Kassensysteme für Hotels 2026

Was ein Kassensystem im Hotel leisten muss, wie es an die Hotelsoftware anschließt, welche Pflichten 2026 gelten und wie sich die verbreiteten Anbieter unterscheiden.

  • Aktualisiert am 20. September 2026
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Melanie Strunz
Geschrieben vonMelanie StrunzTexterin
Sylvia Jazmati
Inhaltlich geprüftSylvia JazmatiChefredakteurin

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Hotel muss die Kasse Umsätze auf das Gastkonto buchen können, sonst entsteht Doppelarbeit an der Rezeption.
  • Restaurant, Bar, Wellness und Minibar sind getrennte Umsatzbereiche und gehören in eine gemeinsame Auswertung.
  • Speisen unterliegen seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 Prozent, Getränke 19 Prozent. Die Übernachtung selbst wird mit 7 Prozent besteuert.
  • Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE und muss über ELSTER gemeldet sein.
  • Entscheidend ist die Schnittstelle zur Hotelsoftware. Ohne sie bleibt jede Kassenlösung im Hotel Stückwerk.

Ein Hotel betreibt mehrere Verkaufsstellen nebeneinander. Rezeption, Restaurant, Bar, Wellnessbereich und Tagungsräume erzeugen Umsätze, die am Ende auf einer Rechnung zusammenlaufen sollen. Ein Kassensystem im Hotel wird deshalb weniger nach der Kassenoberfläche ausgewählt als nach der Frage, wie sauber es an die Hotelsoftware anschließt. Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen, fasst die gesetzlichen Pflichten mit Stand September 2026 zusammen und stellt die im deutschen Markt verbreiteten Anbieter mit ihren Eignungskriterien vor.

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Was ein Kassensystem im Hotel leisten muss

Buchung auf das Gastkonto

Die zentrale Anforderung im Hotel ist die Übergabe eines Umsatzes an das Gastkonto. Der Gast unterschreibt im Restaurant, der Betrag erscheint auf der Zimmerrechnung. Ohne diese Verbindung tippt die Rezeption Beträge nach, was Fehler und Rückfragen erzeugt. Klären Sie vor der Auswahl, welche Hotelsoftware Sie einsetzen und ob der Kassenanbieter eine Schnittstelle dafür dokumentiert.

Mehrere Verkaufsstellen in einer Auswertung

Restaurant, Bar, Wellness und Shop sollten als getrennte Bereiche geführt werden, aber in einer gemeinsamen Auswertung erscheinen. Nur so lässt sich beurteilen, welcher Bereich trägt. Achten Sie darauf, dass Artikel und Steuersätze je Bereich unterschiedlich hinterlegt werden können.

Steuersätze im Hotelbetrieb

Die Beherbergungsleistung unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Speisen in der Gastronomie werden seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls mit 7 Prozent besteuert, Getränke mit 19 Prozent. Nebenleistungen wie Parkplatz oder Wellness folgen eigenen Regeln. Die Kasse muss die Sätze je Artikel führen, eine pauschale Einstellung je Bereich reicht nicht.

Rechte und Schichten

Im Hotel arbeiten viele Personen an denselben Geräten. Getrennte Anmeldungen, abgestufte Rechte für Storno und Rabatt sowie eine saubere Schichtabrechnung sind hier wichtiger als in kleineren Betrieben, weil die Zuordnung von Kassendifferenzen sonst unmöglich wird.

Betrieb rund um die Uhr

Eine Hotelkasse läuft auch nachts. Wartungsfenster, Updatezeiten und die Erreichbarkeit des Supports am Wochenende sind deshalb harte Auswahlkriterien. Lassen Sie sich Reaktionszeiten schriftlich zusichern.

Gesetzliche Pflichten im Hotel

Die steuerlichen Anforderungen an Kassen gelten unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Die folgende Übersicht gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Technische Sicherheitseinrichtung

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach Paragraf 146a Abgabenordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle und signiert jeden Vorgang unveränderbar. Zulässig sind Hardwarelösungen als Steckmodul und Cloudlösungen. Zertifikate laufen ab und müssen rechtzeitig erneuert werden, das gehört in die Verantwortung des Betriebs und nicht des Anbieters.

Belegausgabepflicht

Seit dem 1. Januar 2020 ist bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten. Eine Mitnahmepflicht besteht nicht. Ein elektronischer Beleg ist zulässig, sofern der Kunde zustimmt. Eine Befreiung kommt nur auf Antrag und bei nachgewiesener Härte in Betracht.

Meldepflicht über ELSTER

Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endete die Frist am 31. Juli 2025. Seither gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Gemeldet werden Art und Zahl der Systeme sowie die Seriennummern, je Betriebsstätte gesammelt.

GoBD und Datenzugriff

Alle Einzelaufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, unveränderbar und jederzeit lesbar. Bei einer Kassennachschau nach Paragraf 146b Abgabenordnung verlangt die Finanzverwaltung den Export im Format DSFinV-K. Ein System, das diesen Export nicht liefert, ist praktisch nicht prüfungsfest. Lassen Sie sich den Export vor Vertragsschluss einmal zeigen.

Elektronische Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise bleibt es bei der bisherigen Regelung, weshalb der klassische Kassenbon davon zunächst nicht betroffen ist.

Anbieter im Hotel im Überblick

Die folgenden Anbieter sind im deutschen Markt verbreitet und decken den Bedarf eines Hotels ab. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Rangfolge dar. Es handelt sich um eine Einordnung nach Eignungskriterien, nicht um eine Bewertung.

Eine Nennung an dieser Stelle bedeutet nicht, dass der Anbieter über ServiceSelector vermittelt wird. Welche Anbieter aktuell als Partner angebunden sind, zeigt der Anbietervergleich. Die Angaben stammen aus Anbieterveröffentlichungen und öffentlichen Quellen mit Stand September 2026.

Lightspeed

International aufgestellter Anbieter mit getrennten Produktlinien für Handel und Gastronomie und offener API. Firmensitz ist Montreal, Kanada.

Geeignet, wenn

  • Mehrere Standorte über eine zentrale Warenwirtschaft und ein gemeinsames Reporting geführt werden sollen
  • Kasse und Onlineshop verbunden werden sollen
  • Eigene Systeme über eine dokumentierte API angebunden werden sollen
  • Ihr Betrieb ohnehin auf Apple-Geräte setzt

Weniger geeignet, wenn

  • Ein sehr kleiner Einzelbetrieb eine günstige Basiskasse sucht
  • Kurzfristige Kündbarkeit gefragt ist, der Jahresvertrag verlängert sich automatisch mit 90 Tagen Frist
  • Feste Hardwarepreise und Modellangaben vor der Entscheidung gebraucht werden
  • Ein deutscher Serverstandort vertraglich gefordert wird

Anbieterprofil Lightspeed

REA Card

Hersteller mit eigener Fertigung in Deutschland, Terminal, Kasse und Zahlungsabwicklung aus einer Hand. Firmensitz ist Mühltal.

Geeignet, wenn

  • Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung von einem Anbieter mit eigener Fertigung in Deutschland kommen sollen
  • Ihr Betrieb Support auch abends und am Wochenende braucht
  • Eine lange Mietbindung gegen eine niedrige Monatsrate akzeptabel ist
  • Ihr Betrieb in einer der vorkonfigurierten Branchen liegt, etwa Bäckerei, Metzgerei, Friseur oder Kiosk

Weniger geeignet, wenn

  • Kurze Kündigungsfristen oder monatlich kündbare Verträge gefordert sind
  • Eine offene, dokumentierte API für eigene Anbindungen benötigt wird
  • Ein vorab veröffentlichtes Preisverzeichnis mit Disagien je Kartenart verlangt wird
  • Ein internationaler Rollout oder Mehrländerbetrieb geplant ist

Anbieterprofil REA Card

ready2order

Cloudkasse für kleine Betriebe mit vollständig veröffentlichter Preisliste und offener Schnittstelle. Firmensitz ist Wien.

Geeignet, wenn

  • Preistransparenz vor dem Erstgespräch wichtig ist
  • Ein kleiner Gastronomiebetrieb oder ein Einzelstandort im Handel ausgestattet werden soll
  • Eine eigene Anbindung an Fremdsoftware über eine offene API geplant ist
  • Die Kartenzahlung zu einem festen, offen genannten Satz abgerechnet werden soll

Weniger geeignet, wenn

  • Mehrere Filialen zentral gesteuert werden sollen
  • Ein Küchendisplaysystem oder Self-Ordering per Gäste-App gebraucht wird
  • Self-Checkout-Terminals Teil des Konzepts sind
  • Eine Rezeptur- oder Zutatenverwaltung für die Kalkulation benötigt wird

Anbieterprofil ready2order

Smartkasse24

Regionaler Anbieter mit Schwerpunkt Gastronomie und Lieferdienst, Einrichtung und Support im Monatspreis enthalten. Firmensitz ist Essen.

Geeignet, wenn

  • Ein Imbiss, eine Pizzeria oder ein Lieferdienst die Kasse direkt mit den Lieferportalen verbinden will
  • Ein überschaubarer Funktionsumfang zu einem niedrigen Monatspreis gesucht wird
  • Einrichtung, Schulung und Support ohne gesonderte Rechnung enthalten sein sollen
  • Ein kleiner Betrieb direkten Kontakt zu einem regionalen Anbieter bevorzugt

Weniger geeignet, wenn

  • Mehrere Filialen zentral verwaltet werden sollen
  • Technische Detaildaten der Hardware und feste Hardwarepreise vor der Entscheidung gebraucht werden
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Kartenzahlungskonditionen vorab schriftlich vorliegen sollen
  • Eigene Systeme über eine dokumentierte API angebunden werden sollen

Anbieterprofil Smartkasse24

Tillhub

Cloudkasse auf iPad oder Android mit Kartenzahlung über die Konzernmutter Unzer und Cloud-TSE von fiskaly. Firmensitz ist Berlin.

Geeignet, wenn

  • Kartenzahlung und Kassensystem sollen aus einer Hand kommen
  • Mehrere Filialen oder ein Franchise-Netz werden zentral gesteuert
  • Der Einsatz ist mobil, etwa bei Pop-up, Marktstand oder Dienstleistung vor Ort
  • Umfangreiche Auswertungen mit Export sind wichtig

Weniger geeignet, wenn

  • Sie Preistransparenz vor dem Erstkontakt erwarten
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Einrichtungsgebühr vorab schriftlich feststehen sollen
  • Eine dokumentierte offene API für eigene Anbindungen Voraussetzung ist
  • Ihr Betrieb längere Offlinephasen sicher überbrücken muss

Anbieterprofil Tillhub

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Die Systeme im direkten Vergleich

Zwei Wege, die sich deutlich unterscheiden

Welcher passt, hängt von Fläche, Frequenz und Ablauf im Betrieb ab.

Kasse mit PMSEigenständige KasseBuchung auf das ZimmerEin Abschluss beim AuscheckenUmsatz je Bereich sichtbarWeniger DoppelerfassungUnabhängig vom HotelsystemSchneller eingeführtGetrennte AuswertungAbgleich bleibt Handarbeit
Zum Ansehen seitlich wischen

Die Tabelle fasst die technischen Eckpunkte zusammen, die in der Auswahl am häufigsten den Ausschlag geben. Der Eintrag nicht dokumentiert bedeutet, dass der Anbieter dazu keine öffentliche Angabe macht. Er bedeutet nicht, dass die Funktion fehlt. Fragen Sie solche Punkte im Gespräch gezielt ab und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

MerkmalLightspeedREA Cardready2orderSmartkasse24Tillhub
Cloudbetriebjateils, Cloud-Dienste erst in der höchsten Stufejajaja
Offlinebetriebja, mit automatischer Synchronisationnicht dokumentiertnicht dokumentiertja, mit automatischer Synchronisationteils
TSE integriertja, als Cloud-TSEteils, getrennt bepreistteils, kostenpflichtiges Zusatzpaketja, cloudbasiertja, als Cloud-TSE
Serverstandort Deutschlandnicht dokumentiertnicht dokumentiertjanicht dokumentiertja
DATEV-Exportja, täglich automatisiertjajajaja
Mehrfilialfähigjanicht dokumentiertnicht dokumentiertnicht dokumentiertja
Offene API dokumentiertjanicht dokumentiertjanicht dokumentiertnicht dokumentiert

Stand der Angaben September 2026, Quelle sind Anbieterveröffentlichungen und öffentliche Vergleichsportale.

Was ein Kassensystem wirklich kostet

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Anschaffung ist nur ein Teil. Die laufenden Posten entscheiden über die Gesamtkosten.

HardwareeinmaligSoftwaremonatlichSicherheitseinrichtungjährlichService und Supportmonatlichgeringer Anteilhoher Anteil
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Die Balken zeigen Größenverhältnisse, keine Preise. Konkrete Werte stehen im Text.

Der Monatspreis der Software ist nur ein Teil der Rechnung. Wer Angebote vergleichen will, sollte alle Posten über die geplante Laufzeit zusammenrechnen. Die folgenden Positionen werden am häufigsten übersehen.

  • Lizenz je Kasse und je Standort, häufig gestaffelt nach Funktionsumfang
  • Technische Sicherheitseinrichtung, je nach Anbieter einmalig oder als laufende Gebühr
  • Hardware wie Kasse, Bondrucker, Geldlade, Scanner und Kartenterminal, gekauft oder gemietet
  • Entgelte für die Kartenzahlung, meist als Prozentsatz des Umsatzes zuzüglich fester Beträge je Transaktion
  • Einrichtung, Datenimport und Schulung, teils enthalten und teils gesondert berechnet
  • Zusatzmodule für Warenwirtschaft, Onlineshop, Zeiterfassung oder Kundenbindung
  • Support außerhalb der Geschäftszeiten, gelegentlich nur im höchsten Paket enthalten

Achten Sie zusätzlich auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Ein niedriger Monatspreis bei 48 Monaten Bindung ist in der Summe oft teurer als ein höherer Preis mit monatlicher Kündbarkeit. Verlangen Sie vor Unterschrift eine Aufstellung aller Positionen und die Angabe, was bei einem Wechsel mit Ihren Daten geschieht.

In fünf Schritten zum passenden System

Die Auswahl gelingt zuverlässiger, wenn sie vom Betrieb ausgeht und nicht vom Produkt.

  • Bedarf festhalten. Zahl der Kassen, Artikel, Standorte, Mitarbeitenden und die Zahlungsarten, die Sie annehmen. Ohne diese Zahlen ist jedes Angebot unvergleichbar.
  • Ausschlusskriterien bestimmen. Meist sind es zwei oder drei Punkte, etwa Offlinebetrieb, Filialsteuerung oder eine offene Schnittstelle. Alles, was diese Punkte nicht erfüllt, fällt sofort heraus.
  • Angebote einholen und vereinheitlichen. Rechnen Sie jedes Angebot auf denselben Zeitraum und denselben Leistungsumfang um, inklusive TSE und Kartenzahlung.
  • Vorführung im eigenen Ablauf. Lassen Sie einen typischen Vorgang aus Ihrem Betrieb durchspielen, nicht die Standarddemo des Anbieters. Fragen Sie dabei nach dem DSFinV-K-Export.
  • Vertrag prüfen. Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassung, Datenherausgabe bei Vertragsende und Reaktionszeiten im Support gehören schriftlich festgehalten.

Fazit

Ein Kassensystem im Hotel wird nicht nach der längsten Funktionsliste ausgewählt, sondern nach den wenigen Punkten, die im Alltag täglich getroffen werden. Klare Ausschlusskriterien, eine vollständige Kostenrechnung über die Laufzeit und eine Vorführung am eigenen Ablauf führen schneller zu einer belastbaren Entscheidung als jede Rangliste.

Die hier genannten Anbieter decken unterschiedliche Betriebsgrößen und Betriebsformen ab. Welcher davon zu Ihr Haus passt, lässt sich erst beantworten, wenn Bedarf und Ausschlusskriterien feststehen.

Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Nein. Die Anbindung an ein Property-Management-System ist eine eigene Schnittstelle, die nicht jeder Kassenanbieter dokumentiert. Nennen Sie die eingesetzte Hotelsoftware im Erstgespräch und lassen Sie sich die Anbindung bestätigen.

Die reine Beherbergungsleistung unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Wellness sind gesondert zu beurteilen und werden in der Regel mit 19 Prozent besteuert.

Das richtet sich nach den Verkaufsstellen, nicht nach der Zimmerzahl. Rezeption, Restaurant und Bar arbeiten meist mit eigenen Geräten. Die Lizenzkosten werden in der Regel je Kasse berechnet, was bei mehreren Stellen deutlich ins Gewicht fällt.

Ja, bei jedem Geschäftsvorfall an einer elektronischen Kasse. Wird der Umsatz auf das Gastkonto gebucht und erst beim Auschecken abgerechnet, erfolgt die Belegausgabe mit der Gesamtrechnung.

Die Mitteilung nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung erfolgt je Betriebsstätte und umfasst alle dort eingesetzten Systeme mit Art, Zahl und Seriennummern. Änderungen sind innerhalb eines Monats über ELSTER nachzumelden.

In der Regel ja, weil mehrere Verkaufsstellen ohne eigenen Server zusammenarbeiten. Voraussetzung ist eine stabile Verbindung im Haus und ein dokumentierter Offlinebetrieb für den Ausfall.

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