Kassensystem Anbieter Vergleich für Ihren Betrieb
Die Kasse ist das System, an dem der Betrieb hängt. Wir vergleichen Software, Hardware und Serviceverträge und achten darauf, dass die gesetzlichen Pflichten von TSE bis Meldepflicht erfüllt sind.


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Anbieter im Überblick
6 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.
LightspeedProfil noch nicht beanspruchtLightspeed ist ein 2005 in Montreal gegründeter, börsennotierter Anbieter von Kassen- und Handelssoftware mit rund 3.000 Beschäftigten und rund 146.000 Standorten weltweit. Das Portfolio ist in…Zum Profil
- Getrennte Produktlinien für Einzelhandel, Gastronomie und E-Commerce
- Warenwirtschaft über mehrere Standorte und Verkaufskanäle
- Cloud-TSE über fiskaly mit DSFinV-K-Export
- Tägliche automatisierte DATEV-Übermittlung in der K-Series
- Offene und dokumentierte APIs
- Tap to Pay on iPhone ohne separates Terminal
LocaFoxProfil noch nicht beanspruchtLocaFox ist ein Bielefelder Anbieter cloudbasierter Kassensysteme, 2013 eingetragen und 2014 umfirmiert. Seit 2020 gehört das Unternehmen zu ANKER, einem seit 1876 in Bielefeld ansässigen Hersteller…Zum Profil
- Drei Android-Eigengeräte mit SoftPOS, von 6,75 bis 15,6 Zoll
- Self-Checkout, SCO Lite und Cash Recycler mit Bargeldannahme
- Wahlweise Hardware-TSE von Epson oder Cloud-TSE
- Fünf offene Softwarepakete von 29 bis 129 Euro im Monat
- Monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit
- Support montags bis samstags von 7 bis 23 Uhr
REA CardProfil noch nicht beanspruchtREA Card ist ein in Mühltal ansässiger Hersteller von Kartenterminals und Kassensystemen, der zur REA Gruppe gehört und seine Geräte am Standort entwickelt und fertigt. Das…Zum Profil
- Eigene Entwicklung und Fertigung in Deutschland
- Fünf aktuelle Terminalmodelle, stationär und mobil
- Vier Kassenlinien von 10,1 bis 15,6 Zoll
- Eigene Kassensoftware REA S5 in drei Ausbaustufen
- Netzbetrieb und Kartenakzeptanz aus derselben Hand
- Hotline an sieben Tagen in der Woche bis 21 Uhr
ready2orderProfil noch nicht beanspruchtready2order ist ein 2015 in Wien gegründeter Anbieter cloudbasierter Kassen- und Zahlungslösungen und gehört seit Juli 2023 zur italienischen Zucchetti Group. Das Unternehmen richtet sich mit…Zum Profil
- Vollständig veröffentlichte Preisliste für Software und Hardware
- Vier Eigengeräte vom Kartenterminal bis zur Thekenkasse
- Kartenzahlung zu 1,23 Prozent ohne Grundgebühr
- Offene API mit Bibliotheken für PHP und NodeJS
- Buchhaltungsexport nach DATEV, BMD und RZL
- Telefonsupport täglich von 8 bis 22 Uhr
Smartkasse24Profil noch nicht beanspruchtSmartkasse24 ist ein in Essen ansässiger Anbieter eines cloudbasierten Kassensystems für kleine und mittlere Betriebe. Der Funktionsumfang ist bewusst schmal gehalten und um einen Basistarif herum…Zum Profil
- Modularer Aufbau aus Basistarif plus zwei Zusatzmodulen
- Direkte Anbindung an Lieferando, Uber Eats und Wolt
- Rufnummernerkennung und Fahrerzuordnung für Lieferdienste
- QR-Code-Bestellung durch den Gast am Tisch
- Cloudbasierte TSE ohne zusätzliche Hardware
- Einrichtung, Schulung und Support im Monatspreis enthalten
TillhubProfil noch nicht beanspruchtTillhub ist ein 2015 in Berlin gegründeter Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und gehört seit April 2022 vollständig zur Payment-Gruppe Unzer. Das Portfolio reicht von der iPad-gestützten Kasse…Zum Profil
- Cloudbasierte Kasse auf iPad oder Android-Kompaktgerät
- Kartenzahlung über die Konzernmutter Unzer
- Cloud-TSE von fiskaly, Server in Deutschland
- Filialübergreifende Warenwirtschaft und zentrale Artikelpflege
- Über 60 Statistiken mit Export nach CSV, Excel und PDF
- DATEV-konformer Buchhaltungsexport
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Die Bauformen und wofür sie taugen
Eine Kasse ist in Deutschland keine Pflicht, ein elektronisches System aber an Auflagen gebunden. Die Bauform entscheidet darüber, was der Betrieb an Funktionen bekommt, wie er bei einem Internetausfall dasteht und welche Kosten über fünf Jahre zusammenkommen.

Stationäres Touch-Kassensystem
Ein fest installierter Rechner mit Kassensoftware, verbunden mit Bondrucker, Geldlade, Kundendisplay und Kartenterminal. Die Daten liegen im Betrieb, nicht beim Anbieter. Das System arbeitet auch dann weiter, wenn die Internetverbindung ausfällt.
- Voller Funktionsumfang mit Warenwirtschaft und Auswertungen
- Höhere Anschaffungskosten, Wartung und Datensicherung liegen beim Betrieb
- Passt zu festen Kassenplätzen mit hohem Durchsatz

Tablet- und Cloudkasse
Die Software läuft als App auf einem Tablet, die Daten liegen beim Anbieter. Abgerechnet wird monatlich, die TSE ist meist eine Cloud-TSE. Rund 27 Prozent der Kassenplätze in Deutschland sind inzwischen cloudbasiert.
- Niedrige Einstiegskosten, Updates und TSE laufen zentral
- Dauerhafte Bindung an Abo und Anbieter, Internet wird gebraucht
- Passt zu Betrieben ohne eigene IT, die schnell starten wollen

Mobile Kasse und Handheld
Ein Smartphone oder ein Handheld mit eingebautem Bondrucker, das am Tisch oder direkt beim Kunden kassiert. Es arbeitet entweder als Zweitgerät einer stationären Kasse oder als eigenständige Kasse.
- Bonieren am Gast spart Wege und vermeidet Übertragungsfehler
- Akkulaufzeit und Funkabdeckung sind die kritischen Punkte
- Passt zu Service am Tisch, Außendienst und wechselnden Standorten

Selbstbedienung und Kassenwaage
Zwei Sonderbauformen. Am Bestellkiosk erfasst und bezahlt der Kunde selbst. Die Kassenwaage verbindet eichfähige Wägetechnik mit Kassenfunktion und braucht dann ebenfalls eine TSE.
- Kiosk entlastet das Personal in Stoßzeiten
- Kassenwaagen unterliegen zusätzlich dem Eichrecht
- Beides verlangt sehr saubere Artikelstammdaten
| Bauform | Investition | Läuft ohne Internet | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Offene Ladenkasse | keine | ja | Marktstand, Hofladen, Nebenerwerb |
| Elektronische Registrierkasse | niedrig | ja | Kiosk, Imbiss, Bäckereifiliale |
| Stationäres Touch-System | hoch | ja | Handel mit großem Sortiment, Restaurant |
| Tablet- und Cloudkasse | niedrig, dafür laufend | eingeschränkt | Café, Bar, Friseur, mehrere Standorte |
| Mobile Kasse | mittel | eingeschränkt | Service am Tisch, Foodtruck, Außendienst |
| Kassenwaage und SB-Terminal | hoch | ja | Metzgerei, Bäckerei, Systemgastronomie |
Acht Punkte, an denen sich Angebote wirklich unterscheiden
Der Funktionsumfang sieht bei fast allen Anbietern ähnlich aus. Die Unterschiede liegen in den Punkten darunter.
Verhalten bei Ausfall
Entscheidend ist, ob die Kasse bei einem Internetausfall weiterkassiert und was danach mit den Daten passiert. Ein Cloudsystem mit Offline-Puffer ist nicht dasselbe wie ein lokal laufendes System. In bargeldintensiven Betrieben entscheidet dieser Punkt über Umsatz oder Stillstand.
TSE-Variante und wer sie erneuert
Hardware-TSE und Cloud-TSE unterscheiden sich im Kostenverlauf deutlich. Wichtiger als der Preis ist die Frage, wer den Austausch nach Ablauf des Zertifikats veranlasst und ob diese Kosten im Vertrag stehen.
Datenexport und Zugriff auf die eigenen Daten
Der Betrieb muss den Export nach DSFinV-K jederzeit selbst auslösen können, nicht nur der Anbieter auf Anfrage. Ebenso wichtig ist, ob nach Vertragsende noch ein vollständiger Export möglich ist und was er kostet.
Branchenfunktionen
Gastronomie braucht Tischverwaltung, Splitten und Küchendrucker, Handel braucht Varianten, Barcodes und Inventur, Dienstleistung braucht Termine und Gutscheine. Ein System, das die Kernfunktion der eigenen Branche nur über Umwege abbildet, erzeugt dauerhaft Mehrarbeit.
Schnittstellen
Die Anbindung an die Steuerberatung spart jeden Monat Aufwand. Genauso zählen Warenwirtschaft, Onlineshop, Reservierung und Lieferplattformen, denn jede fehlende Schnittstelle bedeutet doppelte Erfassung von Hand.
Bindung an einen Zahlungsdienstleister
Manche Anbieter koppeln günstige Kassenpreise an die eigene Kartenzahlung und holen die Differenz über das Disagio zurück. Zu prüfen ist, ob ein fremdes Terminal angebunden werden darf und wie das Gesamtbild aussieht.
Vertragsmodell und Laufzeit
Kauf, Miete, Leasing und Abo führen über fünf Jahre zu sehr unterschiedlichen Gesamtkosten. Zu klären sind Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungsklauseln und was mit gekaufter Hardware passiert, wenn die Software abbestellt wird.
Support und Reaktionszeit
Eine ausgefallene Kasse im Abendgeschäft ist ein Umsatzproblem und kein IT-Problem. Relevant sind Supportzeiten am Abend und am Wochenende, eine schriftlich zugesagte Reaktionszeit und die Frage, ob ein Techniker vor Ort kommt.
Was ein Kassensystem wirklich kostet
Die Monatsgebühr ist selten der größte Posten. Über fünf Jahre entscheiden Zusatzmodule, TSE, Support und das Kartenentgelt über den Gesamtpreis.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Hardware je Kassenplatz | 400 bis 1.500 Euro | Tablet oder All-in-One-Terminal, Bondrucker, Geldlade, Scanner |
| Kassensoftware im Abo | 19 bis 69 Euro pro Monat | Branche und Funktionsumfang, Gastro-Vollpakete liegen deutlich höher |
| TSE als Hardware | 179 bis 249 Euro einmalig | eine TSE sichert je nach Hersteller zwei bis drei Kassen ab |
| TSE aus der Cloud | 8 bis 20 Euro pro Monat | Erneuerung läuft zentral beim Anbieter |
| Einrichtung und Onboarding | ab 99 Euro | Stammdatenanlage und Schulung werden oft separat berechnet |
| Support und Wartung | 100 bis 300 Euro pro Jahr | Fernsupport oder Vor-Ort-Service, Wochenendbereitschaft kostet extra |
| Girocard je Umsatz | 0,24 bis 0,36 Prozent | Kartenanteil am Umsatz, Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister |
| Kreditkarte je Umsatz | 0,75 bis 1,9 Prozent | Kartenart, American Express liegt am oberen Rand |
Spannen für den deutschen Markt, Stand September 2026, netto. Marktübersichten nennen für das erste Jahr mit einer Kasse rund 2.400 Euro im Einzelhandel und rund 2.800 Euro in einem Café. Lassen Sie sich jedes Angebot als Fünfjahresrechnung aufschlüsseln.
Was mit einer elektronischen Kasse rechtlich dazugehört
Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland bis heute nicht. Wer sich aber für ein elektronisches System entscheidet, übernimmt damit einen festen Satz an Pflichten.
Technische Sicherheitseinrichtung seit 2020
Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss über eine zertifizierte TSE verfügen, die jeden Vorgang kryptografisch absichert. Wichtig für die Einordnung von Werbeaussagen ist, dass nicht die Kasse zertifiziert wird, sondern ausschließlich die Sicherheitseinrichtung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Eine amtlich zugelassene Kasse gibt es in Deutschland nicht.
Belegausgabe bei jedem Vorgang
Bei jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Eine Wertgrenze existiert nicht, der Beleg darf aber elektronisch sein und der Kunde muss ihn nicht mitnehmen.
Meldung ans Finanzamt innerhalb eines Monats
Seit dem 1. Juli 2025 ist jedes angeschaffte System innerhalb eines Monats über ELSTER zu melden, je Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung. Gemeldet werden unter anderem Art des Systems, Seriennummer, Angaben zur TSE und das Anschaffungsdatum. Wer die Meldung dem Anbieter überlässt, trägt das Risiko trotzdem selbst.
Datenexport nach DSFinV-K
Für Kassennachschau und Außenprüfung gilt die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung. Version 2.3 gilt seit Juli 2022, Version 2.4 seit Januar 2024, wobei 2.4 gegenüber 2.3 nur redaktionelle Änderungen enthält.
Verfahrensdokumentation
Verlangt wird eine vollständige Dokumentation des Verfahrens, die aktuelle und historische Inhalte über die gesamte Aufbewahrungsfrist nachweist. Sie wird häufig als Formalie abgetan und ist bei Prüfungen ein eigenständiger Beanstandungsgrund.
Kassennachschau ohne Ankündigung
Die Finanzbehörde darf während der Geschäftszeiten unangekündigt erscheinen, Aufzeichnungen einsehen, Testkäufe durchführen und einen Kassensturz verlangen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro.
Das TSE-Zertifikat läuft ab
Ein TSE-Zertifikat hat eine feste Laufzeit von in der Regel fünf Jahren, gerechnet ab dem Zertifizierungsdatum und nicht ab dem Kaufdatum. Läuft es ab, sichert die Kasse keine Vorgänge mehr ab und zeichnet nicht mehr rechtskonform auf. Die ersten Hardware-Zertifikate wurden im Dezember 2019 ausgestellt, entsprechend laufen viele davon 2025 und 2026 aus.
- Ablaufdatum der eigenen TSE jetzt prüfen und im Kalender vermerken
- Klären, wer den Austausch veranlasst und wer ihn bezahlt
- Die ausgebaute TSE bleibt aufbewahrungspflichtig
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
Drei Punkte machen im Vergleich den größten Unterschied. Darunter finden Sie die Fragen für das Anbietergespräch und die Fehler, die am häufigsten vorkommen.
Den Datenexport einmal vorführen lassen
Viele Betriebe erfahren erst bei der Kassennachschau, dass sie den Export nicht auslösen können. Lassen Sie sich den DSFinV-K-Export im Verkaufsgespräch an echten Daten zeigen, statt sich auf eine Zusage im Prospekt zu verlassen.
Schnittstellen vorab auflisten
Jede fehlende Anbindung an Buchhaltung, Warenwirtschaft oder Lieferdienst bedeutet später Handarbeit. Schreiben Sie Ihre vorhandenen Systeme auf und lassen Sie sich jede Anbindung schriftlich bestätigen.
Support vor Funktionsumfang stellen
Wenn die Kasse steht, steht der Betrieb. Reaktionszeit, Erreichbarkeit am Wochenende und die Frage nach einem Techniker vor Ort sind im Alltag wichtiger als eine lange Funktionsliste.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche TSE-Variante ist enthalten, wann läuft ihr Zertifikat ab und wer bezahlt den Austausch?
- Kann ich den DSFinV-K-Export jederzeit selbst auslösen und können Sie ihn mir einmal vorführen?
- Was passiert bei Internetausfall, kassiert das System weiter und wie lange?
- Übernehmen Sie die Meldung nach Paragraf 146a Absatz 4 AO und bekomme ich eine Bestätigung?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten über fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahren?
- Wie lang sind Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist und wann dürfen Sie Preise erhöhen?
- Welche Daten bekomme ich nach Vertragsende, in welchem Format und zu welchen Kosten?
- Darf ich ein Kartenterminal eines freien Zahlungsdienstleisters anbinden?
- Welche Reaktionszeit sagen Sie schriftlich zu und kommt im Störungsfall ein Techniker?
Typische Fehler im Vergleich
Den Datenexport nie selbst getestet
Prüfer erwarten vollständig strukturierte Daten und keine PDF-Berichte. Eine fehlende Exportfähigkeit wird als erhebliches Ordnungsmäßigkeitsrisiko bewertet, und die Kassennachschau scheitert meist nicht an der Technik, sondern an fehlender Routine.
Die Meldung ans Finanzamt vergessen
Die Ein-Monats-Frist läuft still und ist an kein anderes Datum gekoppelt. Sie beginnt mit der Anschaffung, nicht mit der Inbetriebnahme.
Das Ablaufdatum der TSE nicht kennen
Die Laufzeit rechnet ab dem Zertifizierungsdatum und nicht ab dem Kauf. Wer das Datum nicht im Kalender hat, steht im laufenden Betrieb ohne rechtskonforme Aufzeichnung da.
Nur auf den Monatspreis schauen
Niedrige Einstiegspreise verdecken Zusatzmodule, Gerätelizenzen, TSE, Support und Disagio. Über fünf Jahre kehrt sich das Preisbild zwischen Kauf und Abo häufig um.
Verfahrensdokumentation und Stammdaten liegen lassen
Falsch hinterlegte Steuersätze und unsauber angelegte Artikel schlagen sich über Monate in Auswertungen und Umsatzsteuer durch. Die Dokumentation ist bei Prüfungen ein eigener Beanstandungsgrund.
Umstellung ohne Testphase
Viele Betriebe wechseln das System zwischen Mittags- und Abendgeschäft, ohne Parallelbetrieb und ohne geschultes Personal. Das führt zu Bedienfehlern und unvollständiger Datenübernahme.
Fragen zu Kassensystemen
Brauche ich 2026 überhaupt ein Kassensystem?
Nein. Eine allgemeine Registrierkassenpflicht besteht in Deutschland derzeit nicht, die offene Ladenkasse bleibt zulässig. Für sie gelten allerdings strenge Anforderungen an Einzelaufzeichnung und Dokumentation. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 sieht eine Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz vor, die ab dem 1. Januar 2028 greifen soll. Das ist Entwurfsstand und noch kein geltendes Recht.
Zählt für die geplante Umsatzgrenze nur mein Barumsatz?
Nein. Der Entwurf stellt auf den Gesamtumsatz ab, also auf den gesamten Umsatz und nicht nur auf Bargeschäfte. Betriebe mit hohem Kartenanteil können die Grenze damit ebenfalls überschreiten.
Ist mein Kassensystem vom Finanzamt zertifiziert?
Kassensysteme werden in Deutschland weder zugelassen noch als Ganzes zertifiziert. Zertifiziert wird ausschließlich die technische Sicherheitseinrichtung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Werbeaussagen über eine finanzamtszertifizierte Kasse sind deshalb mit Vorsicht zu lesen.
Muss ich jeden Bon ausdrucken?
Ein Beleg muss bei jedem Geschäftsvorfall erstellt und zur Verfügung gestellt werden, eine Wertgrenze gibt es nicht. Er darf aber elektronisch sein, etwa per QR-Code oder E-Mail, und der Kunde muss ihn nicht mitnehmen.
Wie melde ich meine Kasse beim Finanzamt an?
Die Meldung läuft elektronisch über das ELSTER-Formular zum Mitteilungsverfahren, per XML-Upload oder direkt aus der Kassensoftware. Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung. Je Betriebsstätte sind alle Systeme in einer einheitlichen Mitteilung zu melden.
Was passiert, wenn meine TSE abläuft?
Nach Ablauf des Zertifikats kann die TSE keine Geschäftsvorfälle mehr absichern und muss ausgetauscht werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre, in manchen Fällen bis zu sieben. Bei einer Cloud-TSE erneuert der Anbieter zentral, eine Hardware-TSE muss der Betrieb selbst ersetzen. Die alte TSE bleibt aufbewahrungspflichtig.
Was kostet ein Kassensystem im ersten Jahr realistisch?
Für einen Betrieb mit einer Kasse nennen Marktübersichten Größenordnungen von rund 2.400 Euro im Einzelhandel und rund 2.800 Euro in einem Café. Enthalten sind darin Hardware, Software, TSE, Einrichtung und Wartung. Kartenentgelte kommen je nach Kartenanteil obendrauf.
Kaufen oder mieten?
Kauf verursacht höhere Einmalkosten und niedrigere laufende Kosten, das Abo kehrt das um. Bei einer geplanten Nutzung über fünf Jahre und stabilem Bedarf ist Kauf häufig günstiger, bei Wachstum, mehreren Standorten oder unsicherer Perspektive spricht mehr für die Miete.
Läuft die Kasse weiter, wenn das Internet ausfällt?
Das hängt an der Bauform. Lokal installierte Systeme arbeiten ohne Verbindung normal weiter. Cloudsysteme brauchen einen Offline-Modus, der Vorgänge zwischenspeichert und später überträgt. Lassen Sie sich zeigen, wie lange dieser Puffer reicht und was mit einer Cloud-TSE in dieser Zeit passiert.
Was prüft das Finanzamt bei einer Kassennachschau?
Die Prüfer können unangekündigt während der Geschäftszeiten erscheinen, Aufzeichnungen einsehen, Testkäufe durchführen und einen Kassensturz verlangen. Verlangt wird in der Regel der DSFinV-K-Export. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro.
Wie lange muss ich Kassendaten aufbewahren?
Für Buchungsbelege gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Frist von acht Jahren. Für Bücher und Aufzeichnungen bleibt es bei zehn Jahren, worunter Kassenaufzeichnungen und die Exportdaten fallen. Die Quellen sind an diesem Punkt nicht einheitlich, deshalb ist die Aufbewahrung über zehn Jahre der sichere Weg. Klären Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung.
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