Dienstrad 2027, was sich wirklich ändert

Steuerlich bleibt beim Dienstrad 2027 alles beim Alten. Bewegung kommt aus der Maschinenverordnung und dem Batteriepass. Was gilt und welche Ankündigungen sich nicht belegen lassen.

  • Aktualisiert am 22. September 2026
  • Redaktionell geprüft
  • Lesezeit rund 7 Minuten
Anbieter vergleichenKostenlos, rund zwei Minuten
★★★★★5,0 von 5Bewertungen bei Google
  • Über 1.000 Anfragen im Monat
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Nur Anbieter mit Vertrag
Melanie Strunz
Geschrieben vonMelanie StrunzTexterin
Sylvia Jazmati
Inhaltlich geprüftSylvia JazmatiChefredakteurin

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG läuft bis zum Veranlagungszeitraum 2030
  • Die Maschinenverordnung gilt ab dem 14. Januar 2027 und erfasst Pedelecs
  • Ab dem 18. Februar 2027 gelten Batteriepass und Austauschbarkeit für E-Bike-Akkus
  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro und begrenzt die Entgeltumwandlung
  • Eine Führerscheinpflicht für Pedelecs ab 2027 gibt es nicht

Beim Dienstrad bleibt das Steuerrecht 2027 stabil. Was sich ändert, kommt aus zwei EU-Verordnungen zum Produkt selbst, dazu treffen Mindestlohn und E-Rechnung die Personalabteilung. Gleichzeitig kursieren zum Stichjahr 2027 mehrere Behauptungen, die sich am Gesetzestext nicht halten lassen. Dieser Beitrag trennt beides. Stand der Angaben ist September 2026.

Dienstrad-Anbieter kostenlos vergleichen

Sagen Sie uns Mitarbeiterzahl, gewünschtes Modell und Abwicklung. Wir bringen passende Anbieter zusammen.

Anbieter vergleichen

Kostenlos und unverbindlich · ca. 2 Minuten · geprüfte Anbieter

Steuerlich ändert sich 2027 nichts

Die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, also für das echte Gehaltsextra. Die Befristung steht nicht in Paragraf 3 selbst, sondern in Paragraf 52 Absatz 4 Satz 12 EStG, und sie läuft bis zum Veranlagungszeitraum 2030. Für 2027 ändert sich daran nach geltendem Recht nichts.

Ein wichtiger Nebeneffekt wird oft übersehen. Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 EStG bestimmt ausdrücklich, dass steuerfreie Sachbezüge nach Paragraf 3 Nummer 37 den abziehbaren Betrag nicht mindern. Wer ein Dienstrad als Gehaltsextra erhält, kann die Entfernungspauschale ungekürzt geltend machen.

Drei Termine, keiner davon steuerlich

Steuerlich ändert sich 2027 nichts. Die Termine betreffen Produktrecht und Abrechnung.

1. Januar 2027Mindestlohnund EntgeltumwandlungLohnabrechnung14. Januar 2027Maschinenverordnunggilt ab diesem TagProduktrecht18. Februar 2027Batteriepassund AustauschbarkeitProduktrecht
Zum Ansehen seitlich wischen
Stand September 2026. Die 0,25-Prozent-Regel ist eine Verwaltungsanweisung.

Die 0,25-Prozent-Regel ist Verwaltungsanweisung, kein Gesetz

Das ist für die Beratung wichtig. Paragraf 8 EStG enthält keine Fahrradregel. Die Viertelung der Bemessungsgrundlage in Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG gilt ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge ohne Kohlendioxidemission, ein Fahrrad ist nach Paragraf 3 Nummer 37 gerade kein solches Kraftfahrzeug. Für den bilanzierenden Unternehmer selbst bleibt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads nach Satz 6 außer Ansatz.

Die für Arbeitnehmer maßgebliche Bewertung mit einem Viertel der auf volle hundert Euro abgerundeten Preisempfehlung beruht auf gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder. Sie ist damit Verwaltungsanweisung. Wer liest, die 0,25-Prozent-Regel laufe 2027 aus, verwechselt sie mit der Befristung der Steuerfreiheit, und die endet 2030.

Umsatzsteuer, die Praxis bleibt wie sie war

Der Europäische Gerichtshof hat am 20. Januar 2021 in der Rechtssache C-288/19 entschieden, dass die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht in den Anwendungsbereich fällt, wenn kein Entgelt vorliegt, wohl aber bei entgeltlicher Überlassung über mehr als 30 Tage.

Die Finanzverwaltung hat den Streit mit Schreiben vom 3. März 2026 abgeschlossen. Sie veröffentlicht darin das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2022 und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Kernaussage ist, dass sich aus der Rechtsprechung grundsätzlich kein Erfordernis ergibt, die bisherige Verwaltungsauffassung zu ändern. Das Schreiben spricht von Fahrzeugüberlassung und erwähnt Fahrräder nicht ausdrücklich, die Dogmatik des tauschähnlichen Umsatzes ist aber dieselbe, die die Praxis auf die Dienstradüberlassung anwendet.

Maschinenverordnung ab dem 14. Januar 2027, nicht ab dem 20.

Artikel 54 der Verordnung (EU) 2023/1230 nennt als Geltungsbeginn den 14. Januar 2027. Das in vielen Sekundärtexten kursierende Datum 20. Januar 2027 steht nicht im Rechtstext. Erwägungsgrund 17 stellt klar, dass Fahrzeuge einschließlich Elektrofahrrädern und sonstiger persönlicher Mobilitätshilfen erfasst werden, sofern für sie keine EU-Typgenehmigung erforderlich ist.

Praktisch heißt das, Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde fallen in den Anwendungsbereich, S-Pedelecs als typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L1e-B nicht. Adressat sind Hersteller und Importeure, nicht der Arbeitgeber, der Räder least. Für die Beschaffung ist es trotzdem relevant, weil sich Lieferfähigkeit und Dokumentation von Modellen um den Jahreswechsel ändern können.

Batteriepass und Austauschbarkeit ab dem 18. Februar 2027

E-Bike-Akkus gelten nach Artikel 3 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 als Batterien für leichte Verkehrsmittel. Ab dem 18. Februar 2027 gilt Artikel 11. Wer Produkte mit eingebauten LV-Batterien in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass Batterien und einzelne Zellen jederzeit während der Lebensdauer von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können. Ersatzteile müssen nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit noch mindestens fünf Jahre zu einem angemessenen Preis erhältlich sein, und der Austausch darf nicht über Software erschwert werden.

Ebenfalls ab dem 18. Februar 2027 braucht jede neu in Verkehr gebrachte LV-Batterie nach Artikel 77 einen Batteriepass, also eine elektronische Akte mit öffentlich zugänglichen und beschränkt zugänglichen Informationen. Für Flottenbetreiber ist das eine gute Nachricht, weil Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung damit besser planbar werden.

Mindestlohn und Entgeltumwandlung

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt fest, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2027 bei 14,60 Euro brutto je Zeitstunde liegt. Die Entgeltumwandlung darf den Anspruch auf den Mindestlohn nicht unterschreiten, das begrenzt die zulässige Umwandlungshöhe bei niedrigeren Entgelten.

Zweite Grenze ist die Pfändungsfreigrenze, sie liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro monatlich als Grundbetrag. Die Werte für den 1. Juli 2027 stehen noch nicht fest, sie hängen an der Entwicklung des Grundfreibetrags. Beide Grenzen sollten in der Abrechnung vor dem ersten Januarlauf hinterlegt sein.

Die beiden Modelle im Vergleich

Welches passt, hängt davon ab, wer die Kosten trägt und was das Rad leisten soll.

GehaltsumwandlungArbeitgeberfinanziertRad aus dem BruttogehaltErsparnis beim ArbeitnehmerArbeitgeber trägt die AbwicklungWirkt auf die EntgeltumwandlungRad zusätzlich zum GehaltSteuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 37Höhere Kosten für den BetriebStarkes Argument im Recruiting
Zum Ansehen seitlich wischen

Gehaltsextra oder Entgeltumwandlung?

Die Entscheidung bestimmt Steuer, Beiträge und Aufwand in der Abrechnung. Lassen Sie sich passende Angebote zeigen.

Anbieter vergleichen

Kostenlos und unverbindlich · ca. 2 Minuten · geprüfte Anbieter

Sozialversicherungswerte 2027, bislang nur ein Entwurf

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 am 21. September 2026 veröffentlicht. Zugrunde liegt eine Lohnentwicklung 2025 von 4,38 Prozent. Vorgesehen sind eine Bezugsgröße von 4.130 Euro monatlich und eine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 8.850 Euro monatlich.

Kabinettbeschluss und Zustimmung des Bundesrats standen zum Recherchestand aus. Wer diese Zahlen heute in Berechnungen übernimmt, sollte sie als Entwurfsstand kennzeichnen.

Krankheit, Elternzeit und der Überlassungsvertrag

Solange Entgelt fließt, kann die Umwandlung fortgeführt werden. Endet die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen, entfällt die Bemessungsgrundlage, das Leasingverhältnis besteht aber weiter. Gleiches gilt in der Elternzeit, in der das Arbeitsverhältnis ruht.

Das Gesetz stellt für diese Fälle keine Regelung bereit, der Überlassungsvertrag muss sie enthalten. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts speziell zum Fahrradleasing war in der Recherche nicht auffindbar. Die bekannte Entscheidung vom 14. Oktober 2021 zur Pfändbarkeit betrifft die Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung und lässt sich nicht ohne Weiteres übertragen, weil es beim Dienstrad an einem gesetzlichen Anspruch wie in Paragraf 1a BetrAVG fehlt.

Pedelec und S-Pedelec, die Einordnung bleibt

Nach Paragraf 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz sind Pedelecs mit höchstens 0,25 Kilowatt Nenndauerleistung, degressiver Unterstützung und Abschaltung bei 25 Kilometern pro Stunde keine Kraftfahrzeuge. Für sie gelten die Vorschriften über Fahrräder, also weder Zulassung noch Fahrerlaubnis noch Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Das S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad, es braucht eine Haftpflichtversicherung und mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 ändert daran nichts, sie ist bis zum 26. November 2028 umzusetzen und ab dem 26. November 2029 anzuwenden. Die einzige auf 2027 vorgezogene Regelung betrifft schwere Kraftwagen mit alternativen Kraftstoffen.

E-Rechnung und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Nach Paragraf 27 Absatz 38 UStG dürfen Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro noch bis zum 31. Dezember 2027 auf Papier abrechnen. Die Ausstellungspflicht ab dem 1. Januar 2027 trifft also die Unternehmer oberhalb dieser Schwelle. Die Pflicht zum Empfang besteht dagegen bereits seit dem 1. Januar 2025 für alle. Für Leasinganbieter und Arbeitgeber ist vor allem die Empfangs- und Archivierungsseite relevant, weil Leasingraten monatlich anfallen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit November 2024 stufenweise und ohne Antrag zugeteilt. Weder Paragraf 139c AO noch das Bundeszentralamt für Steuern nennen den 1. Januar 2027 als Stichtag für eine Pflicht, die Angabe in Vordrucken bleibt bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Was Sie jetzt sinnvoll angehen

  • Den Überlassungsvertrag auf Regelungen für Krankheit, Elternzeit und vorzeitiges Ausscheiden durchsehen
  • Mindestlohn 14,60 Euro und die Pfändungsfreigrenze in der Umwandlungsprüfung hinterlegen
  • Bei Neubeschaffung ab Januar 2027 Lieferfähigkeit und Konformitätsunterlagen der Modelle abfragen
  • Bei E-Bikes klären, wie der Anbieter Ersatzakkus und den Batteriepass ab Februar 2027 abbildet
  • Entgeltabrechnung und Leasingportal auf den Empfang strukturierter Rechnungen prüfen
  • Die Sozialversicherungswerte 2027 erst nach Verkündung fest einplanen

Häufige Fragen

Nein. Was 2030 endet, ist die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 37 EStG für das Gehaltsextra, geregelt in Paragraf 52 Absatz 4 Satz 12 EStG. Die Viertelbewertung bei Entgeltumwandlung beruht auf Erlassen der Länder, eine Änderung mit Wirkung 2027 ist nicht ersichtlich.

Nein. Pedelecs sind nach Paragraf 1 Absatz 3 StVG keine Kraftfahrzeuge und fallen nicht unter die Führerscheinrichtlinie. Die neue Richtlinie ist ohnehin erst bis Ende 2028 umzusetzen und ab Ende 2029 anzuwenden.

Nicht als Adressat der Pflichten. Artikel 11 und 77 der Verordnung richten sich an diejenigen, die Produkte mit eingebauten Batterien in Verkehr bringen, also an Hersteller und Importeure. Für Sie ist es ein Beschaffungskriterium, keine eigene Pflicht.

Beim Gehaltsextra nicht. Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 EStG stellt ausdrücklich klar, dass steuerfreie Sachbezüge nach Paragraf 3 Nummer 37 den abziehbaren Betrag nicht mindern.

Nach geltendem Recht nicht. Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 EStG endet mit Nummer 7, ein Mobilitätsbudget ist dort nicht geregelt. Der Tatbestand war in früheren Verfahren diskutiert worden, geltendes Recht ist er nicht geworden.

Angebote mehrerer Anbieter nebeneinanderlegen

Eine Anfrage, mehrere Angebote. Kostenlos und unverbindlich für anfragende Unternehmen.

Anbieter vergleichen

Kostenlos und unverbindlich · ca. 2 Minuten · geprüfte Anbieter