Schließanlagen 2027, der 11. Dezember wird zum Stichtag
Der Cyber Resilience Act nennt intelligente Türschlösser ausdrücklich. Was 2027 für Schließanlagen und Zutrittskontrolle gilt und welche Ankündigungen sich nicht belegen lassen.
- Aktualisiert am 22. September 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Hauptpflichten des Cyber Resilience Act gelten ab dem 11. Dezember 2027
- Intelligente Türschlösser sind namentlich als wichtiges Produkt der Klasse I eingestuft
- Die Cybersicherheitsregeln der Funkanlagenrichtlinie werden am selben Tag abgelöst
- Im Bauproduktenrecht ändert sich für Schließtechnik 2027 praktisch nichts
- Eine neue Zutrittskontrollnorm zum Stichjahr 2027 lässt sich nicht belegen
Für Schließanlagen und Zutrittskontrolle ist 2027 vor allem ein Cybersicherheitsjahr. Der entscheidende Termin ist der 11. Dezember 2027, an dem die Hauptpflichten des Cyber Resilience Act greifen. Im mechanischen Bereich ist die Bewegung dagegen schon 2025 und 2026 passiert. Dieser Beitrag ordnet ein, was belegt ist und was sich bei näherem Hinsehen als Gerücht erweist. Stand der Angaben ist September 2026.
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Cyber Resilience Act, der 11. Dezember 2027 ist der Stichtag
Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft. Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten, also Frühwarnung binnen 24 Stunden, Hauptmeldung binnen 72 Stunden und Abschlussbericht binnen 14 Tagen bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen. Die Hauptpflichten mit Produktanforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung folgen am 11. Dezember 2027.
Die Europäische Kommission hat diesen Zeitplan in ihren Leitlinien vom 27. Juli 2026 ausdrücklich bestätigt. Eine Verschiebung ist in keiner amtlichen Quelle auffindbar. Wer auf einen Aufschub setzt, plant gegen den veröffentlichten Stand.
Der Weg zum 11. Dezember 2027
Die Meldepflichten laufen schon, der volle Pflichtenkatalog folgt zum Jahresende 2027.
Zum Ansehen seitlich wischenIntelligente Türschlösser stehen namentlich in der verschärften Kategorie
Das ist der für die Branche wichtigste Punkt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392, in Kraft seit dem 20. Dezember 2025, beschreibt die Produktkategorien der Anhänge III und IV. Kategorie 17 des Anhangs III erfasst Produkte mit digitalen Elementen, die die physische Sicherheit von Verbrauchern in einer Wohnumgebung schützen und aus der Ferne gesteuert oder verwaltet werden können.
Ausdrücklich genannt werden intelligente Türschlösser, Alarmanlagen, Heimüberwachungskameras und Babyüberwachungssysteme, dazu die Hardware und Software zur zentralen Steuerung. Diese Produkte fallen damit nicht in das Grundregime, sondern in die Klasse der wichtigen Produkte mit entsprechend strengerer Konformitätsbewertung. Für gewerbliche Zutrittskontrollanlagen außerhalb des Wohnumfelds ließ sich keine eigene Kategorie belegen, das bleibt im Einzelfall zu prüfen.
Ist meine Anlage betroffen
Zwei Fragen grenzen den Anwendungsbereich grob ein.
Zum Ansehen seitlich wischenDie Cybersicherheitsregeln der Funkanlagenrichtlinie laufen aus
Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 hat die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie aktiviert. Nach einer Verschiebung gelten sie seit dem 1. August 2025. Funkbasierte Schließ- und Zutrittssysteme fallen regelmäßig unter den Netzschutz und häufig auch unter den Schutz personenbezogener Daten.
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2026/339 vom 16. Februar 2026 wird die Verordnung 2022/30 zum 11. Dezember 2027 aufgehoben, weil der Cyber Resilience Act die Anforderungen horizontal übernimmt. Die Anforderungen verschwinden also nicht, sie wechseln die Rechtsgrundlage. Für Geräte, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 10. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden, bleibt die alte Grundlage maßgeblich.
Im Bauproduktenrecht ändert sich 2027 praktisch nichts
Die neue Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit dem 8. Januar 2026, allerdings im Koexistenzregime. Die alte Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird erst 2039 aufgehoben. Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt fest, dass bislang keine harmonisierte Norm nach der neuen Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Betroffen sind ohnehin nur die harmonisierten Beschlagnormen, also EN 179 für Notausgangsverschlüsse, EN 1125 für Panikverschlüsse, EN 1154, EN 1155 und EN 1158 für Türschließmittel und Feststellvorrichtungen sowie EN 1935 für Bänder. Schließzylinder nach EN 1303 und Schlösser nach EN 12209 gehören nicht dazu. An der CE-Kennzeichnung ändert sich für Schließtechnik 2027 nach heutigem Stand nichts.
Mechanische Normen, die Neuausgaben liegen bereits vor
DIN EN 1303 liegt nach Händlerkatalog seit August 2026 in erweiterter Fassung vor. Der Titel nennt jetzt ausdrücklich Hauptschlüsselanlagen, die Norm deckt damit Schließanlagen als solche ab. Das ist die inhaltlich bedeutsamste Änderung im mechanischen Bereich und wirkt über Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse in die Praxis 2027 hinein.
DIN EN 12209 wurde im Dezember 2025 neu ausgegeben, auffällig ist der geänderte Untertitel von Anforderungen zu Merkmalen. Ein Änderungsentwurf A1 mit Stand Mai 2026 existiert, ein Veröffentlichungstermin ist nicht bekannt. DIN 18252 für Profilzylinder steht unverändert auf Mai 2018, DIN EN 15684 für mechatronische Zylinder auf Mai 2021, DIN EN 13637 für elektrisch gesteuerte Fluchttürsysteme auf Dezember 2015. Diese Normenstände stammen aus einem Händlerkatalog und sollten im Einzelfall gegen den DIN-Katalog geprüft werden.
Für Zutrittskontrollnormen ist keine Neufassung belegbar
Maßgeblich sind DIN EN 60839-11-1 mit den Anforderungen an Anlagen und Geräte und DIN EN 60839-11-2 mit den Anwendungsregeln. Die deutschen Ausgaben tragen die Stände Dezember 2013 und Februar 2016. Eine Neufassung oder ein Entwurf mit Wirkung 2027 ließ sich nicht finden.
Gleiches gilt für die VdS-Richtlinien zur Zutrittskontrolle. Die verbreitete Erwartung einer neuen Zutrittskontrollnorm zum Stichjahr 2027 ist damit nicht belegt. Das ist kein Beweis des Gegenteils, aber ein Grund, entsprechende Ankündigungen kritisch zu prüfen.
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NIS2 gilt bereits, die Lieferkette ist der Hebel
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, die Registrierungsfrist ist abgelaufen. Zum 30. Juni 2026 waren nach Angaben des BSI 17.945 Einrichtungen registriert, darunter 6.215 besonders wichtige Einrichtungen und 1.342 kritische Infrastrukturen.
Errichter- und Handwerksbetriebe der Schließtechnik sind in aller Regel nicht selbst reguliert. Sie geraten aber über die Lieferkettenanforderungen regulierter Kunden mittelbar in den Anwendungsbereich, etwa wenn ein Krankenhaus oder ein Energieversorger Nachweise zur Absicherung der eingesetzten Zutrittstechnik verlangt. Eine Selbsteinschätzung ist über das Betroffenheitsprüfungs-Tool des BSI möglich.
Datenschutz und Mitbestimmung bleiben unverändert
Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung unterliegen dem Verarbeitungsverbot des Artikels 9 DSGVO, Ausnahmen sind abschließend geregelt. Bei biometrischer Zutrittskontrolle im Beschäftigungsverhältnis ist das der zentrale Prüfpunkt. Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG begründet ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, Zutritts- und Zeiterfassungssysteme sind anerkannte Anwendungsfälle.
Eine Änderung der DSGVO oder des Betriebsverfassungsgesetzes mit Wirkung 2027 ließ sich nicht belegen. Aussagen über eine Datenschutzreform zum Jahr 2027 sind auf heutiger Grundlage unbestätigt.
Fluchtwege, der Bestand gilt weiter
Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, Schiebe- und Karusselltüren sind dort unzulässig, und Türen müssen sich ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Elektrische Verriegelungssysteme brauchen eine bauordnungsrechtliche Zulassung, eine Not-Auf-Taste und eine selbsttätige Entriegelung bei Stromausfall.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen liegt in der Fassung 2025/1 vom 20. Mai 2025 vor, die Muster-Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme wird dort mit dem Stand Dezember 1997 geführt. Eine Änderung mit Wirkung 2027 war nicht auffindbar.
Was für den Betrieb zählt, E-Rechnung und Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Betriebe folgen erst zum 1. Januar 2028. Empfangen und archivieren muss dagegen jedes Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025, das ist kein Thema des Jahres 2027 mehr.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf mindestens 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird automatisch vergeben, Stufe 3 mit den verbleibenden wirtschaftlich Tätigen beginnt im vierten Quartal 2027. Viele Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Branche werden also erst dann erfasst.
Was Sie jetzt sinnvoll angehen
- Bei vernetzten Schließ- und Zutrittsprodukten klären, wer Hersteller im Sinne des Cyber Resilience Act ist und wer die Unterstützungszeiträume zusagt
- Lieferanten nach ihrem Fahrplan zum 11. Dezember 2027 fragen und die Antwort schriftlich festhalten
- Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf die erweiterte Fassung von DIN EN 1303 durchsehen
- Bei Kunden mit NIS2-Bezug die eigenen Nachweise zur Absicherung der gelieferten Technik vorbereiten
- Vor dem Jahreswechsel prüfen, ob der Vorjahresumsatz die Schwelle von 800.000 Euro überschreitet
- Mindestlohn und Kalkulation vor der ersten Januarabrechnung anpassen
Häufige Fragen
Betrifft der Cyber Resilience Act auch rein mechanische Schließanlagen?
Nein. Die Verordnung erfasst Produkte mit digitalen Elementen. Ein mechanischer Schließzylinder ohne Elektronik und ohne Datenverbindung fällt nicht darunter. Sobald eine Funkschnittstelle, eine App oder eine Fernverwaltung hinzukommt, ändert sich die Bewertung.
Müssen Bestandsanlagen zum 11. Dezember 2027 nachgerüstet werden?
Die Verordnung knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an den Bestand. Für bereits installierte Anlagen ergibt sich daraus keine allgemeine Nachrüstpflicht. Wesentliche Änderungen an einem Produkt können es allerdings erneut in den Anwendungsbereich bringen, dazu hat die Kommission im Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht.
Kommt 2027 eine neue Norm für Zutrittskontrollanlagen?
Dafür gibt es keinen Beleg. Für DIN EN 60839-11-1 und DIN EN 60839-11-2 ließ sich weder eine Neufassung noch ein Entwurf mit Wirkung 2027 finden. Die aktuellen deutschen Ausgaben stammen aus 2013 und 2016.
Ändert die neue Bauprodukteverordnung die CE-Kennzeichnung unserer Beschläge?
Nach heutigem Stand nicht. Es gilt ein Koexistenzregime, maßgeblich ist die Fassung, auf deren Grundlage die harmonisierte Norm veröffentlicht wurde. Harmonisierte Normen nach der neuen Verordnung sind bislang nicht im Amtsblatt erschienen.
Bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2027 neue Pflichten für Zutrittstechnik?
Das ließ sich nicht belegen. Weder Geltungsbeginn noch Produktkatalog noch Übergangsfristen ergaben in der Recherche einen Bezug zu Zutrittslösungen mit Frist im Jahr 2027. Entsprechende Behauptungen sollten Sie im Einzelfall an der Primärquelle prüfen.
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