
SPENDIT
SPENDIT ist 2014 in München gegründet worden und gehört zu den unabhängigen deutschen Anbietern ohne internationalen Mutterkonzern. Das Haus führt zwei bekannte Produktmarken nebeneinander, nämlich die SpenditCard für den Sachbezug und Lunchit für den digitalen Essenszuschuss. Um diesen Kern hat der Anbieter weitere Bausteine gruppiert, darunter Wellbeing, Mobilität einschließlich Deutschlandticket Job, Hardwareleasing und betriebliche Krankenversicherung. Die Preise sind auf den Produktseiten und in einem öffentlich abrufbaren Konditionsblatt weitgehend beziffert, was den Anbieter gut vergleichbar macht. Für kleine Betriebe ist die Bestellung ab einer Karte möglich, allerdings fällt eine Einrichtungsgebühr je Unternehmen an.
Auf einen Blick
Sitz
München
Gegründet
2014
Größenordnung
mehr als 11.000 Kunden und 240.000 erreichte Mitarbeitende nach eigener Angabe
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, Listenpreise gelten für 1 bis 200 Mitarbeitende
Einzugsgebiet
Deutschland und Österreich
Stand der Angaben
20.09.2026
Kostenlos für Unternehmen
Nur Anbieter mit Vertrag
Passend zu Ihrer Region
Ein Fragebogen genügt
Abgedeckte Benefitarten
Die SpenditCard ist als Modulkarte aufgebaut. Fünf Module sind in beiden Kartenpaketen enthalten, der Essenszuschuss läuft über das separate Produkt Lunchit. Damit deckt SPENDIT mehr steuerliche Bausteine ab als die beiden internationalen Kartenhäuser im Vergleichsfeld.
| Modul oder Produkt | Zugeordneter Baustein | Angabe |
|---|---|---|
| Modul Sachbezug 50 | Sachbezugsfreigrenze | bis 50 Euro monatlich |
| Modul Celebrate | Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | Betrag nicht belegbar, der steuerliche Rahmen liegt bei 60 Euro je Anlass |
| Modul Relax | Erholungsbeihilfe | Betrag nicht belegbar, der steuerliche Rahmen liegt bei 156, 104 und 52 Euro im Jahr |
| Modul Online | Internetpauschale | Betrag nicht belegbar, der steuerliche Rahmen liegt bei 50 Euro monatlich |
| Modul More | pauschalversteuerte und weitere Zuwendungen | Aufladegebühr von 2,5 Prozent ab 200 Euro, darunter 5 Euro |
| Lunchit | Essenszuschuss | digitale Essensmarke, der steuerliche Rahmen liegt 2026 bei 7,67 Euro je Arbeitstag |
| Wellbeing | Gesundheit und Fitness | Lizenz 3,50 Euro, Familienoption zuzüglich 2,00 Euro |
| Mobility | Mobilität einschließlich Deutschlandticket Job | Preis nicht belegbar |
| Deals | Mitarbeiterrabatte | Preis nicht belegbar |
| Hardware Leasing | Überlassung von IT-Geräten | Preis nicht belegbar |
| Betriebliche Krankenversicherung | Gesundheit | Preis nicht belegbar |
Zuordnung der Modulnamen
Die Modulnamen sind belegt, die ausdrückliche Zuordnung zu den jeweiligen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes ist auf den geprüften Seiten und im Konditionsblatt nicht belegbar. Die Zuordnung in der Tabelle folgt der naheliegenden Lesart der Modulbezeichnungen und ist als solche zu behandeln.
SpenditCard und die fünf Module
Die SpenditCard ist eine Visa-Prepaidkarte, die von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz ausgegeben wird. Über dieselbe Karte laufen neben dem Sachbezug auch Anlassgeschenke, Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und pauschalversteuerte Zuwendungen. Das reduziert die Zahl der Trägermedien im Betrieb auf eines.
- Modul Sachbezug 50 für die Freigrenze von 50 Euro monatlich
- Modul Celebrate für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
- Modul Relax für die Erholungsbeihilfe
- Modul Online für die Internetpauschale
- Modul More für pauschalversteuerte und weitere Zuwendungen
- Alle fünf Module sind nach Anbieterangabe in beiden Kartenpaketen enthalten
- Die konkreten Betragsgrenzen der Module Celebrate, Relax und Online sind nicht belegbar
Lunchit als digitale Essensmarke
Lunchit ist ein eigenständiges Produkt und arbeitet belegbasiert. Mitarbeitende reichen den Kassenbeleg über die App ein, die Erstattung läuft über die Gehaltsabrechnung. Das unterscheidet Lunchit grundlegend von den Prepaid-Gutscheinen bei Edenred und Pluxee, wo keine Belege eingereicht werden.
- Digitale Essensmarke mit Belegerfassung über die App
- Der steuerliche Rahmen liegt 2026 bei 7,67 Euro je Arbeitstag
- Die vom Anbieter für 2026 genannten Beträge sind nicht belegbar
- Gebündelte Ansicht von Kartenguthaben und Lunchit-Erstattungen in der App spendit myBenefits
- Getrennte Lizenzgebühr neben der SpenditCard
- Eine Abdeckung des Verpflegungsmehraufwands nach § 9 Abs. 4a EStG ist nicht belegbar
Widerspruch bei den Preisen
Die Lunchit-Preisübersicht nennt 4,90 Euro monatlich je Lizenz, das Konditionsblatt vom April 2025 weist für die digitale Essensmarke 6,90 Euro monatlich aus. Beide Angaben stammen vom Anbieter. Ob es sich um zwei verschiedene Leistungsumfänge oder um eine Preisanpassung handelt, ist nicht belegbar.
Karte, App und Kartendesign
Die Karte ist sowohl physisch als auch virtuell im Apple Wallet verfügbar. Mitarbeitende verwalten ihre Benefits in der App spendit myBenefits weitgehend selbst. Das Kartendesign ist in drei Stufen bepreist, was im Vergleichsfeld ungewöhnlich transparent ist.
Medien und Zahlung
Karte und App greifen ineinander.
- Visa-Prepaidkarte, ausgegeben von einem deutschen Bankpartner mit Vollbanklizenz
- Physische Karte und virtuelle Karte im Apple Wallet
- Kontaktloses Zahlen über Apple Pay
- App spendit myBenefits mit Selbstverwaltung für Mitarbeitende
Kartendesign und Branding
Das Design ist in drei Stufen bepreist.
- Kartendesign im Spendit-Design kostenfrei
- Standarddesign mit eigenem Logo einmalig 149 Euro
- Vollständig individuelles Design 349 Euro
- Arbeitgeberbranding auf der Karte ist möglich
Wunschregion und Akzeptanzstellen
Die SpenditCard arbeitet mit einer Wunschregion, die über eine Postleitzahl und angrenzende Gebiete definiert wird. Innerhalb dieser Region ist die Karte an allen Visa-Akzeptanzstellen im stationären Handel einsetzbar. SPENDIT beziffert das Netz nach eigener Angabe auf rund 420.000 Akzeptanzstellen in Deutschland und liegt damit zahlenmäßig deutlich über den Angaben der Wettbewerber.
- Wunschregion nach Postleitzahl und angrenzenden Gebieten
- Innerhalb der Region alle Visa-Akzeptanzstellen im stationären Handel
- Rund 420.000 Akzeptanzstellen in Deutschland nach eigener Angabe
- Kein universeller bundesweiter Einsatz, sondern eine ZAG-konforme regionale Begrenzung
- Die Ausrichtung an den Kriterien des BMF-Schreibens wird ausdrücklich betont
- Ob ein Regionswechsel möglich ist, ist nicht belegbar
- Ob Onlinehandel innerhalb der Region möglich ist, ist nicht belegbar
Abrechnung, Servicepakete und Vertrag
Die Lizenzgebühren werden je Lizenz und Monat berechnet und bei jährlicher Zahlung ausgewiesen. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr je Unternehmen. Für das Modul More gilt eine gestaffelte Ladegebühr, optionale Servicepakete sind separat bepreist.
- Lizenzgebühr je Lizenz und Monat, ausgewiesen bei jährlicher Zahlung
- Einmalige Einrichtungsgebühr von 199 Euro je Unternehmen zuzüglich Versandkosten
- Ladegebühr im Modul More von 2,5 Prozent des Ladebetrags ab 200 Euro, darunter 5 Euro
- Servicepakete mit 399 Euro für Silver und 599 Euro für Gold
- Kartenversand zwischen 4 und 9 Euro, Kartenkontingent 10 Euro
- Monatliche Abrechnungszyklen und eine automatisierte Dokumentation werden genannt
- HR-Systemintegration und Übergabe in gängige Abrechnungssoftware werden genannt, DATEV wird namentlich nicht genannt
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind nicht belegbar
Preise und Vertragsmodell
SPENDIT gehört neben Edenred, Belonio, Probonio und Hrmony zu den Anbietern mit weitgehend öffentlicher Preisliste. Das erleichtert den Vergleich, allerdings bleibt offen, ob die Beträge netto oder brutto zu verstehen sind.
| Position | Wert |
|---|---|
| Lizenzgebühr SpenditCard Basic bei 1 bis 200 Mitarbeitenden | 3,50 Euro monatlich je Lizenz bei jährlicher Zahlung |
| Lizenzgebühr ab 201 Mitarbeitenden | individuell |
| Lizenzgebühr Lunchit Basic bei 1 bis 200 Mitarbeitenden | 4,90 Euro monatlich je Lizenz bei jährlicher Zahlung |
| Monatliche Gebühr für die digitale Essensmarke laut Konditionsblatt | 6,90 Euro |
| Einrichtungsgebühr | 199 Euro je Unternehmen zuzüglich Versandkosten |
| Ladegebühr Modul More | 2,5 Prozent des Ladebetrags ab 200 Euro, darunter 5 Euro |
| Servicepakete | 399 Euro Silver und 599 Euro Gold |
| Kartenversand | 4 bis 9 Euro |
| Kartenkontingent | 10 Euro |
| Kartendesign | Spendit-Design kostenfrei, Standarddesign mit Logo einmalig 149 Euro, individuelles Design 349 Euro |
| Wellbeing-Lizenz | 3,50 Euro, Familienoption zuzüglich 2,00 Euro |
| Laufzeit und Kündigungsfrist | nicht belegbar |
Rechenbeispiel für 20 Mitarbeitende
Bei 20 Mitarbeitenden und reiner Sachbezugsnutzung ergeben sich im ersten Jahr 199 Euro Einrichtung zuzüglich 20 mal 3,50 Euro mal 12 Monate, also 840 Euro Lizenzgebühr, insgesamt 1.039 Euro. Hinzu kommen Kartenversand und gegebenenfalls Kartendesign. Ob die genannten Preise Nettopreise sind, ist nicht belegbar.
Unternehmen und Eigentümerstruktur
SPENDIT ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Wagniskapitalbeteiligung und gehört damit zu den unabhängigen deutschen Anbietern im Vergleichsfeld. Ein internationaler Mutterkonzern besteht nicht.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Firmierung | SPENDIT AG |
| Sitz | Reichenbachstraße 31, 80469 München |
| Handelsregister | Amtsgericht München, HRB 212335 |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE295078362 |
| Vorstand | Dr. Michael Riemenschneider |
| Aufsichtsratsvorsitz | Dr. Ralph Meyer |
| Grundkapital | 119.457 Euro nach Registerauswertung von North Data, Stand Juli 2026 |
| Gründung | 2014 durch Florian Gottschaller und Ralph Meyer |
| Eigentümerstruktur | inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Wagniskapitalbeteiligung, genannte Investoren sind unter anderem das Family Office Reimann Investors, die Deutsche Handelsbank und Schwartzkopff Partners, die aktuellen Anteilsverhältnisse sind nicht belegbar |
| Größenordnung | mehr als 11.000 Kunden und 240.000 Mitarbeitende nach eigener Angabe |
| Rolle im Markt | unabhängiger deutscher Anbieter mit Doppelprodukt aus Sachbezugskarte und digitaler Essensmarke, zusätzlich in Österreich aktiv |
Steuerlicher Rahmen 2026
Die folgenden Werte gelten im Kalenderjahr 2026 und bilden den rechtlichen Rahmen, in dem sich jede Benefitlösung bewegt. Sie stammen nicht vom Anbieter, sondern aus dem Gesetzestext, den Lohnsteuer-Richtlinien und amtlichen Veröffentlichungen. Geprüft wurde am 20.09.2026. Der Anbieter betont die Ausrichtung an den Kriterien des BMF-Schreibens ausdrücklich.
| Baustein | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze und nicht Freibetrag | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Zusätzlichkeit bei Gutscheinen und Geldkarten | zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 8 Abs. 4 EStG |
| Sachbezugscharakter von Karten | die Karte muss die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen | § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG, ausgelegt durch das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 |
| Amtlicher Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen | 4,57 Euro kalendertäglich, 137 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Amtlicher Sachbezugswert Frühstück | 2,37 Euro kalendertäglich, 71,10 Euro monatlich | Sozialversicherungsentgeltverordnung, Werte ab 01.01.2026 |
| Höchster steuerbegünstigter Essenszuschuss je Arbeitstag | 7,67 Euro, gebildet aus 4,57 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Aufschlag | R 8.1 Abs. 7 LStR und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Erholungsbeihilfe mit 25 Prozent Pauschalsteuer | 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten, 52 Euro je Kind und Kalenderjahr | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und R 40.2 Abs. 3 LStR |
| Internetpauschale mit 25 Prozent Pauschalsteuer | bis 50 Euro im Monat ohne Einzelnachweis, die Erklärung des Arbeitnehmers genügt | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und R 40.2 Abs. 5 LStR |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | 60 Euro brutto je Anlass, Freigrenze | R 19.6 LStR |
| Deutschlandticket und öffentlicher Nahverkehr | steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Ticketpreis 63 Euro monatlich seit Januar 2026 | § 3 Nr. 15 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 Euro je Kalenderjahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn | § 3 Nr. 34 EStG |
| Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder | steuerfrei ohne betragsmäßige Obergrenze im Gesetz | § 3 Nr. 33 EStG |
| Kurzfristige Betreuung | 600 Euro je Kalenderjahr | § 3 Nr. 34a EStG |
| Verpflegungsmehraufwand im Inland | 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetag | § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG |
Freigrenze, Zusätzlichkeit und ZAG
Drei Punkte entscheiden in der Lohnsteuerprüfung darüber, ob eine Sachbezugslösung hält. Sie gelten unabhängig davon, welcher Anbieter eingesetzt wird.
- Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie in einem Monat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der übersteigende Teil
- Gutscheine und Geldkarten müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Umwandlung von bestehendem Barlohn ist ausgeschlossen
- Karten mit Barauszahlungsfunktion, eigener IBAN, Überweisungsfunktion oder Verwendung für Devisen und Kryptowährungen gelten als Geldleistung und nicht als Sachbezug
- Zulässig sind nach dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 nur die drei Fallgruppen limitiertes Netz, limitierte Produktpalette sowie Instrumente zu bestimmten sozialen oder steuerlichen Zwecken
- Ob einzelne Bundesländer oder Finanzämter zur regionalen Abgrenzung abweichende Auffassungen vertreten, wurde nicht geprüft und ist nicht belegbar
Belegbasis und offene Punkte
Dieses Profil beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben des Anbieters einschließlich Preisübersichten und Konditionsblatt, ergänzt um eine Registerauswertung und eine Pressemeldung. Kennzahlen zu Kunden, Nutzenden und Akzeptanzstellen stammen vom Anbieter selbst und konnten nicht unabhängig geprüft werden.
- Die Preisangabe zur digitalen Essensmarke weicht zwischen Produktseite und Konditionsblatt voneinander ab
- Ob die genannten Preise netto oder brutto zu verstehen sind, ist nicht belegbar
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind nicht belegbar
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
- Die Betragsgrenzen der Module Celebrate, Relax und Online sind nicht belegbar
- Ein Regionswechsel und der Onlinehandel innerhalb der Region sind nicht belegbar
- Die aktuellen Anteilsverhältnisse der Gesellschafter sind nicht belegbar
- Die Zuordnung der Modulnamen zu den Paragrafen des Einkommensteuergesetzes ist eine Lesart und nicht vom Anbieter bestätigt
Quellen dieses Profils
Alle Angaben wurden am 20.09.2026 abgerufen.
- spendit.de mit Impressum, Startseite, SpenditCard Produktseite, SpenditCard Preisübersicht und Lunchit Preisübersicht
- spendit.de mit dem Konditionsblatt Card, veröffentlicht im April 2025
- spendit.de mit dem Magazinbeitrag zu den Sachbezugswerten für Verpflegung 2026
- munich-startup.de mit der Finanzierungsmeldung vom 02.04.2018
- northdata.com mit dem Registereintrag zur SPENDIT AG, HRB 212335
- gesetze-im-internet.de für den Wortlaut der §§ 3, 8, 9 und 40 EStG
SPENDIT Technik und Datenschutz
Angaben des Anbieters, Stand 20.09.2026.
SPENDIT Branchen und Schnittstellen
Branchen
- Kleine und mittlere Betriebe, da die Listenpreise für 1 bis 200 Mitarbeitende gelten
- Ab 201 Mitarbeitenden gilt eine individuelle Preisgestaltung
- Kleinstbetriebe grundsätzlich möglich, die Einrichtungsgebühr von 199 Euro wirkt hier jedoch als spürbarer Fixkostenblock
- Betriebe ohne eigene Kantine, da Lunchit belegbasiert im Handel und in der Gastronomie funktioniert
- Eine Branchenfokussierung ist nicht belegbar, historisch genannte Referenzkunden waren unter anderem REWE digital und Lufthansa mit Stand 2018
Schnittstellen
- App spendit myBenefits mit gebündelter Ansicht von Kartenguthaben und Lunchit-Erstattungen
- Arbeitgeberportal für Verwaltung und Aufladung
- HR-Systemintegration und Übergabe in gängige Abrechnungssoftware werden genannt
- Deutscher Bankpartner mit Vollbanklizenz als Kartenherausgeber
- Apple Wallet und Apple Pay
- Eine namentlich benannte DATEV-Schnittstelle ist nicht belegbar
SPENDIT Eignung, passt gut und weniger gut
Passt gut, wenn
- Sachbezug und Essenszuschuss gemeinsam gebraucht werden und ein Anbieter für beides gewünscht ist
- Neben dem Sachbezug auch Erholungsbeihilfe, Internetpauschale und Anlassgeschenke über dieselbe Karte laufen sollen
- Ein öffentlich nachvollziehbares Preisblatt für die Ausschreibung oder den internen Vergleich gebraucht wird
- Das Deutschlandticket Job als Mobilitätsbaustein mit abgedeckt sein soll
- Standorte in Deutschland und Österreich gemeinsam versorgt werden sollen
Weniger geeignet, wenn
- Die einmalige Einrichtungsgebühr von 199 Euro bei sehr kleinen Teams unverhältnismäßig wirkt
- Eine DATEV-Schnittstelle namentlich gefordert ist
- Die widersprüchliche Preisangabe zur digitalen Essensmarke vor Vertragsschluss nicht geklärt werden kann
- Mitarbeitende bundesweit verteilt arbeiten und die Bindung an eine Wunschregion stört
- Mitarbeitende keine Belege für den Essenszuschuss einreichen sollen
SPENDIT im Anbietervergleich
SPENDIT Alternativen im Vergleich
Klappen Sie einen Eintrag auf, um die wichtigsten Angaben zu sehen.
BelonioProfil noch nicht beanspruchtBelonio ist 2014 gestartet und hat nach eigener Darstellung 2017 die erste digitale Essensmarke in Deutschland eingeführt. Seit…Zum Profil
- Mehr als elf Lohnbausteine als eigenständige Module
- Sachbezug für 1,70 Euro je Mitarbeitendem und Monat nach eigener Angabe
- DATEV-Export ausdrücklich genannt
- Automatische Schnittstelle zu Personio
- Belonio Card als regionale Mastercard-Prepaidkarte mit rund 21.000 Akzeptanzstellen je Einlösegebiet
- Digitale Gutscheine von mehr als 250 Partnern als kartenlose Alternative
CirculaProfil noch nicht beanspruchtCircula kommt nicht aus dem Benefitmarkt, sondern aus dem Ausgaben- und Reisekostenmanagement. Die Benefits sind ein Zusatzmodul auf…Zum Profil
- Belegbasierte Erstattung über die Gehaltsabrechnung statt über ein eigenes Akzeptanznetz
- Keine regionale Bindung, da keine eigene Sachbezugskarte eingesetzt wird
- Schnittstelle zu DATEV Lohn und Gehalt sowie DATEV LODAS im Leistungsumfang enthalten
- Benefitlizenz ab einem Euro je Lizenz und Monat bei jährlicher Abrechnung
- Automatisierte Prüfung der eingereichten Belege auf steuerrechtliche Konformität
- Berechnung der maximalen Nettolohnoptimierung durch den Anbieter
Edenred DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtEdenred ist der älteste der acht hier betrachteten Anbieter und stammt aus der Papiergutscheintradition des französischen Ticket Restaurant.…Zum Profil
- Sachbezug bis 50 Euro monatlich als virtuelle Karte oder digitaler Gutschein
- Ticket Restaurant als Essenszuschuss ohne Belegerfassung durch die Mitarbeitenden
- 60.000 Akzeptanzpartner in Deutschland nach eigener Angabe
- Veröffentlichter Listenpreis von 3,00 Euro je Mitarbeitendem und Monat im Standardmodell
- Sonderaufladung zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, zum Geburtstag ohne Zusatzgebühr
- Extraprämie mit 30 Prozent Pauschalversteuerung bis 10.000 Euro im Jahr
EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine…Zum Profil
- Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
- Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
- Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
- Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
givveProfil noch nicht beanspruchtgivve ist 2010 als Münchner Fintech gestartet und gehört seit 2018 zur französischen Genossenschaft Upcoop, vormals Groupe Up.…Zum Profil
- Bestellung bereits ab einem Mitarbeitenden möglich
- Keine feste monatliche Kontoführungsgebühr und keine Jahresgebühr
- Prepaidkarte auf Mastercard-Infrastruktur, von givve selbst ausgegeben
- Kartendesign wahlweise im Standard, mit Firmenlogo oder vollständig individuell
- givve Hub als Verwaltungsplattform mit Schnittstelle für eigene Systeme
- Einsatz in Deutschland und Österreich
HrmonyProfil noch nicht beanspruchtHrmony ist 2015 als Lunchio mit der digitalen Essensmarke gestartet und hat sich seither zu einer Multibenefitplattform entwickelt.…Zum Profil
- Vollständige Einzelbelegprüfung durch den Anbieter einschließlich Haftungsübernahme
- Differenzierte steuerliche Behandlung der Mobilitätsbausteine nach § 3 Nr. 15 EStG
- Deutschlandticket ausdrücklich als steuerfreier Baustein benannt
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Kündigungsfrist von einem Monat
- Fixpreisangebot für Unternehmen bis 20 Mitarbeitende
Pluxee DeutschlandProfil noch nicht beanspruchtPluxee führt das frühere Benefitgeschäft von Sodexo fort und ist seit Februar 2024 ein eigenständig börsennotierter Konzern. In…Zum Profil
- Benefits Card als wiederaufladbare Visa-Prepaidkarte für den Sachbezug bis 50 Euro monatlich
- Restaurant Gutschein mit mehr als 100.000 teilnehmenden Partnern nach eigener Angabe
- Einlösung des Restaurant Gutscheins im Homeoffice ausdrücklich vorgesehen
- Nutzung der Karte über Apple Pay und Google Pay
- Ansparen von Guthaben über mehrere Monate möglich
- Regionswechsel bei der Benefits Card online möglich
ProbonioProfil noch nicht beanspruchtProbonio ist 2022 in Landshut gegründet worden und damit der jüngste Anbieter im Feld. Seit 2024 gehört das…Zum Profil
- Vierzehn Module, einzeln buchbar, mit Einzelpreisen zwischen 1,20 und 5,00 Euro je Nutzer und Monat
- Keine Einrichtungsgebühr nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- Keine Vertragsbindung nach ausdrücklicher Angabe des Anbieters
- DATEV, Personio und Staffboard werden namentlich als Integrationen genannt
- Tägliche Prüfung aller Belege auf steuerrechtliche Konformität durch den Anbieter
- Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit
Bewertungen zu SPENDIT
Hier sammeln wir Stimmen von Unternehmen, die SPENDIT tatsächlich einsetzen. Jede Bewertung prüfen wir vor der Veröffentlichung und weisen Branche, Unternehmensgröße und Einsatzdauer aus, damit Sie einordnen können, wie gut eine Erfahrung zu Ihrer Situation passt.
Für SPENDIT liegt noch keine geprüfte Bewertung vor. Wenn Sie den Anbieter einsetzen, sind Sie die erste Stimme.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung geprüft. Wir zeigen nur Stimmen von Menschen, die den Anbieter tatsächlich einsetzen und das belegen können. Wie wir prüfen.
SPENDIT Fragen und Antworten
Für wen eignet sich SPENDIT?
Der Anbieter richtet sich an Kleine und mittlere Betriebe, Listenpreise gelten für 1 bis 200 Mitarbeitende. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, zeigt der Vergleich anhand Ihrer Angaben.
In welchen Regionen ist SPENDIT verfügbar?
Nach Angaben des Anbieters Deutschland und Österreich. Für Ihre Region prüfen wir die Verfügbarkeit im Vergleich.
Wo sitzt das Unternehmen?
Der Unternehmenssitz ist München.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Über den Vergleich beschreiben Sie Ihren Bedarf in rund zwei Minuten. Passende Anbieter melden sich mit einem unverbindlichen Angebot. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.
Kostet der Vergleich etwas?
Nein. Für anfragende Unternehmen ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird er von den Anbietern.
Bewertet ServiceSelector diesen Anbieter?
Wir vergeben keine Noten und keine Sterne, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Stattdessen stellen wir die Angaben so dar, dass Sie selbst vergleichen können.
SPENDIT Profil, noch nicht beansprucht
Redaktionelles Profil ohne Geschäftsbeziehung zu SPENDIT.
Zwischen SPENDIT und ServiceSelector besteht keine Geschäftsbeziehung. Das Profil ist redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen erstellt, damit Sie den Anbieter einordnen können. Anfragen aus dem Vergleich gehen nicht an diesen Anbieter.
Schreiben Sie uns an kontakt@serviceselector.de, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Sie vertreten SPENDIT und möchten das Profil übernehmen, Angaben korrigieren oder ergänzen
- Sie möchten Ihr Logo oder das gesamte Profil entfernt haben, wir setzen das binnen 48 Stunden um, ohne Rückfrage
- Sie möchten Anfragen aus dem Vergleich erhalten, dann wird aus dem Profil ein Partnerprofil
Quellen und Transparenz zu SPENDIT
Quelle der Angaben: Anbieterangaben auf spendit.de einschließlich Preisübersichten und Konditionsblatt, ergänzt um North Data und munich-startup.de, abgerufen am 20.09.2026. Stand: 20.09.2026. ServiceSelector bewertet Anbieter nicht mit Noten oder Sternen, solange dafür keine geprüften Kundenstimmen vorliegen. Fehlende Angaben ergänzen wir laufend.
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