Paymentsysteme 2027, was sich für Betriebe ändert

Bargeldobergrenze, E-Rechnung, Instant Payments und die geplante Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit. Was 2027 für Betriebe mit Kartenzahlung beschlossen ist und was noch im Verfahren steckt.

  • Aktualisiert am 22. September 2026
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Melanie Strunz
Geschrieben vonMelanie StrunzTexterin
Sylvia Jazmati
Inhaltlich geprüftSylvia JazmatiChefredakteurin

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 10. Juli 2027 sind Barzahlungen über 10.000 Euro EU-weit verboten
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz E-Rechnungen ausstellen
  • Eine Pflicht zur Kartenzahlung gibt es bislang nicht, nur ein Eckpunktepapier ohne Gesetzentwurf
  • Die geplante Kassenpflicht greift ab 2028, 2027 ist nur das Zähljahr
  • Viele TSE-Zertifikate der ersten Generation laufen zwischen 2025 und 2027 ab

Für Betriebe, die Kartenzahlung anbieten, ist 2027 ein Jahr mit mehreren festen Terminen und einem großen Fragezeichen. Fest steht die EU-weite Bargeldobergrenze, fest steht die nächste Stufe der E-Rechnung, und fest steht, dass viele der ersten TSE-Zertifikate auslaufen. Offen ist dagegen die vieldiskutierte Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit. Dieser Beitrag ordnet ein, was beschlossen ist, was noch im Verfahren steckt und was davon Ihre Kalkulation trifft. Stand der Angaben ist September 2026.

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Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ab dem 10. Juli 2027

Ab dem 10. Juli 2027 sind Barzahlungen für Waren und Dienstleistungen oberhalb von 10.000 Euro EU-weit verboten. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1624 aus dem Geldwäschepaket, die in weiten Teilen an die Stelle des deutschen Geldwäschegesetzes tritt. Oberhalb der Schwelle muss unbar abgerechnet werden, also per Karte, Überweisung oder einem anderen elektronischen Verfahren.

Betroffen sind alle Betriebe unabhängig von der Größe. Praktisch relevant wird es überall dort, wo einzelne Positionen hohe Beträge erreichen, etwa im Möbel- und Schmuckhandel, im Kfz-Gewerbe, am Bau, bei Veranstaltungen und in der Gastronomie mit Großbuchungen. Der Aufwand ist gering, eine angepasste Kassenanweisung und ein verlässlicher unbarer Zahlungsweg reichen meist aus. Das Risiko bei einem Verstoß ist dagegen real.

Die Termine des Jahres 2027

Drei Pflichten mit festem Bezug zum Kalender. Die übrigen Punkte im Artikel haben noch kein Datum.

1. Januar 2027E-RechnungVersand ab 800.000 EuroJahresbeginn10. Juli 2027Bargeldobergrenze10.000 Euro barJahresmitteAb 2027Instant Paymentsletzte StufenJahresverlauf
Zum Ansehen seitlich wischen
Stand September 2026. Beim Versand der E-Rechnung zühlt der Vorjahresumsatz.

E-Rechnung, ab 2027 wird ausgestellt statt nur empfangen

Die Pflicht, strukturierte elektronische Rechnungen im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu empfangen, gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für alle. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht dazu, zunächst für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr 2026. Ab dem 1. Januar 2028 gilt sie dann für alle inländischen Unternehmen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, die Übergangsregeln stehen in Paragraf 27 UStG.

Für den Zahlungsverkehr ist das mehr als eine Formatfrage. Kassen- und Terminaldaten laufen in die Rechnungsstellung, und seit der zweiten Änderungsverordnung zur Kassensicherungsverordnung kann eine E-Rechnung zugleich die Belegfunktion nach Paragraf 6 KassenSichV erfüllen. Wer beides zusammen denkt, spart sich einen zweiten Umbau.

Instant Payments, die letzten Stufen fallen 2027

Die Verordnung (EU) 2024/886 verpflichtet Zahlungsdienstleister zu Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr, zum Preis einer normalen SEPA-Überweisung, und zur Empfängerüberprüfung. Im Euroraum gilt das seit Januar und Oktober 2025. Für 2027 stehen drei weitere Stufen an.

  • 9. Januar 2027, Empfang und Entgeltgleichheit in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums
  • 9. April 2027, Empfang und Versand für E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute
  • 9. Juli 2027, Versand und Empfängerüberprüfung außerhalb des Euroraums

Für einen Mittelständler ist der 9. April 2027 der wichtigste dieser Termine. Viele Acquirer, Wallet-Anbieter und Zahlungsinstitute müssen erst dann vollständig echtzeitfähig sein. Das wirkt sich auf Auszahlungsgeschwindigkeit und Settlement aus, also auf Ihre Liquidität.

Die geplante Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit

Das Bundesministerium der Finanzen hat im September 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, nach dem Betriebe im Präsenzgeschäft neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten sollen. Das Verfahren dürfen die Betriebe selbst wählen, mindestens ein europäisches Verfahren soll dabei sein. Umsatzgrenzen und Mindestbeträge sind nicht vorgesehen, Gebühren für Kunden ebenfalls nicht. Ausgenommen sein sollen nicht kommerzielle Organisationen, Dorffeste und Flohmärkte.

Wichtig für die Einordnung, es handelt sich um ein Eckpunktepapier, nicht um einen Gesetzentwurf. Ein Referentenentwurf lag im September 2026 nicht vor, damit gibt es auch kein belastbares Datum. Wer heute ohne Terminal arbeitet, sollte das Vorhaben beobachten und bei ohnehin anstehenden Vertragsentscheidungen mitdenken, aber keine Investition allein darauf stützen.

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Kassenpflicht, 2027 ist das Zähljahr und nicht das Pflichtjahr

Hier wird viel durcheinandergebracht. Der Referentenentwurf für eine Kassenpflicht vom 5. August 2026 sieht einen neuen Paragrafen 146b AO vor. Betriebe mit einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro im Kalenderjahr sollen ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung verwenden müssen, erfasst werden ausdrücklich auch Karten- und Debitumsätze.

Der Stichtag ist jedoch der 1. Januar 2028, nicht 2027. Wer die Umsatzgrenze im Jahr 2027 überschreitet, unterliegt der Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Das Jahr 2027 ist also das Referenzjahr, in dem die Entscheidung über Kassensystem, Terminalanbindung und Belegausgabe praktisch fällt. Parallel soll die papierhafte Belegausgabepflicht entfallen und durch eine elektronische Bereitstellung ersetzt werden. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, ein Kabinettsbeschluss lag im September 2026 nicht vor.

TSE-Zertifikate laufen aus, und zwar unabhängig vom Kaufdatum

Das ist kein neues Recht, aber eine harte Frist. Die Zertifikate der technischen Sicherheitseinrichtungen laufen nach fünf, teils bis zu sieben Jahren ab, gerechnet ab dem Herstellungsdatum und nicht ab Inbetriebnahme. Die ersten Hardware-TSE wurden ab Dezember 2019 zertifiziert, Cloud-TSE ab Februar 2021. Die Austauschwelle fällt damit in die Jahre 2025 bis 2027.

Nach Ablauf kann die TSE Geschäftsvorfälle nicht mehr absichern, die Kassenführung wird formell mangelhaft. Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer TSE, bevor es eine Kassennachschau tut. Wer ohnehin tauschen muss, sollte den Umbau mit der Belegausgabe und der E-Rechnung in einem Zug erledigen.

Digitaler Euro, 2027 ist ein Pilotjahr

Der digitale Euro soll als zusätzliches gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden, mit einer Annahmepflicht für Betriebe, die bereits vergleichbare digitale Zahlungsmittel akzeptieren. Kleinstunternehmen ohne digitale Zahlungsmittel sollen ausgenommen werden. Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat im Juli 2026 beschlossen, die Gebührenfrage ist zwischen Rat und Parlament weiter strittig.

Für 2027 ist lediglich ein freiwilliger Händlerpilot der EZB konkret, der über zwölf Monate ab dem zweiten Halbjahr 2027 laufen soll. Eine erste Ausgabe wird für 2029 genannt. Handlungsbedarf entsteht für Betriebe in diesem und im nächsten Jahr also nicht.

Was Sie jetzt sinnvoll angehen

  • Ablaufdatum der TSE prüfen und einen möglichen Tausch mit der Belegumstellung bündeln
  • Gesamtumsatz 2026 gegen die Grenze von 800.000 Euro halten, um zu wissen, ob die E-Rechnung ab Januar 2027 greift
  • Kassenanweisung um die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ergänzen, wirksam ab dem 10. Juli 2027
  • Bei Acquiring-Verträgen mit Laufzeit die Auszahlungsgeschwindigkeit und die Entgelttransparenz ansprechen
  • Den Referentenentwurf zur Kassenpflicht und das Eckpunktepapier zur digitalen Bezahlmöglichkeit beobachten, aber erst bei einem Gesetzentwurf investieren

In vier Schritten durch das Jahr 2027

So kommen Sie von der Bestandsaufnahme zur fertigen Umstellung.

1Bestand prüfenKassen, Terminalsund Zertifikate2Fristen zuordnenWas betrifft unsund ab wann3Anbieter fragenUpdate oderAustausch4Umstellenrechtzeitig vordem Stichtag
Zum Ansehen seitlich wischen

Häufige Fragen

Nach heutigem Stand nein. Es gibt dazu ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vom September 2026, aber weder einen Referentenentwurf noch ein beschlossenes Gesetz. Eine Pflicht ab einem bestimmten Datum lässt sich daraus nicht ableiten.

Ab dem 10. Juli 2027. Die Grenze gilt EU-weit für Waren und Dienstleistungen und ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2024/1624.

Die Ausstellungspflicht trifft ab dem 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026. Alle übrigen folgen zum 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit Januar 2025.

Das Ablaufdatum steht im Zertifikat der Sicherheitseinrichtung und lässt sich in der Regel über die Kassensoftware oder beim Kassenhersteller abfragen. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum der TSE, nicht Ihr Kaufdatum.

An den gesetzlichen Obergrenzen für Interbankenentgelte ändert sich nach aktuellem Stand nichts. Mehr Transparenz soll über die geplante Zahlungsdiensteverordnung kommen, die Kartensysteme und Prozessoren zu einheitlichen Entgeltinformationen und Vorlaufzeiten bei Konditionsänderungen verpflichten soll. Diese wirkt aber überwiegend erst ab 2028.

Derzeit nicht. Die Verordnung ist im Gesetzgebungsverfahren, 2027 ist nur ein freiwilliger Händlerpilot der EZB vorgesehen. Eine mögliche Annahmepflicht würde erst mit der Einführung greifen, die für 2029 genannt wird.

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