
Hrmony
Hrmony ist 2015 als Lunchio mit der digitalen Essensmarke gestartet und hat sich seither zu einer Multibenefitplattform entwickelt. Der Weg dorthin führte über zwei Zukäufe, nämlich Benefitsy im Jahr 2023 für den Sachbezug und HelloBonnie im Februar 2026 für die Kartenlösung. Der Essenszuschuss und die Belegprüfung sind entsprechend der am besten ausgebaute Teil des Angebots, hier übernimmt Hrmony ausdrücklich die Einzelbelegprüfung und die Haftung. Die Preise sind als Dreistufenmodell öffentlich, allerdings jeweils als Ab-Preis. Die Erholungsbeihilfe ist auf der Produktübersicht als in Vorbereitung gekennzeichnet und damit noch nicht verfügbar.
Auf einen Blick
Sitz
Berlin
Gegründet
2015 unter dem Namen Lunchio, Umbenennung im Juli 2019
Größenordnung
nicht belegbar, Kunden- und Nutzerzahlen werden auf den geprüften Seiten nicht genannt
Zielgruppe
Kleinbetriebe mit eigenem Fixpreisangebot bis 20 Mitarbeitende, Paketlogik erlaubt ein Mitwachsen
Einzugsgebiet
Deutschland
Stand der Angaben
20.09.2026
Kostenlos für Unternehmen
Nur Anbieter mit Vertrag
Passend zu Ihrer Region
Ein Fragebogen genügt
Abgedeckte Benefitarten
Hrmony listet sechs Benefitbereiche zuzüglich des kostenfreien Zusatzangebots Hrmony plus. Der Sachbezug läuft über eine Sachbezugskarte, die aus der Übernahme von HelloBonnie stammt. Die Erholungsbeihilfe ist angekündigt, aber noch nicht verfügbar.
| Benefit | Angabe des Anbieters |
|---|---|
| Essenszuschuss | steuerfreier Zuschuss von über 100 Euro monatlich |
| Sachbezug | steuerfrei bis 50 Euro monatlich, mehr als 100 Marken |
| Mobilität | steuerfreier Zuschuss für ÖPNV-Tickets einschließlich Deutschlandticket |
| Internetzuschuss | bis 50 Euro monatlich |
| Erholung | als in Vorbereitung gekennzeichnet, also noch nicht verfügbar |
| Sachgeschenke | Geschenke zu besonderen Anlässen |
| Hrmony plus | kostenfreies Zusatzangebot mit Mitarbeiterrabatten |
| Gesundheitsbudget nach § 3 Nr. 34 EStG | nicht belegbar |
| Kinderbetreuung | nicht belegbar |
| Dienstradleasing | nicht belegbar |
Mobilität und steuerliche Behandlung
Das Mobilitätsmodul ist das differenzierteste Angebot im Vergleichsfeld, weil es die drei steuerlichen Behandlungen offen ausweist. Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG sind Deutschlandticket, Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn sowie Nah- und Fernzüge für Arbeitswege. Andere Verkehrsmittel laufen über den Sachbezug oder als versteuerte Erstattung.
| Kategorie | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Deutschlandticket, Bus, Tram, U-Bahn und S-Bahn | steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG |
| Nahverkehrszüge und Fernzüge für Arbeitswege | steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG |
| Fernbusse für Arbeitswege | steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG |
| Carsharing, Bikesharing, Tankstellen und Mietwagen | als Gutscheine über den Sachbezug bis 50 Euro monatlich |
| E-Scooter, Fahrradleasing, E-Mopeds, Ride-Hailing, Tanken, Laden und Taxi | versteuerte Erstattungen |
| Belegeinreichung | Foto oder PDF, nach eigener Angabe in Sekunden |
| Prüfung | vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter einschließlich Haftung |
| Erstattung | automatisch mit dem nächsten Gehalt |
Zusätzlichkeit als Voraussetzung
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG greift nur, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Der Preis des Deutschlandtickets liegt seit Januar 2026 bei 63 Euro monatlich.
Essenszuschuss und Belegprüfung
Der Essenszuschuss ist der historische Kern des Hauses und stammt aus der Zeit als Lunchio. Hrmony übernimmt nach eigener Angabe die vollständige Einzelbelegprüfung einschließlich Haftung. Das ist im Vergleichsfeld die weitestgehende Zusage, denn andere belegbasierte Anbieter beschreiben eine automatisierte Prüfung ohne ausdrückliche Haftungsübernahme.
- Steuerfreier Zuschuss von über 100 Euro monatlich nach eigener Angabe
- Der steuerliche Rahmen liegt 2026 bei 7,67 Euro je Arbeitstag
- Belegeinreichung per Foto oder PDF
- Vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter
- Haftungsübernahme durch den Anbieter wird ausdrücklich genannt
- Erstattung automatisch mit dem nächsten Gehalt
- Eine Abdeckung des Verpflegungsmehraufwands nach § 9 Abs. 4a EStG ist nicht belegbar
Sachbezug und Sachbezugskarte
Der Sachbezug kam 2023 über die Übernahme von Benefitsy ins Portfolio, die Kartenlösung folgte im Februar 2026 mit HelloBonnie. Der Anbieter erläutert Freigrenze und Zusätzlichkeit auf eigenen Wissensseiten ausdrücklich und empfiehlt digitale Lösungen wegen der niedrigeren Kosten.
- Bis 50 Euro im Kalendermonat als steuer- und beitragsfreier Sachbezug
- Mehr als 100 Marken nach eigener Angabe
- Sachbezugskarte als Mastercard-basierte Smartcard über die Partnerschaft mit HelloBonnie
- Nutzbar bei mehr als 300 ausgewählten Onlinemarken und lokalen Händlern laut Übernahmemeldung
- Der Anbieter empfiehlt digitale Lösungen wegen der niedrigeren Kosten
- Freigrenze und Zusätzlichkeit werden auf eigenen Wissensseiten ausdrücklich erläutert
- Die regionale oder bundesweite Abgrenzung der Karte ist nicht belegbar
Offene Frage zum Akzeptanzmodell
Ob die Sachbezugskarte an ein Postleitzahlgebiet gebunden ist oder über eine limitierte Produktpalette arbeitet, geht aus den geprüften Seiten nicht hervor. Die Angabe von mehr als 300 ausgewählten Onlinemarken und lokalen Händlern stammt aus der Übernahmemeldung und nicht aus einem Produktdatenblatt.
App, Portal und Benefit Integration
Mitarbeitende nutzen die Benefit App für iOS und Android, Arbeitgeber steuern alles über ein Adminportal. Bemerkenswert ist die Funktion Benefit Integration, mit der sich bereits vorhandene Firmenbenefits in derselben App bündeln lassen. Die Lohndaten lädt der Arbeitgeber monatlich herunter.
Oberflächen
Mitarbeitende und Arbeitgeber arbeiten in getrennten Anwendungen.
- Benefit App für iOS und Android
- Adminportal für Arbeitgeber
- Funktion Benefit Integration zur Bündelung vorhandener Firmenbenefits
- Nahtlose Integration in HR-Systeme wird genannt
Übergabe an die Lohnbuchhaltung
Die Datenübergabe erfolgt manuell als Download.
- Monatlicher Download der Lohndatei durch den Arbeitgeber
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
- Der Anbieter übernimmt die Einzelbelegprüfung einschließlich Haftung
- Der genaue Umfang der Prüfdokumentation ist nicht belegbar
Preise und Vertragsmodell
Hrmony arbeitet mit einem Dreistufenmodell, das sich über die Zahl der nutzbaren Benefits unterscheidet. Eine Einrichtungsgebühr fällt nach eigener Angabe nicht an, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Alle drei Paketpreise sind ausdrücklich Ab-Preise.
| Position | Wert |
|---|---|
| Starter | ab 1,50 Euro je Nutzer und Monat, ein Benefit, nämlich Sachbezug |
| Business | ab 4,50 Euro je Nutzer und Monat, drei wählbare Benefits |
| Professional | ab 7,50 Euro je Nutzer und Monat, alle Benefits |
| Immer kostenfrei enthalten | Hrmony Geschenke, Benefit Integration und Hrmony plus |
| Einrichtungsgebühr | keine, nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters |
| Kündigungsfrist | ein Monat |
| Sonderangebot | Fixpreis für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende, der Betrag ist nicht belegbar |
| Mindestanzahl Mitarbeitende | nicht belegbar |
| Netto oder brutto | nicht belegbar |
Rechenbeispiel für 20 Mitarbeitende
Im Starterpaket ergeben sich 20 mal 1,50 Euro mal 12 Monate, also rund 360 Euro im Jahr, sofern der Ab-Preis gilt. Weil alle drei Paketpreise ausdrücklich Ab-Preise sind, kann der tatsächliche Preis darüber liegen. Der Betrag des Fixpreisangebots für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende ist nicht belegbar.
Unternehmen und Entwicklung
Hrmony ist 2015 unter dem Namen Lunchio gestartet und wurde im Juli 2019 umbenannt. Die Verbreiterung vom Essenszuschuss zur Multibenefitplattform erfolgte über zwei Zukäufe. Gesellschafterstruktur sowie Kunden- und Nutzerzahlen waren über die geprüften Quellen nicht abrufbar.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Firmierung | Hrmony GmbH |
| Sitz | Friedrichstraße 171, 10117 Berlin |
| Handelsregister | Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 178216 B |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE 302069014 |
| Geschäftsführung | Dennis Ortmann und Jan Christian Saupe |
| Gründung | 2015 unter dem Namen Lunchio, Aufnahme in den ersten Techstars Metro Accelerator in Berlin |
| Umbenennung | Juli 2019 von Lunchio zu Hrmony |
| Zukäufe | Benefitsy im Jahr 2023, HelloBonnie aus Hamburg mit Meldung vom 11.02.2026 |
| Eigentümerstruktur | nicht belegbar, Gesellschafterangaben waren über die geprüften Quellen nicht abrufbar |
| Größenordnung | nicht belegbar, Kunden- und Nutzerzahlen werden auf den geprüften Seiten nicht genannt |
| Rolle im Markt | aus der digitalen Essensmarke gewachsener Multibenefitanbieter, der über Zukäufe zur Kartenlösung kommt |
Fehlende Größenangaben
Als einziger der acht betrachteten Anbieter nennt Hrmony auf den geprüften Seiten weder Kunden- noch Nutzerzahlen. Wer im Auswahlverfahren einen Nachweis über die Marktdurchdringung braucht, muss diese Angaben schriftlich anfordern.
Steuerlicher Rahmen 2026
Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026 und bilden den rechtlichen Rahmen, in dem sich jede Benefitlösung bewegt. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzestext, den Lohnsteuer-Richtlinien und amtlichen Veröffentlichungen. Geprüft wurde am 20.09.2026. Der Anbieter weist die steuerliche Behandlung der Mobilitätsbausteine nach § 3 Nr. 15 EStG differenziert aus.
| Baustein | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkarten | zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 8 Abs. 4 EStG |
| Sachbezugscharakter von Karten | die Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 |
| Amtlicher Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen | 4,57 Euro kalendertäglich, 137 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Amtlicher Sachbezugswert Frühstück | 2,37 Euro kalendertäglich, 71,10 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss je Arbeitstag | 7,67 Euro, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Aufschlag | R 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Erholungsbeihilfe mit 25 Prozent Pauschalsteuer | 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten, 52 Euro je Kind und Kalenderjahr | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und R 40.2 Abs. 3 LStR |
| Internetpauschale mit 25 Prozent Pauschalsteuer | bis 50 Euro im Monat ohne Einzelnachweis, die Erklärung des Arbeitnehmers genügt | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und R 40.2 Abs. 5 LStR |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass, Freigrenze | R 19.6 LStR |
| Deutschlandticket und öffentlicher Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63 Euro monatlich seit Januar 2026 | § 3 Nr. 15 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro je Kalenderjahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 3 Nr. 34 EStG |
| Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | steuerfrei ohne betragsmäßige Obergrenze im Gesetz | § 3 Nr. 33 EStG |
| Kurzfristige Betreuung | 600 Euro je Kalenderjahr | § 3 Nr. 34a EStG |
| Verpflegungsmehraufwand im Inland | 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetag | § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG |
Freigrenze, Zusätzlichkeit und ZAG
Drei Punkte entscheiden in der Lohnsteuerprüfung darüber, ob eine Sachbezugslösung hält. Sie gelten unabhängig davon, welcher Anbieter eingesetzt wird.
- Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie in einem Monat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil
- Gutscheine und Geldkarten müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Umwandlung von bestehendem Barlohn ist ausgeschlossen
- Karten mit Barauszahlungsfunktion, eigener IBAN, Überweisungsfunktion oder Verwendung für Devisen und Kryptowährungen gelten als Geldleistung und nicht als Sachbezug
- Zulässig sind nach dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 nur die drei Fallgruppen limitiertes Netz, limitierte Produktpalette sowie Instrumente zu bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken
- Ob einzelne Bundesländer oder Finanzämter zur regionalen Abgrenzung abweichende Auffassungen vertreten, wurde nicht geprüft und ist nicht belegbar
Belegbasis und offene Punkte
Dieses Profil beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters einschließlich Wissensseiten und Blog sowie auf dem geprüften Gesetzeswortlaut. Zu Größe und Gesellschafterstruktur liegen keine Angaben vor.
- Kunden-, Nutzer- und Mitarbeiterzahlen sind nicht belegbar
- Die Gesellschafterstruktur ist nicht belegbar
- Die Erholungsbeihilfe ist angekündigt und derzeit nicht verfügbar
- Die regionale oder bundesweite Abgrenzung der Sachbezugskarte ist nicht belegbar
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
- Alle drei Paketpreise sind Ab-Preise, der Betrag des Fixpreisangebots ist nicht belegbar
- Ob die Preise netto oder brutto zu verstehen sind, ist nicht belegbar
- Gesundheitsbudget, Kinderbetreuung und Dienstradleasing sind nicht belegbar
- Eine Mindestanzahl von Mitarbeitenden ist nicht belegbar
Quellen dieses Profils
Alle Angaben wurden am 20.09.2026 abgerufen.
- hrmony.de mit Impressum, Startseite, Preisseite, Über uns und der Produktseite Mobilität
- hrmony.de mit den Wissensseiten zum Sachbezug 2026 und zum Internetzuschuss
- hrmony.de mit dem Blogbeitrag zur Übernahme von HelloBonnie vom 11.02.2026
- gesetze-im-internet.de für den Wortlaut der §§ 3, 8, 9 und 40 EStG
Hrmony Technik und Datenschutz
Angaben des Anbieters, Stand 20.09.2026.
Hrmony Branchen und Schnittstellen
Branchen
- Kleinbetriebe als eigene Zielgruppe, belegt durch das Fixpreisangebot bis 20 Mitarbeitende
- Mittelständische Betriebe über die Paketlogik mit einem, drei oder allen Benefits
- Betriebe ohne eigene Kantine, was sich aus der Historie als Essensmarkenanbieter ergibt
- Betriebe mit hohem Anteil an Arbeitswegen im öffentlichen Nahverkehr
- Eine Branchenfokussierung ist nicht belegbar
Schnittstellen
- Benefit App für iOS und Android
- Adminportal für Arbeitgeber
- Funktion Benefit Integration, um vorhandene Firmenbenefits in derselben App zu bündeln
- Monatlicher Download der Lohndatei durch den Arbeitgeber
- Nahtlose Integration in HR-Systeme wird genannt
- Sachbezugskarte über die Partnerschaft mit HelloBonnie
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
Hrmony Eignung, passt gut und weniger gut
Passt gut, wenn
- Der Essenszuschuss der Hauptbaustein ist und der Anbieter die Belegprüfung samt Haftung übernehmen soll
- Das Deutschlandticket und weitere Verkehrsmittel steuerlich sauber getrennt abgebildet werden sollen
- Kurze Kündigungsfristen wichtig sind, da ein Monat gilt
- Der Betrieb sehr klein ist und das Fixpreisangebot bis 20 Mitarbeitende nutzen kann
- Vorhandene Firmenbenefits in einer gemeinsamen App gebündelt werden sollen
Weniger geeignet, wenn
- Die Erholungsbeihilfe kurzfristig gebraucht wird, da sie noch in Vorbereitung ist
- Belastbare Kunden- und Nutzerzahlen für die Anbieterprüfung gefordert sind
- Eine DATEV-Schnittstelle namentlich belegt sein muss
- Ein festes Preisniveau statt eines Ab-Preises Grundlage der Kalkulation sein soll
- Ein Gesundheitsbudget oder ein Kita-Zuschuss zwingend abgedeckt sein müssen
Hrmony im Anbietervergleich
Hrmony Alternativen im Vergleich
Klappen Sie einen Eintrag auf, um die wichtigsten Angaben zu sehen.
BelonioProfil noch nicht beanspruchtBelonio ist 2014 gestartet und hat nach eigener Darstellung 2017 die erste digitale Essensmarke in Deutschland eingeführt. Seit…Zum Profil
- Mehr als elf Lohnbausteine als eigenständige Module
- Sachbezug für 1,70 Euro je Mitarbeitendem und Monat nach eigener Angabe
- DATEV-Export ausdrücklich genannt
- Automatische Schnittstelle zu Personio
- Belonio Card als regionale Mastercard-Prepaidkarte mit rund 21.000 Akzeptanzstellen je Einlösegebiet
- Digitale Gutscheine von mehr als 250 Partnern als kartenlose Alternative
CirculaProfil noch nicht beanspruchtCircula kommt nicht aus dem Benefitmarkt, sondern aus dem Ausgaben- und Reisekostenmanagement. Die Benefits sind ein Zusatzmodul auf…Zum Profil
- Belegbasierte Erstattung über die Gehaltsabrechnung statt über ein eigenes Akzeptanznetz
- Keine regionale Bindung, da keine eigene Sachbezugskarte eingesetzt wird
- Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS im Leistungsumfang enthalten
- Benefitlizenz ab einem Euro je Lizenz und Monat bei jährlicher Abrechnung
- Automatisierte Prüfung der eingereichten Belege auf steuerrechtliche Konformität
- Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch den Anbieter
Edenred DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtEdenred ist der älteste der acht hier betrachteten Anbieter und stammt aus der Papiergutscheintradition des französischen Ticket Restaurant.…Zum Profil
- Sachbezug bis 50 Euro monatlich als virtuelle Karte oder digitaler Gutschein
- Ticket Restaurant als Essenszuschuss ohne Belegerfassung durch die Mitarbeitenden
- 60.000 Akzeptanzpartner in Deutschland nach eigener Angabe
- Veröffentlichter Listenpreis von 3,00 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Standardmodell
- Sonderaufladung zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, zum Geburtstag ohne Zusatzgebühr
- Extraprämie mit 30 Prozent Pauschalversteuerung bis 10.000 Euro im Jahr
EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine…Zum Profil
- Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
- Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
- Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
- Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
givveProfil noch nicht beanspruchtgivve ist 2010 als Münchner Fintech gestartet und gehört seit 2018 zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up.…Zum Profil
- Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich
- Keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr
- Prepaidkarte auf Mastercard-Infrastruktur, von givve selbst ausgegeben
- Kartendesign wahlweise im Standard, mit Firmenlogo oder vollständig individuell
- givve Hub als Verwaltungsplattform mit Schnittstelle für eigene Systeme
- Einsatz in Deutschland und Österreich
Pluxee DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtPluxee führt das frühere Benefitgeschäft von Sodexo fort und ist seit Februar 2024 ein eigenständig börsennotierter Konzern. In…Zum Profil
- Benefits Card als wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte für den Sachbezug bis 50 Euro monatlich
- Restaurant Gutschein mit mehr als 100.000 teilnehmenden Partnern nach eigener Angabe
- Einlösung des Restaurant Gutscheins im Homeoffice ausdrücklich vorgesehen
- Nutzung der Karte über Apple Pay und Google Pay
- Ansparen von Guthaben über mehrere Monate möglich
- Regionswechsel bei der Benefits Card online möglich
ProbonioProfil noch nicht beanspruchtProbonio ist 2022 in Landshut gegründet worden und damit der jüngste Anbieter im Feld. Seit 2024 gehört das…Zum Profil
- Vierzehn Module, einzeln buchbar, mit Einzelpreisen zwischen 1,20 und 5,00 Euro je Nutzer und Monat
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Keine Vertragsbindung nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- DATEV, Personio und Staffboard werden namentlich als Integrationen genannt
- Tägliche Prüfung aller Belege auf steuerrechtliche Konformität durch den Anbieter
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit
SPENDITProfil noch nicht beanspruchtSPENDIT ist 2014 in München gegründet worden und gehört zu den unabhängigen deutschen Anbietern ohne internationalen Mutterkonzern. Das…Zum Profil
- Modulkarte mit fünf Modulen für Sachbezug, Anlässe, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und weitere Zuwendungen
- Lunchit als digitale Essensmarke mit Belegerfassung per App
- Rund 420.000 Visa-Akzeptanzstellen in Deutschland nach eigener Angabe
- Öffentlich abrufbares Konditionsblatt mit bezifferten Positionen
- Deutschlandticket Job als eigener Mobilitätsbaustein
- Visa-Prepaidkarte, ausgegeben von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz
Bewertungen zu Hrmony
Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die Hrmony tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.
Für Hrmony liegt noch keine geprüfte Bewertung vor. Wenn Sie den Anbieter einsetzen, sind Sie die erste Stimme.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wir zeigen nur Stimmen von Menschen, die den Anbieter tatsächlich einsetzen und das belegen können. Wie wir prüfen.
Hrmony Fragen und Antworten
Für wen eignet sich Hrmony?
Der Anbieter richtet sich an Kleinbetriebe mit eigenem Fixpreisangebot bis 20 Mitarbeitende, Paketlogik erlaubt ein Mitwachsen. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, zeigt der Vergleich anhand Ihrer Angaben.
In welchen Regionen ist Hrmony verfügbar?
Nach Angaben des Anbieters Deutschland. Für Ihre Region prüfen wir die Verfügbarkeit im Vergleich.
Wo sitzt das Unternehmen?
Der Unternehmenssitz ist Berlin.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Über den Vergleich beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Passende Anbieter melden sich mit einem unverbindlichen Angebot. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.
Kostet der Vergleich etwas?
Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.
Bewertet ServiceSelector diesen Anbieter?
Wir vergeben keine Noten und keine Sterne, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Stattdessen stellen wir die Angaben so dar, dass Sie selbst vergleichen können.
Hrmony Profil, noch nicht beansprucht
Redaktionelles Profil ohne Geschäftsbeziehung zu Hrmony.
Zwischen Hrmony und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.
Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie vertreten Hrmony und möchten das Profil übernehmen, Angaben korrigieren oder ergänzen
- Sie möchten Ihr Logo oder das gesamte Profil entfernt haben, wir setzen das binnen 48 Stunden um, ohne Rückfrage
- Sie möchten Anfragen aus dem Vergleich erhalten, dann wird aus dem Profil ein Partnerprofil
Quellen und Transparenz zu Hrmony
Quelle der Angaben: Anbieterangaben auf hrmony.de einschließlich Impressum, Preisseite, Produktseiten und Blog, abgerufen am 20.09.2026. Stand: 20.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.
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