Kassensicherungsverordnung 2025: Was KMU jetzt wissen müssen

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine wichtige Regelung für alle Unternehmen in Deutschland, die elektronische Kassensysteme nutzen. Sie dient dazu, Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern und damit Steuerbetrug effektiv entgegenzuwirken. Durch die verbindlichen Anforderungen, etwa die technische Sicherheitseinrichtung (TSE), müssen Unternehmen ihre digitalen Kassen ab sofort absichern. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was die Kassensicherungsverordnung bedeutet, welche Ausnahmen gelten und wie Sie jetzt richtig handeln. Detaillierte Anbieterinformationen finden Sie auf ServiceSelector.

Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, die im November 2017 vom Bundesfinanzministerium erlassen wurde und seit 1. Januar 2020 in Kraft ist. Sie regelt die Anforderungen an elektronische Kassensysteme und schreibt vor, dass alle digitalen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen.

Ziel der Verordnung ist es, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen zu verhindern, die bisher leider immer wieder für Steuerhinterziehung genutzt wurden. Die TSE speichert jede Buchung fälschungssicher und manipulationsgeschützt, was die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kassenführung garantiert. Ohne eine solche Einrichtung ist eine Kasse in Deutschland seitdem nicht mehr rechtskonform.

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – Herzstück der Kassensicherungsverordnung

Die TSE ist eine Kombination aus Hardware, Software und Verschlüsselungstechnologie, die in das Kassensystem integriert wird. Sie stellt sicher, dass jede Transaktion chronologisch protokolliert und unveränderbar gespeichert wird. Dabei besteht die TSE typischerweise aus drei Komponenten:

  • Modul zur Sicherheitsspeicherung: Speichert die Daten fälschungssicher ab.
  • Kryptographische Komponenten: Prüfen und sichern die Datenintegrität.
  • Speicher: Externer oder interner Speicher für die Datenaufzeichnung.

Nur TSEs, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind, erfüllen die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.

Ausnahmen von der Kassensicherungsverordnung

Obwohl die Kassensicherungsverordnung für viele Unternehmen Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen:

  • Einzelaufzeichnungen nur in Papierform: Für Betriebe, die keine elektronische Kasse einsetzen, greift die Verordnung nicht.
  • Kassen in Kleinbetrieben mit geringen Umsätzen: Betriebe, die weniger als 15.000 Euro Jahresumsatz mit elektronischen Kassen machen oder weniger als 150 Geschäftsvorfälle pro Jahr haben, sind von der TSE-Pflicht befreit.
  • Regionale Besonderheiten: Bestimmte Branchen, wie z. B. Schausteller oder Markthändler, können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geltend machen.

Neben diesen Ausnahmen sollten Sie beim Kauf oder der Umrüstung Ihrer Kasse genau prüfen, ob Ihr Betrieb tatsächlich betroffen ist und welche Sonderregelungen eventuell zutreffen.

Die Übergangsfrist der Kassensicherungsverordnung

Die Übergangsfrist für die Nachrüstung mit einer TSE endete offiziell zum 31. März 2021. Bis dahin durften Betriebe entweder noch alte Systeme ohne TSE einsetzen oder ihre Systeme aufrüsten. Diese Frist hat das Bundesfinanzministerium mehrfach verlängert, etwa durch Kulanzregelungen in der Corona-Pandemie, um Unternehmen mehr Zeit zu geben.

Aktuell gilt, dass alle elektronischen Kassensysteme seit dem 1. April 2021 zwingend eine zertifizierte TSE eingebaut haben müssen. Sollte Ihr System noch nicht umgerüstet sein, drohen Bußgelder und in schweren Fällen Strafen wegen Kassenmanipulation.

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Wichtige Pflichten für Unternehmen unter der Kassensicherungsverordnung

Fernab von TSE und Übergangsfrist sollten Sie als Unternehmer auch weitere Pflichten beachten:

  • Belegausgabepflicht: Bei jeder Bedienung der Kasse muss ein digitaler oder gedruckter Beleg als Nachweis ausgehändigt werden.
  • Verfahrensdokumentation: Sie müssen dokumentieren, wie Sie Ihre Kassenführung organisieren und wie die Kasse technisch funktioniert.
  • Aufbewahrung der Kassendaten: Die gespeicherten Daten müssen mindestens 10 Jahre revisionssicher archiviert werden.
  • Registrierkassen-Nachschau: Das Finanzamt kann jederzeit eine Kassenprüfung durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen.

Praxis-Tipps für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung

Damit die Umstellung zum Kassengesetz reibungslos gelingt, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Frühzeitig informieren: Klären Sie mit Ihrem Kassenanbieter, ob Ihre vorhandene Kasse TSE-kompatibel ist.
  2. Vertrag mit zertifiziertem TSE-Anbieter abschließen: Achten Sie auf eine offizielle BSI-Zertifizierung.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Ihre Mitarbeiter müssen den Umgang mit der neuen Kasse und der Belegausgabe verstehen.
  4. Technische Dokumentation bereithalten: Sorgen Sie dafür, dass die Verfahrensdokumentation jederzeit verfügbar ist.

Fazit: Kassensicherungsverordnung unverzichtbar für Rechtssicherheit

Ob Sie eine Neuanschaffung planen oder Ihre bestehende Registrierkasse umrüsten: Die Kassensicherungsverordnung ist eine unverzichtbare Grundlage für die rechtssichere Kassenführung in Deutschland. Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verhindert Kassenmanipulationen und schützt Sie vor steuerlichen Nachteilen und Strafzahlungen. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, mit zertifizierten Systemen und Serviceleistungen Ihre Compliance zu wahren und effizient zu arbeiten.

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FAQ – Häufige Fragen zur Kassensicherungsverordnung

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Die KassenSichV ist eine Verordnung, die die Ausstattung elektronischer Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorschreibt, um Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern.

Was versteht man unter der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die TSE ist eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Komponente, die jede Kassentransaktion fälschungssicher aufzeichnet und speichert.

Gibt es Ausnahmen von der Kassensicherungsverordnung?

Ja, kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen bzw. wenigen Geschäftsvorfällen oder Betriebe, die keine elektronische Kasse verwenden, sind teilweise von der TSE-Pflicht befreit.

Bis wann musste die TSE nachgerüstet sein?

Die ursprüngliche Nachrüstpflicht endete am 31. März 2021. Seitdem müssen alle elektronischen Kassen verbindlich mit einer TSE ausgestattet sein.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kassensicherungsverordnung?

Fehlende oder manipulierte elektronische Aufzeichnungen können zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen und in schweren Fällen auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Kann ich meine bestehende Kasse weiterhin nutzen?

Nur wenn Ihre Kasse eine zertifizierte TSE installiert hat und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist die Nutzung erlaubt. Ansonsten ist eine Umrüstung oder Anschaffung eines neuen Systems notwendig.

Wie kann ich die richtige Kasse mit TSE finden?

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