Wasserspender Anbieter Vergleich für Büro und Betrieb
Leitungsgebundene Spender oder Geräte mit Gallone, gekühlt, still oder mit Kohlensäure. Entscheidend sind die Zahl der Nutzer, der Platz am Wasseranschluss und ein Hygienekonzept, das im Vertrag steht.
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5 Anbieter sind in dieser Kategorie mit einem Profil vertreten. Klappen Sie einen Eintrag auf, um Zielgruppe, Einzugsgebiet und Leistungsmerkmale zu sehen. Welcher Anbieter zu Ihnen passt, entscheidet Ihr Bedarf im Vergleich.
coffee perfectProfil noch nicht beanspruchtcoffee perfect ist ein 1998 in Osnabrück gegründeter Anbieter, der Kaffeevollautomaten, leitungsgebundene Wasserspender und Warenautomaten aus einer Hand vermietet und verkauft. Nach eigenen Angaben werden über…Zum Profil
- Kaffee, Wasser und Snacks aus einer Hand mit eigenen Gerätelinien
- Fünf eigene Kaffeevollautomaten von rund 10 bis über 80 Tassen am Tag, dazu drei Franke Modelle
- Starbucks Lizenzkonzept in vier Ausbaustufen
- Leitungsgebundene Wasserspender der AP Serie und der BRITA Serie, keine Gallonen
- Dokumentiertes Hygienekonzept im Wasserbereich mit UV Einheit, Laboranalysen und Hygienechecks
- Dual Milk Modul mit zwei getrennten 4 Liter Behältern und automatischer Spülung beim Wechsel
CulliganProfil noch nicht beanspruchtCulligan Deutschland ist die deutsche Gesellschaft eines international tätigen Wasseraufbereiters und beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden mit Trinkwasserlösungen. Das Sortiment umfasst leitungsgebundene Wasserspender, Gallonengeräte, Wasserarmaturen und Zapfhähne,…Zum Profil
- 23 leitungsgebundene Modelle als Tisch- und Standgeräte
- Gallonengeräte für Standorte ohne Festwasseranschluss
- Armaturen und Zapfhähne für den Einbau in Theken und Teeküchen
- UV-C-Technologie mit zertifizierter 8-Log-Reduktion
- Antimikrobieller Oberflächenschutz, zertifiziert durch HACCP International
- Geräte mit thermischer Keimsperre und kontaktloser Bedienung für hygienesensible Bereiche
Kaffee PartnerProfil noch nicht beanspruchtKaffee Partner versorgt Unternehmen im deutschsprachigen Raum mit Kaffeevollautomaten, Wasserspendern, Snackautomaten und den zugehörigen Füllprodukten und arbeitet dabei überwiegend im Mietmodell mit Vollservice. Die Kaffeevollautomaten sind…Zum Profil
- Sieben Vollautomaten von 10 bis 250 Tassen am Tag mit vollständigen Datenblättern
- Fünf leitungsgebundene Wasserspender von 30 bis 120 Litern je Stunde
- Telemetrie seit 2011 bei sechs von sieben Modellen
- Fünf Bezahlmodule von Guthabenkarte bis Kartenterminal
- Mehr als 150 festangestellte Servicetechniker
- Kaffee-Abo mit verbrauchsgesteuerter Nachlieferung
PagatecProfil noch nicht beanspruchtPagatec ist ein 1981 gegründeter Getränkeautomatenbetreiber aus Papenburg, der Kaffeeautomaten und leitungsgebundene Wasserspender unter dem eigenen Systemnamen Coffeemat an gewerbliche Kunden vermietet, verleast und verkauft. Das…Zum Profil
- Acht Kaffeeautomaten von der Filterbeutelmaschine bis zum Standgerät ab 100 Tassen am Tag
- Ein leitungsgebundener Wasserspender mit Karbonisierung und BRITA Filtration
- Full Service Leasing mit Wartung, Reparatur, An und Abfahrt und Verschleißteilen im Monatspreis
- Zwei Geräte als kostenlose Leihgestellung ohne Investitionskosten
- Eigene Füllprodukte unter COFFEEMAT und TASSINI, dazu Jacobs und Mövenpick
- Bezahlmodule von Münzprüfer bis RFID und mobilem Bezahlen
Tchibo Coffee ServiceProfil noch nicht beanspruchtTchibo Coffee Service ist der Geschäftskundenarm der Marke Tchibo und liefert Kaffeemaschinen, Röstkaffee, Zubehör und technischen Service als Gesamtpaket. Das Maschinenportfolio umfasst vier Linien, nämlich einfache…Zum Profil
- Vier Gerätelinien von 15 bis 300 Tassen am Tag
- Eigener Siebträgerbetrieb für die Gastronomie
- Leitungsgebundene Wasserspender mit UVC-Technik und berührungsloser Ausgabe
- Elf geführte Marken für Kaffee, Tee, Kakao und Milchalternativen
- 110 eigene Servicetechniker in Deutschland
- Telemetrie und Fernwartung bei mehreren Modellen
Alle Einträge sind redaktionell recherchierte Profile. Es besteht zu keinem dieser Anbieter eine Geschäftsbeziehung, und Anfragen werden nicht an sie weitergeleitet.
Die Systemtypen und wofür sie taugen
Die erste Frage ist nicht das Gerät, sondern der Anschluss. Ob eine Wasserleitung erreichbar ist, entscheidet über Bauart, Literpreis und Aufwand im Alltag.

Leitungsgebundener Standspender
Das Gerät steht frei im Raum und wird fest an die Trinkwasserleitung angeschlossen. Es filtert, kühlt und gibt auf Knopfdruck oder per Sensor aus, eine Flaschenlogistik entfällt vollständig.
- Dauerhaft verfügbar, ohne Nachfüllen und ohne Lagerfläche
- Erstinstallation liegt etwa bei 150 bis 300 Euro
- Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen ist zwingend

Gallonenspender
Der Spender arbeitet mit auswechselbaren Vorratsflaschen, Standard ist die Gallone mit 18,9 Litern. Das Gerät braucht keinen Wasseranschluss und ist überall aufstellbar, dafür entstehen Liefer-, Lager- und Pfandaufwand.
- Kein Wasseranschluss nötig, schnelle Inbetriebnahme
- Deutlich höhere Wasserkosten, etwa 25 bis 55 Cent je Liter
- Geöffnete Gallonen sollten höchstens zwei Wochen im Einsatz bleiben

Spender mit Kohlensäure
Das Gerät karbonisiert gefiltertes Leitungswasser über eine CO2-Flasche und gibt still, medium und spritzig aus. Sicherheitstechnisch ist das der aufwendigste Typ, weil die Druckgasflasche zusätzliche Pflichten auslöst.
- Drei bis sechs Wassersorten aus einem Gerät
- CO2 als zusätzliche Verbrauchsposition, 15 bis 25 Euro je Kartusche
- Das Raumvolumen wird zum Sicherheitskriterium

Kombigerät und Einbaulösung
Kombigeräte geben zusätzlich heißes Wasser für Tee und Instantgetränke aus und ersetzen den Wasserkocher. Bei der Einbaulösung sitzt die Technik im Unterschrank und ausgegeben wird über eine Armatur an der Spüle.
- Kombigerät reduziert Geräte in der Teeküche, braucht Verbrühungsschutz
- Einbaulösung ist optisch unauffällig und spart Stellfläche
- Technik im Unterschrank ist für Wartung schlechter zugänglich
| Systemtyp | Wasserkosten je Liter | Anschluss nötig | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Leitungsgebundener Standspender | rund 0,2 Cent plus Service | ja | ab etwa 20 Personen mit festem Pausenbereich |
| Leitungsgebundenes Tischgerät | rund 0,2 Cent plus Service | ja | Teeküche und Empfang, 5 bis 25 Personen |
| Gallonenspender | 25 bis 55 Cent | nein | Baustelle, Lager, Messe, Übergangslösung |
| Spender mit Kohlensäure | rund 0,2 Cent plus CO2 | ja | Büro mit Kundenkontakt, Konferenzbereich |
| Kombigerät mit Heißwasser | rund 0,2 Cent plus Service | ja | Betrieb ohne Kantine, Schichtbetrieb, Praxis |
| Untertischanlage mit Armatur | rund 0,2 Cent plus Service | ja | repräsentative Küche, knapper Platz |
Ein Wasserspender ist keine Pflicht
Eine allgemeine Pflicht, im Büro Trinkwasser bereitzustellen, gibt es nicht. Eine echte Pflicht entsteht über die Raumtemperatur. Ab mehr als 26 Grad sollen, ab mehr als 30 Grad müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden, zum Beispiel Trinkwasser. Ein Wasserspender ist eine von mehreren Möglichkeiten, das zu erfüllen.
- Auf Baustellen gilt eine eigene Regel zur Versorgung in Arbeitsplatznähe
- Geschuldet ist Trinkwasser, nicht Mineralwasser
- Wer über Jahre freiwillig Getränke stellt, kann eine betriebliche Übung begründen
Acht Punkte, an denen sich Angebote wirklich unterscheiden
Wasser geben alle Geräte aus. Die Unterschiede liegen in Kapazität, Hygienekonzept und darin, wie viel Nachweisarbeit beim Betrieb hängen bleibt.
Verbrauch und Stundenleistung
Maßgeblich sind Kopfzahl, Anwesenheitstage und Sommerspitzen. Als Orientierung dienen rund 200 Liter je Person und Jahr, also etwa 0,8 bis 0,9 Liter je Anwesenheitstag. Technisch zählt die Stundenleistung und nicht der Jahresverbrauch, denn zu klein gewählte Geräte fallen in der Mittagspause und an Hitzetagen zuerst auf.
Anschluss und Aufstellort
Zu prüfen sind Entfernung zur Trinkwasserleitung, Abwasseranschluss oder Auffangschale, eine eigene Steckdose und die Absicherung gegen Rückfließen. Ohne erreichbaren Anschluss bleibt nur ein Gallonenspender oder eine längere Zuleitung, die hygienisch bewertet werden muss.
Kühlleistung und Temperaturen
Zu unterscheiden sind Durchlaufkühlung und Tankkühlung. Die Tankkühlung liefert kurzzeitig mehr kaltes Wasser, hält aber ein stehendes Wasservolumen vor. Gewünschte Ausgabetemperaturen gehören in den Vertrag, bei Heißwasser sind 80 bis 95 Grad üblich.
Filtertechnik und was sie leisten soll
Aktivkohle bindet Chlor und Geschmacksstoffe und ist in der Kapazität begrenzt. Umkehrosmose entfernt nahezu alle Inhaltsstoffe, damit auch Mineralien, und erzeugt Abwasser. UV wirkt gegen Keime im Gerät, die Lampe hält im Mittel etwa sechs Monate. Weil deutsches Leitungswasser die Grenzwerte bereits an der Entnahmestelle einhält, geht es meist um Geschmack und um Schutz vor Verkeimung im Gerät.
Hygienekonzept
Zu bewerten sind Schutz vor Rückkontamination am Auslauf, automatische Spülzyklen, thermische oder UV-gestützte Desinfektion und die Zugänglichkeit aller wasserführenden Teile. Ein Touchscreen ist bequem, aber selbst eine Kontaktfläche und gehört in den Reinigungsplan.
Platz und Umfeld
Neben der Stellfläche zählen Wandabstand, Belüftung und Umgebungstemperatur. Gefordert sind mindestens fünf Zentimeter Wandabstand, unzulässig sind Aufstellungen nahe Toiletten, Durchgangstüren und Wärmequellen sowie im Freien. Bei Geräten mit CO2-Flasche kommt das Raumvolumen dazu.
Bedienung ohne Kontakt
Sensorbedienung, Fußtaster oder Auslösung per App reduzieren Handkontakte, ersetzen aber keine Reinigung. Wichtig sind außerdem Bedienhöhe, erkennbare Wassersorten und die Frage, ob Flaschen und Karaffen unter den Auslauf passen.
Vertrag und Nachweise
Zu klären sind Reaktionszeit bei Störung, Umfang der Hygienewartung, Filter- und CO2-Versorgung, Leihgerät bei Ausfall, Laufzeit und Kündigungsfrist. Weil der Betrieb die Dokumentation vorhalten muss, gehört die Frage dazu, ob der Anbieter unterschriebene Wartungs-, Reinigungs- und Prüfnachweise liefert.
Was ein Wasserspender kostet
Beim Wasserpreis ist der Fall klar, beim Gesamtpreis nicht. Entscheidend ist, welche Serviceleistungen in der Rate stecken und welche separat berechnet werden.
| Posten | Spanne | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Miete Gallonenspender | 20 bis 50 Euro pro Monat | Geräteklasse, Kühlleistung, Serviceumfang |
| Miete leitungsgebunden, Basis | 15 bis 50 Euro pro Monat | ohne oder mit sehr schlankem Servicepaket |
| Miete leitungsgebunden, Vollservice | 100 bis 150 Euro pro Monat | Hygienewartung, Filter, Reparaturen und Ersatzgerät enthalten |
| Erstinstallation | 150 bis 300 Euro | Entfernung zur Leitung, Sicherungseinrichtung, Abfluss |
| Wartung je Jahr bei Kaufgerät | 210 bis 380 Euro | Hygieneservice, Filterwechsel, UV-Lampe |
| Filterwechsel | 50 bis 100 Euro je Wechsel | Filtertyp und Intervall, üblich halbjährlich |
| CO2-Kartusche | 15 bis 25 Euro | reicht für etwa 60 bis 100 Liter Sprudel |
| Strom je Gerät | 150 bis 200 Euro pro Jahr | Kühlart, Heißwasser, Umgebungstemperatur |
| Leitungswasser je Liter | rund 0,21 Cent | Mengenentgelt ohne Grundpreis und Abwasser |
| Gallonenwasser je Liter | 25 bis 55 Cent | Wassersorte, Abnahmemenge, Pfand und Lieferung |
Spannen für den deutschen Markt, Stand September 2026. Bei leitungsgebundenen Geräten ist der reine Wasserpreis fast vernachlässigbar, der Preis entsteht über Miete, Wartung, Filter, CO2 und Strom. Beispielrechnungen aus dem Markt nennen für 20 Personen und 4.000 Liter im Jahr rund 20 Euro Wasserkosten mit Festanschluss gegenüber rund 2.000 Euro mit Gallonen. Diese Rechnungen stammen von Vergleichsportalen und sind als Größenordnung zu lesen.
Wer wofür haftet und was dokumentiert werden muss
Hier wird viel verkauft und wenig erklärt. Die rechtliche Nahtstelle ist die Sicherungseinrichtung, und die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Bis zur Sicherungseinrichtung gilt die Trinkwasserverordnung
Zuleitung, Absperrung und Sicherungseinrichtung gehören zur Trinkwasserinstallation. Dafür haftet der Betrieb als Betreiber für Planung, Errichtung und Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik. Das Wasser hinter der Sicherungseinrichtung fällt ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus.
Dahinter gilt Lebensmittelrecht
Für das Wasser im Gerät und am Auslauf greift das Lebensmittelrecht. Daraus folgen je nach Bundesland und Kreis eine Anmeldung des Spenders, die Schulung des verantwortlichen Personals vor Inbetriebnahme und danach jährlich, Reinigung und Desinfektion nach Herstellerangaben mit Dokumentation sowie ein dokumentiertes Hygienekonzept.
Die Sicherungseinrichtung ist kein Zubehör
Ein Gerät, das nur eingesteckt und an einen vorhandenen Hahn geklemmt wird, ist ein klassischer Mangel. Die Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen ist vorgeschrieben, auch wenn das Wasser nur gekühlt oder erwärmt wird. Die Installation gehört in die Hand eines Fachbetriebs.
Wasserspender sind Getränkeschankanlagen
Aus dieser Einordnung folgen eine Prüfung nach der Montage und vor der Inbetriebnahme sowie eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person. Als angemessen gilt nach dem Stand der Technik eine Frist von zwei Jahren. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Kohlensäure braucht Raumvolumen
Aus einer Kohlendioxidflasche mit zehn Kilogramm Füllgewicht werden bei vollständigem Austritt etwa 5,1 Kubikmeter Gas frei. Erst ab einem Raumvolumen von 170 Kubikmetern sind keine weiteren Schutzmaßnahmen nötig, bei kleineren Räumen braucht es Gaswarnanlage oder technische Lüftung.
Legionellen betreffen meist nicht den Spender
Die Untersuchungspflicht greift nur bei größeren Trinkwassererwärmern in Verbindung mit Duschen oder anderen vernebelnden Einrichtungen. Ein reiner Kaltwasserspender löst diese Pflicht für sich genommen nicht aus. Beprobungen am Spender finden stattdessen als lebensmittelrechtliche Eigenkontrolle statt.
Ein Servicevertrag verlagert die Arbeit, nicht die Verantwortung
Verantwortlich für den regelkonformen Betrieb bleibt der Betrieb als Betreiber. Vertraglich lässt sich die Ausführung der Arbeiten übertragen, die Haftung nicht. Vorzuhalten sind mindestens der Prüfbericht der sicherheitstechnischen Prüfung, Wartungs- und Reinigungsnachweise, Schulungsnachweise und der Nachweis der fachgerechten Installation.
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
Drei Punkte entscheiden darüber, ob der Spender ein Gewinn oder eine Dauerbaustelle wird. Darunter die Fragen für das Anbietergespräch und die häufigsten Fehler.
Die Sicherungseinrichtung schriftlich festhalten
Der Anschluss eines endständigen Geräts verlangt eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen, und die Verantwortung dafür trägt der Betrieb. Lassen Sie sich im Angebot benennen, welche Einrichtung eingebaut wird und wer die Installation an der Trinkwasserinstallation ausführt.
Mit der Mittagsspitze rechnen
Wer nur den Durchschnittsverbrauch betrachtet, kauft ein Gerät, das genau dann leer läuft, wenn es gebraucht wird. Fragen Sie nach der Stundenleistung gekühlt und karbonisiert, nicht nach dem Jahresverbrauch.
Vollkosten statt Mietpreis vergleichen
Filterwechsel, Hygieneservice, UV-Lampe, CO2 und Strom summieren sich. Allein die Wartung liegt bei einem Kaufgerät bei 210 bis 380 Euro im Jahr. Ein günstiges Mietangebot ohne Serviceumfang ist häufig teurer als ein Vollservicevertrag.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche Sicherungseinrichtung wird bei uns eingebaut und wer übernimmt die fachgerechte Installation?
- Welche Stundenleistung liefert das Gerät gekühlt, karbonisiert und heiß und auf wie viele Personen legen Sie es aus?
- Welche Leistungen enthält der Servicevertrag genau und was wird separat berechnet?
- In welchen Intervallen warten Sie und liefern Sie unterschriebene Wartungs- und Reinigungsprotokolle?
- Übernehmen Sie die sicherheitstechnische Prüfung mit einer befähigten Person und ist der Prüfbericht im Preis enthalten?
- Welche Unterlagen erhalten wir für die Lebensmittelüberwachung, insbesondere Hygienekonzept und Schulungsnachweise?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten über die Laufzeit inklusive aller Verbrauchsmaterialien?
- Welche Reaktionszeit sichern Sie bei einer Störung zu und stellen Sie ein Ersatzgerät?
- Wo wird die CO2-Flasche aufgestellt, welches Raumvolumen setzen Sie voraus und welche Schutzmaßnahmen sind nötig?
Typische Fehler im Vergleich
Die Sicherungseinrichtung vergessen
Ein Gerät, das nur eingesteckt und an einen vorhandenen Hahn geklemmt wird, ist ein klassischer Mangel. Die Verantwortung für die Trinkwasserinstallation bleibt beim Betrieb.
Das Gerät zu klein wählen
Wer nur den Durchschnittsverbrauch betrachtet und nicht Mittagsspitze und Hitzetage, kauft ein Gerät, das ausgerechnet dann leer läuft, wenn es gebraucht wird.
Nur die Miete vergleichen
Filterwechsel, Hygieneservice, UV-Lampe, CO2 und Strom summieren sich über das Jahr. Ein günstiges Mietangebot ohne Serviceumfang kann am Ende teurer sein als ein Vollservicevertrag.
Hygiene ans Gerät delegieren
UV-Lampe und Filter ersetzen weder die Reinigung noch die Dokumentation. Eine Untersuchung fand bei 799 Wasserproben in 36 Prozent der Fälle eine Keimbelastung, als Ursachen wurden lange Standzeiten, Wärme und mangelnde Reinigung genannt.
Den Aufstellort falsch wählen
Nähe zu Toiletten, Durchgangstüren oder Wärmequellen und Aufstellung im Freien sind unzulässig, mindestens fünf Zentimeter Wandabstand sind einzuhalten. Ein Gerät in der Sonne neben der Heizung ist ein Hygienerisiko und verbraucht mehr Strom.
Prüf- und Dokumentationspflichten übersehen
Wasserspender gelten als Getränkeschankanlagen. Daraus folgen Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person und die Aufbewahrung der Nachweise mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Fragen zu Wasserspendern
Unterliegt ein Wasserspender der Trinkwasserverordnung?
Teilweise. Zuleitung und Sicherungseinrichtung gehören zur Trinkwasserinstallation und unterliegen der Verordnung. Das Wasser hinter der notwendigen Sicherungseinrichtung eines endständig angeschlossenen Geräts fällt ausdrücklich nicht mehr in ihren Anwendungsbereich und unterliegt dann dem Lebensmittelrecht.
Muss mein Betrieb einen Wasserspender aufstellen?
Nein. Eine Pflicht zur Aufstellung gibt es nicht. Ab einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad müssen aber geeignete Getränke bereitgestellt werden, ab mehr als 26 Grad ist das eine Soll-Anforderung. Ein Wasserspender ist eine von mehreren Möglichkeiten, das zu erfüllen.
Wie oft muss ein Wasserspender gewartet werden?
Für die sicherheitstechnische Prüfung gilt eine Frist von zwei Jahren als angemessen, dazu kommt die Prüfung vor Inbetriebnahme. Für die Hygiene gelten die Herstellerangaben, marktüblich sind halbjährliche Hygieneservices und Filterwechsel. Eine ältere Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung nennt mindestens vier Hygienewartungen im Jahr.
Wer haftet, wenn das Wasser belastet ist?
Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage, also in der Regel der Betrieb selbst. Für die Trinkwasserinstallation folgt das aus der Trinkwasserverordnung, für das Wasser im Gerät aus dem Lebensmittelrecht mit Gefahrenanalyse, Eigenkontrollen und Dokumentation. Ein Servicevertrag verlagert die Arbeit, nicht die Verantwortung.
Brauche ich eine Legionellenprüfung für den Spender?
In der Regel nicht wegen des Spenders. Die Pflicht setzt einen größeren Trinkwassererwärmer, Duschen oder andere vernebelnde Einrichtungen und ein Gebäude außerhalb von Ein- und Zweifamilienhäusern voraus. Liegt das vor, gilt bei gewerblicher Abgabe ein Intervall von mindestens drei Jahren, bei öffentlicher Tätigkeit mindestens jährlich.
Lohnt sich leitungsgebunden oder Gallone?
Bei den reinen Wasserkosten ist leitungsgebunden klar günstiger, Leitungswasser kostet rund 0,21 Cent je Liter gegenüber 25 bis 55 Cent bei Gallonen. Dafür fallen Installation, Wartung und Filter an. Gallonen lohnen sich vor allem dort, wo kein Wasseranschluss erreichbar ist oder das Gerät nur zeitweise gebraucht wird.
Was kostet ein Wasserspender im Monat?
Gallonengeräte liegen etwa zwischen 20 und 50 Euro, leitungsgebundene Geräte je nach Serviceumfang zwischen etwa 15 und 150 Euro im Monat. Der Unterschied erklärt sich fast vollständig über den Leistungsumfang, also Wartung, Filter, CO2 und Garantie. Bei Kauf kommen Wartungskosten von etwa 210 bis 380 Euro im Jahr dazu.
Muss ich meinen Wasserspender anmelden?
Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht nur bei öffentlicher Tätigkeit, ein normales Büro erfüllt das nicht. Lebensmittelrechtlich kann eine Anmeldung dennoch verlangt werden. Die Praxis ist regional unterschiedlich, deshalb lohnt eine Nachfrage beim zuständigen Amt.
Welcher Filter ist der richtige?
Aktivkohle verbessert Geschmack und bindet Chlor, ist aber kapazitätsbegrenzt. Umkehrosmose entfernt nahezu alles, auch Mineralien, und erzeugt Abwasser. UV wirkt gegen Keime im Gerät, die Lampe hält im Mittel etwa sechs Monate. Weil deutsches Leitungswasser die Grenzwerte bereits an der Entnahmestelle einhält, geht es meist um Geschmack und um Schutz vor Verkeimung im Gerät.
Wie lange darf eine geöffnete Gallone verwendet werden?
Eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung nennt höchstens zwei Wochen Standzeit für einen geöffneten Behälter. Die Empfehlung ist älter, wird aber weiterhin als Orientierung genutzt. Maßgeblich sind daneben immer die Herstellerangaben.
Wie viel Wasser sollte ich je Person einplanen?
Eine amtliche Auslegungszahl für Büros gibt es nicht. Als Orientierung dient ein Rechenbeispiel mit 20 Personen und 4.000 Litern im Jahr, also rund 200 Liter je Person oder etwa 0,8 bis 0,9 Liter je Anwesenheitstag. Sommerspitzen und Besucherverkehr sollten Sie zusätzlich einplanen.
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