Vereinssoftware Vergleich für Vereine
Mitglieder pflegen, Beiträge einziehen, Kurse planen und am Jahresende eine saubere Buchhaltung vorlegen. Wir vergleichen Lösungen danach, welche Bereiche sie wirklich abdecken und wie viel ehrenamtliche Zeit sie sparen.
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Anbieter im Überblick
12 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.
campaiProfil noch nicht beanspruchtcampai ist eine cloudbasierte Vereinssoftware der campai GmbH aus Berlin, die Mitgliederverwaltung, Finanzen, Kurs- und Eventbuchung sowie eine Vereinsapp in einem Produkt bündelt. Abgerechnet wird nach…Zum Profil
- Fester Monatspreis je Organisation von 30,00 Euro, nach eigener Angabe unabhängig von der Mitgliederzahl
- Unbegrenzte Benutzerkonten mit rollenbasierter Rechtevergabe
- CRM für Mitglieder und weitere Kontakte mit Abteilungsverwaltung
- Beitragsverwaltung, die der Anbieter mit individuellen und komplexen Regeln beschreibt
- Finanzbuchhaltung mit automatischer Kontoauszugsverwertung und Export für die Steuerberatung
- Automatisiertes Mahnwesen sowie Rechnungen und Gutschriften aus Kursen und Events
ClubDeskProfil noch nicht beanspruchtClubDesk ist eine Browseranwendung der reeweb ag aus Basel, die Mitgliederverwaltung, Rechnungsstellung, Kalender, Dokumente und einen Website-Baukasten verbindet. Eine dauerhaft kostenlose Stufe für bis zu 50…Zum Profil
- Website-Baukasten und Vereinsverwaltung in einer Anwendung
- Dauerhaft kostenlose Stufe für bis zu 50 Mitglieder mit eingeschränkten Funktionen
- Integrierter Mailserver mit Adressen für Mitglieder, Teams und Gruppen
- Eigene Domain ab der Stufe M
- Dokumentenarchiv mit nach eigener Angabe mehr als 60 Vorlagen für Protokolle, Briefe und Urkunden
- Frei definierbare Gruppen und Teams mit rollenbasierten Zugriffsrechten
easyVereinProfil noch nicht beanspruchteasyVerein ist eine cloudbasierte Vereinsverwaltung der SD Software-Design GmbH aus Freiburg im Breisgau mit Modulen für Mitglieder, Buchhaltung, Kalender, Dateien und Kommunikation. Das Preismodell kombiniert vier…Zum Profil
- Cloudanwendung mit App für iOS und Android
- Serverstandort Deutschland und klimaneutraler Betrieb nach eigener Angabe
- Vereinsbuchhaltung mit DATEV-Export und Online-Banking-Anbindung
- SEPA-Dateien für den Beitragseinzug
- Dauerhaft kostenlose Demostufe für bis zu zehn Mitglieder
- Vier Funktionsstufen kombiniert mit vier Größenklassen
FairgateProfil noch nicht beanspruchtFairgate ist eine modular aufgebaute Vereins- und Verbandssoftware der Fairgate AG aus Dübendorf in der Schweiz, die auch deutsche Vereine adressiert. Der Funktionsumfang reicht von der…Zum Profil
- Haushalts- und Familienverwaltung mit Sammelrechnungen
- 25 differenzierte Benutzerrechte
- Verbandslösung für mehrstufige Strukturen
- Website-Builder mit mobiler Optimierung
- Intranet als geschützter Mitgliederbereich
- Kurs- und Eventmodul sowie availio für Platz- und Raumreservierungen
KURABUProfil noch nicht beanspruchtKURABU ist eine cloudbasierte Vereinssoftware der Kurabu GmbH mit Standorten in Berlin und Potsdam. Der Schwerpunkt liegt auf Sportvereinen mit einer oder mehreren Sparten. Der Funktionsumfang…Zum Profil
- Modulares Abteilungssystem für Ein- und Mehrspartenvereine
- SEPA PAIN Sammellastschriften für den Beitragseinzug
- Buchhaltung nach dem Standardkontenrahmen SKR 49
- DATEV-Export als ASCII-Datei
- Bestandsmeldungen und Datenweitergabe an den DOSB
- Kursverwaltung und Platzbuchungssystem mit QR-Code-Check-ins
SEWOBE VereinsMANAGERProfil noch nicht beanspruchtSEWOBE VereinsMANAGER ist eine modular aufgebaute Online-Software der SEWOBE AG aus Augsburg für Mitgliederorganisationen mit ausgeprägtem Fokus auf große Strukturen. Die Preise staffeln nach Mitgliederzahl von…Zum Profil
- Modulare Online-Software mit drei Editionen namens BASIC, PRO und PRO Plus
- Preisstaffel von 1.000 bis über 10.000 Mitglieder
- Mitglieder- und Kontaktverwaltung mit anpassbaren Datenfeldern in allen Editionen
- Fünf Benutzerkonten inklusive, weitere je 6 Euro je Monat
- Abrechnung und SEPA-Lastschriften im Grundumfang aller Editionen
- Buchhaltung als kostenpflichtiges Zusatzmodul
SPG-VereinProfil noch nicht beanspruchtSPG-Verein ist eine klassische Windows-Software für Mitgliederverwaltung und Beitragsführung, die von der bmp GmbH aus Peine angeboten wird. Betrieben wird sie wahlweise lokal, auf einem Server…Zum Profil
- Windows-Anwendung für den lokalen Betrieb, wahlweise auch auf einem Server oder in einer Cloud-Umgebung
- Jahrespreis von 139,00 Euro für die Vollversion, nach eigener Angabe rund 11,58 Euro je Monat
- Kein Aufpreis je Benutzer und keine Staffel nach Mitgliederzahl
- Dauerhaft kostenlose Demoversion, per Lizenzschlüssel in die Vollversion überführbar
- Schwerpunkt auf Beitragsführung mit flexiblen Beitragsstrukturen
- SEPA-Dateierstellung für die Bank in der Vollversion
SportMemberProfil noch nicht beanspruchtSportMember ist eine Vereinssoftware der Holdsport ApS aus Aarhus mit Schwerpunkt auf Sportvereinen, Trainingsplanung und Mannschaftsorganisation. Der Preis richtet sich nach der Mitgliederzahl mit 0,18 Euro…Zum Profil
- Preisberechnung je Mitglied mit 0,18 Euro je Mitglied und Monat im Tarif PRO
- Mindestgebühr von 22 Euro je Monat im Tarif PRO
- Dauerhaft kostenlose Basisstufe, begrenzt auf 50 Zahlungstransaktionen
- Rollen für Vereinsadministratoren, Kassenwarte, Trainer, Abteilungsleiter, Mitglieder und Eltern
- Trainingsplan sowie Platz- und Ressourcenbuchung
- Chat und strukturierte Kommunikation
verein.cloudProfil noch nicht beanspruchtverein.cloud ist eine cloudbasierte Vereinsverwaltung der Tineon AG aus Meersburg und trug zuvor den Namen S-Verein. Das Angebot umfasst eine dauerhaft kostenlose Grundstufe und zwei kostenpflichtige…Zum Profil
- Dauerhaft kostenlose Grundstufe ohne Vertrag und ohne Kreditkarte
- Abteilungen mit Funktionären, Gremien und Kostenstellen
- Rechtesystem mit nach eigener Angabe mehr als 90 Berechtigungen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Digitaler Mitgliederantrag im Self-Service mit QR-Code und SEPA-Mandat
- Finanzbuchhaltung als Zusatzmodul mit den Kontenrahmen SKR 42 und SKR 49
VeVereinsfliegerProfil noch nicht beanspruchtVereinsflieger ist eine Online-Vereinsverwaltung speziell für Flugsportvereine. Neben Mitglieder- und Finanzverwaltung deckt das System Flugzeugpark, Bordbuch, Reservierungen, Flugerfassung, Lizenzprüfung und Wartungsplanung ab. Diese luftfahrtspezifischen Module unterscheiden…Zum Profil
- Ausrichtung ausschließlich auf Flugsportvereine
- Flugzeugpark mit Fluggeräten, Bordbuch und Reservierungen
- Flugerfassung mit Startkladde, Hauptflugbuch und Lizenzprüfung
- Instandhaltung mit Wartungsplänen, Maßnahmen und Aufgabenverteilung
- Individuell konfigurierbare Fluggebühren mit automatischer Berechnung aus erfassten Flügen
- Mitgliedskonten mit Saldo sowie zusätzliche Konten für Einlagen oder Mitfinanzierung
VereinsplanerProfil noch nicht beanspruchtVereinsplaner ist eine app-zentrierte Vereinssoftware der Vereinsplaner GmbH aus Linz mit starker Verbreitung in Deutschland. Der Preis staffelt nicht nach Mitgliederzahl, sondern nach der Zahl der…Zum Profil
- Unbegrenzte Mitgliederzahl in allen Tarifen einschließlich der kostenlosen Stufe
- Staffelung nach Benutzerkonten, Speicher und Zahl der Gruppen statt nach Mitgliedern
- App für iOS, Android und Huawei AppGallery, dazu Webzugriff
- Integrierter Chat für Gruppen und Direktnachrichten
- Newsletter-Werkzeug mit E-Mail-Builder
- Terminplanung mit Zusagen und Teilnehmerlisten
WISO MeinVereinProfil noch nicht beanspruchtWISO MeinVerein Web ist eine cloudbasierte Vereinsverwaltung der Buhl Data Service GmbH aus Neunkirchen im Siegerland. Der Schwerpunkt liegt auf Beiträgen, Bankanbindung und Buchhaltung nach SKR42,…Zum Profil
- Cloudanwendung ohne lokale Installation, Desktopvariante wird nach eigener Angabe eingestellt
- Buchhaltung nach dem Kontenrahmen SKR42 mit DATEV-Export
- Multibanking mit BaFin-Zertifizierung nach eigener Angabe
- Automatisierter Beitragseinzug mit flexiblen Beitragsstrukturen
- Vier Preisstufen nach Mitgliederzahl bis hin zu einer Stufe ohne Mitgliedergrenze
- App mit Push-Nachrichten, Chat und Terminen
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Sechs Lösungstypen und zu welchem Verein sie passen
Vereinssoftware reicht von der besseren Mitgliederliste bis zum Spezialsystem mit Bordbuch und Wartungsplan. Welcher Typ passt, entscheidet sich an drei Fragen: wie viele Mitglieder, wie viele Abteilungen, und läuft die Buchhaltung im System oder daneben?

Reine Mitgliederverwaltung
Führt Mitgliederstamm, Adressen, Ein- und Austritte sowie Listen und Serienbriefe. Buchhaltung findet nicht oder nur als Beitragsliste statt, die an ein separates System übergeben wird.
- Passt bis rund 150 Mitglieder ohne Abteilungsstruktur
- Sinnvoll, wenn die Kasse ohnehin über Tabelle oder Steuerbüro läuft
- Einzelne Anbieter haben dafür eine kostenlose Einstiegsstufe

Komplettlösung mit Buchhaltung
Mitgliederverwaltung, Beitragsabrechnung, SEPA-Lastschrift und vollwertige Vereinsbuchhaltung in einem System. Beitragsforderung und Zahlungseingang laufen ohne manuelle Übertragung zusammen.
- Vereinskontenrahmen SKR 42 oder SKR 49, DATEV-Export, Steuerbüro-Zugang
- Trennung der vier Tätigkeitsbereiche des gemeinnützigen Vereins
- Sinnvoll ab etwa 150 bis 200 Mitgliedern, spätestens bei Spendenbescheinigungen

Verbandslösung
Landessportbünde und Fachverbände betreiben eigene Meldeportale. Manche stellen ihren Vereinen Software vergünstigt bereit, andere bieten nur eine Schnittstelle zur Bestandsmeldung.
- Export oder Direktübertragung der Bestandsmeldung ins Verbandsportal
- Sportartenzuordnung nach bundesweit einheitlichen Regeln
- Die Bestandserhebung ist kein Formalismus, sondern Grundlage der Beitrags- und Zuschussberechnung

Branchenlösung
Für Sportarten mit eigener Betriebslogik. Im Flugsport etwa Flugzeugpark und Bordbuch, Startkladde, Lizenzprüfung, Wartungspläne, Tankstellenabrechnung und Fluglehrerakte, weit über Mitgliederverwaltung hinaus.
- Sportartspezifische Objekte wie Geräte, Boote, Bahnen, Pferde oder Flugerät
- Reservierung, Nutzungserfassung und nutzungsabhängige Gebührenabrechnung
- Preise werden hier fast immer nur auf Anfrage genannt
Open Source und Eigenbetrieb
Quellcode frei, Selbsthosting möglich. Im Vereinsumfeld ist der Markt dünn und stark auf Teilaufgaben konzentriert, etwa auf Versammlungen, Anträge und Wahlen, also genau den Teil, den klassische Mitgliederverwaltungen selten sauber können.
- Keine Lizenzkosten, dafür Aufwand für Betrieb, Updates und Sicherheit
- Volle Datenhoheit, Hostingort frei wählbar
- Für den durchschnittlichen kleinen Verein ist der Betriebsaufwand meist höher als die eingesparte Lizenzgebühr
Cloud oder lokale Installation
Der größte Teil des Markts ist heute Cloud mit Mietmodell. Die Gegenposition ist die einmal gekaufte Desktop-Software auf dem Rechner der Kassenführung. Der wirtschaftliche Kipppunkt ist rechenbar: eine Kauflizenz für rund 195 Euro entspricht etwa einem Cloud-Jahr im mittleren Tarif.
- Cloud bringt Mehrbenutzerzugriff, Mobilzugriff, automatische Updates und Backups
- Lokale Installation bringt niedrigere Dauerkosten und volle Datenhoheit, aber Abhängigkeit von einem Gerät und einer Person
- Cloud verlagert die Datenschutzverantwortung in einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
- Cloud passt, sobald mehrere Vorstandsmitglieder oder Abteilungsleitungen gleichzeitig arbeiten sollen
Die zehn Funktionsbereiche und worauf es in jedem ankommt
Fast jede Software wirbt mit denselben Stichworten. Der Unterschied liegt in der Tiefe, und die erkennt man an wenigen, sehr konkreten Fragen.
Mitgliederdaten und Selbstpflege
Gute Lösungen führen einen vollständigen Stammsatz mit Historie, also nicht nur den aktuellen Stand, sondern auch den Verlauf von Statuswechseln, Beitragsklassen und Abteilungszugehörigkeiten.
- Frei definierbare Zusatzfelder sind wichtig, weil kein Standardschema Ihren Verein abbildet
- Ein Selbstpflegebereich und ein digitaler Mitgliedsantrag entlasten den Vorstand spürbar
- Fragen Sie nach der Historie, nicht nur nach dem aktuellen Datensatz
Beitragswesen und SEPA
Das System muss beliebige Beitragsarten, Familienermäßigungen, Abteilungszuschläge und unterjährige Ein- und Austritte korrekt anteilig rechnen. Entscheidend ist aber die Rückläuferbearbeitung, denn dort entsteht sonst die meiste Handarbeit.
- SEPA-Mandate mit Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer verwalten
- XML-Lastschriftdatei erzeugen und die Vorabankündigung automatisiert versenden
- Rücklastschriften automatisch einbuchen, Gebühren belasten, Mahnlauf anstoßen
Buchhaltung und Steuer
Vereinsbuchhaltung ist keine normale Buchhaltung, weil der gemeinnützige Verein seine Einnahmen und Ausgaben nach ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb trennen muss.
- Vereinskontenrahmen SKR 42 oder SKR 49 sollte mitgeliefert sein
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bilanz, betriebswirtschaftliche Auswertung und DATEV-Export
- Ausstellung und Nummernverwaltung von Zuwendungsbestätigungen gehört dazu
- Bei manchen Anbietern ist die Buchhaltung ein kostenpflichtiges Zusatzmodul, rechnen Sie das ein
Abteilungen und Sparten
Mehrspartenvereine brauchen eine echte Trennung innerhalb eines Vereins, also Abteilungen mit eigenem Beitragssatz, eigener Kostenstelle, eigenem Budget und eigenen Verantwortlichen.
- Ein Mitglied muss mehreren Abteilungen angehören können, ohne doppelt geführt zu werden
- Die Abteilungsleitung sollte ihre Mitglieder pflegen können, ohne Zugriff auf Bankdaten oder fremde Abteilungen
Kurse, Kommunikation und Ehrenamt
Drei Bereiche, die in der Praxis zusammenhängen und in Angeboten oft nur als Schlagwort auftauchen.
- Bei Kursen: Anmeldung, Teilnehmerlisten, Kontingente, Wartelisten, und die Zuordnung zu Zweckbetrieb oder Geschäftsbetrieb schon bei der Anlage
- Bei Kommunikation: segmentierte Verteiler und Versandprotokoll, dazu die Trennung von Vereinsinformation und Werbung, die eine gesonderte Einwilligung braucht
- Achten Sie auf gedeckelte Mailvolumen, einzelne Anbieter begrenzen auf 1.000 Mails im Monat
- Beim Ehrenamt: Ämter mit Amtszeit und Wiederwahltermin, Arbeitsstunden, Dienste und Lizenzen mit Ablaufdatum
Rechte, Dokumente und Verbandsschnittstellen
Je mehr Abteilungen und ehrenamtliche Bearbeitende, desto wichtiger wird ein feingranulares Rollenmodell.
- Die Abteilungsleitung darf Kontaktdaten sehen, aber nicht die IBAN; die Kassenführung die Bankdaten, aber nicht Gesundheitsangaben
- Ein Protokoll über Zugriffe und Änderungen hilft datenschutzrechtlich und bei Vorstandswechseln
- Belege müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben
- Bei Verbandsschnittstellen lautet die Frage nicht, ob es eine gibt, sondern ob sie für Ihren Landes- und Fachverband existiert und im laufenden Meldejahr funktioniert
Was die Software rechtlich können muss
Ein Verein ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher und steuerlich nachweispflichtig. Beides schlägt direkt auf die Anforderungen an die Software durch, und einige Punkte werden regelmäßig übersehen.
Auftragsverarbeitung und Löschkonzept
Setzen Sie Cloud-Software ein, verarbeitet der Anbieter Mitgliederdaten in Ihrem Auftrag. Sie bleiben Verantwortlicher und brauchen einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
- Prüfen Sie drei Dinge vor Vertragsschluss: liegt ein unterschriftsreifer Auftragsverarbeitungsvertrag vor, ist die Liste der Unterauftragsverarbeiter vollständig, gibt es ein dokumentiertes Verfahren für Löschung und Rückgabe am Vertragsende
- Für jeden Unterauftragsverarbeiter braucht der Anbieter Ihre Genehmigung und muss Änderungen anzeigen
- Die Aufsichtsbehörden erwarten in jedem Verein eine Datenlöschkonzeption für Mitgliederdaten
- Die Software muss zwischen dem Löschen von Mitgliederdaten und dem Erhalt steuerlich aufbewahrungspflichtiger Belege unterscheiden können
Aufbewahrungsfristen: drei Fristen nebeneinander
Nach § 147 Abs. 3 AO gelten zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen.
- Die Verkürzung für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre ist der für Vereine praktisch wichtigste Punkt
- Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht oder der Beleg entstanden ist
- Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern bedeutsam sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist
- Die Software muss eine differenzierte Aufbewahrung und Löschung abbilden können
SEPA: 8 Wochen oder 13 Monate, das entscheidet das Mandat
Der wichtigste Punkt für jeden Verein mit Lastschrifteinzug. Bei autorisierten Basislastschriften kann die zahlende Person ohne Angabe von Gründen binnen acht Wochen widersprechen. Bei nicht autorisierten Lastschriften, also bei fehlendem oder widerrufenem Mandat, gilt nach § 676b Abs. 2 BGB eine Frist von 13 Monaten.
- Ein lückenhaft dokumentiertes Mandat führt also nicht zu acht Wochen, sondern zu 13 Monaten Rückgaberisiko
- Die Software muss Mandatsdatum, Mandatsreferenz, Unterschrift oder digitale Erteilung und jede Änderung nachweisbar speichern
- Für den Einzug brauchen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank
- Die Vorabankündigung sollte automatisiert mit Betrag, Fälligkeitsdatum, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz versendet und protokolliert werden
Gemeinnützigkeit: vier Grenzen, die das System überwachen sollte
Nach § 63 Abs. 3 AO müssen Sie durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen nachweisen, dass die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen entspricht. Vier Schwellen sollte die Software laufend auswertbar machen.
- 50.000 Euro Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, bis dahin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 64 Abs. 3 AO)
- 100.000 Euro jährliche Einnahmen, darunter entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)
- Umsatzsteuer: 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG), wobei das Überschreiten im laufenden Jahr unmittelbar wirkt
- Ehrenamt: 3.300 Euro nach § 3 Nr. 26 EStG für Übungsleitende, 960 Euro nach § 3 Nr. 26a EStG für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten, personenbezogen und jahresbezogen zu überwachen
Digitale Mitgliederversammlung
§ 32 Abs. 2 BGB unterscheidet zwei Fälle, und der Unterschied ist praktisch entscheidend. Die hybride Versammlung kann der Vorstand ohne Satzungsänderung und ohne vorherigen Beschluss schon bei der Einberufung vorsehen. Die rein virtuelle Versammlung setzt dagegen einen Beschluss der Mitglieder voraus.
- Bei der Einberufung ist anzugeben, wie die Mitglieder ihre Rechte elektronisch ausüben können
- Die Software braucht Einladung mit dokumentiertem Zugang, ein Zugangsverfahren mit Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Redeliste oder Antragsfunktion, geheime Abstimmung wo nötig und ein belastbares Protokoll
- Klassische Mitgliederverwaltungen bilden Abstimmungen oft nur sehr einfach ab, prüfen Sie das an Ihrer Wahlordnung
E-Rechnung: empfangen müssen Sie schon jetzt
Hier liegt eine Asymmetrie, die viele Vereine übersehen. Die Übergangsfristen für das Ausstellen elektronischer Rechnungen laufen noch, der Empfang ist davon nicht erfasst.
- Für Umsätze bis 31.12.2026 ist beim Ausstellen noch Papier oder ein abweichendes elektronisches Format erlaubt, 2027 nur noch bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro
- Vereine mit unternehmerischem Bereich müssen elektronische Rechnungen dagegen schon jetzt empfangen und aufbewahren können
- Achten Sie darauf, dass die Software XRechnung und ZUGFeRD verarbeitet
Hosting und Datenexport schriftlich klären
Ein Hosting außerhalb der EU ist nicht verboten, löst aber die zusätzlichen Anforderungen des Kapitels V der DSGVO für Drittlandübermittlungen aus. Für einen ehrenamtlich geführten Verein bedeutet das Aufwand und Risiko.
- Lassen Sie sich Hostingort und Unterauftragsverarbeiter schriftlich bestätigen und im Auftragsverarbeitungsvertrag festschreiben
- Ein vollständiger, strukturierter Export aller Stamm-, Beitrags- und Buchungsdaten muss jederzeit ohne Zusatzkosten möglich sein
- Ohne diesen Export entsteht eine Abhängigkeit, die beim nächsten Wechsel teuer wird
- Alle Angaben in diesem Abschnitt geben den Stand 2026 wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung
Was Vereinssoftware 2026 kostet
Die gute Nachricht zuerst: die Lizenzkosten liegen für die meisten Vereine im niedrigen dreistelligen Bereich je Jahr und sind selten der entscheidende Faktor. Migrationsaufwand, Zahlungsverkehr und die Einarbeitungszeit im Ehrenamt wiegen wirtschaftlich deutlich schwerer.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Bis 100 Mitglieder | 0 bis rund 240 Euro im Jahr | Mehrere Anbieter haben eine dauerhaft kostenlose Einstiegsstufe, meist ohne Beitragsverwaltung. Sobald der Beitragseinzug dazukommt, liegen die Einstiegstarife bei rund 120 bis 240 Euro im Jahr. |
| 100 bis 500 Mitglieder | rund 190 bis 670 Euro im Jahr | Die Spanne entsteht fast vollständig durch das Buchhaltungsmodul. Ohne Buchhaltung liegen die Tarife bei rund 190 bis 360 Euro, mit Buchhaltung am oberen Rand. |
| Ab 500 Mitgliedern mit Abteilungen | rund 360 bis 600 Euro im Jahr | Bei Zubuchungen und Zusatzmodulen mehr. Einzelne Anbieter halten den Preis über die Mitgliederstaffeln hinweg konstant, andere staffeln deutlich. |
| Einmalkauf statt Miete | 99 bis 495 Euro einmalig | Desktop-Software ohne Jahresgebühr, Updates innerhalb der Hauptversion inklusive. Der Kipppunkt ist rechenbar: eine Lizenz für 195 Euro entspricht etwa einem Cloud-Jahr im mittleren Tarif. |
| Buchhaltungsmodul | rund 26 Euro im Monat zusätzlich | Bei mehreren Anbietern ist die Finanzbuchhaltung ein eigenes Modul und nicht im Tarif enthalten. Rechnen Sie das immer mit, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge. |
| Datenmigration | rund 600 Euro für bis zu 300 Mitglieder | Der einzige belastbare Ankerwert am Markt, andere Anbieter veröffentlichen dafür keine Preise. Ihr Eigenaufwand kommt hinzu und liegt erfahrungsgemäß deutlich darüber, weil Bereinigung und Prüfung beim Verein bleiben. |
| Schulung | rund 165 Euro je Stunde | Individuelle Workshops. Für einen Vorstandswechsel oft gut investiert, weil das System sonst am Wissen einer einzelnen Person hängt. |
| Zahlungsverkehr | 0 Prozent bei Lastschrift, 2,5 bis 4 Prozent bei Karte und Wallet | Der größte versteckte Kostenblock. Bei 120 Euro Jahresbeitrag kostet der Einzug per Lastschrift nichts, per Kreditkarte rund 3,25 Euro und per PayPal rund 5,18 Euro je Mitglied und Jahr. |
| Verwaltung als Dienstleistung | ab rund 200 Euro im Monat | Wer die Verwaltung ganz abgeben will, zahlt rund das Achtfache des reinen Softwarepakets. Enthalten sind dann Mitgliederverwaltung, Beitragsabwicklung, Zahlungsimport, Mailings und Kursanlage. |
Rechenbeispiel zum Zahlungsverkehr: Bei 500 Mitgliedern und 120 Euro Jahresbeitrag liegen die Zahlungsverkehrskosten über PayPal bei rund 2.590 Euro im Jahr und übersteigen die Lizenzkosten um ein Vielfaches. Setzen Sie Online-Zahlarten deshalb gezielt für Kurse, Veranstaltungen und Neuanmeldungen ein, nicht als Standardweg für wiederkehrende Beiträge. Rücklastschriftgebühren Ihrer Bank kommen hinzu und sind institutsabhängig. Alle Preise sind Anbieterangaben, abgerufen im September 2026; achten Sie darauf, ob netto oder brutto ausgewiesen wird, denn gemeinnützige Vereine können die Vorsteuer meist nicht abziehen.
Die Datenübernahme entscheidet über den Erfolg
Nicht die Software scheitert, sondern die Migration. Sechs Schritte, die sich bewährt haben, und sieben Punkte, an denen es in der Praxis regelmäßig schiefgeht.
Bestandsaufnahme
Alle Datenquellen erfassen: Altsoftware, Tabellen, Papierakten mit SEPA-Mandaten und gegebenenfalls eine separate Buchhaltung. Was Sie hier vergessen, taucht später als Lücke auf.
Export aus dem Altsystem
In der Regel als CSV oder Excel. Bei Desktop-Software gelegentlich nur über einen Umweg oder über den Anbieter selbst. Klären Sie das, bevor Sie kündigen.
Bereinigung
Dubletten, veraltete Adressen, falsche Statuswerte und uneinheitliche Schreibweisen korrigieren. Der aufwendigste Schritt, und er lässt sich nicht delegieren: nur der Verein weiß, welcher Datensatz stimmt.
Feldzuordnung
Felder des Altsystems den Feldern des neuen zuordnen, einschließlich frei definierter Zusatzfelder, Beitragsarten und Abteilungszuordnungen. Hier entscheidet sich, ob historisch gewachsene Sonderfälle überleben.
Testimport und Abgleich
Import in eine Testumgebung, dann Gesamtzahlen abgleichen: Mitgliederzahl je Status, Summe der Jahresbeiträge, Anzahl der Mandate. Drei Zahlen, die sofort zeigen, ob etwas fehlt.
Produktivimport und Parallelbetrieb
Den ersten echten Beitragslauf gegen das Altsystem prüfen, bevor Sie es abschalten. Erst danach den Altbestand archivieren, unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO.
Die sieben häufigsten Migrationsfehler
Sie wiederholen sich über Vereine und Anbieter hinweg erstaunlich zuverlässig. Wer sie kennt, kann sie fast alle vermeiden.
- SEPA-Mandate gehen verloren oder werden unvollständig übernommen, dann gilt statt acht Wochen die 13-Monats-Frist
- Historische Daten fehlen: übernommen wird nur der aktuelle Stand, nicht Eintrittsdaten, Statuswechsel und Beitragshistorie, damit gehen Jubiläums- und Ehrungslisten verloren
- Die Beitragslogik wird vereinfacht, dann zieht der erste Beitragslauf bei Dutzenden Mitgliedern falsche Beträge ein
- Zeichenkodierung und Datumsformate: Umlaute werden zerstört, Datumsangaben im amerikanischen Format fehlinterpretiert, was oft erst Monate später auffällt
- Offene Posten fehlen: die Mitgliederdaten kommen mit, die offenen Forderungen nicht, und Mahnungen gehen an Mitglieder, die bezahlt haben
- Falscher Zeitpunkt: sinnvoll ist der Wechsel zum Jahreswechsel oder unmittelbar nach dem Hauptbeitragslauf, nicht mitten im Beitragsjahr
- Löschpflichten werden übersehen: die Migration ist der richtige Anlass, die Datenlöschkonzeption tatsächlich umzusetzen
Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht
Ein Verein wechselt seine Software selten. Umso wichtiger ist es, vorab die Punkte zu klären, die man nachträglich nicht mehr korrigieren kann.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Stellen Sie einen unterschriftsreifen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO bereit, in welchem Land stehen die Server, und wie lautet die vollständige aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter?
- Können wir jederzeit und ohne Zusatzkosten alle Mitglieder-, Beitrags-, Mandats- und Buchungsdaten strukturiert exportieren, und wie sieht ein Beispielexport aus?
- Unterstützen Sie die Bestandsmeldung an unseren Landessportbund und unseren Fachverband, in welcher Form, und war diese Schnittstelle im letzten Meldejahr produktiv im Einsatz?
- Wie verarbeitet das System Rücklastschriften? Erfolgt die Zuordnung zum Mitglied automatisch, werden Gebühren automatisch belastet, und wie greift der Mahnlauf?
- Wie speichert das System Mandatsreferenz, Mandatsdatum, Erteilungsart und Änderungshistorie, und welchen Nachweis können wir im Streitfall ausdrucken?
- Sind Vereinskontenrahmen, Vier-Sphären-Trennung, DATEV-Export und E-Rechnung nach XRechnung und ZUGFeRD im genannten Preis enthalten oder Zusatzmodule? Wie lautet der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer für unsere Mitgliederzahl?
- Können wir Abteilungsleitungen Zugriff auf ihre Mitglieder geben und gleichzeitig Bankdaten sowie fremde Abteilungen ausblenden, und gibt es ein Zugriffs- und Änderungsprotokoll?
- Was kostet die Datenübernahme aus unserem konkreten Altsystem, was leisten Sie dabei genau, was bleibt bei uns, und übernehmen Sie auch Beitragshistorie, offene Posten und SEPA-Mandate?
- Welche Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gelten, wie ändern sich die Kosten beim Überschreiten der Mitgliederstaffel, und welche Reaktionszeit sagt der Support zu?
Typische Fehler im Vergleich
Die Auswahl allein über den Preis getroffen
Der Lizenzpreis liegt für die meisten Vereine zwischen 120 und 600 Euro im Jahr. Entscheidend sind stattdessen Migrationsaufwand, Buchhaltungstiefe und Verbandsanbindung. Ein um 200 Euro günstigeres System, das die Bestandsmeldung nicht kann, kostet mehr ehrenamtliche Arbeitszeit als es spart.
Die Buchhaltung als Nachgedanke behandelt
Viele Vereine wählen nach der Mitgliederverwaltung aus und stellen erst später fest, dass die Buchhaltung ein kostenpflichtiges Zusatzmodul ist oder die Vier-Sphären-Trennung nicht abbildet. Ein solches Modul kann den Tarif nahezu verdoppeln.
Online-Zahlarten zum Standard für Beiträge gemacht
Wer Kreditkarte oder PayPal zum Regelweg macht, zahlt 2,5 bis rund 4 Prozent plus Fixbetrag je Einzug, während Lastschrift kostenfrei ist. Bei mehreren hundert Mitgliedern übersteigen die Transaktionskosten die Lizenzkosten deutlich.
Mandate nur auf Papier geführt
Wer Mandate im Ordner hat und in der Software nicht sauber führt, verliert im Streitfall den Nachweis der Autorisierung. Damit verlängert sich das Rückgaberisiko von acht Wochen auf 13 Monate.
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Löschkonzeption
Cloud-Software ohne Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einzusetzen ist ein Verstoß, der sich mit einer Unterschrift vermeiden ließe. Ebenso fehlt in vielen Vereinen die von den Aufsichtsbehörden erwartete Datenlöschkonzeption.
Virtuell eingeladen ohne Beschlussgrundlage
Vorstände laden zur rein virtuellen Versammlung ein, ohne dass die Mitglieder das nach § 32 Abs. 2 Satz 2 BGB beschlossen haben. Die hybride Versammlung darf der Vorstand bei der Berufung vorsehen, die rein virtuelle nicht. Beschlüsse einer fehlerhaft einberufenen Versammlung sind angreifbar.
Alles hängt an einer Person
Vor allem bei lokal installierter Software liegt der Datenbestand auf dem privaten Rechner der Kassenführung, ohne geprüfte Datensicherung und ohne Zugriff für Dritte. Bei Krankheit oder Amtsniederlegung steht der Verein still.
Häufige Fragen zur Vereinssoftware
Die Antworten beziehen sich auf den Stand 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was kostet Vereinssoftware für einen Verein mit 300 Mitgliedern?
Die belegten Listenpreise liegen für diese Größe bei rund 240 bis 360 Euro im Jahr. Kommt ein Buchhaltungsmodul hinzu, kann sich der Betrag nahezu verdoppeln, auf bis zu rund 670 Euro. Hinzu kommen einmalige Migrationskosten, für die rund 600 Euro bei bis zu 300 Mitgliedern der einzige belegte Marktwert ist.
Brauchen wir zwingend einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja, wenn der Anbieter die Mitgliederdaten in seinem System verarbeitet. Der Verein bleibt Verantwortlicher, der Anbieter wird Auftragsverarbeiter, und Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt einen Vertrag mit festgelegten Mindestinhalten. Ohne diesen Vertrag ist der Einsatz der Software rechtswidrig, auch wenn technisch alles funktioniert.
Wie lange müssen wir Mitglieder- und Buchhaltungsdaten aufbewahren?
Steuerlich gelten nach § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen. Datenschutzrechtlich gilt das Gegenteil, nämlich eine Löschpflicht, sobald der Zweck entfallen ist. Die Software muss beide Logiken nebeneinander abbilden können.
Dürfen wir unsere Mitgliederversammlung rein online abhalten?
Nur, wenn die Mitglieder das beschlossen haben. § 32 Abs. 2 Satz 2 BGB erlaubt den Mitgliedern zu beschließen, dass künftige Versammlungen auch virtuell einberufen werden können. Die hybride Versammlung ist einfacher: die kann der Vorstand nach Satz 1 bereits bei der Berufung vorsehen. In beiden Fällen muss die Einladung angeben, wie die Mitglieder ihre Rechte elektronisch ausüben können.
Wie lange kann ein Mitglied eine Lastschrift zurückgeben?
Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift acht Wochen ab Belastung, ohne Angabe von Gründen. War die Lastschrift nicht autorisiert, etwa ohne gültiges Mandat, verlängert § 676b Abs. 2 BGB die Frist auf 13 Monate. Eine saubere Mandatsverwaltung in der Software ist deshalb kein Komfort, sondern Risikobegrenzung.
Ab wann muss unser Verein Umsatzsteuer abführen?
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG greift, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Davon zu unterscheiden ist die ertragsteuerliche Freigrenze von 50.000 Euro nach § 64 Abs. 3 AO für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Eine Software, die beide Werte laufend anzeigt, verhindert Überraschungen zum Jahresende.
Betrifft uns die E-Rechnungspflicht?
Ja, sobald der Verein einen unternehmerischen Bereich hat. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 allgemein und bis Ende 2027 für Aussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Für den Empfang gibt es diese Schonfrist nicht, denn die Übermittlung bedarf keiner Zustimmung des Empfängers. Sie müssen elektronische Rechnungen also schon jetzt empfangen und aufbewahren können.
Was ist der Unterschied zwischen Mitgliederverwaltung und Vereinsbuchhaltung?
Die Mitgliederverwaltung führt Personen, Status und Beitragsforderungen, die Vereinsbuchhaltung führt Geldflüsse nach den vier steuerlichen Sphären des gemeinnützigen Vereins. Nach § 63 Abs. 3 AO müssen Sie ordnungsmäßige Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben führen, um die Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Eine reine Mitgliederverwaltung reicht deshalb nur, wenn die Buchhaltung an anderer Stelle sauber geführt wird.
Wie oft müssen wir Mitgliederzahlen an den Verband melden?
In der Regel einmal jährlich. Der DOSB erhebt die Bestandszahlen zum Stichtag 1. Januar, differenziert nach A-Zahlen und B-Zahlen sowie nach Sportart. Die Meldefristen setzen die Landessportbünde, in Nordrhein-Westfalen lief die Meldung 2026 bis Mitte März. Die Meldung ist Grundlage für Beiträge und Zuschüsse und sollte aus der Software heraus reproduzierbar sein.
Lohnt sich gekaufte Software gegenüber einem Abonnement?
Rein rechnerisch schnell: eine Kauflizenz für rund 195 Euro ist gegenüber einem Cloud-Tarif von rund 192 Euro im Jahr nach einem Jahr amortisiert. Dagegen stehen fehlender gleichzeitiger Mehrbenutzerzugriff, fehlender Mobilzugriff, die Abhängigkeit von einem Gerät und die Verantwortung für Datensicherung und Updates, die im Ehrenamt oft unterschätzt wird.
Können wir mit einer kostenlosen Version starten?
Für kleine Vereine ja. Mehrere Anbieter haben dauerhaft kostenlose Stufen, meist mit begrenzter Mitgliederzahl, begrenztem Speicher oder ohne Beitragsverwaltung. Entscheidend ist, dass der spätere Umstieg innerhalb desselben Anbieters ohne Datenverlust möglich ist, weil Sie sonst zweimal migrieren.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Zum Jahreswechsel oder unmittelbar nach dem Hauptbeitragslauf, weil die Datenlage dann am stabilsten ist. Mitten im Beitragsjahr oder kurz vor dem Hauptbeitragslauf zu wechseln ist der häufigste Terminierungsfehler. Planen Sie außerdem einen Parallelbetrieb ein, bis der erste echte Beitragslauf gegen das Altsystem geprüft ist.
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