Betriebliche Altersvorsorge Anbieter Vergleich
Jeder Betrieb muss Entgeltumwandlung anbieten, die Ausgestaltung bleibt Ihnen überlassen. Wir vergleichen Durchführungswege und Anbieter danach, wie viel Verwaltung hängen bleibt und wie verständlich das Modell für Ihre Belegschaft ist.
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EmployfitsProfil noch nicht beanspruchtEmployfits ist die Benefitmarke der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH aus Hamburg. Der Anbieter stellt keine eigene Benefitlösung her, sondern tritt als unabhängiger Benefit-Manager…Zum Profil
- Unabhängiger Benefit-Manager mit Vergleich von nach eigener Angabe über 300 Anbietern
- 25 Benefitarten aus einer Hand, darunter betriebliche Altersvorsorge, Krankenversorgung und Sachbezug
- Erlaubnis als Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, im Handelsregister als Unternehmensgegenstand eingetragen
- Erstellung von Versorgungsordnungen und arbeitsrechtlichen Dokumenten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Veröffentlichte Paketpreise mit kostenfreiem Einstiegspaket und Analyse des Bestandsportfolios
- Portal und App für Mitarbeitende sowie Arbeitgeberportal ab dem Paket Professional
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Fünf Durchführungswege und was sie für den Betrieb bedeuten
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege. Sie unterscheiden sich vor allem in drei Punkten: ob eine Rückstellung in Ihrer Bilanz entsteht, ob es eine betragsmäßige Obergrenze gibt und wie groß Ihr Haftungsrisiko ausfällt.

Direktversicherung
Sie schließen eine Renten- oder Lebensversicherung auf das Leben der beschäftigten Person ab, bezugsberechtigt sind sie selbst oder ihre Hinterbliebenen. Mit Abstand der verbreitetste Weg und für kleine Betriebe der Standard.
- Keine Pensionsrückstellung, die Beiträge sind laufender Aufwand
- Bei Entgeltumwandlung ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen
- Kein versicherungsmathematisches Gutachten, im Regelfall keine PSV-Beitragspflicht

Pensionskasse
Rechtsfähige Versorgungseinrichtung mit eigenem Rechtsanspruch der versicherten Person, unter Versicherungsaufsicht. Häufig als Branchen- oder Verbandslösung organisiert, was Kollektivkonditionen ermöglicht.
- Technisch der Direktversicherung ähnlich, aber mit größerem Haftungsrisiko
- Kürzt die Kasse ihre Leistungen, müssen Sie die Differenz ausgleichen
- Ohne vorhandene Branchen- oder Verbandskasse selten die bessere Wahl

Pensionsfonds
Rechtsfähige Versorgungseinrichtung mit freierer Kapitalanlage. Höhere Aktienquote möglich, damit höhere Renditechance und höheres Schwankungsrisiko.
- Beiträge sind Betriebsausgabe, bei Übernahme bestehender Zusagen auf zehn Jahre verteilbar
- PSV-Beitragspflicht besteht
- Für eine Neueinrichtung im Mittelstand selten erste Wahl, relevant als Auslagerungsziel für Altzusagen

Unterstützungskasse und Direktzusage
Die beiden Wege ohne Obergrenze nach § 3 Nr. 63 EStG. Die Unterstützungskasse gewährt keinen eigenen Rechtsanspruch, bei der Direktzusage sagen Sie selbst zu und leisten später selbst.
- Attraktiv für Zusagen oberhalb der 8-Prozent-Grenze, etwa für die Geschäftsführung
- Die Direktzusage erzeugt eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG
- Beide mit voller Einstandspflicht und PSV-Beitragspflicht, für die breite Belegschaft eines Kleinbetriebs unverhältnismäßig
| Kriterium | Direktversicherung | Pensionskasse | Unterstützungskasse | Direktzusage |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsanspruch gegen den Träger | Ja | Ja | Nein | Entfällt |
| Bilanzwirkung | Keine Rückstellung | Im Regelfall keine | Keine, weil mittelbar | Rückstellung nach § 6a EStG |
| Obergrenze der Beiträge | 8 Prozent der BBG | 8 Prozent der BBG | Keine nach § 3 Nr. 63 | Keine nach § 3 Nr. 63 |
| PSV-Beitragspflicht | Im Regelfall nein | Ja, mit Ausnahmen | Ja | Ja |
| Eignung bis 20 Beschäftigte | Sehr gut | Mittel | Gering | Gering |
| Eignung 50 bis 250 Beschäftigte | Gut | Gut | Gut für Einzelzusagen | Für Geschäftsführung und Führungskräfte |
Die Einstandspflicht lässt sich durch keinen Weg abschalten
Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG stehen Sie für die Erfüllung der zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über Sie erfolgt. Das Bundesarbeitsgericht hat das für Leistungskürzungen einer Pensionskasse ausdrücklich bestätigt, zuletzt mit Urteil vom 14.03.2023 (3 AZR 197/22).
- Bei Direktversicherung und beitragsorientierter Zusage bleibt das Risiko praktisch gering, weil die Zusage an die Versicherungsleistung gekoppelt ist
- Ein Restrisiko besteht bei fehlerhafter Vertragsgestaltung und bei Zusagen, die eine bestimmte Leistungshöhe garantieren
- Die einzige Ausnahme ist die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell, dort entfällt die Einstandspflicht, dafür darf die Leistungshöhe nicht garantiert werden und es braucht eine tarifvertragliche Grundlage
Was Sie als Arbeitgeber 2026 schulden
Betriebliche Altersvorsorge ist kein freiwilliges Benefit mehr, sondern in Teilen gesetzliche Pflicht. Drei Punkte betreffen jeden Betrieb, unabhängig von Größe und Branche.
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Beschäftigte können verlangen, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung aus künftigen Entgeltansprüchen umgewandelt werden. Für 2026 sind das 4.056 Euro im Jahr. Sie können den Durchführungsweg vorgeben, aber nicht das Ob.
- Sind Sie zur Durchführung über Pensionsfonds oder Pensionskasse bereit, wird dort durchgeführt, sonst kann eine Direktversicherung verlangt werden
- Mindestumfang sind 296,63 Euro im Jahr, Sie dürfen gleichbleibende Monatsbeträge innerhalb eines Kalenderjahres verlangen
- Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ohne Entgelt, etwa in der Elternzeit, darf die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortgesetzt werden
- Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, haben keinen gesetzlichen Anspruch, eine Zusage ist aber freiwillig möglich
Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent
Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit Sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt das für alle Vereinbarungen, auch für die vor 2019 geschlossenen.
- Unterhalb aller Bemessungsgrenzen liegt Ihre tatsächliche Ersparnis bei rund 21 Prozent, die 15 Prozent kosten Sie also unter dem Strich nichts
- Liegt das Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, sinkt die Ersparnis auf rund 10,6 Prozent, dann lohnt die spitze Abrechnung je Person
- Achtung bei der Ausnutzung der Freibeträge: Zuschuss und Umwandlung zählen zusammen. Für die volle Sozialversicherungsfreiheit dürfen nur 293,91 Euro monatlich umgewandelt werden, weil Zuschuss und Umwandlung zusammen genau 338 Euro ergeben
Opting-out: neu auch ohne Tarifvertrag
Optionssysteme mit automatischer Entgeltumwandlung und Widerspruchsrecht brauchten bisher eine tarifvertragliche Grundlage. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz lässt sie seit Januar 2026 auch in einer Betriebsvereinbarung zu, wenn Sie mindestens 20 Prozent Zuschuss geben.
- Die Verpflichtung aus dem 15-Prozent-Zuschuss gilt damit als erfüllt
- Formvorgaben sind Textform, mindestens drei Monate Vorlauf vor der ersten Fälligkeit und ein Widerspruchsrecht von mindestens einem Monat
- Praktische Einschränkung: eine Betriebsvereinbarung setzt einen Betriebsrat voraus, für Kleinstbetriebe ist dieser Weg damit nicht gangbar
Unverfallbarkeit, Portabilität und Abfindung
Drei Regelwerke, die beim Ausscheiden greifen und in der Praxis regelmäßig übersehen werden.
- Arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Zusage mindestens drei Jahre bestand
- Entgeltumwandlung einschließlich Ihres Zuschusses ist dagegen sofort unverfallbar, ohne jede Frist
- Ausscheidende können innerhalb eines Jahres die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen, wenn der Übertragungswert 101.400 Euro nicht übersteigt
- Abfindung ohne Zustimmung ist 2026 bis 59,33 Euro Monatsrente oder 7.119 Euro Kapital möglich, mit Zustimmung und Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung bis 79,10 Euro oder 9.492 Euro
Insolvenzsicherung über den PSVaG
Beitragspflichtig sind Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionskasse. Die übliche Direktversicherung ist es im Regelfall nicht.
- Bei Entgeltumwandlung mit unwiderruflichem Bezugsrecht und dem zwingenden Verpfändungsausschluss entfällt die Beitragspflicht für Direktversicherungen
- Bei Pensionskassen entfällt sie, wenn die Kasse einem Sicherungsfonds angehört oder als gemeinsame Einrichtung nach § 4 TVG organisiert ist
- Der endgültige Beitragssatz für 2025 lag bei 1,2 Promille, der Satz für 2026 wird üblicherweise erst im November festgesetzt
- Beitragsbemessungsgrundlagen sind jährlich bis zum 30. September zu melden, die Erstmeldung binnen drei Monaten nach Entstehen der Pflicht
Die Grenzen 2026 in Zahlen
Betriebliche Altersvorsorge funktioniert über zwei verschiedene Grenzen, die selten zusammenfallen. Genau dazwischen liegt eine Zone, die in der Beratung regelmäßig übersehen wird.
Die Zone zwischen 4 und 8 Prozent
Zwischen 4.056 und 8.112 Euro im Jahr sind Beiträge steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Wer nur die 8-Prozent-Grenze kennt, rechnet für die Beschäftigten zu optimistisch und bildet in der Lohnabrechnung etwas Falsches ab.
- Zuschuss und Umwandlung zählen zusammen auf beide Grenzen
- Wer die Sozialversicherungsfreiheit exakt ausschöpfen will, wandelt 293,91 Euro monatlich um, weil daraus mit 15 Prozent Zuschuss genau 338 Euro werden
- Für die Steuerfreiheit lautet die Rechnung 587,83 Euro Umwandlung plus 88,17 Euro Zuschuss gleich 676 Euro
Förderbetrag für Geringverdienende, § 100 EStG
Das am stärksten untergenutzte Instrument. Zahlen Sie für eine Person mit bis zu 2.575 Euro Monatsgehalt zusätzlich zum Lohn mindestens 240 Euro im Jahr in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein, erstattet der Staat 30 Prozent davon, höchstens 288 Euro.
- Rechenbeispiel: 960 Euro Arbeitgeberbeitrag im Jahr ergeben 288 Euro Förderbetrag, Ihre Nettobelastung sinkt auf 672 Euro
- Der Arbeitgeberbeitrag ist bis 960 Euro zusätzlich steuerfrei, und zwar neben dem Freibetrag des § 3 Nr. 63 EStG, beide sind nebeneinander nutzbar
- Sie entnehmen den Förderbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, übersteigt er sie, erstattet das Finanzamt auf Antrag
- Ab 2027 steigen die Werte: maximal geförderter Beitrag 1.200 Euro, Höchstförderbetrag 360 Euro, die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt
Was in der Auszahlungsphase passiert
Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wurden. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- In der Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat, in der Pflegeversicherung dagegen nur eine Freigrenze, dort wird auf die volle Rente erhoben
- Bei 500 Euro Betriebsrente ergeben sich rund 71 Euro Beitrag im Monat, also rund 14 Prozent der Bruttorente
- Bei Kapitalauszahlung gilt ein Hundertzwanzigstel des Kapitals über 120 Monate als monatlicher Versorgungsbezug
- Neu und wichtig: der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2025 entschieden, dass einmalige Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung besteuert werden
| Größe | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 101.400 Euro im Jahr, 8.450 Euro im Monat, bundeseinheitlich | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Steuerfrei (8 Prozent der BBG) | 8.112 Euro im Jahr, 676 Euro im Monat | § 3 Nr. 63 EStG |
| Sozialversicherungsfrei (4 Prozent der BBG) | 4.056 Euro im Jahr, 338 Euro im Monat | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV |
| Gesetzlicher Umwandlungsanspruch | 4.056 Euro im Jahr, Mindestumfang 296,63 Euro | § 1a Abs. 1 BetrAVG |
| Förderbetrag für Geringverdienende | 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro | § 100 Abs. 2 EStG |
| Einkommensgrenze dafür | 2.575 Euro im Monat, 30.900 Euro im Jahr | § 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG |
| Freibetrag Betriebsrente in der Krankenversicherung | 197,75 Euro im Monat | § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V |
| Bezugsgröße | 47.460 Euro im Jahr, 3.955 Euro im Monat | § 18 SGB IV |
Was bAV den Betrieb wirklich kostet
Die überraschende Antwort für die meisten kleinen Betriebe lautet: unterhalb der Bemessungsgrenzen nichts, teilweise sogar weniger als nichts. Entscheidend ist, was im Produkt an Kosten steckt und wie viel Zeit die Verwaltung frisst.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Pflichtzuschuss | 15 Prozent des umgewandelten Entgelts | Begrenzt auf Ihre tatsächliche Sozialversicherungsersparnis. Unterhalb aller Bemessungsgrenzen sparen Sie rund 21 Prozent, der Zuschuss kostet Sie unter dem Strich also nichts. |
| Saldo bei 10 Umwandlungen zu je 150 Euro | rund 1.100 Euro Vorteil im Jahr | Umgewandelt 18.000 Euro im Jahr, Zuschuss 2.700 Euro, Sozialversicherungsersparnis rund 3.807 Euro. Umlagen und gesetzliche Unfallversicherung sind darin nicht berücksichtigt. |
| Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze | Ersparnis sinkt auf rund 10,6 Prozent | Ab 5.812,50 Euro Monatsentgelt greifen nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dann übersteigt der pauschale Zuschuss die Ersparnis, und die spitze Abrechnung je Person ist wirtschaftlich geboten. |
| Effektivkosten des Produkts | 0,55 bis 1,79 Prozent Renditeminderung | Die einzige sinnvolle Vergleichsgröße, weil sie alle Kostenarten zusammenfasst. Direktversicherertarife liegen oft bei 0,5 bis 0,8 Prozent, klassische Maklertarife deutlich darüber. |
| Wirkung der Kostendifferenz | 0,59 Prozentpunkte kosten rund 16.900 Euro | Gerechnet auf 37 Jahre Laufzeit, 100 Euro Monatsbeitrag und 6 Prozent Bruttorendite. Diese eine Zahl erklärt, warum die Effektivkostenquote die wichtigste Angebotsfrage ist. |
| Abschlusskosten | höchstens 25 Promille der Beitragssumme | Aufsichtsrechtliche Obergrenze der Zillmerung. Bei 100 Euro Monatsbeitrag und 30 Jahren Laufzeit sind das maximal 900 Euro. Nettotarife ohne Abschlussprovision senken die Effektivkosten deutlich. |
| Verwaltungsaufwand | größenordnungsmäßig 2 Stunden je Person und Jahr | Abgeleitet aus einer Marktangabe von über 1.100 Stunden bei 500 Beschäftigten. Darin stecken Grenzprüfung, Zuschussberechnung, Förderbetrag, Entgeltpausen und Übertragungsverlangen. |
| Nur bei Direktzusage und Unterstützungskasse | Gutachten plus PSV-Beitrag | Versicherungsmathematische Gutachten und der Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein, dessen endgültiger Satz für 2025 bei 1,2 Promille lag. Für kleine Betriebe ist das der Hauptgrund, diese Wege zu meiden. |
Rechenbeispiele und Belastungsrechnungen beruhen auf den Beitragssätzen 2026 (Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent) sowie den Rechengrößen der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Die Produktkostenangaben stammen aus Anbieter- und Fachquellen und sind ein Orientierungsrahmen, kein Marktdurchschnitt. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was Sie fragen sollten und was typischerweise schiefgeht
bAV-Angebote sind schwer vergleichbar, weil die entscheidenden Kosten nicht im Prospekt stehen. Diese Fragen machen sie vergleichbar, und die zehn Fehler darunter sind die, die in der Betriebsprüfung auffallen.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Wie hoch ist die Effektivkostenquote des Tarifs laut Produktinformationsblatt, bei 100 Euro Monatsbeitrag und einmal 30, einmal 15 Jahren Laufzeit? Bitte in Prozentpunkten Renditeminderung mit Angabe der Annahmen.
- Werden die Abschluss- und Vertriebskosten gezillmert oder laufend verteilt? Erfüllt der Tarif § 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG, wonach von jedem Beitrag derselbe prozentuale Anteil für Vertriebskosten herangezogen wird? Bitte schriftlich bestätigen, davon hängt die Förderfähigkeit ab.
- Gibt es den Tarif als Nettotarif ohne Abschlussprovision, und wie hoch ist die Effektivkostendifferenz zur Provisionsvariante bei identischer Laufzeit?
- Wie hoch ist das Garantieniveau zum Rentenbeginn in Prozent der eingezahlten Beiträge, und welcher Rentenfaktor ist garantiert? Gilt er unveränderlich für die gesamte Laufzeit?
- Wie stellen Sie sicher, dass die Anpassungspflicht nach § 16 Abs. 5 BetrAVG erfüllt wird? Werden ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung verwendet, oder ist eine jährliche Anpassung um mindestens ein Prozent vorgesehen?
- Welche Regelungen gelten bei Arbeitgeberwechsel? Wird der Übertragungswert ohne Abzüge übertragen, werden fremde Verträge übernommen, und fallen bei beitragsfreier Fortführung Stückkosten an?
- Welche Regelungen gelten bei Entgeltpausen wie Elternzeit, Langzeitkrankheit und unbezahltem Urlaub, und wie wird die Fortsetzung mit eigenen Beiträgen operativ abgewickelt?
- Welche Schnittstelle besteht zu unserem Lohnabrechnungsprogramm? Werden Ein- und Austritte, Beitragsänderungen und Entgeltpausen automatisiert übermittelt, oder müssen wir doppelt erfassen? Bitte um eine Demo mit einem Echtfall.
- Unterliegt das angebotene Vehikel der Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein? Bei einer Pensionskasse zusätzlich: gehört sie einem Sicherungsfonds an oder ist sie gemeinsame Einrichtung nach § 4 TVG?
- Wie hoch ist bei Pensionskasse und Pensionsfonds die aktuelle Bedeckungsquote, und gab es in den letzten zehn Jahren Leistungskürzungen oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen?
- Wer führt die Mitarbeiterberatung durch, wird sie dokumentiert, und erhalten wir eine Kopie der Beratungsdokumentation?
- Stellen Sie eine rechtssichere Versorgungsordnung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bereit, die Zuschussberechnung, Anrechnung auf die Freibeträge und Anpassungsregelung abbildet, und wer haftet für deren Richtigkeit?
Typische Fehler im Vergleich
Den Zuschuss für Altverträge nicht gezahlt
Viele Betriebe haben die Zuschusspflicht nur für Neuverträge ab 2019 umgesetzt. § 26a BetrAVG verschiebt den Beginn für ältere Vereinbarungen lediglich auf den 1. Januar 2022, hebt ihn aber nicht auf. Wer seitdem nicht zuschießt, schuldet die Zuschüsse nachträglich. Das fällt regelmäßig erst in der Betriebsprüfung auf.
Den Zuschuss nicht auf die Freibeträge angerechnet
Zuschuss und Umwandlung zählen gemeinsam auf die 4-Prozent- und die 8-Prozent-Grenze. Wer 338 Euro umwandelt und 50,70 Euro zuschießt, überschreitet die Sozialversicherungsgrenze um genau diesen Zuschuss. Richtig sind 293,91 Euro Umwandlung plus 44,09 Euro Zuschuss.
Die Zone zwischen 4 und 8 Prozent übersehen
Zwischen 4.056 und 8.112 Euro besteht Steuerfreiheit, aber keine Sozialversicherungsfreiheit. Wer eine Umwandlung von 676 Euro monatlich als voll abgabenfrei darstellt, erteilt eine falsche Information, und für freiwillig erteilte Informationen haftet der Arbeitgeber, wenn sie nicht richtig, eindeutig und vollständig sind.
Pensionskasse ohne Bewusstsein für die Einstandspflicht gewählt
Kürzt die Kasse, müssen Sie nachschießen. Die BaFin hat einzelnen Pensionskassen in der Vergangenheit das Neugeschäft untersagt. Der Fehler wirkt erst Jahrzehnte später, oft nach Betriebsübergang oder Unternehmensverkauf.
Die Einkommensgrenze des § 100 EStG zum falschen Zeitpunkt geprüft
Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung, spätere Änderungen sind unbeachtlich. Wer den Beitrag nach einer Gehaltserhöhung leistet, verliert den Förderbetrag. Wer ihn davor leistet, behält ihn. In Branchen mit schwankenden Entgelten ist die Terminierung damit ein echter Steuerhebel.
Gezillmerte Tarife mit dem Förderbetrag kombiniert
§ 100 Abs. 3 Nr. 5 EStG verlangt eine gleichmäßige prozentuale Vertriebskostenbelastung aller Beiträge. Ein klassisch gezillmerter Tarif erfüllt das nicht, der Förderbetrag ist dann zu versagen.
Umwandlung bei Minijobs ungeprüft zugesagt
Der gesetzliche Anspruch steht nur rentenversicherungspflichtigen Personen zu. Umgekehrt mindert die Umwandlung das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt und beeinflusst damit die Minijob-Grenze von 603 Euro. Wer das ungeprüft nutzt, riskiert eine Fehlbeurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.
Die tarifliche Sperre ignoriert
Beruhen Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag, ist die Umwandlung nur zulässig, soweit der Tarifvertrag sie vorsieht oder zulässt. In tarifgebundenen Betrieben der Gastronomie und des Baugewerbes gehört das vor jede Einführung.
Kapitalauszahlung ohne Steuer- und Beitragsrechnung versprochen
Der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2025 die Fünftelregelung für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen mit Kapitalwahlrecht versagt. Dazu kommt die Hundertzwanzigstelregelung in der Krankenversicherung über zehn Jahre. Beides zusammen verschlechtert die Nettowirkung erheblich.
Die Anpassungspflicht nicht vertraglich geregelt
Bei Entgeltumwandlung müssen Sie die Leistungen jährlich um mindestens ein Prozent anpassen oder sämtliche Überschussanteile dafür verwenden. Fehlt eine entsprechende Regelung in Zusage und Versicherungsvertrag, bleibt es bei der Dreijahresprüfung nach billigem Ermessen mit offenem Ausgang.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Die Antworten beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Ist betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Pflicht?
Eine Pflicht, von sich aus eine bAV einzurichten oder zu finanzieren, besteht nicht. Pflicht ist aber, auf Verlangen eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, und zwar bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis 4.056 Euro im Jahr. Sind Sie nicht zur Durchführung über Pensionsfonds oder Pensionskasse bereit, kann eine Direktversicherung verlangt werden.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2026, und gilt er auch für alte Verträge?
15 Prozent des umgewandelten Entgelts, allerdings nur soweit Sie tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt das für alle Vereinbarungen, auch für die vor 2019 geschlossenen. Sie können pauschal 15 Prozent zahlen oder je Person spitz abrechnen. Unterhalb aller Bemessungsgrenzen liegt Ihre Ersparnis mit rund 21 Prozent über dem Pauschalsatz.
Wie viel kann jemand 2026 maximal steuer- und abgabenfrei einzahlen?
Steuerfrei sind 8.112 Euro im Jahr, sozialversicherungsfrei nur 4.056 Euro. Dazwischen besteht Steuerfreiheit ohne Sozialversicherungsfreiheit. Wichtig ist, dass der Arbeitgeberzuschuss auf beide Grenzen angerechnet wird. Wer die Sozialversicherungsgrenze exakt ausschöpfen will, wandelt 293,91 Euro um und erhält 44,09 Euro Zuschuss, zusammen genau 338 Euro.
Was ist der Förderbetrag für Geringverdienende?
Sie dürfen 30 Prozent eines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr, direkt von der abzuführenden Lohnsteuer abziehen. Voraussetzungen sind ein erstes Dienstverhältnis, mindestens 240 Euro zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag im Jahr und ein Arbeitslohn von höchstens 2.575 Euro im Monat im Zeitpunkt der Beitragsleistung. Gerade in Branchen mit vielen Teilzeitkräften ist das attraktiv, weil der Staat rund ein Drittel trägt.
Ändert sich beim Förderbetrag in den nächsten Jahren etwas?
Ja. Durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt zum 1. Januar 2027 der maximal geförderte Arbeitgeberbeitrag von 960 auf 1.200 Euro und der Höchstförderbetrag von 288 auf 360 Euro. Die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Für 2026 gelten die alten Werte weiter.
Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Das hängt an der Finanzierung. Bei Entgeltumwandlung einschließlich Ihres Zuschusses ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen bleibt sie erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Zusage mindestens drei Jahre bestand. Die ausscheidende Person kann die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder binnen eines Jahres die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen.
Kann eine Kleinstanwartschaft abgefunden werden?
Ja, in engen Grenzen. Ohne Zustimmung ist das 2026 bis zu einer Monatsrente von 59,33 Euro oder einer Kapitalleistung von 7.119 Euro zulässig. Neu ist, dass mit Zustimmung bis 79,10 Euro oder 9.492 Euro möglich sind, wenn Sie den Betrag unmittelbar für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verwenden. Unzulässig ist die Abfindung, wenn das Übertragungsrecht ausgeübt wird.
Wie stark belasten Kranken- und Pflegeversicherung die spätere Rente?
In der Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat, die Beiträge liegen bei rund 17,5 Prozent. In der Pflegeversicherung gibt es nur eine Freigrenze, dort werden 3,6 Prozent auf die volle Rente erhoben, für Kinderlose 4,2 Prozent. Bei 500 Euro Betriebsrente sind das zusammen rund 71 Euro im Monat, also rund 14 Prozent der Bruttorente.
Was gilt bei einer Kapitalauszahlung statt einer Rente?
Steuerlich ist die Kapitalleistung voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge gefördert wurden. Die Fünftelregelung greift nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 30.10.2025 bei Direktversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht mehr. Sozialversicherungsrechtlich gilt die Hundertzwanzigstelregelung: bei 100.000 Euro Auszahlung ergibt sich ein fiktiver Monatsbezug von 833,33 Euro und über zehn Jahre rund 13.348 Euro Beiträge.
Haften wir, wenn die Versicherung weniger zahlt als erwartet?
Dem Grunde nach ja. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG stehen Sie für die zugesagten Leistungen ein, auch wenn die Durchführung nicht über Sie erfolgt. Entscheidend ist der Inhalt der Zusage: ist eine bestimmte Leistungshöhe zugesagt, haften Sie für die Differenz. Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage ist das Risiko deutlich enger. Vollständig entfällt die Einstandspflicht nur bei der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell.
Müssen wir unsere Belegschaft über die bAV beraten?
Nein. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.02.2020 (3 AZR 206/18) trifft Sie keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen wahrzunehmen, und keine Pflicht zur ungefragten Aufklärung über steuerliche Folgen. Erteilen Sie aber Informationen, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein, sonst haften Sie. Praktisch gehört die Beratung deshalb zum Anbieter, und Sie lassen sich die Dokumentation aushändigen.
Müssen laufende Betriebsrenten erhöht werden?
Grundsätzlich ist alle drei Jahre eine Anpassung zu prüfen und nach billigem Ermessen zu entscheiden. Die Pflicht entfällt, wenn Sie sich zu einer jährlichen Anpassung um mindestens ein Prozent verpflichten oder bei Direktversicherung und Pensionskasse ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung verwendet werden. Bei Entgeltumwandlung ist eine der beiden Varianten zwingend.
Können Minijobber eine bAV bekommen?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur bei Rentenversicherungspflicht, also nicht nach einer Befreiung. Eine Zusage ist dann aber freiwillig möglich. Zu beachten ist, dass die steuerfreien Beiträge im Rahmen der 4-Prozent-Grenze dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen sind und damit die Einordnung als Minijob beeinflussen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro.
Wie verbreitet ist bAV in kleinen Betrieben überhaupt?
Ende 2023 hatten rund 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine aktive Anwartschaft, also rund 52 Prozent. Nach Betriebsgröße zeigt sich ein deutliches Gefälle: unter 10 Beschäftigten rund 25 Prozent, ab 50 Beschäftigten mindestens 48 Prozent, ab 1.000 Beschäftigten rund 86 Prozent. Genau in diesem Gefälle liegt der Wettbewerbsvorteil für kleine Betriebe, die es anbieten.
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