und Jahreszahlung
Software mit Projektzeit7 bis 18 EuroProjektzuordnung, Leistungsabrechnung, Auswertungen
Grundgebühr je Monat19,50 bis 39 Eurokommt bei einigen Anbietern zum Kopfpreis dazu
Pauschaltarife kleine Teams30 bis 60 Euro pro MonatStaffel nach Nutzerzahl statt Preis je Kopf
RFID-Terminal einmaligab 649 EuroStarterpaket bis zehn Personen, je Eingang ein Gerät
Terminalpaket bis 30 Personenab 1.039 Eurobei manchen Anbietern inklusive Software und Support
Zusatzmodul Schichtplanungab 2 Euro je Personwird meist getrennt lizenziert
Zusatzmodul Lohnschnittstelleab 0,60 Euro je Personnicht in jedem Paket enthalten

Listenpreise deutscher Anbieter, Stand September 2026, netto. Mehrere Anbieter verlangen keine Einrichtungsgebühr und bieten eine Testphase von 14 Tagen. Jahreszahlung bringt üblicherweise 5 bis 10 Prozent. Rechnen Sie Angebote immer auf Ihre echte Kopfzahl über drei Jahre.

Was heute gilt und was nur im Entwurf steht

An diesem Punkt kursieren viele Halbwahrheiten. Die Trennung zwischen geltendem Recht und Gesetzentwurf entscheidet darüber, was ein Betrieb jetzt tun muss.

Die Pflicht besteht seit 2022

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem deutschem Recht verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Die Pflicht gilt seither ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße. Wer auf ein neues Gesetz wartet, wartet auf etwas, das an der Pflicht nichts ändert.

Elektronisch ist heute keine Pflicht

Aus dem Beschluss folgt keine Pflicht zu einer elektronischen Lösung. Papier, Stundenzettel und Tabellenkalkulation bleiben zulässig, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Praktisch ist das mit Tabellen schwer sicherzustellen, weil sie unbemerkt änderbar sind.

Was im Arbeitszeitgesetz steht

Das Gesetz selbst verpflichtet bisher nur dazu, die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Eine Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten täglichen Arbeitszeit steht bis heute nicht im Arbeitszeitgesetz. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Strengere Regeln in bestimmten Branchen

In Bau, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Wach- und Sicherheitsdiensten gilt eine gesonderte Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz. Sie gilt außerdem für alle geringfügig Beschäftigten, unabhängig von der Branche. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung.

Der Betriebsrat entscheidet nicht über das Ob

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass dem Betriebsrat kein durchsetzbares Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zusteht, weil bereits eine gesetzliche Pflicht besteht. Bei der Ausgestaltung bleibt die Mitbestimmung aber voll erhalten, insbesondere bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.

Der Entwurf vom Juni 2026

Das Bundesarbeitsministerium hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Er sieht eine elektronische Aufzeichnung am Tag der Arbeitsleistung vor, gestaffelte Übergangsfristen von einem, zwei und fünf Jahren nach Betriebsgröße, eine dauerhafte Ausnahme von der elektronischen Form für Betriebe bis zehn Beschäftigte, ein Auskunfts- und Kopierecht der Beschäftigten und einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. Stand September 2026 ist der Entwurf nicht verabschiedet, es gibt keinen Kabinettsbeschluss und keine Beratung im Bundestag.

Vertrauensarbeitszeit ist keine Erfassungsfreiheit

Vertrauensarbeitszeit bedeutet Freiheit bei der Lage der Arbeitszeit, nicht Freiheit von der Dokumentation. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeit verantwortlich und muss die Zeiten festhalten. Der Referentenentwurf verlangt zusätzlich Mechanismen, die Verstöße erkennbar machen.

Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten

Drei Punkte entscheiden darüber, ob das System im Alltag trägt. Darunter die Fragen für das Anbietergespräch und die Fehler, die am häufigsten vorkommen.

Korrekturen vorher regeln

Vergessene Buchungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Klären Sie vor dem Start, wer korrigiert, wer freigibt und wie das protokolliert wird. Der ursprüngliche Wert muss erhalten bleiben, sonst tragen die Aufzeichnungen im Streitfall nicht.

Den Betriebsrat früh einbinden

Das Ob der Erfassung ist gesetzlich vorgegeben, das Wie ist mitbestimmungspflichtig. Wer erst nach der Systemauswahl informiert, verhandelt Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen noch einmal neu und verliert Monate.

Die Lohnschnittstelle vorab testen

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Fragen, die Sie stellen sollten

Typische Fehler im Vergleich

Die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit besteht seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 unabhängig von einem neuen Gesetz. Arbeitsschutzbehörden können schon heute prüfen.

Vertrauensarbeitszeit regelt die Lage der Arbeitszeit, nicht die Dokumentation. Die Verantwortung für Höchstarbeitszeit und Ruhezeit bleibt beim Arbeitgeber.

Wird die Systemauswahl abgeschlossen und der Betriebsrat erst danach informiert, müssen Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen neu verhandelt werden. Sinnvoll ist die Einbindung schon bei der Anforderungsdefinition.

Fingerabdruck und Gesichtserkennung werden als manipulationssicher beworben. Nach der Rechtsprechung ist die Verarbeitung solcher Daten für eine normale Zeiterfassung regelmäßig nicht erforderlich und damit unzulässig.

Grundgebühren, Pflicht-Supportpakete und Zusatzmodule für Schichtplanung oder Lohnexport bleiben unbeachtet. Bei kleinen Teams können Grundgebühren den effektiven Preis je Kopf vervielfachen.

Ein System wird eingeführt, aber niemand regelt Korrekturen und Freigaben. Das Ergebnis sind unvollständige Aufzeichnungen, die bei einer Prüfung nicht tragen.

Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Das Gericht leitet die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz in unionsrechtskonformer Auslegung ab. Sie gilt ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße.

Nach geltendem Recht nein. Papier, Stundenzettel und Tabellenkalkulation sind zulässig, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Eine elektronische Pflicht steht bislang nur im Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 und ist nicht in Kraft.

Das Bundesarbeitsministerium hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Anfang Juli 2026 lief die Ressortabstimmung, im August 2026 kritisierten Arbeitgeberverbände den Entwurf. Ein Kabinettsbeschluss oder eine Beratung im Bundestag sind bis September 2026 nicht dokumentiert. Das Gesetz ist nicht verabschiedet.

Nach geltendem Recht nicht. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dauerhaft von der elektronischen Form befreit bleiben. Von der Aufzeichnungspflicht selbst befreit das nicht. Betriebe unter 250 Beschäftigten sollen zwei Jahre, Betriebe unter 50 Beschäftigten fünf Jahre Zeit für die Umstellung bekommen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre. In den besonders geprüften Branchen und bei Minijobbern gilt nach dem Mindestlohngesetz ebenfalls eine Mindestfrist von zwei Jahren. Lohnrelevante Daten können steuer- und sozialversicherungsrechtlich länger aufzubewahren sein.

Nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 30.000 Euro für Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Der Referentenentwurf sieht einen Rahmen bis 50.000 Euro vor, der noch nicht gilt.

Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass dem Betriebsrat kein durchsetzbares Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zusteht. Bei der Ausgestaltung bleibt die Mitbestimmung bestehen.

In der Regel nicht ohne weiteres. Das Arbeitsgericht Berlin entschied 2019, dass eine Erfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung unzulässig ist, weil die Verarbeitung biometrischer Daten dafür nicht erforderlich sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das 2020.

Bei reinen Softwarelösungen liegen die Listenpreise überwiegend zwischen 1,50 und 10 Euro je Person und Monat, teils mit zusätzlicher Grundgebühr zwischen 19,50 und 39 Euro. Ein Terminal kostet einmalig ab etwa 649 Euro, Pakete bis 30 Personen ab etwa 1.039 Euro. Module und Laufzeit verschieben das Bild deutlich.

Nach geltendem Recht ja, wenn die Aufzeichnung vollständig, objektiv und verlässlich ist und Änderungen nachvollziehbar bleiben. Praktisch ist das schwer sicherzustellen, weil Tabellen leicht und unbemerkt änderbar sind.

Ja. Der Referentenentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Aufzeichnung an Beschäftigte oder Vorgesetzte delegiert werden kann. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt beim Arbeitgeber, der die Einhaltung organisatorisch sicherstellen muss.

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