Fulfillment 2027, welche Fristen wirklich greifen
E-Rechnung, Mindestlohn, Batteriepass und EUDR. Was 2027 für Fulfillment und Onlinehandel gilt, was schon 2026 kam und was erst 2028 oder 2030 folgt.
- Aktualisiert am 22. September 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht oberhalb von 800.000 Euro Vorjahresumsatz
- Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro
- Der digitale Batteriepass wird zum 18. Februar 2027 verpflichtend
- Die EUDR gilt ab dem 30. Juni 2027 auch für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist bereits zum 1. Juli 2026 entfallen
Für Fulfillment und Onlinehandel ist 2027 ein Jahr mit vielen kleinen Terminen und ohne den einen großen Umbruch. Die viel diskutierte Zollreform wirkt erst später, der Wegfall der 150-Euro-Grenze liegt bereits hinter uns. Dieser Beitrag sortiert, was 2027 tatsächlich greift, was schon gilt und was erst 2028 oder 2030 kommt. Stand der Angaben ist September 2026.
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Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist längst weg
Sie ist zum 1. Juli 2026 entfallen. An ihre Stelle ist ein Pauschalzoll von 3 Euro getreten, der nach Darstellung der Zollverwaltung je Warenkategorie innerhalb einer Sendung anfällt, nicht je Stück. Das Bundesfinanzministerium rechnet es so vor, für zehn Paar Socken einmal 3 Euro, für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen dagegen 9 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt daneben bestehen, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr.
Der Pauschalzoll ist nach Darstellung der Kommission eine Übergangslösung und soll bis zum 1. Juli 2028 gelten, danach greifen die regulären Tarife. Wer diese Änderung als Thema für 2027 liest, ist ein Jahr zu spät dran.
Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen, die Höhe steht noch nicht fest
Zusätzlich zum Pauschalzoll kommt eine EU-weit einheitliche Bearbeitungsgebühr. Sie ist kein Zoll, sondern soll die Mindestkosten der zollamtlichen Abwicklung decken, erhoben wird sie durch die nationalen Zollbehörden. Die Kommission hat am 27. März 2026 mitgeteilt, dass die Gebühr spätestens zum 1. November 2026 eingeführt wird und dass die Höhe durch delegierten Rechtsakt festgelegt wird.
Die Höhe war zum Recherchestand nicht festgelegt. In der Diskussion kursiert ein Betrag von rund zwei Euro je Sendung, das ist eine Diskussionsgröße und kein festgesetzter Wert. Wer für 2027 kalkuliert, sollte hier eine Bandbreite ansetzen und den Stand vor der Budgetfreigabe prüfen.
E-Rechnung, die wichtigste deutsche Pflicht zum 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr ihre inländischen Umsätze zwischen Unternehmen als E-Rechnung abrechnen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle übrigen. Rechtsgrundlage sind Paragraf 14 und Paragraf 27 Absatz 38 UStG. Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025.
Ausgenommen sind nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise, Kleinunternehmer und Leistungen an nichtunternehmerische juristische Personen. EDI-Verfahren, die nicht der Norm EN 16931 entsprechen, sind nur bis 2027 zulässig. Für Fulfillment-Dienstleister betrifft das beide Seiten, die eigenen Ausgangsrechnungen an Händler und die Eingangsrechnungen von Carriern, Verpackungslieferanten und Personaldienstleistern.
Die drei Fristen, die 2027 wirklich greifen
Die Zollfreigrenze ist bereits entfallen, die harten Verpackungsfristen liegen 2026 und 2030.
Zum Ansehen seitlich wischenMindestlohn 14,60 Euro, der größte Kostenposten
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, das sind rund 5 Prozent. Die Minijob-Grenze folgt dynamisch und liegt dann bei 633 Euro im Monat.
Für Lagerlogistik und Kommissionierung mit hohem Anteil einfacher Tätigkeiten ist das der wichtigste Kostentreiber des Jahres. Eine für 2027 beschlossene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ließ sich nicht belegen, die Wirkung auf Zeitarbeit im Lager ergibt sich über die tariflichen Lohnuntergrenzen der Branche.
Verpackungsrecht, die harten Fristen liegen 2026 und 2030
Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026, zeitgleich hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das Verpackungsgesetz abgelöst. Seitdem gelten Registrierung bei der Zentralen Stelle, Systembeteiligung, Datenmeldung und die jährliche Vollständigkeitserklärung zum 15. Mai. Für Fulfillment-Dienstleister und Marktplatzbetreiber besteht nach Paragraf 13 Absatz 3 und 4 VerpackDG eine Prüfpflicht, sie dürfen nicht tätig werden, wenn der Hersteller nicht registriert oder nicht systembeteiligt ist.
Für 2027 dokumentiert ist der 12. Februar 2027 mit Vorgaben zu Kreislaufdurchgängen wiederverwendbarer Verpackungen und der Möglichkeit einer freiwilligen QR-Code-Kennzeichnung. Die vielzitierte Leerraumquote von höchstens 50 Prozent gilt dagegen erst ab dem 1. Januar 2030, nicht 2027. Wer sie jetzt als Pflicht kommuniziert bekommt, sollte nachfragen.
EUDR, die echte Frist am 30. Juni 2027
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor. Für andere Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sie ab dem 30. Juni 2027. Die Kommission hat am 4. Mai 2026 Vereinfachungen vorgelegt, darunter ein vereinfachtes Anmeldeformular, und beziffert die Entlastung auf rund 75 Prozent der jährlichen Befolgungskosten gegenüber der ursprünglichen Fassung.
Betroffen sind Sortimente mit Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindern, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Ob ein Versandkarton im Einzelfall selbst erfasst ist, hängt von der Ausgestaltung ab und sollte produktbezogen geprüft werden.
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Batteriepass ab dem 18. Februar 2027
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2026 besteht die Pflicht zur Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung je Batteriekategorie, zum 15. Januar 2026 waren bestehende Registrierungen zu ergänzen.
Zum 18. Februar 2027 wird der digitale Batteriepass verpflichtend, betroffen sind nach übereinstimmender Darstellung mehrerer Fachquellen Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien über 2 Kilowattstunden und Batterien für leichte Verkehrsmittel. Ebenfalls zum 18. Februar 2027 muss die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien durch Endnutzer gewährleistet sein. Wer Elektronik lagert und versendet, sollte die Sortimente daraufhin durchgehen.
Zollreform, 2027 ist Vorbereitungsjahr
Die Reform des EU-Zollrechts ist beschlossen, der Rat hat sie am 3. September 2026 endgültig gebilligt, Sitz der neuen EU-Zollbehörde wird Lille. Die Behörde soll 2027 erste Tätigkeiten aufnehmen. Der EU Customs Data Hub geht ab 2028 in Betrieb, für E-Commerce-Unternehmen wird die Nutzung nach Angabe des Rates zum 1. Juli 2028 verpflichtend, für alle Händler zum 1. März 2034.
Für Fulfillment zentral ist die Deemed-Importer-Regelung. Plattformen werden zu den verantwortlichen Einführern und müssen Zölle und Mehrwertsteuer bereits beim Kauf einziehen, außerdem sollen Verkäufe vor Grenzübertritt gemeldet werden. Die Abgabenverantwortung verlagert sich damit weg vom Endkunden und weg vom Transportdienstleister. Für 2027 folgt daraus noch keine operative Pflicht, wohl aber der Anlass, Systeme und Verträge vorzubereiten.
ViDA und IOSS, zwei Grenzen nicht verwechseln
Die Richtlinie (EU) 2025/516 ist seit dem 14. April 2025 in Kraft, die Umsetzung läuft gestaffelt bis Januar 2035. Zum 1. Januar 2027 greifen Klarstellungen für OSS und IOSS mit verbesserten Korrektur- und Kontrollmöglichkeiten. Die Plattformregelungen für kurzfristige Vermietung und Personenbeförderung sowie die einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung folgen zum 1. Juli 2028, die digitalen Meldepflichten zum 1. Juli 2030.
Wichtig ist eine Unterscheidung, die in der Fachpresse regelmäßig verwischt. Die zollrechtliche Befreiungsgrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Die mehrwertsteuerrechtliche 150-Euro-Grenze für die Nutzung des Import One Stop Shop besteht nach der Kommissionsseite fort. Eine beschlossene IOSS-Nutzungspflicht ließ sich nicht belegen.
Lieferkette und Produktsicherheit, keine neuen Pflichten für 2027
Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde durch das Omnibus-Paket geändert, die Änderungsrichtlinie wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht. Umzusetzen ist bis zum 26. Juli 2028, die neuen Pflichten greifen nach Darstellung der IHK ab Juli 2029. Der Anwendungsbereich wurde auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz verengt. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt vorerst fort.
Die Produktsicherheitsverordnung ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und definiert Fulfilment-Dienstleister als Akteure, die Lagerung, Verpackung und Versand für andere Wirtschaftsakteure erbringen, ohne Eigentum zu erwerben. Eine 2027 neu hinzukommende Pflicht daraus ließ sich nicht belegen, die Verordnung gilt bereits vollständig.
Was Sie jetzt sinnvoll angehen
- Den Vorjahresumsatz 2026 gegen die Schwelle von 800.000 Euro prüfen und die Rechnungsausgabe umstellen
- EDI-Strecken, die nicht der Norm EN 16931 entsprechen, bis Ende 2027 ablösen
- Mindestlohn und Minijob-Grenze vor der Januarabrechnung hinterlegen und die Stundensätze nachkalkulieren
- Den automatisierten Datenabgleich mit der Zentralen Stelle für die Prüfpflicht sauber dokumentieren
- Sortimente auf EUDR-Rohstoffe durchgehen und Kunden mit Kleinstunternehmensstatus auf den 30. Juni 2027 hinweisen
- Bei Elektronik klären, wie Lieferanten den Batteriepass ab Februar 2027 bereitstellen
- Die Höhe der Bearbeitungsgebühr vor der Budgetfreigabe erneut prüfen
Vier Baustellen bis Mitte 2027
Die Reihenfolge richtet sich nach der Vorlaufzeit, nicht nach dem Stichtag.
Zum Ansehen seitlich wischenHäufige Fragen
Fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze 2027 weg?
Nein, sie ist bereits zum 1. Juli 2026 entfallen. Seitdem gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie in der Sendung, nach Darstellung der Kommission als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028.
Gilt die 50-Prozent-Leerraumquote ab 2027?
Nein. Nach dem Merkblatt des DIHK gilt sie ab dem 1. Januar 2030, alternativ drei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt.
Müssen wir ab 2027 den EU Customs Data Hub nutzen?
Nein. Die EU-Zollbehörde nimmt 2027 erste Tätigkeiten auf. Der Data Hub geht ab 2028 in Betrieb, für E-Commerce-Unternehmen wird die Nutzung nach Angabe des Rates zum 1. Juli 2028 verpflichtend.
Ändert sich 2027 etwas am Einwegkunststofffonds?
Das ließ sich nicht klären. Abgabesätze und Punktesystem sind mindestens alle drei Jahre zu überprüfen, als erster Überprüfungszeitpunkt wird der 1. Januar 2026 genannt. Ob daraus geänderte Sätze für 2027 folgen, war zum Recherchestand nicht belegbar. Für Fulfillment ist die Relevanz ohnehin begrenzt, weil die Abgabepflicht am Hersteller des Einwegkunststoffprodukts ansetzt und nicht an der Versandverpackung.
Trifft uns die EU-Lieferkettenrichtlinie 2027?
Als eigene Pflicht nicht. Umzusetzen ist bis Juli 2028, die Pflichten greifen ab Juli 2029, und der Anwendungsbereich ist auf sehr große Unternehmen verengt. Relevant bleibt die mittelbare Betroffenheit als Zulieferer eines verpflichteten Unternehmens.
Angebote mehrerer Anbieter nebeneinanderlegen
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