Kassensysteme für die Gastronomie 2026

Was ein Kassensystem in der Gastronomie leisten muss, welche gesetzlichen Pflichten 2026 gelten und nach welchen Kriterien sich die verbreiteten Anbieter unterscheiden.

  • Aktualisiert am 20. September 2026
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Melanie Strunz
Geschrieben vonMelanie StrunzTexterin
Sylvia Jazmati
Inhaltlich geprüftSylvia JazmatiChefredakteurin

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede elektronische Kasse in der Gastronomie braucht eine zertifizierte TSE und muss über ELSTER an das Finanzamt gemeldet sein.
  • Tischverwaltung, Splitten von Rechnungen und mobile Bestellaufnahme sind die Funktionen, an denen Systeme im Gastroeinsatz scheitern oder überzeugen.
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
  • Wer liefert, braucht eine Anbindung an die Lieferportale, sonst entstehen Doppelerfassung und Fehler bei der Abrechnung.
  • Ein Küchendisplay oder Bondrucker in der Küche ist kein Luxus, sondern der häufigste Grund für kürzere Durchlaufzeiten.

In der Gastronomie steht die Kasse im Betriebsablauf und nicht daneben. Sie nimmt Bestellungen auf, leitet sie in Küche und Theke, verwaltet offene Tische, teilt Rechnungen und trennt dabei zuverlässig zwischen zwei Umsatzsteuersätzen. Fällt sie aus oder ist sie umständlich bedienbar, kostet das unmittelbar Umsatz. Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen an ein Gastrokassensystem, fasst die gesetzlichen Pflichten mit Stand September 2026 zusammen und stellt die im deutschen Markt verbreiteten Anbieter mit ihren Eignungskriterien vor.

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Was ein Kassensystem in der Gastronomie leisten muss

Tischverwaltung und Rechnungsteilung

Der Kern jedes Gastrosystems ist die offene Rechnung am Tisch. Prüfen Sie, ob sich Gäste einzeln abrechnen lassen, ob Positionen zwischen Tischen umgebucht werden können und wie viele Schritte ein Umsatz vom Anlegen bis zum Bezahlen braucht. Dieser Punkt entscheidet im laufenden Betrieb mehr als jede Funktionsliste.

Zwei Steuersätze sauber trennen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Das System muss den Satz je Artikel führen und bei Außerhausverkauf korrekt umschalten. Eine falsch hinterlegte Zuordnung fällt erst bei der Prüfung auf und wird dann teuer.

Mobile Bestellaufnahme und Küchenbon

Ein Handgerät im Service spart den Weg zur Kasse und verhindert Übertragungsfehler. Entscheidend ist, dass die Bestellung ohne Verzögerung in der Küche ankommt, per Bondrucker oder per Küchendisplay. Prüfen Sie außerdem, was passiert, wenn das WLAN kurz ausfällt.

Lieferdienst und Portale

Wer über Lieferando, Wolt oder Uber Eats verkauft, sollte die Bestellungen direkt in der Kasse sehen. Ohne Anbindung werden Bestellungen doppelt erfasst, was Zeit kostet und die Tagesabrechnung verfälscht.

Personal und Schichten

Ein Gastrobetrieb arbeitet mit wechselnden Kräften. Nützlich sind getrennte Anmeldungen, abgestufte Rechte für Storno und Rabatt sowie eine Auswertung je Person. Das ist weniger eine Kontrollfrage als eine Frage der Nachvollziehbarkeit bei Kassendifferenzen.

Gesetzliche Pflichten in der Gastronomie

Die steuerlichen Anforderungen an Kassen gelten unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Die folgende Übersicht gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Technische Sicherheitseinrichtung

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen nach Paragraf 146a Abgabenordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle und signiert jeden Vorgang unveränderbar. Zulässig sind Hardwarelösungen als Steckmodul und Cloudlösungen. Zertifikate laufen ab und müssen rechtzeitig erneuert werden, das gehört in die Verantwortung des Betriebs und nicht des Anbieters.

Belegausgabepflicht

Seit dem 1. Januar 2020 ist bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten. Eine Mitnahmepflicht besteht nicht. Ein elektronischer Beleg ist zulässig, sofern der Kunde zustimmt. Eine Befreiung kommt nur auf Antrag und bei nachgewiesener Härte in Betracht.

Meldepflicht über ELSTER

Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, endete die Frist am 31. Juli 2025. Seither gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Gemeldet werden Art und Zahl der Systeme sowie die Seriennummern, je Betriebsstätte gesammelt.

GoBD und Datenzugriff

Alle Einzelaufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, unveränderbar und jederzeit lesbar. Bei einer Kassennachschau nach Paragraf 146b Abgabenordnung verlangt die Finanzverwaltung den Export im Format DSFinV-K. Ein System, das diesen Export nicht liefert, ist praktisch nicht prüfungsfest. Lassen Sie sich den Export vor Vertragsschluss einmal zeigen.

Elektronische Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise bleibt es bei der bisherigen Regelung, weshalb der klassische Kassenbon davon zunächst nicht betroffen ist.

Anbieter in der Gastronomie im Überblick

Die folgenden Anbieter sind im deutschen Markt verbreitet und decken den Bedarf der Gastronomie ab. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Rangfolge dar. Es handelt sich um eine Einordnung nach Eignungskriterien, nicht um eine Bewertung.

Eine Nennung an dieser Stelle bedeutet nicht, dass der Anbieter über ServiceSelector vermittelt wird. Welche Anbieter aktuell als Partner angebunden sind, zeigt der Anbietervergleich. Die Angaben stammen aus Anbieterveröffentlichungen und öffentlichen Quellen mit Stand September 2026.

Lightspeed

International aufgestellter Anbieter mit getrennten Produktlinien für Handel und Gastronomie und offener API. Firmensitz ist Montreal, Kanada.

Geeignet, wenn

  • Mehrere Standorte über eine zentrale Warenwirtschaft und ein gemeinsames Reporting geführt werden sollen
  • Kasse und Onlineshop verbunden werden sollen
  • Eigene Systeme über eine dokumentierte API angebunden werden sollen
  • Ihr Betrieb ohnehin auf Apple-Geräte setzt

Weniger geeignet, wenn

  • Ein sehr kleiner Einzelbetrieb eine günstige Basiskasse sucht
  • Kurzfristige Kündbarkeit gefragt ist, der Jahresvertrag verlängert sich automatisch mit 90 Tagen Frist
  • Feste Hardwarepreise und Modellangaben vor der Entscheidung gebraucht werden
  • Ein deutscher Serverstandort vertraglich gefordert wird

Anbieterprofil Lightspeed

REA Card

Hersteller mit eigener Fertigung in Deutschland, Terminal, Kasse und Zahlungsabwicklung aus einer Hand. Firmensitz ist Mühltal.

Geeignet, wenn

  • Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung von einem Anbieter mit eigener Fertigung in Deutschland kommen sollen
  • Ihr Betrieb Support auch abends und am Wochenende braucht
  • Eine lange Mietbindung gegen eine niedrige Monatsrate akzeptabel ist
  • Ihr Betrieb in einer der vorkonfigurierten Branchen liegt, etwa Bäckerei, Metzgerei, Friseur oder Kiosk

Weniger geeignet, wenn

  • Kurze Kündigungsfristen oder monatlich kündbare Verträge gefordert sind
  • Eine offene, dokumentierte API für eigene Anbindungen benötigt wird
  • Ein vorab veröffentlichtes Preisverzeichnis mit Disagien je Kartenart verlangt wird
  • Ein internationaler Rollout oder Mehrländerbetrieb geplant ist

Anbieterprofil REA Card

ready2order

Cloudkasse für kleine Betriebe mit vollständig veröffentlichter Preisliste und offener Schnittstelle. Firmensitz ist Wien.

Geeignet, wenn

  • Preistransparenz vor dem Erstgespräch wichtig ist
  • Ein kleiner Gastronomiebetrieb oder ein Einzelstandort im Handel ausgestattet werden soll
  • Eine eigene Anbindung an Fremdsoftware über eine offene API geplant ist
  • Die Kartenzahlung zu einem festen, offen genannten Satz abgerechnet werden soll

Weniger geeignet, wenn

  • Mehrere Filialen zentral gesteuert werden sollen
  • Ein Küchendisplaysystem oder Self-Ordering per Gäste-App gebraucht wird
  • Self-Checkout-Terminals Teil des Konzepts sind
  • Eine Rezeptur- oder Zutatenverwaltung für die Kalkulation benötigt wird

Anbieterprofil ready2order

Smartkasse24

Regionaler Anbieter mit Schwerpunkt Gastronomie und Lieferdienst, Einrichtung und Support im Monatspreis enthalten. Firmensitz ist Essen.

Geeignet, wenn

  • Ein Imbiss, eine Pizzeria oder ein Lieferdienst die Kasse direkt mit den Lieferportalen verbinden will
  • Ein überschaubarer Funktionsumfang zu einem niedrigen Monatspreis gesucht wird
  • Einrichtung, Schulung und Support ohne gesonderte Rechnung enthalten sein sollen
  • Ein kleiner Betrieb direkten Kontakt zu einem regionalen Anbieter bevorzugt

Weniger geeignet, wenn

  • Mehrere Filialen zentral verwaltet werden sollen
  • Technische Detaildaten der Hardware und feste Hardwarepreise vor der Entscheidung gebraucht werden
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Kartenzahlungskonditionen vorab schriftlich vorliegen sollen
  • Eigene Systeme über eine dokumentierte API angebunden werden sollen

Anbieterprofil Smartkasse24

Tillhub

Cloudkasse auf iPad oder Android mit Kartenzahlung über die Konzernmutter Unzer und Cloud-TSE von fiskaly. Firmensitz ist Berlin.

Geeignet, wenn

  • Kartenzahlung und Kassensystem sollen aus einer Hand kommen
  • Mehrere Filialen oder ein Franchise-Netz werden zentral gesteuert
  • Der Einsatz ist mobil, etwa bei Pop-up, Marktstand oder Dienstleistung vor Ort
  • Umfangreiche Auswertungen mit Export sind wichtig

Weniger geeignet, wenn

  • Sie Preistransparenz vor dem Erstkontakt erwarten
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Einrichtungsgebühr vorab schriftlich feststehen sollen
  • Eine dokumentierte offene API für eigene Anbindungen Voraussetzung ist
  • Ihr Betrieb längere Offlinephasen sicher überbrücken muss

Anbieterprofil Tillhub

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Die Systeme im direkten Vergleich

Zwei Wege, die sich deutlich unterscheiden

Welcher passt, hängt von Fläche, Frequenz und Ablauf im Betrieb ab.

Feste ThekeHandheld am TischZentrale BonierungAlle Buchungen an einem OrtWenig HardwareKurze Wege im kleinen BetriebBestellung direkt am GastWeniger LaufwegeSchnellere KücheLohnt ab mehreren Reihen
Zum Ansehen seitlich wischen

Die Tabelle fasst die technischen Eckpunkte zusammen, die in der Auswahl am häufigsten den Ausschlag geben. Der Eintrag nicht dokumentiert bedeutet, dass der Anbieter dazu keine öffentliche Angabe macht. Er bedeutet nicht, dass die Funktion fehlt. Fragen Sie solche Punkte im Gespräch gezielt ab und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

MerkmalLightspeedREA Cardready2orderSmartkasse24Tillhub
Cloudbetriebjateils, Cloud-Dienste erst in der höchsten Stufejajaja
Offlinebetriebja, mit automatischer Synchronisationnicht dokumentiertnicht dokumentiertja, mit automatischer Synchronisationteils
TSE integriertja, als Cloud-TSEteils, getrennt bepreistteils, kostenpflichtiges Zusatzpaketja, cloudbasiertja, als Cloud-TSE
Serverstandort Deutschlandnicht dokumentiertnicht dokumentiertjanicht dokumentiertja
DATEV-Exportja, täglich automatisiertjajajaja
Mehrfilialfähigjanicht dokumentiertnicht dokumentiertnicht dokumentiertja
Offene API dokumentiertjanicht dokumentiertjanicht dokumentiertnicht dokumentiert

Stand der Angaben September 2026, Quelle sind Anbieterveröffentlichungen und öffentliche Vergleichsportale.

Was ein Kassensystem wirklich kostet

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Anschaffung ist nur ein Teil. Die laufenden Posten entscheiden über die Gesamtkosten.

HardwareeinmaligSoftwaremonatlichSicherheitseinrichtungjährlichService und Supportmonatlichgeringer Anteilhoher Anteil
Zum Ansehen seitlich wischen
Die Balken zeigen Größenverhältnisse, keine Preise. Konkrete Werte stehen im Text.

Der Monatspreis der Software ist nur ein Teil der Rechnung. Wer Angebote vergleichen will, sollte alle Posten über die geplante Laufzeit zusammenrechnen. Die folgenden Positionen werden am häufigsten übersehen.

  • Lizenz je Kasse und je Standort, häufig gestaffelt nach Funktionsumfang
  • Technische Sicherheitseinrichtung, je nach Anbieter einmalig oder als laufende Gebühr
  • Hardware wie Kasse, Bondrucker, Geldlade, Scanner und Kartenterminal, gekauft oder gemietet
  • Entgelte für die Kartenzahlung, meist als Prozentsatz des Umsatzes zuzüglich fester Beträge je Transaktion
  • Einrichtung, Datenimport und Schulung, teils enthalten und teils gesondert berechnet
  • Zusatzmodule für Warenwirtschaft, Onlineshop, Zeiterfassung oder Kundenbindung
  • Support außerhalb der Geschäftszeiten, gelegentlich nur im höchsten Paket enthalten

Achten Sie zusätzlich auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Ein niedriger Monatspreis bei 48 Monaten Bindung ist in der Summe oft teurer als ein höherer Preis mit monatlicher Kündbarkeit. Verlangen Sie vor Unterschrift eine Aufstellung aller Positionen und die Angabe, was bei einem Wechsel mit Ihren Daten geschieht.

In fünf Schritten zum passenden System

Die Auswahl gelingt zuverlässiger, wenn sie vom Betrieb ausgeht und nicht vom Produkt.

  • Bedarf festhalten. Zahl der Kassen, Artikel, Standorte, Mitarbeitenden und die Zahlungsarten, die Sie annehmen. Ohne diese Zahlen ist jedes Angebot unvergleichbar.
  • Ausschlusskriterien bestimmen. Meist sind es zwei oder drei Punkte, etwa Offlinebetrieb, Filialsteuerung oder eine offene Schnittstelle. Alles, was diese Punkte nicht erfüllt, fällt sofort heraus.
  • Angebote einholen und vereinheitlichen. Rechnen Sie jedes Angebot auf denselben Zeitraum und denselben Leistungsumfang um, inklusive TSE und Kartenzahlung.
  • Vorführung im eigenen Ablauf. Lassen Sie einen typischen Vorgang aus Ihrem Betrieb durchspielen, nicht die Standarddemo des Anbieters. Fragen Sie dabei nach dem DSFinV-K-Export.
  • Vertrag prüfen. Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassung, Datenherausgabe bei Vertragsende und Reaktionszeiten im Support gehören schriftlich festgehalten.

Fazit

Ein Kassensystem in der Gastronomie wird nicht nach der längsten Funktionsliste ausgewählt, sondern nach den wenigen Punkten, die im Alltag täglich getroffen werden. Klare Ausschlusskriterien, eine vollständige Kostenrechnung über die Laufzeit und eine Vorführung am eigenen Ablauf führen schneller zu einer belastbaren Entscheidung als jede Rangliste.

Die hier genannten Anbieter decken unterschiedliche Betriebsgrößen und Betriebsformen ab. Welcher davon zu Ihren Betrieb passt, lässt sich erst beantworten, wenn Bedarf und Ausschlusskriterien feststehen.

Dieser Beitrag gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsatz von 19 Prozent. Die Kasse muss beide Sätze je Artikel führen und beim Außerhausverkauf korrekt anwenden.

Ja. Seit dem 1. Januar 2020 muss bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg erstellt und dem Gast angeboten werden. Der Gast muss ihn nicht mitnehmen. Ein digitaler Beleg ist zulässig, wenn der Gast zustimmt. Eine Befreiung ist nur auf Antrag und im Einzelfall möglich.

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mitteilungspflicht nach Paragraf 146a Absatz 4 Abgabenordnung. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, lief die Frist bis zum 31. Juli 2025. Neuanschaffung und Außerbetriebnahme sind seither innerhalb eines Monats über ELSTER zu melden.

Das hängt vom System ab. Einige Anbieter kassieren offline weiter und synchronisieren später, andere dokumentieren dazu nichts. Für einen Betrieb mit Stoßzeiten ist dieser Punkt vor Vertragsschluss zu klären und schriftlich festzuhalten.

Beides funktioniert. Ein Bondrucker ist günstiger und robust, ein Display zeigt Reihenfolge und Wartezeiten und spart Papier. Für Betriebe mit hohem Durchsatz und mehreren Zubereitungsstationen ist das Display meist die bessere Wahl.

Rechnen Sie mit wenigen Tagen für Einrichtung und Schulung, wenn Speisekarte und Steuersätze vorbereitet sind. Sinnvoll ist ein Start an einem umsatzschwachen Wochentag statt am Wochenende.

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