Anbieterprofil, noch nicht beansprucht

Employfits

Employfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine eigene Benefitlösung her, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager auf. Er vergleicht nach eigener Angabe über 300 Anbieter, wählt passende Leistungen aus, führt sie ein und verwaltet sie laufend. Das Portfolio umfasst 25 Benefitarten und reicht von der betrieblichen Altersvorsorge über die betriebliche Krankenversorgung bis zu Sachbezug, Essenszuschuss, Deutschlandticket und Dienstradleasing. Fachlicher Ursprung des Hauses ist die betriebliche Versorgung, was sich schon in der Firmierung zeigt. Das Unternehmen verfügt über die Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG und kann damit Versorgungsordnungen und arbeitsrechtliche Regelwerke selbst erstellen, was reinen Vermittlern verwehrt ist. Die Preise für die Betreuung sind veröffentlicht und beginnen bei einem kostenfreien Einstiegspaket.

Auf einen Blick

Sitz

Wandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg

Gegründet

nicht öffentlich ausgewiesen, Handelsregistereintrag Amtsgericht Hamburg HRB 94610

Größenordnung

nicht öffentlich ausgewiesen

Zielgruppe

Unternehmen jeder Größe mit Mitarbeitenden in Deutschland, vom Start-up über den Mittelstand bis zum wachsenden Unternehmen

Einzugsgebiet

Deutschland

Stand der Angaben

21.09.2026

Kostenlos für Unternehmen

Der Vergleich kostet Sie nichts. Finanziert wird er von den Anbietern.

Nur Anbieter mit Vertrag

Angebote gehen ausschließlich an Partner mit Vereinbarung, und diese sind namentlich bekannt.

Passend zu Ihrer Region

Wir gleichen Standort und Einsatzgebiet ab, bevor eine Anfrage rausgeht.

Ein Fragebogen genügt

Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und erhalten mehrere Angebote.

Einordnung

Rolle im Markt und Geschäftsmodell

Employfits ist kein Hersteller einer eigenen Benefitlösung, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager auf. Das Unternehmen wählt aus einem nach eigener Angabe über 300 Anbieter umfassenden Markt aus, vermittelt die passenden Angebote und übernimmt anschließend Einführung und laufende Verwaltung. Für die Anbieterprüfung ist das der entscheidende Unterschied zu Kartenanbietern, die ein eigenes Produkt herstellen und ein eigenes Akzeptanznetz betreiben. Bewertet wird hier also eine Beratungs- und Verwaltungsleistung und nicht ein Produkt.

Was ein vermittelndes Modell bedeutet

Bei einem vermittelnden Anbieter liegt der Vertrag über die einzelne Leistung in der Regel beim jeweiligen Produktanbieter, während Auswahl und Betreuung über Employfits laufen. Vor einer Entscheidung ist zu klären, wer Vertragspartner welcher Leistung wird, wie Employfits vergütet wird und was bei einem Wechsel des Benefit-Managers mit den bestehenden Verträgen geschieht.

Leistungsumfang

Abgedeckte Benefitarten

Der Anbieter nennt 25 Benefits und führt davon zwölf als eigenständige Module mit eigener Beschreibung. Auffällig gegenüber reinen Sachbezugsanbietern ist das Gewicht der Versorgungsbausteine, also Altersvorsorge, Krankenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die folgende Übersicht stellt den steuerlichen Rahmen des jeweiligen Bausteins der öffentlich dokumentierten Abdeckung gegenüber.

BausteinSteuerlicher Rahmen 2026Bei Employfits ausgewiesen
Betriebliche Altersvorsorgesteuerfrei bis 8.112 Euro im Jahr nach § 3 Nr. 63 EStGja, als eigener Benefit
Betriebliche Krankenversorgungje nach Ausgestaltung über die Sachbezugsfreigrenze oder als steuerpflichtiger Vorteilja, als eigener Benefit
Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherungim Rahmen der bAV nach § 3 Nr. 63 EStG darstellbarja, auch als Einschluss in die bAV
Sachbezug über Karte oder Gutschein50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStGja, als Sachbezug und als Mitarbeiterkarte
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen60 Euro brutto je Anlass nach R 19.6 LStRja, vom Anbieter als bis zu 180 Euro im Jahr beschrieben
Essenszuschussbis 7,67 Euro je Arbeitstag im Jahr 2026ja, als eigener Benefit
Deutschlandticket und Nahverkehrsteuerfrei bei Zusätzlichkeit nach § 3 Nr. 15 EStGja, als eigener Benefit
Dienstradleasingsteuerfrei bei Zusätzlichkeit nach § 3 Nr. 37 EStGja, als eigener Benefit
Betriebliche Gesundheitsförderung600 Euro im Kalenderjahr nach § 3 Nr. 34 EStGteilweise, über Firmenfitness und Gesundheitscheck
Psychologische Unterstützungje nach Ausgestaltung nach § 3 Nr. 34 EStG oder über die Sachbezugsfreigrenzeja, als eigener Benefit
Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kindersteuerfrei ohne Betragsgrenze nach § 3 Nr. 33 EStGin Textbeiträgen genannt, nicht als eigener Benefit ausgewiesen
Internetpauschalebis 50 Euro im Monat nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStGals Schlagwort im Blog genannt, nicht als eigener Benefit ausgewiesen
Erholungsbeihilfe156 Euro für den Arbeitnehmer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStGnicht belegbar
Firmenwagen1 Prozent des Bruttolistenpreises, bei reinen Elektrofahrzeugen 0,25 Prozentnicht als eigener Benefit ausgewiesen
Mobilitätsbudget als eigenes Produktkein eigener Steuertatbestand im Jahr 2026nicht belegbar
Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist bei Employfits kein Randmodul, sondern der historische Kern des Hauses. Die Gesellschaft hinter der Marke firmiert als Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke und führt die Rentenberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als eingetragenen Unternehmensgegenstand. Auch in den öffentlich gezeigten Kundenstimmen überwiegen Versorgungsthemen, etwa die Prüfung bestehender Verträge, die Neuformulierung von Betriebsvereinbarungen und die Betreuung mitgebrachter Verträge. Der Anbieter deckt damit sowohl den Aufbau einer neuen Versorgung als auch die Ordnung gewachsener Bestände ab.

Leistungsbild nach Anbieterangabe

Der Anbieter beschreibt Aufbau, Prüfung und laufende Betreuung als zusammenhängende Leistung.

Was nicht ausgewiesen ist

Die folgenden Punkte sind für eine Entscheidung wesentlich, auf den öffentlichen Seiten aber nicht dokumentiert.

Pflichtzuschuss und Grenzen im Jahr 2026

Unabhängig vom Anbieter gelten in der Entgeltumwandlung feste Rahmenwerte. Der Arbeitgeber schuldet 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Pflicht gilt seit dem 01.01.2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen unabhängig vom Abschlussdatum.

Rechtsrahmen

Versorgungsordnung und Rentenberatererlaubnis

Ein sachlich prüfbares Unterscheidungsmerkmal gegenüber reinen Vermittlern ist die Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG. Sie erlaubt die rechtsverbindliche Gestaltung von Versorgungsordnungen und vergleichbaren Regelwerken. Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister dürfen solche Dokumente nach der Darstellung des Anbieters nicht rechtsverbindlich erstellen und haften im Fehlerfall auch nicht dafür. Die Erlaubnis ist im Impressum und im Unternehmensgegenstand des Handelsregisters ausgewiesen und damit öffentlich nachprüfbar.

Warum eine Versorgungsordnung zählt

Das Betriebsrentengesetz regelt den Rahmen, nicht die betriebliche Praxis. Ohne Versorgungsordnung bleibt offen, wer ab wann teilnimmt, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt, was in Elternzeit, Krankheit oder Sabbatical gilt, wie mit mitgebrachten Verträgen umgegangen wird und was beim Austritt geschieht. Aus diesen Lücken entstehen Gleichbehandlungsfragen und Haftungsrisiken, die sich später nur schwer heilen lassen.

Versorgung

Krankenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung

Neben der Altersvorsorge führt Employfits zwei weitere Versorgungsbausteine als eigene Benefits. Beide arbeiten mit demselben Hebel, nämlich dem Einkauf über das Kollektiv des Arbeitgebers statt über den Einzelvertrag. Der Anbieter beschreibt für beide Bausteine den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung als Regelfall. Diese Bausteine sind es, die das Portfolio deutlich von reinen Sachbezugsanbietern abheben.

Betriebliche Krankenversorgung

Der Anbieter beschreibt die Krankenversorgung als arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung mit frei festlegbarem Leistungsumfang.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung

Die Absicherung wird eigenständig und zugleich als Einschluss in die Altersvorsorge beschrieben.

Sachbezug

Sachbezug und Mitarbeiterkarte

Die Mitarbeiterkarte ist nach der vom Anbieter veröffentlichten Eigenstatistik der am häufigsten eingesetzte Baustein. Employfits stellt die Karte nicht selbst her, sondern vermittelt sie. Welcher Kartenherausgeber dahintersteht, ist auf den öffentlichen Seiten nicht ausgewiesen. Das ist für die Prüfung erheblich, weil die Steuerfreiheit nicht am Benefit hängt, sondern an der Konformität der konkreten Karte mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG. Diese Prüfung lässt sich erst führen, wenn das eingesetzte Produkt benannt ist.

Zur Angabe von 180 Euro im Jahr

Der Anbieter beschreibt zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze bis zu 180 Euro jährlich für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen. Der zugrunde liegende Rahmen sind die Aufmerksamkeiten nach R 19.6 LStR mit 60 Euro brutto je Anlass. Die 180 Euro entsprechen damit drei persönlichen Anlässen im Jahr und sind kein eigener Jahresfreibetrag. Ohne konkreten persönlichen Anlass greift die Begünstigung nicht, Weihnachten zählt nach der Verwaltungsauffassung nicht dazu. Auch die 60 Euro sind eine Freigrenze, bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Portfolio

Verpflegung, Mobilität, Gesundheit und Specials

Über die Versorgungs- und Sachbezugsbausteine hinaus führt Employfits weitere Module in den klassischen Feldern Verpflegung, Mobilität und Gesundheit sowie sechs Zusatzleistungen, die nach eigener Angabe in allen Paketen enthalten sind. Da Employfits vermittelt, richten sich Leistungsumfang und Konditionen nach dem jeweils ausgewählten Produktanbieter und sind deshalb nicht pauschal zu beurteilen.

Verpflegung und Mobilität

Drei Bausteine mit jeweils eigener steuerlicher Grundlage.

Gesundheit und Wohlbefinden

Vier Bausteine, die von der Prävention bis zur akuten Unterstützung reichen.

Employfits-Specials

Sechs Rabatt- und Servicevorteile, die nach Anbieterangabe in jedem Paket enthalten sind.

Firmenfitness und die Freigrenze

Der Anbieter ordnet die Firmenfitness ausdrücklich dem Sachbezug zu und nicht der Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Das ist zulässig, verbraucht aber die Freigrenze von 50 Euro im selben Monat ganz oder teilweise. Eine Mitarbeiterkarte und eine Fitnessmitgliedschaft nebeneinander im selben Monat führen daher schnell zur Überschreitung. Dann ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil. Das ist der häufigste Zusammenrechnungsfehler in der Praxis.

Technik

Portal, App und laufende Verwaltung

Die digitale Seite ist nicht im kostenfreien Einstiegspaket enthalten, sondern beginnt mit dem Paket Professional. Dort liegen Mitarbeitendenportal, App, Arbeitgeberportal und die Lohndatenmeldung. Eine Vorführung des Portals im Erscheinungsbild des eigenen Unternehmens wird angeboten. Technische Angaben zu Systemvoraussetzungen, Datenhaltung und Schnittstellen sind auf den öffentlichen Seiten nicht dokumentiert.

Für Mitarbeitende

Die Benefits werden in einer Anwendung gebündelt dargestellt.

Für Arbeitgeber und Personalabteilung

Der Schwerpunkt liegt auf der Entlastung der Verwaltung.

Konditionen

Pakete und Preise

Employfits veröffentlicht als einer von wenigen vermittelnden Anbietern eine vollständige Paketübersicht mit Beträgen, zusätzlich als maschinenlesbare Preisdatei. Die Preise gelten je Mitarbeitendem und Monat und verstehen sich nach Angabe des Anbieters netto. Nicht enthalten sind die Kosten der vermittelten Benefits selbst, also etwa die Aufladung der Mitarbeiterkarte oder die Beiträge zur Versorgung. Bei 50 Mitarbeitenden ergeben sich im Paket Professional rechnerisch 50 mal 1,99 Euro mal 12 Monate, also 1.194 Euro netto im Jahr allein für die Betreuung.

PositionPreis je Mitarbeitendem und MonatEnthaltene Leistungen
Starter0,00 EuroPortfolio-Analyse, unabhängige Bewertung, Benefit-Empfehlung und Anbietervermittlung
Professionalab 1,99 Euro nettoStarter sowie Portal und App für Mitarbeitende, Arbeitgeberportal, Arbeitsrecht, feste Ansprechpartner, Lohndatenmeldung und Strategiebestimmung
Enterpriseab 4,99 Euro nettoProfessional sowie Onboarding im Einzelgespräch, Recruiting-Portal, Benefit-Broschüre, Spezialthemen sowie Webinare und Präsenzveranstaltungen
Kosten der vermittelten Benefitsnicht öffentlich ausgewiesenentfällt
Einrichtungsgebührnicht belegbarentfällt
Mindestlaufzeit und Kündigungsfristnicht belegbarentfällt
Mindestanzahl Mitarbeitendenicht belegbarentfällt
Preis für eine Versorgungsordnungnicht belegbarentfällt

Abweichende Preisangabe im Fragenbereich

In der Paketübersicht beginnt das Paket Professional bei 1,99 Euro je Mitarbeitendem und Monat. Im Fragenbereich derselben Seite nennt der Anbieter dagegen ein attraktives Benefit-Paket bereits ab 0,79 Euro je Mitarbeitendem und Monat. Beide Angaben stehen unverbunden nebeneinander. Welche Konstellation zu welchem Betrag führt, ist nicht öffentlich ausgewiesen. Dieser Punkt ist vor einer Entscheidung zu klären.

Einführung

Ablauf der Einführung

Der Anbieter beschreibt einen dreistufigen Einstieg, der mit einer kostenfreien Bestandsaufnahme beginnt. Für Unternehmen mit gewachsenem Benefitportfolio ist das der eigentliche Nutzen des Einstiegspakets, weil die Analyse ohne Kostenrisiko eine Standortbestimmung liefert. Wer bereits Verträge bei verschiedenen Anbietern hält, erhält damit eine Übersicht, ohne sich zu binden.

Die drei Schritte nach Anbieterangabe

Der Einstieg ist bewusst niedrigschwellig gehalten.

Leistungen rund um die Einführung

Über die Auswahl hinaus werden Umsetzung und interne Kommunikation beschrieben.

Nutzung

Nutzungsverteilung nach Anbieterangabe

Der Anbieter veröffentlicht eine Rangfolge seiner nach eigener Darstellung erfolgreichsten Benefits. Die Werte sind Prozentangaben ohne ausgewiesene Bezugsgröße und ohne Erhebungszeitraum. Sie sind daher als Eigenangabe zur relativen Verbreitung im eigenen Kundenbestand zu lesen und nicht als Marktstatistik. Unabhängig geprüft werden konnten sie nicht. Aufschlussreich ist allenfalls die Reihenfolge, die das Gewicht von Sachbezug und Versorgung gegenüber den Mobilitätsbausteinen zeigt.

BenefitAngabe des Anbieters
Mitarbeiterkarte100 Prozent
Betriebliche Altersvorsorge77 Prozent
Betriebliche Krankenversorgung68 Prozent
Essenszuschüsse65 Prozent
Psychologische Unterstützung62 Prozent
Gesundheitscheck60 Prozent
Employfits-Specials54 Prozent
Obstkorb42 Prozent
Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung38 Prozent
Dienstradleasing22 Prozent
Firmenfitness18 Prozent
Deutschlandticket17 Prozent

Wie diese Zahlen zu lesen sind

Die Bezugsgröße ist nicht benannt. Ein Wert von 100 Prozent bei der Mitarbeiterkarte bedeutet daher nicht, dass alle Mitarbeitenden aller Kunden diese Karte nutzen. Ohne Angabe der Grundgesamtheit und des Erhebungszeitraums lässt sich die Reihe nicht belastbar interpretieren. Für einen Vergleich zwischen Anbietern sind diese Werte nicht geeignet.

Unternehmen

Unternehmen, Register und Erlaubnis

Employfits ist eine Marke und nicht die Firmierung. Vertragspartner ist die HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH mit Sitz in Hamburg. Firmenname und eingetragener Unternehmensgegenstand zeigen den Ursprung im Geschäft mit betrieblichen Versorgungswerken, die Benefitplattform ist die jüngere Erweiterung dieses Kerns. Angaben zu Größe, Alter und Eigentümerstruktur macht der Anbieter nicht.

MerkmalWert
MarkeEmployfits mit dem Zusatz Smart Benefits
FirmierungHUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH
SitzWandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg
HandelsregisterAmtsgericht Hamburg, HRB 94610
Stammkapital25.000 Euro nach öffentlicher Registerauskunft
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerDE 223 570 355
GeschäftsführungAndreas Moritz und Dieter Janßen nach Impressum
UnternehmensgegenstandUnternehmensberatung, Dozenten- und Schulungstätigkeiten, Beratung insbesondere für betriebliche Versorgungswerke, Rentenberatung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, Beteiligung an anderen Gesellschaften und sonstige Dienstleistungen
ErlaubnisRentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, Rechtsdienstleistungsregister Nummer 371/2E/01/0587
Telefon nach Impressum040 68 94 10 50
Gründungsjahrnicht öffentlich ausgewiesen
Mitarbeitendenzahlnicht öffentlich ausgewiesen
Kundenzahlnicht öffentlich ausgewiesen
Eigentümerstrukturnicht öffentlich ausgewiesen
Rolle im Marktvermittelnder Benefit-Manager mit Schwerpunkt betriebliche Versorgung, kein Produkthersteller
Rechtsrahmen

Steuerlicher Rahmen 2026

Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzeswortlaut, den Lohnsteuer-Richtlinien und den amtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung. Sie bilden den Rahmen, in dem sich jede vermittelte Leistung bewegen muss, unabhängig davon, wer sie liefert. Geprüft wurde am 21.09.2026.

BausteinWert 2026Rechtsgrundlage
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung101.400 Euro im Jahr, 8.450 Euro im Monat, bundeseinheitlichSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge8.112 Euro im Jahr, 676 Euro im Monat, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze§ 3 Nr. 63 EStG
Beitragsfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge4.056 Euro im Jahr, 338 Euro im Monat, das sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV
Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung4.056 Euro im Jahr§ 1a Abs. 1 BetrAVG
Mindestumwandlung296,63 Euro im Jahr§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG
Pflichtzuschuss des Arbeitgebers15 Prozent des umgewandelten Entgelts, begrenzt auf die tatsächliche Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen§ 1a Abs. 1a BetrAVG
Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung197,75 Euro im Monat§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V
Sachbezugsfreigrenze50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkartenzwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn§ 8 Abs. 4 EStG
Sachbezugscharakter von Kartendie Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.03.2022
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen60 Euro brutto je Anlass, FreigrenzeR 19.6 LStR
Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss7,67 Euro je Arbeitstag, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro AufschlagR 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
Deutschlandticket und Nahverkehrsteuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63,00 Euro im Monat seit Januar 2026§ 3 Nr. 15 EStG
Betriebliche Gesundheitsförderung600 Euro im Kalenderjahr, Freibetrag und nicht Freigrenze§ 3 Nr. 34 EStG
Dienstrad bei Zusätzlichkeitsteuerfrei ohne Betragsgrenze, Regelung befristet bis 31.12.2030§ 3 Nr. 37 EStG
Dienstrad bei Entgeltumwandlung0,25 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Monat§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

Zusätzlichkeit und Entgeltumwandlung

Für die meisten Bausteine schließt eine Gehaltsumwandlung die Begünstigung aus. § 8 Abs. 4 EStG verlangt, dass die Leistung nicht auf den Arbeitslohn angerechnet, der Arbeitslohn nicht herabgesetzt, die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten Erhöhung gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. Ein arbeitsvertraglicher oder tariflicher Anspruch auf den Benefit schadet dagegen nicht.

Transparenz

Belegbasis und offene Punkte

Dieses Profil beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Angaben und auf dem geprüften Gesetzeswortlaut. Der Webauftritt des Anbieters ist im Kern eine einzelne Seite mit angeschlossenem Blog, eigene Unterseiten je Benefitart gibt es nicht. Positiv fällt auf, dass der Anbieter eine maschinenlesbare Übersicht und eine Preisdatei bereitstellt. Angaben zu Kundenbestand und Nutzung stammen vom Anbieter selbst und konnten nicht unabhängig geprüft werden. Die folgenden Punkte sind vor einer Entscheidung direkt beim Anbieter zu klären.

Quellen dieses Profils

Alle Angaben wurden am 21.09.2026 abgerufen.

Technik

Technik und Datenschutz

Angaben des Anbieters, Stand 21.09.2026.

Betriebliche Altersvorsorgeja
Betriebliche Krankenversorgungja
Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherungja
Sachbezug bis 50 Euro monatlichja
Essenszuschussja
Deutschlandticketja
Dienstradleasingja
Firmenfitnessja
Gesundheitscheck vor Ortja
Psychologische Unterstützungja
Erlaubnis als Rentenberater nach RDGja
Erstellung von Versorgungsordnungenja
Portal und App für Mitarbeitendeab Paket Professional
Arbeitgeberportalab Paket Professional
Lohndatenmeldungab Paket Professional
Recruiting-Portalab Paket Enterprise
Eigene Produktherstellungnein
Eigenes Akzeptanznetznein
DATEV-Schnittstelle namentlich belegtnein
Mindestanzahl Mitarbeitendenicht belegbar
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristnicht belegbar
Einsatz

Branchen und Anbindungen

Branchen

Schnittstellen

Einordnung

Wann sich ein Angebot lohnt

Passt gut, wenn

Weniger geeignet, wenn

Einsatzbereiche

In diesen Kategorien vergleichen wir Employfits

Bewertungen zu Employfits

Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die Employfits tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.

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Häufige Fragen

Fragen zu Employfits

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Der Unternehmenssitz ist Wandsbeker Königstraße 66, 22041 Hamburg.

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Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.

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Profilstatus

Dieses Profil wurde noch nicht beansprucht

Zwischen Employfits und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.

Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

Transparenz

Quelle der Angaben: employfits.de mit Startseite, Impressum, Datenschutz, Blogbeiträgen sowie den maschinenlesbaren Dateien llms.txt und pricing.md, Handelsregisterdaten zur HRB 94610 beim Amtsgericht Hamburg und Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.09.2026. Stand: 21.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.

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