Anbieterprofil, noch nicht beansprucht
Employfits
Employfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine eigene Benefitlösung her, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager auf. Er vergleicht nach eigener Angabe über 300 Anbieter, wählt passende Leistungen aus, führt sie ein und verwaltet sie laufend. Das Portfolio umfasst 25 Benefitarten und reicht von der betrieblichen Altersvorsorge über die betriebliche Krankenversorgung bis zu Sachbezug, Essenszuschuss, Deutschlandticket und Dienstradleasing. Fachlicher Ursprung des Hauses ist die betriebliche Versorgung, was sich schon in der Firmierung zeigt. Das Unternehmen verfügt über die Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG und kann damit Versorgungsordnungen und arbeitsrechtliche Regelwerke selbst erstellen, was reinen Vermittlern verwehrt ist. Die Preise für die Betreuung sind veröffentlicht und beginnen bei einem kostenfreien Einstiegspaket.
Auf einen Blick
Sitz
Wandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg
Gegründet
nicht öffentlich ausgewiesen, Handelsregistereintrag Amtsgericht Hamburg HRB 94610
Größenordnung
nicht öffentlich ausgewiesen
Zielgruppe
Unternehmen jeder Größe mit Mitarbeitenden in Deutschland, vom Start-up über den Mittelstand bis zum wachsenden Unternehmen
Einzugsgebiet
Deutschland
Stand der Angaben
21.09.2026
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Einordnung
Rolle im Markt und Geschäftsmodell
Employfits ist kein Hersteller einer eigenen Benefitlösung, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager auf. Das Unternehmen wählt aus einem nach eigener Angabe über 300 Anbieter umfassenden Markt aus, vermittelt die passenden Angebote und übernimmt anschließend Einführung und laufende Verwaltung. Für die Anbieterprüfung ist das der entscheidende Unterschied zu Kartenanbietern, die ein eigenes Produkt herstellen und ein eigenes Akzeptanznetz betreiben. Bewertet wird hier also eine Beratungs- und Verwaltungsleistung und nicht ein Produkt.
- Unabhängige Auswahl aus nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten im Portfolio, darunter Versorgungs- und Sachbezugsbausteine
- Ein Ansprechpartner für alle gebündelten Benefits nach eigener Angabe
- Übernahme des gesamten Ablaufs von der Auswahl über die Einführung bis zur laufenden Verwaltung
- Begleitung bei steuerlichen und arbeitsrechtlichen Fragen nach eigener Angabe
- Bestehende Benefits und Fremdverträge werden nach eigener Angabe übernommen und weitergeführt
- Die Namen der vermittelten Produktanbieter sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Die Vergütung durch die vermittelten Anbieter ist nicht öffentlich ausgewiesen
Was ein vermittelndes Modell bedeutet
Bei einem vermittelnden Anbieter liegt der Vertrag über die einzelne Leistung in der Regel beim jeweiligen Produktanbieter, während Auswahl und Betreuung über Employfits laufen. Vor einer Entscheidung ist zu klären, wer Vertragspartner welcher Leistung wird, wie Employfits vergütet wird und was bei einem Wechsel des Benefit-Managers mit den bestehenden Verträgen geschieht.
Leistungsumfang
Abgedeckte Benefitarten
Der Anbieter nennt 25 Benefits und führt davon zwölf als eigenständige Module mit eigener Beschreibung. Auffällig gegenüber reinen Sachbezugsanbietern ist das Gewicht der Versorgungsbausteine, also Altersvorsorge, Krankenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die folgende Übersicht stellt den steuerlichen Rahmen des jeweiligen Bausteins der öffentlich dokumentierten Abdeckung gegenüber.
| Baustein | Steuerlicher Rahmen 2026 | Bei Employfits ausgewiesen |
|---|---|---|
| Betriebliche Altersvorsorge | steuerfrei bis 8.112 Euro im Jahr nach § 3 Nr. 63 EStG | ja, als eigener Benefit |
| Betriebliche Krankenversorgung | je nach Ausgestaltung über die Sachbezugsfreigrenze oder als steuerpflichtiger Vorteil | ja, als eigener Benefit |
| Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung | im Rahmen der bAV nach § 3 Nr. 63 EStG darstellbar | ja, auch als Einschluss in die bAV |
| Sachbezug über Karte oder Gutschein | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | ja, als Sachbezug und als Mitarbeiterkarte |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass nach R 19.6 LStR | ja, vom Anbieter als bis zu 180 Euro im Jahr beschrieben |
| Essenszuschuss | bis 7,67 Euro je Arbeitstag im Jahr 2026 | ja, als eigener Benefit |
| Deutschlandticket und Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit nach § 3 Nr. 15 EStG | ja, als eigener Benefit |
| Dienstradleasing | steuerfrei bei Zusätzlichkeit nach § 3 Nr. 37 EStG | ja, als eigener Benefit |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro im Kalenderjahr nach § 3 Nr. 34 EStG | teilweise, über Firmenfitness und Gesundheitscheck |
| Psychologische Unterstützung | je nach Ausgestaltung nach § 3 Nr. 34 EStG oder über die Sachbezugsfreigrenze | ja, als eigener Benefit |
| Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | steuerfrei ohne Betragsgrenze nach § 3 Nr. 33 EStG | in Textbeiträgen genannt, nicht als eigener Benefit ausgewiesen |
| Internetpauschale | bis 50 Euro im Monat nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG | als Schlagwort im Blog genannt, nicht als eigener Benefit ausgewiesen |
| Erholungsbeihilfe | 156 Euro für den Arbeitnehmer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG | nicht belegbar |
| Firmenwagen | 1 Prozent des Bruttolistenpreises, bei reinen Elektrofahrzeugen 0,25 Prozent | nicht als eigener Benefit ausgewiesen |
| Mobilitätsbudget als eigenes Produkt | kein eigener Steuertatbestand im Jahr 2026 | nicht belegbar |
Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist bei Employfits kein Randmodul, sondern der historische Kern des Hauses. Die Gesellschaft hinter der Marke firmiert als Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke und führt die Rentenberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als eingetragenen Unternehmensgegenstand. Auch in den öffentlich gezeigten Kundenstimmen überwiegen Versorgungsthemen, etwa die Prüfung bestehender Verträge, die Neuformulierung von Betriebsvereinbarungen und die Betreuung mitgebrachter Verträge. Der Anbieter deckt damit sowohl den Aufbau einer neuen Versorgung als auch die Ordnung gewachsener Bestände ab.
Leistungsbild nach Anbieterangabe
Der Anbieter beschreibt Aufbau, Prüfung und laufende Betreuung als zusammenhängende Leistung.
- Arbeitgeber können sich am Aufbau einer Betriebsrente beteiligen oder diese vollständig übernehmen
- Einschluss einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung nach eigener Angabe
- Prüfung bestehender Verträge auf Haftungsrisiken und Aufzeigen von Wegen zur Heilung nach eigener Angabe
- Betreuung von Fremdverträgen, also von Verträgen anderer Vermittler, nach eigener Angabe
- Mehrstufige Beratung der gesamten Belegschaft nach eigener Angabe
- Automatische Information neu eintretender Mitarbeitender über die Versorgung nach eigener Angabe
- Zusammenführung eines gewachsenen Bestands verschiedener Direktversicherungen nach eigener Angabe
Was nicht ausgewiesen ist
Die folgenden Punkte sind für eine Entscheidung wesentlich, auf den öffentlichen Seiten aber nicht dokumentiert.
- Welche Durchführungswege begleitet werden, ist nicht öffentlich ausgewiesen
- Namen der Versicherer, Konsortien oder Versorgungseinrichtungen sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Ob Direktzusagen und Unterstützungskassen betreut werden, ist nicht belegbar
- Ob eine Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer angeboten wird, ist nicht belegbar
- Ob Sozialpartnermodelle oder Optionssysteme begleitet werden, ist nicht belegbar
- Die Vergütung aus vermittelten Versorgungsverträgen ist nicht öffentlich ausgewiesen
Pflichtzuschuss und Grenzen im Jahr 2026
Unabhängig vom Anbieter gelten in der Entgeltumwandlung feste Rahmenwerte. Der Arbeitgeber schuldet 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Pflicht gilt seit dem 01.01.2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen unabhängig vom Abschlussdatum.
- Steuerfrei sind 8.112 Euro im Jahr, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro
- Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind nur 4.056 Euro im Jahr, also 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
- Wer die Beitragsfreiheit genau ausschöpfen will, wandelt 293,91 Euro monatlich um, weil der Zuschuss von 15 Prozent auf 338,00 Euro aufaddiert
- Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG beträgt ebenfalls 4.056 Euro im Jahr
- Bei Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft nach § 1b Abs. 5 BetrAVG sofort unverfallbar
- Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bleibt in jedem Durchführungsweg bestehen
- Entgeltumwandlung senkt die Bemessungsgrundlage und damit auch gesetzliche Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld
Rechtsrahmen
Versorgungsordnung und Rentenberatererlaubnis
Ein sachlich prüfbares Unterscheidungsmerkmal gegenüber reinen Vermittlern ist die Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG. Sie erlaubt die rechtsverbindliche Gestaltung von Versorgungsordnungen und vergleichbaren Regelwerken. Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister dürfen solche Dokumente nach der Darstellung des Anbieters nicht rechtsverbindlich erstellen und haften im Fehlerfall auch nicht dafür. Die Erlaubnis ist im Impressum und im Unternehmensgegenstand des Handelsregisters ausgewiesen und damit öffentlich nachprüfbar.
- Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister unter der Nummer 371/2E/01/0587
- Rentenberatung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG als eingetragener Unternehmensgegenstand
- Erstellung von Versorgungsordnungen von der Analyse bis zum fertigen Regelwerk nach eigener Angabe
- Überarbeitung bestehender Versorgungsordnungen nach eigener Angabe
- Überprüfung und Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente nach eigener Angabe
- Begleitung von Abstimmungen mit Betriebsrat und strategischem Einkauf nach eigener Angabe
- Verständliche Kommunikation der Regelung an die Belegschaft nach eigener Angabe
- Preise für die Erstellung einer Versorgungsordnung sind nicht öffentlich ausgewiesen
Warum eine Versorgungsordnung zählt
Das Betriebsrentengesetz regelt den Rahmen, nicht die betriebliche Praxis. Ohne Versorgungsordnung bleibt offen, wer ab wann teilnimmt, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt, was in Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical gilt, wie mit mitgebrachten Verträgen umgegangen wird und was beim Austritt geschieht. Aus diesen Lücken entstehen Gleichbehandlungsfragen und Haftungsrisiken, die sich später nur schwer heilen lassen.
Versorgung
Krankenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung
Neben der Altersvorsorge führt Employfits zwei weitere Versorgungsbausteine als eigene Benefits. Beide arbeiten mit demselben Hebel, nämlich dem Einkauf über das Kollektiv des Arbeitgebers statt über den Einzelvertrag. Der Anbieter beschreibt für beide Bausteine den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung als Regelfall. Diese Bausteine sind es, die das Portfolio deutlich von reinen Sachbezugsanbietern abheben.
Betriebliche Krankenversorgung
Der Anbieter beschreibt die Krankenversorgung als arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung mit frei festlegbarem Leistungsumfang.
- Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen nach Darstellung des Anbieters
- Individuell festlegbare Zusatzleistungen je Unternehmen
- Als Nutzen für den Arbeitgeber werden geringere Krankmeldungen und höhere Zufriedenheit genannt
- Der konkrete Leistungskatalog und die beteiligten Versicherer sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Die steuerliche Einordnung hängt von der Ausgestaltung ab und ist nicht öffentlich ausgewiesen
- Wird die Krankenversorgung über die Sachbezugsfreigrenze abgebildet, verbraucht sie die 50 Euro des Monats ganz oder teilweise
Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung
Die Absicherung wird eigenständig und zugleich als Einschluss in die Altersvorsorge beschrieben.
- Attraktive Rente bereits für geringe Beiträge nach eigener Angabe
- In der Regel ohne Gesundheitsprüfung nach eigener Angabe
- Einschluss in die betriebliche Altersvorsorge ohne Gesundheitsprüfung nach eigener Angabe
- Konkrete Rentenhöhen, Beiträge und Annahmegrenzen sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Nach der Eigenstatistik des Anbieters der am seltensten genutzte Versorgungsbaustein
Sachbezug
Sachbezug und Mitarbeiterkarte
Die Mitarbeiterkarte ist nach der vom Anbieter veröffentlichten Eigenstatistik der am häufigsten eingesetzte Baustein. Employfits stellt die Karte nicht selbst her, sondern vermittelt sie. Welcher Kartenherausgeber dahintersteht, ist auf den öffentlichen Seiten nicht ausgewiesen. Das ist für die Prüfung erheblich, weil die Steuerfreiheit nicht am Benefit hängt, sondern an der Konformität der konkreten Karte mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG. Diese Prüfung lässt sich erst führen, wenn das eingesetzte Produkt benannt ist.
- Bis zu 50 Euro je Mitarbeitendem und Kalendermonat steuer- und sozialabgabenfrei
- Regionaler Einsatz der Karte wird ausdrücklich beschrieben, was auf die ZAG-Fallgruppe des begrenzten Netzes hindeutet
- Boni zu besonderen Anlässen über dieselbe Karte nach eigener Angabe
- Integration von Essensgutscheinen in dieselbe Lösung nach eigener Angabe
- Ein vergünstigter Gutscheineinkauf für Mitarbeitende wird als eigener Baustein geführt
- Der Kartenherausgeber, das Akzeptanznetz und die Zahl der Akzeptanzstellen sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Kartenkosten, Versandkosten und Aufladegebühren sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Ob eine physische Karte, eine virtuelle Karte oder beides ausgegeben wird, ist nicht belegbar
Zur Angabe von 180 Euro im Jahr
Der Anbieter beschreibt zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze bis zu 180 Euro jährlich für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen. Der zugrunde liegende Rahmen sind die Aufmerksamkeiten nach R 19.6 LStR mit 60 Euro brutto je Anlass. Die 180 Euro entsprechen damit drei persönlichen Anlässen im Jahr und sind kein eigener Jahresfreibetrag. Ohne konkreten persönlichen Anlass greift die Begünstigung nicht, Weihnachten zählt nach der Verwaltungsauffassung nicht dazu. Auch die 60 Euro sind eine Freigrenze, bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Portfolio
Verpflegung, Mobilität, Gesundheit und Specials
Über die Versorgungs- und Sachbezugsbausteine hinaus führt Employfits weitere Module in den klassischen Feldern Verpflegung, Mobilität und Gesundheit sowie sechs Zusatzleistungen, die nach eigener Angabe in allen Paketen enthalten sind. Da Employfits vermittelt, richten sich Leistungsumfang und Konditionen nach dem jeweils ausgewählten Produktanbieter und sind deshalb nicht pauschal zu beurteilen.
Verpflegung und Mobilität
Drei Bausteine mit jeweils eigener steuerlicher Grundlage.
- Essenszuschüsse über die eigene Kantine oder über Gutscheine für Restaurants und Lebensmittelgeschäfte
- Deutschlandticket mit dem Ticketpreis von 63,00 Euro monatlich seit Januar 2026
- Dienstradleasing als eigener Baustein
- Ob das Deutschlandticket über die Steuerfreiheit oder über die Pauschalierung abgebildet wird, ist nicht öffentlich ausgewiesen
- Ein Mobilitätsbudget als eigenes Produkt ist nicht belegbar
- Die Leasinggeber für das Dienstrad sind nicht öffentlich ausgewiesen
Gesundheit und Wohlbefinden
Vier Bausteine, die von der Prävention bis zur akuten Unterstützung reichen.
- Firmenfitness als Zuschuss im Rahmen des Sachbezugs nach Darstellung des Anbieters
- Gesundheitscheck vor Ort mit einer Dauer von rund 20 Minuten je Mitarbeitendem
- Erfassung von Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin, Körperzusammensetzung und Herzratenvariabilität sowie ein Stresstest
- Anschließende Beratung und Empfehlung durch einen Gesundheitsmanager nach eigener Angabe
- Psychologische Unterstützung für Mitarbeitende und deren Familien
- Obstkorb am Arbeitsplatz
- Eine Zertifizierung der Gesundheitsangebote nach §§ 20 und 20b SGB V ist nicht belegbar
Employfits-Specials
Sechs Rabatt- und Servicevorteile, die nach Anbieterangabe in jedem Paket enthalten sind.
- Vorsorge mit bis zu 30 Prozent Ersparnis auf professionelle Vorsorgedokumente
- Telekommunikation mit bis zu 30 Prozent Ersparnis bei Mobilfunk, Internet und Fernsehen
- Telemedizin mit einem Arztgespräch rund um die Uhr einschließlich Rezeptausstellung
- Privatreisen mit bis zu 15 Prozent Cashback auf Urlaubsbuchungen
- Einkaufsportal mit bis zu 70 Prozent Rabatt bei nach Anbieterangabe namhaften Marken
- Lieblingsgutschein mit reduzierten Gutscheinen bekannter Marken
- Die steuerliche Behandlung dieser Rabatte ist nicht öffentlich ausgewiesen
Firmenfitness und die Freigrenze
Der Anbieter ordnet die Firmenfitness ausdrücklich dem Sachbezug zu und nicht der Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Das ist zulässig, verbraucht aber die Freigrenze von 50 Euro im selben Monat ganz oder teilweise. Eine Mitarbeiterkarte und eine Fitnessmitgliedschaft nebeneinander im selben Monat führen daher schnell zur Überschreitung. Dann ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil. Das ist der häufigste Zusammenrechnungsfehler in der Praxis.
Technik
Portal, App und laufende Verwaltung
Die digitale Seite ist nicht im kostenfreien Einstiegspaket enthalten, sondern beginnt mit dem Paket Professional. Dort liegen Mitarbeitendenportal, App, Arbeitgeberportal und die Lohndatenmeldung. Eine Vorführung des Portals im Erscheinungsbild des eigenen Unternehmens wird angeboten. Technische Angaben zu Systemvoraussetzungen, Datenhaltung und Schnittstellen sind auf den öffentlichen Seiten nicht dokumentiert.
Für Mitarbeitende
Die Benefits werden in einer Anwendung gebündelt dargestellt.
- Portal für Mitarbeitende ab dem Paket Professional
- App für Mitarbeitende ab dem Paket Professional
- Eigener Login für Mitarbeitende über die Webseite
- Darstellung im Erscheinungsbild des Arbeitgebers nach eigener Angabe
- Neue und bestehende Benefits werden in einer Oberfläche zusammengeführt nach eigener Angabe
- Unterstützte Betriebssysteme und der Funktionsumfang der App sind nicht öffentlich ausgewiesen
Für Arbeitgeber und Personalabteilung
Der Schwerpunkt liegt auf der Entlastung der Verwaltung.
- Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
- Lohndatenmeldung ab dem Paket Professional
- Feste Ansprechpartner und Unterstützung im Arbeitsrecht ab dem Paket Professional
- Strategiebestimmung ab dem Paket Professional
- Recruiting-Portal und Benefit-Broschüre ab dem Paket Enterprise
- Webinare und Präsenzveranstaltungen ab dem Paket Enterprise
- Eine namentlich benannte Schnittstelle zu DATEV oder zu einem HR-System ist nicht belegbar
- Ob die Lohndatenmeldung als Datei oder über eine Schnittstelle erfolgt, ist nicht belegbar
Konditionen
Pakete und Preise
Employfits veröffentlicht als einer von wenigen vermittelnden Anbietern eine vollständige Paketübersicht mit Beträgen, zusätzlich als maschinenlesbare Preisdatei. Die Preise gelten je Mitarbeitendem und Monat und verstehen sich nach Angabe des Anbieters netto. Nicht enthalten sind die Kosten der vermittelten Benefits selbst, also etwa die Aufladung der Mitarbeiterkarte oder die Beiträge zur Versorgung. Bei 50 Mitarbeitenden ergeben sich im Paket Professional rechnerisch 50 mal 1,99 Euro mal 12 Monate, also 1.194 Euro netto im Jahr allein für die Betreuung.
| Position | Preis je Mitarbeitendem und Monat | Enthaltene Leistungen |
|---|---|---|
| Starter | 0,00 Euro | Portfolio-Analyse, unabhängige Bewertung, Benefit-Empfehlung und Anbietervermittlung |
| Professional | ab 1,99 Euro netto | Starter sowie Portal und App für Mitarbeitende, Arbeitgeberportal, Arbeitsrecht, feste Ansprechpartner, Lohndatenmeldung und Strategiebestimmung |
| Enterprise | ab 4,99 Euro netto | Professional sowie Onboarding im Einzelgespräch, Recruiting-Portal, Benefit-Broschüre, Spezialthemen sowie Webinare und Präsenzveranstaltungen |
| Kosten der vermittelten Benefits | nicht öffentlich ausgewiesen | entfällt |
| Einrichtungsgebühr | nicht belegbar | entfällt |
| Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist | nicht belegbar | entfällt |
| Mindestanzahl Mitarbeitende | nicht belegbar | entfällt |
| Preis für eine Versorgungsordnung | nicht belegbar | entfällt |
Abweichende Preisangabe im Fragenbereich
In der Paketübersicht beginnt das Paket Professional bei 1,99 Euro je Mitarbeitendem und Monat. Im Fragenbereich derselben Seite nennt der Anbieter dagegen ein attraktives Benefit-Paket bereits ab 0,79 Euro je Mitarbeitendem und Monat. Beide Angaben stehen unverbunden nebeneinander. Welche Konstellation zu welchem Betrag führt, ist nicht öffentlich ausgewiesen. Dieser Punkt ist vor einer Entscheidung zu klären.
Einführung
Ablauf der Einführung
Der Anbieter beschreibt einen dreistufigen Einstieg, der mit einer kostenfreien Bestandsaufnahme beginnt. Für Unternehmen mit gewachsenem Benefitportfolio ist das der eigentliche Nutzen des Einstiegspakets, weil die Analyse ohne Kostenrisiko eine Standortbestimmung liefert. Wer bereits Verträge bei verschiedenen Anbietern hält, erhält damit eine Übersicht, ohne sich zu binden.
Die drei Schritte nach Anbieterangabe
Der Einstieg ist bewusst niedrigschwellig gehalten.
- Bedarf erfassen über vier kurze Fragen und ein anschließendes Gespräch
- Abgleich der Anforderungen mit dem Anbieternetzwerk und Auswahl passender Partner
- Individuelles Angebot, abgestimmt auf Ziele und Budget
Leistungen rund um die Einführung
Über die Auswahl hinaus werden Umsetzung und interne Kommunikation beschrieben.
- Kostenfreie Analyse des bestehenden Benefitportfolios mit Bewertung und Hinweisen auf Optimierungspotenzial
- Onboarding im Einzelgespräch ab dem Paket Enterprise
- Benefit-Broschüre und eine Strategie für die interne Kommunikation
- Veranstaltung vor Ort zum Start nach Darstellung in einer veröffentlichten Kundenstimme
- Übernahme bestehender Benefits und Fremdverträge nach eigener Angabe
- Die Dauer einer Einführung ist nicht öffentlich ausgewiesen
- Ob für die Analyse eine Mindestanzahl Mitarbeitender gilt, ist nicht belegbar
Nutzung
Nutzungsverteilung nach Anbieterangabe
Der Anbieter veröffentlicht eine Rangfolge seiner nach eigener Darstellung erfolgreichsten Benefits. Die Werte sind Prozentangaben ohne ausgewiesene Bezugsgröße und ohne Erhebungszeitraum. Sie sind daher als Eigenangabe zur relativen Verbreitung im eigenen Kundenbestand zu lesen und nicht als Marktstatistik. Unabhängig geprüft werden konnten sie nicht. Aufschlussreich ist allenfalls die Reihenfolge, die das Gewicht von Sachbezug und Versorgung gegenüber den Mobilitätsbausteinen zeigt.
| Benefit | Angabe des Anbieters |
|---|---|
| Mitarbeiterkarte | 100 Prozent |
| Betriebliche Altersvorsorge | 77 Prozent |
| Betriebliche Krankenversorgung | 68 Prozent |
| Essenszuschüsse | 65 Prozent |
| Psychologische Unterstützung | 62 Prozent |
| Gesundheitscheck | 60 Prozent |
| Employfits-Specials | 54 Prozent |
| Obstkorb | 42 Prozent |
| Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung | 38 Prozent |
| Dienstradleasing | 22 Prozent |
| Firmenfitness | 18 Prozent |
| Deutschlandticket | 17 Prozent |
Wie diese Zahlen zu lesen sind
Die Bezugsgröße ist nicht benannt. Ein Wert von 100 Prozent bei der Mitarbeiterkarte bedeutet daher nicht, dass alle Mitarbeitenden aller Kunden diese Karte nutzen. Ohne Angabe der Grundgesamtheit und des Erhebungszeitraums lässt sich die Reihe nicht belastbar interpretieren. Für einen Vergleich zwischen Anbietern sind diese Werte nicht geeignet.
Unternehmen
Unternehmen, Register und Erlaubnis
Employfits ist eine Marke und nicht die Firmierung. Vertragspartner ist die HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH mit Sitz in Hamburg. Firmenname und eingetragener Unternehmensgegenstand zeigen den Ursprung im Geschäft mit betrieblichen Versorgungswerken, die Benefitplattform ist die jüngere Erweiterung dieses Kerns. Angaben zu Größe, Alter und Eigentümerstruktur macht der Anbieter nicht.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Marke | Employfits mit dem Zusatz Smart Benefits |
| Firmierung | HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH |
| Sitz | Wandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg |
| Handelsregister | Amtsgericht Hamburg, HRB 94610 |
| Stammkapital | 25.000 Euro nach öffentlicher Registerauskunft |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE 223 570 355 |
| Geschäftsführung | Andreas Moritz und Dieter Janßen nach Impressum |
| Unternehmensgegenstand | Unternehmensberatung, Dozenten- und Schulungstätigkeiten, Beratung insbesondere für betriebliche Versorgungswerke, Rentenberatung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, Beteiligung an anderen Gesellschaften und sonstige Dienstleistungen |
| Erlaubnis | Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, Rechtsdienstleistungsregister Nummer 371/2E/01/0587 |
| Telefon nach Impressum | 040 68 94 10 50 |
| Gründungsjahr | nicht öffentlich ausgewiesen |
| Mitarbeitendenzahl | nicht öffentlich ausgewiesen |
| Kundenzahl | nicht öffentlich ausgewiesen |
| Eigentümerstruktur | nicht öffentlich ausgewiesen |
| Rolle im Markt | vermittelnder Benefit-Manager mit Schwerpunkt betriebliche Versorgung, kein Produkthersteller |
Rechtsrahmen
Steuerlicher Rahmen 2026
Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzeswortlaut, den Lohnsteuer-Richtlinien und den amtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung. Sie bilden den Rahmen, in dem sich jede vermittelte Leistung bewegen muss, unabhängig davon, wer sie liefert. Geprüft wurde am 21.09.2026.
| Baustein | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 101.400 Euro im Jahr, 8.450 Euro im Monat, bundeseinheitlich | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 |
| Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge | 8.112 Euro im Jahr, 676 Euro im Monat, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | § 3 Nr. 63 EStG |
| Beitragsfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge | 4.056 Euro im Jahr, 338 Euro im Monat, das sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV |
| Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung | 4.056 Euro im Jahr | § 1a Abs. 1 BetrAVG |
| Mindestumwandlung | 296,63 Euro im Jahr | § 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG |
| Pflichtzuschuss des Arbeitgebers | 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, begrenzt auf die tatsächliche Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung | 197,75 Euro im Monat | § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V |
| Sachbezugsfreigrenze | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkarten | zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 8 Abs. 4 EStG |
| Sachbezugscharakter von Karten | die Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.03.2022 |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass, Freigrenze | R 19.6 LStR |
| Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss | 7,67 Euro je Arbeitstag, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Aufschlag | R 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Deutschlandticket und Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63,00 Euro im Monat seit Januar 2026 | § 3 Nr. 15 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro im Kalenderjahr, Freibetrag und nicht Freigrenze | § 3 Nr. 34 EStG |
| Dienstrad bei Zusätzlichkeit | steuerfrei ohne Betragsgrenze, Regelung befristet bis 31.12.2030 | § 3 Nr. 37 EStG |
| Dienstrad bei Entgeltumwandlung | 0,25 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Monat | § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG |
Zusätzlichkeit und Entgeltumwandlung
Für die meisten Bausteine schließt eine Gehaltsumwandlung die Begünstigung aus. § 8 Abs. 4 EStG verlangt, dass die Leistung nicht auf den Arbeitslohn angerechnet, der Arbeitslohn nicht herabgesetzt, die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten Erhöhung gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. Ein arbeitsvertraglicher oder tariflicher Anspruch auf den Benefit schadet dagegen nicht.
- Die betriebliche Altersvorsorge ist der wichtigste Baustein, der per Entgeltumwandlung funktioniert, weil § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch gewährt
- Das Deutschlandticket lässt sich per Umwandlung über die Pauschalierung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG abbilden
- Beim Dienstrad greift bei Umwandlung statt der Steuerfreiheit die Bewertung mit 0,25 Prozent der Preisempfehlung
- Beim Sachbezug über Karte oder Gutschein ist eine Umwandlung ausgeschlossen
- Das Bundessozialgericht hat am 13.05.2025 unter dem Aktenzeichen B 12 BA 10/23 R entschieden, dass Zusatzleistungen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundvergütung auf ihren Ersatzcharakter zu prüfen sind
- Steuerrecht und Beitragsrecht laufen bei Gehaltsverzichtsmodellen nicht zwingend parallel
Transparenz
Belegbasis und offene Punkte
Dieses Profil beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Angaben und auf dem geprüften Gesetzeswortlaut. Der Webauftritt des Anbieters ist im Kern eine einzelne Seite mit angeschlossenem Blog, eigene Unterseiten je Benefitart gibt es nicht. Positiv fällt auf, dass der Anbieter eine maschinenlesbare Übersicht und eine Preisdatei bereitstellt. Angaben zu Kundenbestand und Nutzung stammen vom Anbieter selbst und konnten nicht unabhängig geprüft werden. Die folgenden Punkte sind vor einer Entscheidung direkt beim Anbieter zu klären.
- Gründungsjahr, Mitarbeitendenzahl und Kundenzahl sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Die Namen der vermittelten Produktanbieter und Versicherer sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Der Herausgeber der Mitarbeiterkarte und deren Akzeptanznetz sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Die begleiteten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Die Vergütung von Employfits durch die vermittelten Anbieter ist nicht öffentlich ausgewiesen
- Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und eine Mindestanzahl Mitarbeitender sind nicht belegbar
- Die Angabe von 0,79 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Fragenbereich steht unverbunden neben der Paketübersicht ab 1,99 Euro
- Eine namentlich benannte Schnittstelle zu DATEV oder zu einem HR-System ist nicht belegbar
- Die Kosten der vermittelten Benefits selbst sind nicht öffentlich ausgewiesen
- Was bei einem Wechsel des Benefit-Managers mit den bestehenden Verträgen geschieht, ist nicht öffentlich ausgewiesen
Quellen dieses Profils
Alle Angaben wurden am 21.09.2026 abgerufen.
- employfits.de mit Startseite, Impressum, Datenschutz und Blogbeiträgen
- Die maschinenlesbaren Dateien llms.txt und pricing.md desselben Anbieters
- Öffentliche Registerauskunft zur HRB 94610 beim Amtsgericht Hamburg
- gesetze-im-internet.de für den Wortlaut von EStG, BetrAVG, SvEV, SGB V und ZAG
- Amtliche Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026
Technik
Technik und Datenschutz
Angaben des Anbieters, Stand 21.09.2026.
Einsatz
Branchen und Anbindungen
Branchen
- Keine Branchenbeschränkung auf der Anbieterseite ausgewiesen
- Start-ups
- Mittelstand
- Wachsende Unternehmen
- Unternehmen mit Betriebsrat, Abstimmungen werden nach eigener Angabe begleitet
Schnittstellen
- Lohndatenmeldung an die Lohnabrechnung ab dem Paket Professional
- Übernahme bestehender Benefits wie Dienstradleasing und Mitarbeiterkarte nach eigener Angabe
- Betreuung von Fremdverträgen in der betrieblichen Altersversorgung nach eigener Angabe
- Bündelung neuer und bestehender Benefits in einem Portal nach eigener Angabe
- Namentlich benannte Schnittstellen zu DATEV oder zu HR-Systemen sind nicht belegbar
- Eine offene Programmierschnittstelle ist nicht belegbar
Einordnung
Wann sich ein Angebot lohnt
Passt gut, wenn
- Sie mehrere Benefitarten bündeln wollen und dafür einen einzigen Ansprechpartner suchen
- Ihre betriebliche Altersvorsorge historisch gewachsen ist und Verträge verschiedener Versicherer nebeneinander laufen
- Sie eine Versorgungsordnung brauchen und dafür eine Stelle mit Rentenberatererlaubnis suchen
- Sie bestehende Benefits behalten und trotzdem zentral verwalten wollen
- Ihre Personalabteilung klein ist und die Verwaltung von Benefits spürbar Kapazität bindet
- Sie zunächst ohne Kostenrisiko eine Bestandsaufnahme Ihres Benefitportfolios wünschen
- Sie Wert auf Versorgungsthemen legen und nicht nur auf eine Sachbezugskarte
Weniger geeignet, wenn
- Sie nur eine einzelne Sachbezugskarte benötigen und keine Beratung dazu
- Sie einen Anbieter mit eigenem Akzeptanznetz und eigener Kartenherstellung suchen
- Sie vor der Entscheidung veröffentlichte Preise für jede einzelne Benefitart benötigen
- Sie eine dokumentierte Programmierschnittstelle zu Ihrem HR-System voraussetzen
- Sie Vertragsbeziehungen ohne zwischengeschaltete Vermittlung bevorzugen
- Sie den Namen des Produktanbieters bereits vor dem Erstgespräch kennen wollen
Einsatzbereiche
In diesen Kategorien vergleichen wir Employfits
Bewertungen zu Employfits
Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die Employfits tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.
Für Employfits liegt noch keine geprüfte Bewertung vor. Wenn Sie den Anbieter einsetzen, sind Sie die erste Stimme.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wir zeigen nur Stimmen von Menschen, die den Anbieter tatsächlich einsetzen und das belegen können. Wie wir prüfen.
Häufige Fragen
Fragen zu Employfits
Für wen eignet sich Employfits?
Der Anbieter richtet sich an Unternehmen jeder Größe mit Mitarbeitenden in Deutschland, vom Start-up über den Mittelstand bis zum wachsenden Unternehmen. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, zeigt der Vergleich anhand Ihrer Angaben.
In welchen Regionen ist Employfits verfügbar?
Nach Angaben des Anbieters Deutschland. Für Ihre Region prüfen wir die Verfügbarkeit im Vergleich.
Wo sitzt das Unternehmen?
Der Unternehmenssitz ist Wandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Über den Vergleich beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Passende Anbieter melden sich mit einem unverbindlichen Angebot. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.
Kostet der Vergleich etwas?
Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.
Bewertet ServiceSelector diesen Anbieter?
Wir vergeben keine Noten und keine Sterne, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Stattdessen stellen wir die Angaben so dar, dass Sie selbst vergleichen können.
Profilstatus
Dieses Profil wurde noch nicht beansprucht
Zwischen Employfits und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.
Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie vertreten Employfits und möchten das Profil übernehmen, Angaben korrigieren oder ergänzen
- Sie möchten Ihr Logo oder das gesamte Profil entfernt haben, wir setzen das binnen 48 Stunden um, ohne Rückfrage
- Sie möchten Anfragen aus dem Vergleich erhalten, dann wird aus dem Profil ein Partnerprofil
Transparenz
Quelle der Angaben: employfits.de mit Startseite, Impressum, Datenschutz, Blogbeiträgen sowie den maschinenlesbaren Dateien llms.txt und pricing.md, Handelsregisterdaten zur HRB 94610 beim Amtsgericht Hamburg und Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.09.2026. Stand: 21.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.
Angebote von Employfits und passenden Alternativen
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Sie erhalten unverbindliche Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region.