Kassensysteme für Friseursalons 2026

Welche Anforderungen ein Kassensystem im Friseursalon erfüllen muss, wie Termin und Kasse zusammenspielen und wie sich die verbreiteten Anbieter unterscheiden.

  • Aktualisiert am 20. September 2026
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Melanie Strunz
Geschrieben vonMelanie StrunzTexterin
Sylvia Jazmati
Inhaltlich geprüftSylvia JazmatiChefredakteurin

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Salon zählt die Verbindung von Terminbuch, Dienstleistung und Kasse. Getrennte Systeme erzeugen doppelte Pflege.
  • Dienstleistung und Produktverkauf sind unterschiedliche Umsatzarten und sollten getrennt auswertbar sein.
  • Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE und muss über ELSTER gemeldet sein.
  • Umsätze je Mitarbeitenden sind die Grundlage für Provision und Personalplanung und gehören in die Standardauswertung.
  • Auf Dienstleistungen und Produkte gilt der Regelsatz von 19 Prozent, der ermäßigte Satz für Speisen betrifft Salons nicht.

Im Friseursalon ist die Kasse der Punkt, an dem Termin, Dienstleistung, Produktverkauf und Mitarbeiterleistung zusammenlaufen. Wer Terminbuch und Kasse getrennt führt, pflegt Kundendaten doppelt und verliert die Auswertung, die für Personalplanung und Provision gebraucht wird. Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen an ein Kassensystem im Salon, fasst die gesetzlichen Pflichten mit Stand September 2026 zusammen und stellt die im deutschen Markt verbreiteten Anbieter mit ihren Eignungskriterien vor.

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Was ein Kassensystem im Friseursalon leisten muss

Termin und Kasse zusammenführen

Ein Termin sollte sich direkt in einen Kassenvorgang überführen lassen, mit den gebuchten Leistungen als Vorbelegung. Bietet der Kassenanbieter kein eigenes Terminbuch, prüfen Sie, ob eine Schnittstelle zur eingesetzten Terminsoftware dokumentiert ist. Ohne Verbindung bleibt die Kasse ein reines Abrechnungsgerät.

Dienstleistung und Produktverkauf trennen

Der Salon verkauft Leistungen und Ware nebeneinander. Beides sollte getrennt ausgewertet werden, weil sich daraus Marge und Sortimentsentscheidungen ableiten. Für die Produktseite braucht es zusätzlich eine einfache Bestandsführung, sonst fehlt der Überblick über Pflegeprodukte.

Umsätze je Mitarbeitenden

Provisionsmodelle sind im Salon verbreitet. Die Kasse sollte jede Leistung der ausführenden Person zuordnen und eine Auswertung je Person und Zeitraum liefern. Das setzt getrennte Anmeldungen voraus, nicht nur ein gemeinsames Kassenkonto.

Kundenkartei und Behandlungshistorie

Eine Kundenkartei mit Farbformeln und Behandlungsverlauf ist im Salon ein echter Vorteil. Sie unterliegt allerdings der Datenschutz-Grundverordnung. Klären Sie, wo die Daten liegen, wie lange sie gespeichert werden und wie ein Auskunfts- oder Löschersuchen bearbeitet wird.

Gutscheine und Abonnements

Gutscheine sind im Salon ein relevanter Umsatzanteil. Die Kasse muss Ausgabe und Einlösung nachvollziehbar dokumentieren, weil es sich steuerlich je nach Art des Gutscheins um unterschiedliche Vorgänge handelt. Eine handschriftliche Liste genügt hier nicht.

Gesetzliche Pflichten im Friseursalon

Die steuerlichen Anforderungen an Kassen gelten unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Die folgende Übersicht gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Technische Sicherheitseinrichtung

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach Paragraf 146a Abgabenordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle und signiert jeden Vorgang unveränderbar. Zulässig sind Hardwarelösungen als Steckmodul und Cloudlösungen. Zertifikate laufen ab und müssen rechtzeitig erneuert werden, das gehört in die Verantwortung des Betriebs und nicht des Anbieters.

Belegausgabepflicht

Seit dem 1. Januar 2020 ist bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten. Eine Mitnahmepflicht besteht nicht. Ein elektronischer Beleg ist zulässig, sofern der Kunde zustimmt. Eine Befreiung kommt nur auf Antrag und bei nachgewiesener Härte in Betracht.

Meldepflicht über ELSTER

Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endete die Frist am 31. Juli 2025. Seither gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Gemeldet werden Art und Zahl der Systeme sowie die Seriennummern, je Betriebsstätte gesammelt.

GoBD und Datenzugriff

Alle Einzelaufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, unveränderbar und jederzeit lesbar. Bei einer Kassennachschau nach Paragraf 146b Abgabenordnung verlangt die Finanzverwaltung den Export im Format DSFinV-K. Ein System, das diesen Export nicht liefert, ist praktisch nicht prüfungsfest. Lassen Sie sich den Export vor Vertragsschluss einmal zeigen.

Elektronische Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise bleibt es bei der bisherigen Regelung, weshalb der klassische Kassenbon davon zunächst nicht betroffen ist.

Anbieter im Friseursalon im Überblick

Die folgenden Anbieter sind im deutschen Markt verbreitet und decken den Bedarf eines Friseursalons ab. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Rangfolge dar. Es handelt sich um eine Einordnung nach Eignungskriterien, nicht um eine Bewertung.

Eine Nennung an dieser Stelle bedeutet nicht, dass der Anbieter über ServiceSelector vermittelt wird. Welche Anbieter aktuell als Partner angebunden sind, zeigt der Anbietervergleich. Die Angaben stammen aus Anbieterveröffentlichungen und öffentlichen Quellen mit Stand September 2026.

Lightspeed

International aufgestellter Anbieter mit getrennten Produktlinien für Handel und Gastronomie und offener API. Firmensitz ist Montreal, Kanada.

Geeignet, wenn

  • Mehrere Standorte über eine zentrale Warenwirtschaft und ein gemeinsames Reporting geführt werden sollen
  • Kasse und Onlineshop verbunden werden sollen
  • Eigene Systeme über eine dokumentierte API angebunden werden sollen
  • Ihr Betrieb ohnehin auf Apple-Geräte setzt

Weniger geeignet, wenn

  • Ein sehr kleiner Einzelbetrieb eine günstige Basiskasse sucht
  • Kurzfristige Kündbarkeit gefragt ist, der Jahresvertrag verlängert sich automatisch mit 90 Tagen Frist
  • Feste Hardwarepreise und Modellangaben vor der Entscheidung gebraucht werden
  • Ein deutscher Serverstandort vertraglich gefordert wird

Anbieterprofil Lightspeed

LocaFox

Deutscher Anbieter mit eigenen Android-Geräten, Self-Checkout und wahlweise Hardware- oder Cloud-TSE. Firmensitz ist Bielefeld.

Geeignet, wenn

  • Selbstbedienungskassen Teil des Konzepts sind
  • Bargeldannahme an der Selbstbedienungskasse gebraucht wird
  • Kurze Vertragsbindung wichtig ist, der Anbieter gibt monatliche Kündbarkeit an
  • Ein großer stationärer Kassenarbeitsplatz gewünscht ist

Weniger geeignet, wenn

  • Ein Restaurant mit voller Tischverwaltung ausgestattet werden soll
  • Die Gesamtkosten inklusive Kartenzahlung vorab kalkuliert werden sollen
  • Die Kosten für Self-Checkout entscheidungsrelevant sind
  • Belastbare Angaben zu Unternehmensgröße und Kundenbasis erwartet werden

Anbieterprofil LocaFox

REA Card

Hersteller mit eigener Fertigung in Deutschland, Terminal, Kasse und Zahlungsabwicklung aus einer Hand. Firmensitz ist Mühltal.

Geeignet, wenn

  • Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung von einem Anbieter mit eigener Fertigung in Deutschland kommen sollen
  • Ihr Betrieb Support auch abends und am Wochenende braucht
  • Eine lange Mietbindung gegen eine niedrige Monatsrate akzeptabel ist
  • Ihr Betrieb in einer der vorkonfigurierten Branchen liegt, etwa Bäckerei, Metzgerei, Friseur oder Kiosk

Weniger geeignet, wenn

  • Kurze Kündigungsfristen oder monatlich kündbare Verträge gefordert sind
  • Eine offene, dokumentierte API für eigene Anbindungen benötigt wird
  • Ein vorab veröffentlichtes Preisverzeichnis mit Disagien je Kartenart verlangt wird
  • Ein internationaler Rollout oder Mehrländerbetrieb geplant ist

Anbieterprofil REA Card

ready2order

Cloudkasse für kleine Betriebe mit vollständig veröffentlichter Preisliste und offener Schnittstelle. Firmensitz ist Wien.

Geeignet, wenn

  • Preistransparenz vor dem Erstgespräch wichtig ist
  • Ein kleiner Gastronomiebetrieb oder ein Einzelstandort im Handel ausgestattet werden soll
  • Eine eigene Anbindung an Fremdsoftware über eine offene API geplant ist
  • Die Kartenzahlung zu einem festen, offen genannten Satz abgerechnet werden soll

Weniger geeignet, wenn

  • Mehrere Filialen zentral gesteuert werden sollen
  • Ein Küchendisplaysystem oder Self-Ordering per Gäste-App gebraucht wird
  • Self-Checkout-Terminals Teil des Konzepts sind
  • Eine Rezeptur- oder Zutatenverwaltung für die Kalkulation benötigt wird

Anbieterprofil ready2order

Tillhub

Cloudkasse auf iPad oder Android mit Kartenzahlung über die Konzernmutter Unzer und Cloud-TSE von fiskaly. Firmensitz ist Berlin.

Geeignet, wenn

  • Kartenzahlung und Kassensystem sollen aus einer Hand kommen
  • Mehrere Filialen oder ein Franchise-Netz werden zentral gesteuert
  • Der Einsatz ist mobil, etwa bei Pop-up, Marktstand oder Dienstleistung vor Ort
  • Umfangreiche Auswertungen mit Export sind wichtig

Weniger geeignet, wenn

  • Sie Preistransparenz vor dem Erstkontakt erwarten
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Einrichtungsgebühr vorab schriftlich feststehen sollen
  • Eine dokumentierte offene API für eigene Anbindungen Voraussetzung ist
  • Ihr Betrieb längere Offlinephasen sicher überbrücken muss

Anbieterprofil Tillhub

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Die Systeme im direkten Vergleich

Zwei Wege, die sich deutlich unterscheiden

Welcher passt, hängt von Fläche, Frequenz und Ablauf im Betrieb ab.

Termin und Kasse vereintGetrennte SystemeBuchung und Bon in einemKundenhistorie sichtbarErinnerung per NachrichtEin Anbieter, ein VertragFreie Wahl beim KalenderKasse bleibt schlankZwei Verträge und SchnittstellenAbgleich kostet Zeit
Zum Ansehen seitlich wischen

Die Tabelle fasst die technischen Eckpunkte zusammen, die in der Auswahl am häufigsten den Ausschlag geben. Der Eintrag nicht dokumentiert bedeutet, dass der Anbieter dazu keine öffentliche Angabe macht. Er bedeutet nicht, dass die Funktion fehlt. Fragen Sie solche Punkte im Gespräch gezielt ab und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

MerkmalLightspeedLocaFoxREA Cardready2orderTillhub
Cloudbetriebjajateils, Cloud-Dienste erst in der höchsten Stufejaja
Offlinebetriebja, mit automatischer Synchronisationteilsnicht dokumentiertnicht dokumentiertteils
TSE integriertja, als Cloud-TSEja, Hardware oder Cloudteils, getrennt bepreistteils, kostenpflichtiges Zusatzpaketja, als Cloud-TSE
Serverstandort Deutschlandnicht dokumentiertjanicht dokumentiertjaja
DATEV-Exportja, täglich automatisiertjajajaja
Mehrfilialfähigjajanicht dokumentiertnicht dokumentiertja
Offene API dokumentiertjajanicht dokumentiertjanicht dokumentiert

Stand der Angaben September 2026, Quelle sind Anbieterveröffentlichungen und öffentliche Vergleichsportale.

Was ein Kassensystem wirklich kostet

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Anschaffung ist nur ein Teil. Die laufenden Posten entscheiden über die Gesamtkosten.

HardwareeinmaligSoftwaremonatlichSicherheitseinrichtungjährlichService und Supportmonatlichgeringer Anteilhoher Anteil
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Die Balken zeigen Größenverhältnisse, keine Preise. Konkrete Werte stehen im Text.

Der Monatspreis der Software ist nur ein Teil der Rechnung. Wer Angebote vergleichen will, sollte alle Posten über die geplante Laufzeit zusammenrechnen. Die folgenden Positionen werden am häufigsten übersehen.

  • Lizenz je Kasse und je Standort, häufig gestaffelt nach Funktionsumfang
  • Technische Sicherheitseinrichtung, je nach Anbieter einmalig oder als laufende Gebühr
  • Hardware wie Kasse, Bondrucker, Geldlade, Scanner und Kartenterminal, gekauft oder gemietet
  • Entgelte für die Kartenzahlung, meist als Prozentsatz des Umsatzes zuzüglich fester Beträge je Transaktion
  • Einrichtung, Datenimport und Schulung, teils enthalten und teils gesondert berechnet
  • Zusatzmodule für Warenwirtschaft, Onlineshop, Zeiterfassung oder Kundenbindung
  • Support außerhalb der Geschäftszeiten, gelegentlich nur im höchsten Paket enthalten

Achten Sie zusätzlich auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Ein niedriger Monatspreis bei 48 Monaten Bindung ist in der Summe oft teurer als ein höherer Preis mit monatlicher Kündbarkeit. Verlangen Sie vor Unterschrift eine Aufstellung aller Positionen und die Angabe, was bei einem Wechsel mit Ihren Daten geschieht.

In fünf Schritten zum passenden System

Die Auswahl gelingt zuverlässiger, wenn sie vom Betrieb ausgeht und nicht vom Produkt.

  • Bedarf festhalten. Zahl der Kassen, Artikel, Standorte, Mitarbeitenden und die Zahlungsarten, die Sie annehmen. Ohne diese Zahlen ist jedes Angebot unvergleichbar.
  • Ausschlusskriterien bestimmen. Meist sind es zwei oder drei Punkte, etwa Offlinebetrieb, Filialsteuerung oder eine offene Schnittstelle. Alles, was diese Punkte nicht erfüllt, fällt sofort heraus.
  • Angebote einholen und vereinheitlichen. Rechnen Sie jedes Angebot auf denselben Zeitraum und denselben Leistungsumfang um, inklusive TSE und Kartenzahlung.
  • Vorführung im eigenen Ablauf. Lassen Sie einen typischen Vorgang aus Ihrem Betrieb durchspielen, nicht die Standarddemo des Anbieters. Fragen Sie dabei nach dem DSFinV-K-Export.
  • Vertrag prüfen. Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassung, Datenherausgabe bei Vertragsende und Reaktionszeiten im Support gehören schriftlich festgehalten.

Fazit

Ein Kassensystem im Friseursalon wird nicht nach der längsten Funktionsliste ausgewählt, sondern nach den wenigen Punkten, die im Alltag täglich getroffen werden. Klare Ausschlusskriterien, eine vollständige Kostenrechnung über die Laufzeit und eine Vorführung am eigenen Ablauf führen schneller zu einer belastbaren Entscheidung als jede Rangliste.

Die hier genannten Anbieter decken unterschiedliche Betriebsgrößen und Betriebsformen ab. Welcher davon zu Ihren Salon passt, lässt sich erst beantworten, wenn Bedarf und Ausschlusskriterien feststehen.

Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Wer eine einsetzt, muss sie jedoch mit zertifizierter TSE betreiben, die Belegausgabepflicht beachten und das System melden. Eine offene Ladenkasse bleibt zulässig, erfordert aber einen täglichen Kassenbericht.

Trinkgeld an Mitarbeitende ist steuerfrei, Trinkgeld an den Betrieb nicht. Beides sollte getrennt erfasst werden. Bei Kartenzahlung ist zusätzlich zu dokumentieren, wie der Betrag an die Mitarbeitenden weitergegeben wird.

Für Friseurdienstleistungen und für den Verkauf von Pflegeprodukten gilt der Regelsatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Satz für Speisen in der Gastronomie ist für Salons ohne Bedeutung.

Das hängt vom Anbieter ab. Manche Kassensysteme bringen ein eigenes Terminbuch mit, andere bieten eine Schnittstelle. Nennen Sie Ihre Terminsoftware im Erstgespräch und lassen Sie die Anbindung schriftlich bestätigen.

Steuerlich wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutschein unterschieden. Beim Einzweckgutschein entsteht die Umsatzsteuer bereits bei Ausgabe, beim Mehrzweckgutschein erst bei Einlösung. Die Kasse sollte beide Fälle abbilden können. Klären Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung.

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mitteilungspflicht nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung. Für Altsysteme endete die Frist am 31. Juli 2025, seither gilt ein Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme.

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